SDK Motorradversicherung
Motorräder, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Motorradversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Motorradversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Motorradfahrer verpflichtet, eine entsprechende Motorradversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Motorrades im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Motorradversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Motorrad muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Motorradversicherung
Der Versicherungsschutz in der Motorradversicherung umfasst den Deckungsbereich der Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Versicherungsschutz für Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall sowie durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Die Fahrzeugvollversicherung deckt Schäden durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Nach den Bedingungen sind nicht als Unfallschaden einzustufen Schäden am Fahrzeug entstehen.
Ungeachtet der bestehenden Motorradversicherung und ohne Rücksicht auf eine Widmung im Sinne des öffentlichen Wegerechts findet nach der Rechtsprechung öffentlicher Verkehr auf allen Plätzen und Wegen statt, zu denen jedermann mit Billigung oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlichen Zugang hat. In der Regel ist dies auch bei Grundstücken anzunehmen, bei denen der Kreis der Zugangsberechtigten beschränkt ist, beispielsweise auf Lieferanten oder Kunden.
Die Tatsachen für das äußere Bild eines Diebstahls hat der Versicherungsnehmer als Minimal Sachverhalt voll zu beweisen. Hierbei kann er auf die üblichen Beweismittel, wie z. B. Zeugen, zurückgreifen. Es genügt die Bestätigung, dass der Versicherungsnehmer der SDK Motorradversicherung das Fahrzeug an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit abgestellt hat. Sind keine Zeugen vorhanden, ist auch eine Vernehmung des Versicherungsnehmers als Partei oder seine persönliche Anhörung durch den Richter möglich.
Der Deckungsausschluss erfolgt in der Privat Haftpflichtversicherung durch die sog. Kleine Benzinklausel sowie durch die Große Benzinklausel in der Betriebs Haftpflichtversicherung. Wenngleich durch diese Risikobegrenzungen ein weitestgehend lückenloser Anschlussversicherungsschutz zur Motorradversicherung sichergestellt sein soll, so bedeutet dies aber nicht, dass ein der Motorradversicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko bereits deshalb von der Privat- oder Betriebs Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
SDK Motorradversicherung
Die SDK Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Motorradversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Motorradversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die SDK spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die SDK Motorradversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Motorradversicherung
Sobald die zum Nachweis des Bestehens einer Kfz-Haftpflichtversicherung erteilte Versicherungsbestätigung wegen Beendigung des Versicherungsverhältnisses
ihre Geltung verloren hat, kann der Versicherer der Zulassungsstelle hierüber gemäß § 29 c StVZO Anzeige erstatten. Bei der Zulassungsstelle werden
Zulassungsakten für die einzelnen Kraftfahrzeuge geführt, in denen bezüglich des Vorliegens einer erforderlichen Pflichtversicherung auf die diesbezügliche
Sammelbestätigung für den Händler verwiesen wird.
Die Motorradversicherung ist nicht eintrittspflichtig bei vertraglich vereinbarten Haftungserweiterungen, Ansprüchen des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte
Personen, Schäden am versicherten Fahrzeug, Ladungsschäden, Fristversäumnissen, Kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, Schäden durch Kernenergie, Vorsätzlich
herbeigeführten Schäden. Der Versicherungsschutz des ziehenden Kraftfahrzeugs erstreckt sich auf Schäden, die durch einen Anhänger verursacht werden, und
zwar solange der Anhänger mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist.
Der Versicherer erbringt seine Leistung entweder dadurch, dass er begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt oder unbegründete
Schadenersatzansprüche abwehrt. Der Begriff des Gebrauchs schließt denjenigen des Betriebs des Fahrzeugs ein und geht noch darüber hinaus. Entscheidend ist,
dass der Schadenfall mit dem Gefahrenbereich, für den der Versicherer deckungspflichtig ist, in einem haftungsrechtlich relevanten Zusammenhang steht und
sich die vom Kraftfahrzeug auf den Schadenverlauf ausgewirkt hat.
