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Pferdehalterhaftpflicht

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Tipps und Infos zum Thema Pferdehalterhaftpflicht

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Pferdehalterhaftpflicht

Deckungsumfang der Pferdehalterhaftpflicht

Im Rahmen der für das jeweilige Tier bzw. die jeweiligen Tiere abgeschlossenen Pferdehalterhaftpflicht ist versichert,

Kleiner grüner Haken die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter sowie

Kleiner grüner Haken die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist. Versicherungsschutz besteht also insbesondere auch für die Haftung der Betroffenen aus § 833 BGB und § 834 BGB.

Die gewerbliche oder betriebliche Verwendung der Tiere ist nur in Verbindung mit dem Betriebsrisiko versicherbar.

Durch ergänzende Vereinbarungen können in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung z. B.

Kleiner grüner Haken Flurschäden abweichend von § 4 I 5 AHB sowie

Kleiner grüner Haken Schäden durch Deckakt an Stuten eingeschlossen werden.

Tipp
Wenn der Versicherungsnehmer Interesse daran hat, den Versicherungsschutz im Rahmen der Pferdehalterhaftpflicht auf Fremdreiter bzw. Gastreiter oder auch auf Reitbeteiligungen auszudehnen, sollte er sich eine entsprechende Deckungsbestätigung bei seinem Versicherer einholen.

Ausgeschlossen bleiben gemäß §4 II 4 AHB Sachschäden durch Tierkrankheiten.

Abgrenzung der Pferdehalterhaftpflicht zur privaten Haftpflichtversicherung

Die im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung gebotene Absicherung reicht vor allem für diejenigen nicht aus, welche Pferde halten. Hier besteht ein gesonderter Absicherungsbedarf durch eine zusätzliche Pferdehalterhaftpflicht, denn über der privaten Haftpflichtversicherung besteht für das Haftpflichtrisiko im Zusammenhang mit Pferden nur in begrenztem Rahmen Versicherungsschutz und zwar nur die gesetzliche Haftpflicht.

Fremdreiter
Als Reiter bei Benutzung fremder Pferde zu privaten Zwecken.

Haftpflichtansprüche der Pferdehalter oder Pferdeeigentümer sind hier generell nicht versichert. Für Schäden am Pferd selbst ergibt sich dies bereits aus dem Ausschluss in § 4 I 6a AHB für Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen.

Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Pferderennen sowie den Vorbereitungen hierzu sind gemäß § 4 I 4 AHB ebenfalls nicht gedeckt. Da es bei einem Rennen auf die Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeit ankommt, fallen Dressurwettbewerbe aber nicht unter diesen Ausschluss.

Ist der Reiter zugleich (nicht gewerbsmäßiger) Tierhüter gemäß § 834 BGB und als solcher in der Pferdehalterhaftpflicht des Halters mitversichert, kommt insoweit eine Doppelversicherung in Betracht (OLG Nürnberg, VersR 97,180). Daher sehen die Bedingungswerke einiger Versicherer folgende Regelung vor:

Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Zeigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall zur Regulierung zu diesem Vertrag an, so erfolgt eine Vorleistung im Rahmen der getroffenen Vereinbarung.

Weitere Versicherungsformen für Pferdehalter

Nachfolgend finden Sie weitere empfehlenswerte Versicherungsformen speziell für Halter von Pferden.

Pferde-Transportversicherung
Neben der Vertragsform Pferdehalterhaftpflicht kann auch eine separate Pferde-Transportversicherung empfehlenswert sein, insbesondere dann, wenn teure und wertvolle Pferde auf längere Transportwege gebracht werden.

Diese Versicherung wird in der Regel zum Kurztarif auf maximal 30 Tage beschränkt und zum Normaltarif für jeweils ein Jahr angeboten. Schon ab mehr als 2 zu versichernden Fahrten lohnt sich der Normaltarif. Zu den Leistungen des Versicherers gehören u. a.:

Kleiner grüner Haken Tod oder Nottötung als Folge eines Transportmittelunfalls,

Kleiner grüner Haken Unfall beim unmittelbaren Be- und Entladen auf das bzw. von dem Transportmittel,

Kleiner grüner Haken Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt sowie Elementarereignisse im Zusammenhang mit dem Transport,

Kleiner grüner Haken Entwendung, Diebstahl des Transportmittels,

Kleiner grüner Haken Einbruchdiebstahl in das Transportmittel,

Kleiner grüner Haken Raub.

