Deckungsumfang der Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Im Rahmen der für das jeweilige Tier bzw. die jeweiligen Tiere abgeschlossenen Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist versichert,
die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter sowie
die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Versicherungsschutz besteht also insbesondere auch für die Haftung der Betroffenen aus § 833 BGB und § 834 BGB.
Die gewerbliche oder betriebliche Verwendung der Tiere ist nur in Verbindung mit dem Betriebsrisiko versicherbar.
Durch ergänzende Vereinbarungen können in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung z. B.
Flurschäden abweichend von § 4 I 5 AHB sowie
Schäden durch Deckakt an Stuten eingeschlossen werden.
Tipp
Wenn der Versicherungsnehmer Interesse daran hat, den Versicherungsschutz im Rahmen der Pferdehalterhaftpflichtversicherung auf Fremdreiter bzw. Gastreiter oder auch auf Reitbeteiligungen auszudehnen, sollte er sich eine entsprechende Deckungsbestätigung bei seinem Versicherer einholen.
Ausgeschlossen bleiben gemäß §4 II 4 AHB Sachschäden durch Tierkrankheiten.
Abgrenzung der Pferdehalterhaftpflichtversicherung zur privaten Haftpflichtversicherung
Die im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung gebotene Absicherung reicht vor allem für diejenigen nicht aus, welche Pferde halten. Hier besteht ein gesonderter Absicherungsbedarf durch eine zusätzliche Pferdehalterhaftpflichtversicherung, denn über der privaten Haftpflichtversicherung besteht für das Haftpflichtrisiko im Zusammenhang mit Pferden nur in begrenztem Rahmen Versicherungsschutz und zwar nur die gesetzliche Haftpflicht.
Fremdreiter
Als Reiter bei Benutzung fremder Pferde zu privaten Zwecken.
Haftpflichtansprüche der Pferdehalter oder Pferdeeigentümer sind hier generell nicht versichert. Für Schäden am Pferd selbst ergibt sich dies bereits aus dem Ausschluss in § 4 I 6a AHB für Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen.
Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Pferderennen sowie den Vorbereitungen hierzu sind gemäß § 4 I 4 AHB ebenfalls nicht gedeckt. Da es bei einem Rennen auf die Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeit ankommt, fallen Dressurwettbewerbe aber nicht unter diesen Ausschluss.
Ist der Reiter zugleich (nicht gewerbsmäßiger) Tierhüter gemäß § 834 BGB und als solcher in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung des Halters mitversichert, kommt insoweit eine Doppelversicherung in Betracht (OLG Nürnberg, VersR 97,180). Daher sehen die Bedingungswerke einiger Versicherer folgende Regelung vor:
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Zeigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall zur Regulierung zu diesem Vertrag an, so erfolgt eine Vorleistung im Rahmen der getroffenen Vereinbarung.
Weitere Versicherungsformen für Pferdehalter
Nachfolgend finden Sie weitere empfehlenswerte Versicherungsformen speziell für Halter von Pferden.
Pferde-Transportversicherung
Neben der Vertragsform Pferdehalterhaftpflichtversicherung kann auch eine separate Pferde-Transportversicherung empfehlenswert sein, insbesondere dann, wenn teure und wertvolle Pferde auf längere Transportwege gebracht werden.
Diese Versicherung wird in der Regel zum Kurztarif auf maximal 30 Tage beschränkt und zum Normaltarif für jeweils ein Jahr angeboten. Schon ab mehr als 2 zu versichernden Fahrten lohnt sich der Normaltarif. Zu den Leistungen des Versicherers gehören u. a.:
Tod oder Nottötung als Folge eines Transportmittelunfalls,
Unfall beim unmittelbaren Be- und Entladen auf das bzw. von dem Transportmittel,
Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt sowie Elementarereignisse im Zusammenhang mit dem Transport,
Entwendung, Diebstahl des Transportmittels,
Einbruchdiebstahl in das Transportmittel,
Raub.
Optional möglich ist die Mitversicherung der Ersatzleistung für den beschädigten Hänger und der gelegentliche Transport fremder Pferde (Gefälligkeitstransporte).
Rechtsschutzversicherung für Pferdehalter
Für den Fall, dass das Pferd und damit auch Herrchen oder Frauchen bzw. der Pferdehalter einen Anwalt benötigen, wird als Spezialdeckung auch die Rechtsschutzversicherung angeboten.
