NV Motorradversicherung
Motorräder, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Motorradversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Motorradversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Motorradfahrer verpflichtet, eine entsprechende Motorradversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Motorrades im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Motorradversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Motorrad muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Motorradversicherung
Leasingfahrzeuge, hier möchte sich der Leasinggeber insbesondere gegen Totalverlustschäden absichern, Dienstreise Kaskoversicherung, die der Arbeitgeber für betrieblich eingesetzte Privatfahrzeuge seiner Mitarbeiter abschließt und somit auch sein Aufwendungsersatzrisiko minimiert, die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung, die u. a. eine Motorradversicherung für alle fremden in Werkstattobhut befindlichen zugelassenen Fahrzeuge vorsieht.
Die Motorradversicherung Versicherungsschutz erfasst auch alle Schäden, die durch Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile entstanden sind. Insbesondere gehören hierzu Diebstahl, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Da diese Delikte nur beispielhaft genannt werden, bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf weitere Formen der Entwendung, die nicht unbedingt strafrechtlichen Charakter haben müssen. Diebstahl setzt den Bruch fremden Gewahrsams und die Gründung neuen Gewahrsams in Zueignungsabsicht voraus.
Das Führen des Fahrzeugs gehört grundsätzlich im Rahmen der NV Motorradversicherung zum Fahrzeuggebrauch. Auch das Be- und Entladen des Kfz wird nach allgemeiner Auffassung für die Dauer der Be- und Entladetätigkeit als Gebrauch des Kfz angesehen. Hierzu gehören ebenfalls Vorbereitungshandlungen, wie z. B. das Herbeiholen von Werkzeug oder das Abdecken von Schächten, wenn sie dem Be- und Entladen unmittelbar vorausgehen. Der Gebrauch des Kfz findet regelmäßig dann sein Ende, wenn die Ladung das Kfz verlassen hat und erstmals abgestellt wird.
Unbegründete Schadenersatzansprüche kann die Motorradversicherung aber auch abwehren (Rechtsschutzfunktion). Die insoweit entstehenden Kosten (z. B. Rechtsanwaltskosten, Prozesskosten, Sachverständigenkosten) sind dann allein von ihm zu tragen und können nicht auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr des Anspruchs zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des VN abzugeben. Die bedingungsmäßige Regulierungsvollmacht ist unwiderruflich.
NV Motorradversicherung
Die NV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Motorradversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Motorradversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die NV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die NV Motorradversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Motorradversicherung
Wer in der heutigen Zeit ein Kraftfahrzeug anmeldet, ist vielen Risiken ausgesetzt. Das Fahrzeug kann beschädigt, zerstört oder gestohlen werden, Dritte
können beim Gebrauch des Fahrzeugs zu Schaden kommen, oder eigene Insassen können verletzt oder getötet werden. Mitunter benötigt der Fahrer auch nur eine
Pannenhilfe, oder sein Fahrzeug muss in die nächste Werkstatt gebracht werden. Für all diese Fälle stellt die Motorradversicherung den passenden
Versicherungsschutz zur Verfügung.
Dies bedeutet, dass ein auf Abschluss einer Motorradversicherung abgegebener Antrag als angenommen gilt, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb
einer Frist von zwei Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich ablehnt oder wegen einer nachweisbar höheren Gefahr ein vom allgemeinen Unternehmenstarif
abweichendes schriftliches Angebot unterbreitet. Der Versicherungsschutz ist hier allerdings auf die Mindestversicherungssummen begrenzt. Die Motorradversicherung
schützt die versicherten Personen vor Schadenersatzansprüchen.
Fahrzeuge, wenn und solange sie mit einem dem Versicherungsnehmer von der Zulassungsstelle zugeteilten amtlich abgestempelten roten Kennzeichen oder mit
einemroten Versicherungskennzeichen nach § 29 e StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) versehen sind. Probefahrten und Überführungsfahrten dürfen auch
ohne Betriebserlaubnis unternommen werden. Auf solchen Fahrten müssen aber rote Kennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Zuverlässigen Kfz-Handel werden
regelmäßig von der Zulassungsbehörde rote Kennzeichen befristet ausgegeben.