Allgemeines über die Motorradversicherung
Die Kfz-USV enthält eine spezielle Regelung zum Schadenfreiheitsrabatt. Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die nach
den Bedingen zur Kfz-USV versichert sind, ohne auch sonstige private Recht zu verletzen, die von der «Kfz»-«Haftpflichtversicherung» gedeckt wären, führt zu
keiner Schlechterstellung im Schadensfreiheitsrabatt-System. Die Kfz Umweltschadensversicherung wird zurzeit z.B. von HDI Gerling, Provinzial, R+V und VHV
angeboten.
Nicht versichert sind Schäden, die Versicherte durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an sie gerichtete behördliche Anordnungen oder
Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, verursachen. Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über ihre
gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. Die Versicherten haben besondere Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten zu erfüllen. Die Versicherten
sind verpflichtet, der SDK Motorradversicherung jedes Schadenereignis sofort anzuzeigen.
Voraussetzung ist, dass es sich um im Rahmen eines Rückrufs notwendige Kosten handelt. Hiermit wird an die Haftungssituation des Zulieferers angeknüpft.
Haftungsrechtlich können vom VN nicht die Kosten jeder Maßnahme zur Gefahrenabwehr verlangt werden, sondern angesichts der Schadenminderungspflicht nur die
notwendigen Kosten für erforderliche Maßnahmen. Eingeschlossen ist das Regressrisiko des VN in den Fällen, in denen seine Erzeugnisse nicht direkt an den
Kfz-Hersteller geliefert wurden.
Motorradversicherung
Hat bei der Entstehung des Schadens allerdings ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so hängt der Umfang des Schadenersatzes von den Umständen ab,
insbesondere davon, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Auf einer Kreuzung stoßen zwei Fahrzeuge
zusammen, wobei beide Beteiligten den Unfall verschuldet haben. Einer war mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs. Die Gerichte gehen in diesen Fällen in der
Regel von einer Haftungsquote in Höhe von 50 Prozent aus.
Wirtschaftlich gesehen gehört die SDK Motorradversicherung immer noch zu den beitragsstärksten Versicherungssparten, in der nunmehr auch wieder positive
Geschäftsergebnisse ausgewiesen werden. Aus Gründen des Verkehrsopferschutzes handelt es sich bei der KH-Versicherung nicht um eine freiwillige Versicherung,
sondern um eine Pflichtversicherung (§ 1 PflVG), die der Kfz-Halter für sich, den Eigentümer und den Fahrer aufrechtzuerhalten hat, wenn das Fahrzeug im
öffentlichen Verkehr eingesetzt wird.
Die wesentlichen Kriterien lassen sich wie folgt zusammenfassen. Das Geschehen wirkt von außen auf den Fahrzeugbetrieb (die zum Schaden führende Ursache
steht in keinem Zusammenhang mit dem Fahrzeugbetrieb). Das Ereignis ist so außergewöhnlich, dass es nicht vorhersehbar war. Trotz größtmöglicher Sorgfalt
blieb das Ereignis für den Fahrzeughalter unabwendbar. Auf Grund eines Blitzeinschlages kommt das Kfz von der Straße ab und erfasst einen Fahrradfahrer, der
erheblich verletzt wird.
Infos zum Thema Motorradversicherung
Das Führen des Fahrzeugs gehört grundsätzlich zum Fahrzeuggebrauch. Auch das Be- und Entladen des Kfz wird nach allgemeiner Auffassung für die Dauer der
Be- und Entladetätigkeit als Gebrauch des Kfz angesehen. Hierzu gehören ebenfalls Vorbereitungshandlungen, wie z. B. das Herbeiholen von Werkzeug oder das
Abdecken von Schächten, wenn sie dem Be- und Entladen unmittelbar vorausgehen. Der Gebrauch des Kfz findet regelmäßig dann sein Ende, wenn die Ladung das
Kfz verlassen hat und erstmals abgestellt wird.
Kein Gebrauch liegt vor, wenn ein Busfahrer aussteigt, um kurz sein auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehendes Haus aufzusuchen und bereits einen
Meter als Fußgänger zurückgelegt hat. Zum Gebrauch gehört das Parken des Fahrzeugs. Der Fahrer schiebt ein Motorrad zur Seite, um dadurch leichter ausparken
zu können, und beschädigt es dabei. Reparaturarbeiten am Kfz sind als Gebrauch durch die SDK Motorradversicherung mitversichert, wenn der VN oder der Fahrer das Kfz repariert und dabei ein
Drittschaden verursacht wird.