Optional möglich ist die Mitversicherung der Ersatzleistung für den beschädigten Hänger und der gelegentliche Transport fremder Pferde (Gefälligkeitstransporte).

Rechtsschutzversicherung für Pferdehalter
Für den Fall, dass das Pferd und damit auch Herrchen oder Frauchen bzw. der Pferdehalter einen Anwalt benötigen, wird als Spezialdeckung auch die Rechtsschutzversicherung angeboten.

Reitlehrer- und Schulpferdehaftpflicht
Für Schäden, die aus den Fehlern des Reitlehrers entstehen, benötigt dieser zum eigenen Schutz eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung.

Eine spezielle Haftpflichtversicherung wird für Pferde die Pferdehalterhaftpflicht, die im Reitunterricht eingesetzt werden, abgeschlossen.

Pferde OP- und Krankenversicherung
Für Pferde ist die Pferdekrankenversicherung unter Umständen interessant, zumal dann, wenn die Kosten einer Kolik-OP mitversichert werden können.

Die Pferdeversicherung für Operationen inklusive der ambulanten Vor- und Nachbehandlung einschließlich Medikamente und Verbandsmaterialien ist die meistversicherte Pferdekrankenversicherung.

Günstige Komplettversicherung für Pferde und Reiter

Diese Pferdeversicherung kombiniert die beliebtesten Versicherungsformen unter Einräumung eines Rabattes im Vergleich zum Einzelvertragsabschluss. Die Pferdeversicherung als Komplettpaket umfasst die Pferdehalterhaftpflicht, Pferde-OP-Krankenversicherung, Pferdehalter-Rechtsschutz sowie Reiterunfallversicherung können kombiniert werden.

Umfassenden Versicherungsschutz bieten die R+V Versicherung und die VTV Vereinigte Tierversicherung a. G. mit der neuen R+V Pferdehalterhaftpflicht. Gegenstand der Deckung ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Basisvariante der Operationskostenversicherung.

Je nach Art der Operation ist eine Entschädigungsgrenze festgelegt, die unabhängig vom Satz der tierärztlichen Gebührenordnung und unabhängig davon, wie sich die Kosten auf Operation, Medikamente und Nachsorge verteilen, gezahlt wird. Diese Grunddeckung ist ab 17,25 EUR, für Mitglieder der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V.) schon ab 15,42 EUR monatlich zu haben.

Auch höherer Operationskostenschutz kann gewählt sowie die Pferdelebensversicherung eingeschlossen werden.

Hinweis
Wer mehrere Pferde oder mehrere Hunde versichert, erhält weitere Beitragsnachlässe.

Pferdehalterhaftpflicht

Was genau ist eine Pferdehalterhaftpflicht?

Ein Pferdehalter haftet unbegrenzt für Schäden, die sein Tier anderen zufügt. Aufgrund der gesetzlichen Gefährdungshaftung ist es unerheblich, ob der Schaden schuldhaft verursacht wurde. Während zahme Haustiere bereits in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, müssen für Hunde, Pferde und Ponys besondere Haftpflichtversicherungsverträge abgeschlossen werden.

Mit einer Pferdehalterhaftpflicht kann Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen, die anderen durch das Tier zugefügt werden, vereinbart werden. Die pauschale Versicherungssumme kann zwischen 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 10 Mio. EUR betragen; Vermögensschäden sind teilweise ausgenommen oder mit 50.000 EUR bis 300.000 EUR versicherbar.

Hinweis
Die Pferdehalterhaftpflicht ist die wohl wichtigste Pferdeversicherung. Die Versicherungssummen variieren zwischen 3 Mio. EUR bis zu 11 Mio. EUR.

Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Pferdehalterhaftpflicht

Die Pferdehalterhaftpflicht trifft eine hiervon abweichende Regelung. Sie bietet weltweiten Versicherungsschutz z.B. für Studienaufenthalte, für Urlaubsreisen oder auch für die Anmietung von Ferienhäusern oder -wohnungen im Ausland. Die Auslandsdeckung ist allerdings zeitlich begrenzt, nämlich auf einen vorübergehenden Aufenthalt von z.B. einem Jahr. Für den Fall eines längeren Aufenthalts ist eine besondere Vereinbarung zu treffen. Oftmals bietet die Pferdehalterhaftpflicht den Einschluss von Auslandsaufenthalten bis zu fünf Jahren an.

Nicht versichert ist die Pferdehalterhaftpflicht des Eigentümers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Kraftfahrzeuge sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Neben Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Krafträdern, Motorrollern oder Mopeds zählen hierzu z.B. auch Gabelstapler. Einige Versicherer schließen folgende Kfz-Risiken in die Pferdehalterhaftpflicht ein.

Die Bedingungen werden dementsprechend in der Weise ausgelegt, dass die Mitversicherung durch die Pferdehalterhaftpflicht des volljährigen Kindes erst enden soll, wenn es die von ihm beabsichtigte und kontinuierlich durchgeführte Ausbildung abgeschlossen hat, nicht aber stets dann, wenn es einen Ausbildungsabschnitt erreicht hat, der es ihm ermöglichen würde, sich selbst zu unterhalten. Angemessene Unterbrechungszeiten (z.B. die Ableistung des Wehrdienstes einschließlich eines im Anschluss an den Grundwehrdienst abgeleisteten Wehrdienstes) sind unschädlich.

Für die Mitversicherung der Kinder in der Pferdehalterhaftpflicht ist das Bestehen einer häuslichen Lebensgemeinschaft nicht Voraussetzung. Ist der nichteheliche Lebenspartner in den Vertrag eingeschlossen, sollten ggf. auch dessen Kinder in den Versicherungsschutz einbezogen sein. Voraussetzung der Mitversicherung, Kinder sind aber nicht ausnahmslos in die Deckung einbezogen, sondern nur unter der Voraussetzung, dass sie unverheiratet sind und minderjährig sind oder nach Vollendung der Volljährigkeit sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.

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Nützliche Tipps zum Thema Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht - Beiträge online vergleichen und richtig sparen Im Einzelfall bietet die Pferdehalterhaftpflicht auch Deckung für Schäden, die im beruflichen Bereich auftreten, z.B. durch folgende Zusatzklausel. Versichert ist auch die Inanspruchnahme wegen Schäden, die während der Wirksamkeit des Vertrages aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen entstehen, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Ebenso wie die Gefahren eines Berufes und Betriebes werden auch die Gefahren nicht gedeckt. Allein die Tatsache, dass sich ein Drittschaden während der Arbeitszeit und/oder in den Betriebsräumen, d.h. gelegentlich einer betrieblichen Tätigkeit ereignet hat, reicht dies für eine Pferdehalterhaftpflicht nicht aus, um den Vorgang der betrieblichen. Denn auch während der Arbeitszeit können rein private Handlungen ausgeführt werden. Will eine Ladeninhaberin etwas zum Essen einkaufen und stößt außerhalb ihres Geschäfts mit einem Dritten zusammen, der das Geschäft gerade betreten will, so ist der dem Dritten zugefügte Schaden dem privaten Bereich zuzuordnen. Gemäß einer Richtlinie über die Beseitigung von Doppelversicherungen in der Allgemeinen «Haftpflichtversicherung» kann der jüngere Vertrag aufgehoben werden. Dies kann in der Praxis in der Weise herbeigeführt werden, dass der Versicherer, bei dem die Police mit dem älteren Abschlussdatum besteht, entsprechend informiert und um Veranlassung der Auflösung der jüngeren Police beim anderen Versicherer gebeten wird. Hierzu ist dem älteren Versicherer der Name und das Geburtsdatum des nun mitversicherten Partners der jüngeren Police anzugeben.

