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VdVA Motorradversicherung

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Motorradversicherung

VdVA Motorradversicherung

Motorräder, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Motorradversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.

Eine Motorradversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Motorradfahrer verpflichtet, eine entsprechende Motorradversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Motorrades im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.

Die reine Motorradversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Motorrad muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.

Allgemeine Informationen zum Thema Motorradversicherung

Da sich während der Versicherungslaufzeit die dem Vertrag zur Motorradversicherung zu Grunde liegenden Gesetze, Rechtsprechung etc. ändern können, und andererseits einseitige Vertragsänderungen ohne Zustimmung des Vertragspartners nicht möglich sind, enthielten die Musterbedingungen der 1990-er Jahre in § 9d eine Bedingungsanpassungsklausel (BAK), die den Versicherern unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur einseitigen Bedingungsanpassung einräumte. Diese Regelung ist nicht mehr Gegenstand der neuesten Verbandsempfehlungen (Stand: 14.10.2004).

Betriebsfremde Personen sind solche, die keinerlei berechtigte Beziehung zum Betrieb des Fahrzeugs oder keine Rechtfertigung für den Gebrauch des Fahrzeugs haben. Mit diesem Deckungsbaustein wird klargestellt, dass auch der sog. Gebrauchsdiebstahl zu den in der Motorradversicherung mitversicherten Entwendungsfällen gehört. Das besondere Merkmal eines Gebrauchsdiebstahls ist die Entwendung ohne Zueignungsabsicht. Raub ist Diebstahl mittels Gewalt oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.

Bei der Vertragshaftung geht es um Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Haupt- und Nebenpflichten eines Dienstvertrages, Werkvertrages (insbesondere Beförderungsvertrages) oder eines beliebigen anderen Vertrages. Bei der Anlieferung von Heizöl verletzt der Fahrer Kontrollpflichten, so dass es zum Überlaufen des Heizöltanks kommt. Ansprüche gegen die VdVA Motorradversicherung aus reiner Vertragserfüllung sowie Erfüllungssurrogate (insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung) gehören nicht zu den gesetzlichen Schadenersatzansprüchen.

Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn der Verkehrsunfall allein auf einem völlig unvorhersehbaren Verhalten des Verletzten beruht und sowohl der Halter als auch der in der Motorradversicherung versicherte Fahrer jede nach den Umständen des Falls gebotene Sorgfalt beachtet haben. Ein vorfahrtsberechtigter Fahrer stößt mit einem anderen Kfz zusammen. Da er sich insgesamt verkehrsgerecht verhalten hat, ist für ihn der Unfall ein unabwendbares Ereignis. Folglich muss er den Schaden des Unfallgegners nicht ersetzen.

VdVA Motorradversicherung

Die VdVA Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Motorradversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Motorradversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die VdVA spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die VdVA Motorradversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

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Nützliche Tipps zum Thema Motorradversicherung

VdVA Motorradversicherung - Extra günstige Tarife mit guten Leistungen für Angestellte Die vereinbarte Deckungssumme bildet die Obergrenze für die Leistung des Versicherers. In der Kfz-Haftpflichtversicherung können unterschiedlich hohe Deckungssummen vereinbart werden. Aus Opferschutzgründen schreibt das Pflichtversicherungsgesetz aber Mindestdeckungssummen vor 2,5 Mio. EUR für Personenschäden je geschädigte Person (bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. EUR), 500.000 EUR für Sachschäden, 50.000 EUR für Vermögensschäden. In den meisten Fällen werden höhere Deckungssummen vereinbart. Dem Wesen einer Motorradversicherung entsprechend prüft der Versicherer auch bei dieser Sonderregelung zunächst das Bestehen eines Schadenersatzanspruchs des Kunden. Im Falle eines rechtlich nicht begründeten Schadenersatzanspruchs kommt nicht die Befriedigungsfunktion, sondern die Abwehrfunktion der Motorradversicherung zum Tragen. Die Leistungspflicht des Versicherers für das einzelne Schadenereignis beschränkt sich in der Fahrzeugversicherung (mit Ausnahme von Fahrzeugen mit Probekennzeichen) auf 250.000 EUR. Ist ein Schaden im Rahmen einer abgeschlossenen Fahrzeugversicherung grundsätzlich gedeckt, besteht bei fremden Fahrzeugen zusätzlich Haftpflichtversicherung»sschutz für den Versicherungsnehmer und seine Betriebsangehörigen gegen Ansprüche von Kunden wegen der Kosten eines Ersatz- bzw. Mietfahrzeuges, wegen Nutzungs- oder Verdienstausfalls sowie wegen weiterer Sachfolgeschäden (Hotelübernachtung etc.). Dies gilt sogar dann, wenn für den Schaden am Fahrzeug selbst wegen grober Fahrlässigkeit gemäß § 61 VVG kein Versicherungsschutz besteht.