Unbegründete Schadenersatzansprüche kann der Versicherer aber auch abwehren (Rechtsschutzfunktion). Die insoweit entstehenden Kosten (z. B. Rechtsanwaltskosten,
Prozesskosten, Sachverständigenkosten) sind dann allein von ihm zu tragen und können nicht auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Der Versicherer
gilt als bevollmächtigt, alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr des Anspruchs zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des VN abzugeben. Die
bedingungsmäßige Regulierungsvollmacht ist unwiderruflich.
SDK Motorradversicherung
Eine stationäre Behandlung wie beim Krankenhaustagegeld gehört nicht zu den Leistungsvoraussetzungen. Die Sätze für Tagegelder liegen zwischen 10 EUR und 65
EUR. Da Jugendliche unter 16 Jahren in der Regel nicht berufstätig sind, können sie ersatzweise Tagegeld für die Zeit ihrer stationären Krankenhausbehandlung
verlangen. Die Motorradversicherung ist verpflichtet, innerhalb eines Monats (bei Tagegeld und im Todesfall), innerhalb von drei Monaten (bei Invaliditätsentschädigung),
zu erklären, ob und inwieweit eine Entschädigungspflicht anerkannt wird.
Der Unfallbegriff ist mit dem in der allgemeinen Unfallversicherung identisch. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf
seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. In Erweiterung des allgemeinen Unfallbegriffs fallen auch Verrenkungen an
Gliedmaßen, der Wirbelsäule oder den Gelenken wie auch Zerrungen und Zerreißungen an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln unter den Versicherungsschutz,
wenn sie die Folge einer erhöhten Kraftanstrengung des Versicherten sind.
Invalidität ist die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Man unterscheidet die unfallbedingte
Ganzinvalidität, bei der die volle für den Invaliditätsfall vorgesehene Versicherungssumme geleistet wird, sowie die sog. Teilinvalidität, bei der ein Teil
der Versicherungssumme entsprechend der jeweiligen Beeinträchtigung ausgezahlt wird. Für einige Unfallfolgen sieht die Gliedertaxe feste Invaliditätsgrade
vor, bei denen ein individueller Nachweis ausgeschlossen ist.
Allgemeine Informationen über die Motorradversicherung
Die Fahrzeugversicherung ist eine reine Sachversicherung, sie deckt das Interesse des Versicherungsnehmers an der Erhaltung des versicherten Fahrzeugs.
Dennoch ist eine Unterversicherung nicht möglich, da in der Regel das Fahrzeug in seiner serienmäßigen Ausstattung und nicht eine bestimmte Versicherungssumme
(anders bei Oldtimern) in Deckung gegeben wird. Die Deckung in der Kaskoversicherung bezieht sich allein auf den Versicherungsnehmer, der mit dieser
Versicherung sein Kostenrisiko aus der Beschädigung absichern möchte.
Anders als in der Motorradversicherung (Halter, Fahrer etc.) besteht in der Kaskoversicherung kein Bedarf an einer grundsätzlichen
Mitversicherung weiterer Personen. Allerdings können spezielle Konstellationen, beispielsweise dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht oder nicht allein
Eigentümer des Fahrzeugs ist, ausnahmsweise für eine Deckung fremder Interessen sprechen. Bekannte Fälle sind, der Finanzierungskauf, mitversichert ist das
Interesse des Kreditgebers;
Die vom Versicherer vorzubringende erhebliche Wahrscheinlichkeit, die für einen vorgetäuschten Diebstahl sprechen muss, ist eine höhere Wahrscheinlichkeit
als nur die hinreichende Wahrscheinlichkeit, die der Versicherungsnehmer für das äußere Bild des Diebstahls vorzutragen hat. So reichen vom Versicherer
lediglich geäußerte erhebliche Zweifel, ob tatsächlich ein Diebstahl vorliegt, für den erforderlichen Gegenbeweis nicht aus. Andererseits ist die erhebliche
Wahrscheinlichkeit.