Allgemeines über die Motorradversicherung
Falls eine Überführung des Kfz in eine Werkstätte oder in das Herstellerwerk wegen fehlender Verkehrssicherheit erforderlich ist, hat der Versicherer auch
die hiermit einhergehenden Kosten zu übernehmen. Ersatzfähig sind die Kosten für die Überführung des Kfz mit fremder Kraft in die Werkstätte oder in das
Herstellerwerk, sei es durch Abschleppen oder durch den Transport auf fremden Fahrzeugen. Letztlich hängt es von der Art des Mangels und von dessen
Behebbarkeit ab, ob das mangelhafte Zulieferteil zu transportieren ist.
Auch wer ein Kraftfahrzeug zu beruflichen Zwecken einsetzt, unterfällt der Haftung nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), wenn er einen Umweltschaden zu
vertreten hat. Die NV Motorradversicherung deckt Umweltschäden, für die eine natürliche oder juristische Person Schadenersatz beanspruchen kann (z.B.
Vernichtung privater Fischbestände). Zur Deckung von Schäden an der Natur selbst bedarf es einer zusätzlichen Absicherung. Diese wird über eine Kfz
Umweltschadensversicherung (Kfz-USV) als Annex zur Kfz-Police zur Verfügung gestellt.
Der Kfz-Zulieferer kann sich in der jeweiligen Eigenschaft versichern, soweit er seine Erzeugnisse ausdrücklich im Versicherungsvertrag bezeichnet. Dies
bedeutet zugleich, dass der Versicherungsschutz nicht nur Zulieferern zur Verfügung steht, die unmittelbar an Kfz-Hersteller liefern. Vielmehr können auch
solche Zulieferer Versicherungsschutz für Rückrufe der Kfz-Hersteller erhalten, die Teile an andere Unternehmen liefern, welche diese zu Produkten
verarbeiten, mit denen sie dann ihrerseits Kfz-Hersteller beliefern.
Motorradversicherung
Die KH-Versicherung schützt die versicherten Personen vor Ersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen
Schäden, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstanden sind. Neben dem VN können auch weitere mitversicherte Personen ihre Versicherungsansprüche
selbstständig geltend machen, ohne Vertragspartner des Versicherers zu sein. Der Eigentümer des Fahrzeugs. Wer Eigentümer ist, richtet sich nach den
sachenrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts.
Die KH-Versicherung kann gemäß § 5 Abs. 1 PflVG nur bei einem im Inland zum Betrieb dieser Versicherung befugten Versicherungsunternehmen abgeschlossen
werden. Versicherer mit Sitz und Zulassung in einem EU-Mitgliedsland, die in der Bundesrepublik Deutschland über eine eingerichtete Niederlassung verfügen
oder die NV Motorradversicherung im Wege des Dienstleistungsverkehrs anbieten und diese Auslandstätigkeit der Aufsichtsbehörde des Sitzlandes angezeigt wurde.
Der Geschädigte hat einen Direktanspruch gegen den gegnerischen Haftpflichtversicherer.
Die wesentlichen Kriterien lassen sich wie folgt zusammenfassen. Das Geschehen wirkt von außen auf den Fahrzeugbetrieb (die zum Schaden führende Ursache
steht in keinem Zusammenhang mit dem Fahrzeugbetrieb). Das Ereignis ist so außergewöhnlich, dass es nicht vorhersehbar war. Trotz größtmöglicher Sorgfalt
blieb das Ereignis für den Fahrzeughalter unabwendbar. Auf Grund eines Blitzeinschlages kommt das Kfz von der Straße ab und erfasst einen Fahrradfahrer, der
erheblich verletzt wird.
Infos zum Thema Motorradversicherung
Die Kraftfahrt Unfallversicherung bietet Versicherungsleistungen bei Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund von Unfällen, die im Zusammenhang mit einem
Kraftfahrzeug (Pkw, Lkw, Omnibus, Kraftrad etc.) oder Anhänger stehen. Diese spezielle Form der Allgemeinen Unfallversicherung ist im Hinblick auf ihre
Leistungsarten als Summenversicherung ausgestaltet und wird vom Versicherungsnehmer für sich als Eigenversicherung und in bezug auf die mitversicherten
Personen als Fremdversicherung genommen.