Allgemeines über die Motorradversicherung

VdVA Motorradversicherung - Extra günstige Tarife mit guten Leistungen für Beamte Bei den vom Kfz-Hersteller gegen den Zulieferer erhobenen Ansprüchen auf Ersatz seiner im Zusammenhang mit dem Rückruf getätigten Aufwendungen muss es sich um reine Vermögensschäden im Sinne von § 1 Ziff.3 AHB handeln. Dies sind Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind noch sich hieraus herleiten. Letztlich handelt es sich um eine Klarstellung, da Rückrufkosten im Vorfeld eines eventuellen Personen- oder Sachschadens nur als reine Vermögensschäden und nicht als Folgeschäden von Personen- oder Sachschäden qualifiziert werden können. Der Verursacher wird wegen der Kosten der Entgiftung des Sees und der Wiederansiedlung der Vogelpopulation in Anspruch genommen. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des USchadG bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Versicherte geltend gemacht werden können. Diese Ansprüche sind regelmäßig über die VdVA Motorradversicherung gedeckt. Der Rahmen der Kfz-USV versicherte Personenkreis stimmt mit dem versicherten Personenkreis überein. Der Kfz-Zulieferer kann sich in der jeweiligen Eigenschaft versichern, soweit er seine Erzeugnisse ausdrücklich im Versicherungsvertrag bezeichnet. Dies bedeutet zugleich, dass der Versicherungsschutz nicht nur Zulieferern zur Verfügung steht, die unmittelbar an Kfz-Hersteller liefern. Vielmehr können auch solche Zulieferer Versicherungsschutz für Rückrufe der Kfz-Hersteller erhalten, die Teile an andere Unternehmen liefern, welche diese zu Produkten verarbeiten, mit denen sie dann ihrerseits Kfz-Hersteller beliefern.

Motorradversicherung

VdVA Motorradversicherung - Hier kostenlos Preise vergleichen Die Halterhaftung entfällt auch bei Schwarzfahrten, wenn das Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Fahrzeughalters benutzt wird. Hat er allerdings die Nutzung durch sein Verschulden ermöglicht, so bleibt der Halter zum Schadenersatz verpflichtet. Die Gefährdungshaftung wurde um eine Haftung der Halter von Anhängern erweitert. Der Geschädigte kann sich folglich bei Unfällen, die sich beim Betrieb eines Gespanns ereignen, sowohl an den Halter des Anhängers als auch an den Fahrzeughalter wenden. Die KH-Versicherung kann gemäß § 5 Abs. 1 PflVG nur bei einem im Inland zum Betrieb dieser Versicherung befugten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Versicherer mit Sitz und Zulassung in einem EU-Mitgliedsland, die in der Bundesrepublik Deutschland über eine eingerichtete Niederlassung verfügen oder die VdVA Motorradversicherung im Wege des Dienstleistungsverkehrs anbieten und diese Auslandstätigkeit der Aufsichtsbehörde des Sitzlandes angezeigt wurde. Der Geschädigte hat einen Direktanspruch gegen den gegnerischen Haftpflichtversicherer. Von einer Geschäftsführung ohne Auftrag spricht man, wenn ein Kraftfahrer im Interesse eines anderen einen Schaden auf sich nimmt, ohne hierzu verpflichtet gewesen zu sein. Für den Versicherungsschutz kommt es allerdings darauf an, dass diese Aufwendungen Schadenscharakter haben, d. h. unfreiwillig sind. Um einen schweren Auffahrunfall zu vermeiden, führt ein Kraftfahrer im Interesse des plötzlich bremsenden Vordermanns ein Ausweichmanöver durch und kollidiert dabei mit einem Drittfahrzeug auf der Gegenfahrbahn.