Allgemeines über die Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht - Faire Leistungen zum besten Preis Miete im Sinne der §§ 535 ff. BGB setzt voraus, dass ein Vertrag geschlossen wurde, der auf die Überlassung des Gebrauchs an einer fremden Sache gegen Entgelt gerichtet ist. Werden Sachen beschädigt, auf deren Benutzung sich Vereinbarungen im Mietvertrag über einen Wohnraum beziehen, ohne dass sie zugleich Mietobjekte sind (z.B. Waschküche oder Treppenhaus), greift der Ausschluss nicht ein. Eine Abbedingung der Ziff. 7.6 AHB kennt die Pferdehalterhaftpflicht in der Regel nur, soweit es Schäden an unbeweglichen Sachen betrifft. Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Kraftfahrzeuge sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Neben Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Krafträdern, Motorrollern oder Mopeds zählen hierzu z.B. auch Gabelstapler. Einige Versicherer schließen folgende Kfz-Risiken in die Pferdehalterhaftpflicht ein. Um den Schadenfall dem Anwendungsbereich der Pferdehalterhaftpflicht zu entziehen, muss der Schaden im Übrigen durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs entstanden sein. An der erforderlichen Kausalität mangelt es z.B. dann, wenn der Schaden bei Arbeiten entstanden ist, die nur mittelbar mit dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs zusammenhängen. Wird beim Sprühlackieren eines Pkw durch den VN ein Kfz des Nachbarn durch Farbnebel beschädigt, besteht Deckung über die Pferdehalterhaftpflicht.

Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht - Extra günstige Tarife mit guten Leistungen für Angestellte Privatpersonen bewegen sich im täglichen Leben - z.B. in ihrer Eigenschaft als Fußgänger oder Radfahrer, als Eltern minderjähriger Kinder, als Freizeitsportler oder als Nutzer von elektronischen Kommunikationsmitteln, aber auch bei Gefälligkeitshandlungen - vielfach in Gefahrenbereichen, die das Risiko einer Schädigung von Rechtsgütern Dritter in sich bergen. Hieraus resultierende Schadenersatzansprüche Dritter können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einzelnen erheblich übersteigen. Einige Pferdehalterhaftpflicht Anbieter ergänzen den Versicherungsschutz wie folgt, für Schäden durch mitversicherte Kinder wird sich der Versicherer nicht auf eine Deliktunfähigkeit berufen, soweit dies der VN wünscht. Auf diese Umstände wird es zurückzuführen sein, dass Versicherer bei Schäden, die auf tatsächlichen oder vermeintlichen Aufsichtspflichtverletzungen beruhen, gelegentlich (wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen und bis zu einer bestimmten Schadenhöhe, z.B. 5.000 EUR) kulanzhalber zahlen. Das Wort Gefälligkeit bedeutet rechtlich nach herrschender Meinung nur, dass eine vertragliche Bindung und Verpflichtung nicht eingegangen werden soll. Deshalb können aus einer reinen Gefälligkeit in der Regel keine vertraglichen Ansprüche auf Schadenersatz durch die Pferdehalterhaftpflicht hergeleitet werden. Die Schadenersatzpflicht aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) ist aber losgelöst und unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertrags, sodass eine Haftung - auch bei lediglich einfacher Fahrlässigkeit in Betracht kommt.

Infos zum Thema Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht - Preise online berechnen Neben den standardmäßigen Deckungserweiterungen wurden auf dem Markt Zusatzklauseln entwickelt, die geeignet sind, den Versicherungsschutz in der Pferdehalterhaftpflicht bedarfsgerecht auszubauen. Gemäß Ziff. 2.2 AHB sind Haftpflichtansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen nur bei besonderer Vereinbarung gedeckt. Entsprechendes gilt gemäß Ziff. 7.6 AHB für Schäden an fremden Sachen, die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Mit diesen Ausschlüssen kann sich der Haftpflichtversicherte z.B. konfrontiert sehen, wenn er wegen des Verlustes eines ihm anvertrauten Schlüssels schadenersatzpflichtig gemacht wird. Einige Versicherer stellen für diesen speziellen Fall - abweichend von den o.g. AHB-Ausschlüssen - in begrenztem Umfang Deckung durch eine Zusatzklausel zur Verfügung. Hiernach sind Schadenersatzansprüche eingeschlossen, die die Erstattung der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern sowie Objektschutz bis zu 14 Tagen betreffen. Glasschäden, soweit der VN sich hiergegen besonders versichern kann (z.B. durch eine Hausratversicherung). An einer entsprechenden Versicherungsmöglichkeit fehlt es z.B. bei der vorübergehenden Anmietung eines Hotelzimmers. Schäden an gemieteten Sachen, die von Haustieren verursacht werden, sind gedeckt, sofern die Haltung dieser Tiere in der Pferdehalterhaftpflicht berücksichtigt ist. Hunde fallen z.B. nicht darunter. Da Mietsachschäden zwar in der Pferdehalterhaftpflicht im dargestellten Umfang gedeckt sind

Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht - Beiträge und Tarifangebote vergleichen Die Leistungspflicht der Pferdehalterhaftpflicht erstreckt sich aber nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, der dem VN gehört (Eigenschaden), eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses, eines im Inland gelegenen Wochenendhauses. Voraussetzung ist jeweils, dass die Wohnungen bzw. Häuser vom VN ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Die zugehörigen Garagen und Gärten sowie Schrebergärten sind eingeschlossen. Mitversichert ist die Vermietung von nicht mehr als drei einzeln vermieteten Wohnräumen. Von Wohnungen oder Häusern können beträchtliche Haftpflichtrisiken ausgehen, die die Verantwortlichen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Mieter oder Vermieter gleichermaßen treffen. Mitbewohner, Besucher oder Lieferanten stürzen auf einem nicht gestreuten Gehweg. Der Eigentümer eines Einfamilienhauses wäre im Rahmen seiner Pferdehalterhaftpflicht deliktisch verantwortlich. Der Mieter könnte aus der von ihm übernommenen Streupflicht haften. In diesen Risikobereich fällt insbesondere die Aufsichtspflicht über Minderjährige aus. Die Haftung des Dienstherrn für durch in seinem Haushalt tätige Personen verursachte Schäden ist in § 831 BGB (Haftung des sog. Verrichtungsgehilfen) geregelt. Auch Schäden, die die Bediensteten selbst erleiden, sind erfasst. Die Hausgehilfin bricht sich ein Bein, weil die vom Dienstherrn zur Verfügung gestellte Leiter untauglich ist. Die Krankenkasse nimmt bei ihm Regress.

Allgemeine Informationen über die Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht - Unabhängiger Tarifvergleich der besten Anbieter Endet das Versicherungsverhältnis durch den Tod des VN, sind die versicherten Personen gemäß § 207 Abs. 1 VVG berechtigt, binnen zwei Monaten nach dem Tod des VN die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses unter Benennung des künftigen VN zu erklären. Um zu vermeiden, dass die mitversicherten Personen dann sogleich ihren Versicherungsschutz verlieren, sieht die Pferdehalterhaftpflicht vor, dass für den mitversicherten Ehegatten und/oder die unverheirateten Kinder der Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fortbesteht. Unter Abwasser versteht man ehemals reines Wasser, das durch Zusatz fremder Bestandteile in irgendeiner Weise verunreinigt ist. Dieser Ausschluss wird in der Pferdehalterhaftpflicht hinsichtlich Sachschäden durch häusliche Abwässer und Schäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals abbedungen. Aus dem Abflussschlauch einer Waschmaschine tritt Wasser aus und dringt in die darunter liegende Wohnung des Nachbarn ein. Ziff. 7.9 AHB grenzt im Ausland eintretende Schadenfälle aus. Einige Versicherer verzichten vor diesem Hintergrund auf das Kriterium der Unmittelbarkeit in ihren Bedingungen. Sie bestehen auch nicht mehr auf der sog. Folgerichtigkeit der Ausbildung. Versicherungsschutz besteht also auch dann weiter, wenn das mitversicherte volljährige Kind nach erstem Studium oder erster Lehre ein anderes Studium oder eine andere Lehre beginnt, allerdings regelmäßig mit folgender Einschränkung. Die Mitversicherung endet - in Anlehnung an den Wegfall der Waisenrenten - mit der Vollendung des 27. Lebensjahres.


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