Sind Rentenzahlungen zu leisten, und übersteigt der Kapitalwert die Versicherungssumme bzw. Restversicherungssumme, so hat der Versicherer von jeder Rate
nur einen Teil zu decken, und zwar im Verhältnis der Versicherungssumme zum Kapitalwert der Rente. Erkennt der Versicherer, dass die Versicherungssumme zur
Abdeckung sämtlicher Forderungen nicht ausreicht, so hat er ein Kürzungs- und Verteilungsverfahren durchzuführen. Die NV Motorradversicherung seine Einstandspflicht
nur in dem dort genannten Umfang ausschließen.
Unbegründete Schadenersatzansprüche kann der Versicherer aber auch abwehren (Rechtsschutzfunktion). Die insoweit entstehenden Kosten (z. B. Rechtsanwaltskosten,
Prozesskosten, Sachverständigenkosten) sind dann allein von ihm zu tragen und können nicht auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Der Versicherer
gilt als bevollmächtigt, alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr des Anspruchs zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des VN abzugeben. Die
bedingungsmäßige Regulierungsvollmacht ist unwiderruflich.
NV Motorradversicherung
Bei der namentlichen Motorradversicherung kommt es für den Versicherungsschutz nicht darauf an, ob der versicherte Fahrer bzw. Insasse seines oder eines fremden
Kraftfahrzeugs war. Sein Versicherungsschutz hängt lediglich davon ab, dass sich der Unfall im ursächlichen Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug ereignet
hat. Zahlung einer Versicherungssumme im Todesfall, Invaliditätsentschädigung, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und Tagegelder gehören zu den typischen
Leistungsarten der Insassenunfallversicherung.
Im Rahmen der Insassenunfallversicherung sind von den Versicherten zusätzlich zu den allgemeinen Obliegenheiten in der Kraftfahrtversicherung noch folgende
Obliegenheiten zu beachten, der Arzt ist unverzüglich hinzuzuziehen und der Versicherer zu unterrichten, Untersuchungspflicht beim vom Versicherer
beauftragten Arzt, Arztberichte und sonstige Unterlagen müssen zugänglich gemacht werden, Obduktionspflicht, Todesfallanzeige innerhalb von 48 Stunden.
Befinden sich im Fahrzeug zur Zeit des Unfalls mehr Personen als versicherte Personen oder angegebene Plätze, wird die Entschädigung für die einzelne Person
entsprechend gekürzt. Diese auf eine spezielle Gruppe zugeschnittene Unfallversicherung kann als Fahrzeugversicherung (eins oder mehrere Fahrzeuge) oder auch
als namentliche Versicherung abgeschlossen werden, und zwar abgestimmt auf die Risikoverhältnisse des einzelnen Unternehmens. Mit dieser Versicherungsform
werden, je nach Bedarf, sonstige Personen versichert.
Allgemeine Informationen über die Motorradversicherung
Eine Vollendung der o. g. Tatbestände ist nicht erforderlich, da der Versicherungsschutz bereits im Versuchsstadium greift. Reine mut- oder böswillige
Beschädigungen des Fahrzeugs (Vandalismus) gehören nicht in die Teilkaskoversicherung. Sie können aber ergänzend über die Vollkaskodeckung eingeschlossen
werden. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die Tatbestandsvoraussetzungen des Versicherungsfalls Entwendung (insbesondere Diebstahl) darzulegen und
zu beweisen.
Den vollen Beweis wird er jedoch nur in den wenigsten Fällen führen können, weil in der Regel weder der Täter gefasst noch das Fahrzeug wieder aufgefunden
wird. Da allzu strenge Anforderungen zu einer Aushöhlung des Versicherungsschutzes führen würden und die Motorradversicherung bewusst auch Diebstahlsfälle versichern
wollen, bei denen objektiv mit einer Beweisnot des Versicherungsnehmers zu rechnen ist, hat die Rechtsprechung besondere Leitlinien entwickelt, die dem
Versicherungsnehmer den Beweis erleichtern.
Zunächst muss der Versicherungsnehmer einen Sachverhalt darlegen, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine
Entwendung zulässt. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder ein anderer Berechtigter das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten
Zeitpunkt abgestellt und es später dort gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden hat. Im Notfall reichen u. U. auch bloße Beweisanzeichen, denen
hinreichend deutlich das äußere Bild eines Diebstahls.