Infos zum Thema Motorradversicherung

VdVA Motorradversicherung - Beiträge online vergleichen und richtig sparen Das Führen des Fahrzeugs gehört grundsätzlich zum Fahrzeuggebrauch. Auch das Be- und Entladen des Kfz wird nach allgemeiner Auffassung für die Dauer der Be- und Entladetätigkeit als Gebrauch des Kfz angesehen. Hierzu gehören ebenfalls Vorbereitungshandlungen, wie z. B. das Herbeiholen von Werkzeug oder das Abdecken von Schächten, wenn sie dem Be- und Entladen unmittelbar vorausgehen. Der Gebrauch des Kfz findet regelmäßig dann sein Ende, wenn die Ladung das Kfz verlassen hat und erstmals abgestellt wird. Kein Gebrauch liegt vor, wenn ein Busfahrer aussteigt, um kurz sein auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehendes Haus aufzusuchen und bereits einen Meter als Fußgänger zurückgelegt hat. Zum Gebrauch gehört das Parken des Fahrzeugs. Der Fahrer schiebt ein Motorrad zur Seite, um dadurch leichter ausparken zu können, und beschädigt es dabei. Reparaturarbeiten am Kfz sind als Gebrauch durch die VdVA Motorradversicherung mitversichert, wenn der VN oder der Fahrer das Kfz repariert und dabei ein Drittschaden verursacht wird. Reguliert der Versicherer dennoch und stellt sich anschließend heraus, dass dieses Verfahren ermessensfehlerhaft war, so kann der VN von seinem Versicherer Ersatz für den hieraus entstandenen Schaden (in der Regel Rückstufungsschaden) verlangen. Falls der VN mit einer Regulierung nicht einverstanden ist, weil es sich aus seiner Sicht um offensichtlich unbegründete Haftpflichtansprüche handelt, sollte er dem eigenen Versicherer ein Regulierungsverbot aussprechen.

VdVA Motorradversicherung

VdVA Motorradversicherung - Finden Sie hier alle günstigen Anbieter Neben den allgemeinen Risikoausschlüssen in § 2 b Abs. 2 a bis c AKB der Motorradversicherung enthalten die Bestimmungen der Kraftfahrt Unfallversicherung noch einige spezielle Deckungseinschränkungen. Danach hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Insassenunfallversicherung, wer infolge Geisteskrankheit, Epilepsie, Schlaganfall oder schweren Nervenleidens oder anderer Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen, einen Unfall erleidet, wer infolge von Bewusstseinsstörung einen Unfall erleidet. Diese erfasst nämlich alle Unfälle des täglichen Lebens - einschließlich des Fahrzeuggebrauchs -, und zwar rund um die Uhr, wobei die Prämienmehraufwendungen für diesen umfassenden Versicherungsschutz häufig nur gering ausfallen. Der Kreis der versicherten Personen kann unterschiedlich ausgestaltet sein und hängt letztlich von der jeweiligen Versicherungsform ab. Bei den am häufigsten abgeschlossenen Insassenunfallversicherungen nach dem Pauschal- bzw. Platzsystem besteht der Versicherungsschutz für alle berechtigten Insassen. Tagegeld wird gezahlt bei unfallbedingter ganzer oder teilweiser Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, und zwar für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens aber für die Dauer eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Die Bemessung des Beeinträchtigungsgrades richtet sich nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten und wird in der Regel durch den behandelnden Arzt attestiert.

Allgemeine Informationen über die Motorradversicherung

VdVA Motorradversicherung - Preise hier anonym und kostenlos online vergleichen Bei einer Vollbremsung platzt ein Reifen. Alle Schäden, die durch falsche Bedienung des Fahrzeugs entstehen, aber auch alle Schäden, mit denen aufgrund des konkreten Verwendungszwecks im gewöhnlichen Betrieb zu rechnen ist, Das Getriebe wird durch falsches Schalten des Fahrers beschädigt. Ein Baufahrzeug reißt Splitt hoch und beschädigt dabei den Lack. Bruchschäden, d. h. Schäden, die durch normale Abnutzung oder durch Materialfehler entstehen. Versichert bleiben aber Schäden, die ausschließlich auf Gewalteinwirkung zurückzuführen sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf alle am Fahrzeug befestigten oder unter Verschluss verwahrten Teile (beispielsweise in der Garage), soweit sie bei der Neulieferung des Fahrzeugs zur serienmäßigen Ausrüstung gehört haben. Bloße Zubehörteile, d. h. Teile, bei deren Fehlen sich die Gesamtsache weiterhin als Ganzes darstellt (z. B. Leselampen), sind grundsätzlich nur dann in der Motorradversicherung mitversichert, wenn sie in der den AKB beigefügten Teile-Liste enthalten sind und gegebenenfalls die dort aufgestellten Voraussetzungen erfüllen. Für sonstige mit dem Fahrzeug transportierte Sachen (Ladung) sei im übrigen auf die Möglichkeit der Deckung über eine separate Gepäck- oder Transportversicherung verwiesen. Der Begriff Brand orientiert sich an der Feuerversicherung. Brand ist danach ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht zu den Brandschäden gehören sog. Seng- oder Schmorschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende.


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