Reitlehrer- und Schulpferdehaftpflicht
Für Schäden, die aus den Fehlern des Reitlehrers entstehen, benötigt dieser zum eigenen Schutz eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung.
Eine spezielle Haftpflichtversicherung wird für Pferde die Pferdehalterhaftpflichtversicherung, die im Reitunterricht eingesetzt werden, abgeschlossen.
Pferde OP- und Krankenversicherung
Für Pferde ist die Pferdekrankenversicherung unter Umständen interessant, zumal dann, wenn die Kosten einer Kolik-OP mitversichert werden können.
Die Pferdeversicherung für Operationen inklusive der ambulanten Vor- und Nachbehandlung einschließlich Medikamente und Verbandsmaterialien ist die meistversicherte Pferdekrankenversicherung.
Günstige Komplettversicherung für Pferde und Reiter
Diese Pferdeversicherung kombiniert die beliebtesten Versicherungsformen unter Einräumung eines Rabattes im Vergleich zum Einzelvertragsabschluss. Die Pferdeversicherung als Komplettpaket umfasst die Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Pferde-OP-Krankenversicherung, Pferdehalter-Rechtsschutz sowie Reiterunfallversicherung können kombiniert werden.
Umfassenden Versicherungsschutz bieten die R+V Versicherung und die VTV Vereinigte Tierversicherung a. G. mit der neuen R+V Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Gegenstand der Deckung ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Basisvariante der Operationskostenversicherung.
Je nach Art der Operation ist eine Entschädigungsgrenze festgelegt, die unabhängig vom Satz der tierärztlichen Gebührenordnung und unabhängig davon, wie sich die Kosten auf Operation, Medikamente und Nachsorge verteilen, gezahlt wird. Diese Grunddeckung ist ab 17,25 EUR, für Mitglieder der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V.) schon ab 15,42 EUR monatlich zu haben.
Auch höherer Operationskostenschutz kann gewählt sowie die Pferdelebensversicherung eingeschlossen werden.
Hinweis
Wer mehrere Pferde oder mehrere Hunde versichert, erhält weitere Beitragsnachlässe.
Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Was genau ist eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung?
Ein Pferdehalter haftet unbegrenzt für Schäden, die sein Tier anderen zufügt. Aufgrund der gesetzlichen Gefährdungshaftung ist es unerheblich, ob der Schaden schuldhaft verursacht wurde. Während zahme Haustiere bereits in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, müssen für Hunde, Pferde und Ponys besondere Haftpflichtversicherungsverträge abgeschlossen werden.
Mit einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung kann Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen, die anderen durch das Tier zugefügt werden, vereinbart werden. Die pauschale Versicherungssumme kann zwischen 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 10 Mio. EUR betragen; Vermögensschäden sind teilweise ausgenommen oder mit 50.000 EUR bis 300.000 EUR versicherbar.
Hinweis
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist die wohl wichtigste Pferdeversicherung. Die Versicherungssummen variieren zwischen 3 Mio. EUR bis zu 11 Mio. EUR.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Glasschäden, soweit der VN sich hiergegen besonders versichern kann (z.B. durch eine Hausratversicherung). An einer entsprechenden Versicherungsmöglichkeit fehlt es z.B. bei der vorübergehenden Anmietung eines Hotelzimmers. Schäden an gemieteten Sachen, die von Haustieren verursacht werden, sind gedeckt, sofern die Haltung dieser Tiere in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung berücksichtigt ist. Hunde fallen z.B. nicht darunter. Da Mietsachschäden zwar in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung im dargestellten Umfang gedeckt sind
Weist die Pferdehalterhaftpflichtversicherung unbegründete Ansprüche zurück, erweckt dies bei VN nicht selten den Anschein, als wolle er sich seiner Leistungspflicht entziehen. In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung spielen Schadenersatzansprüche, die an den Vorwurf der Verletzung von Aufsichtspflichtverletzungen anknüpfen, eine große Rolle. Gemäß § 832 BGB hat derjenige (z.B. ein Elternteil), der aufgrund Gesetzes oder Vertrages zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen.
Nach einer auf diese Situation abgestellten, unverbindlichen, Empfehlung des HUK-Verbandes vom 30.6.1976 sollen durch einen Hund verursachte Mietsachschäden durch die Pferdehalterhaftpflichtversicherung im Rahmen der Mietsachschadendeckung reguliert werden, wenn die Hundehalterhaftpflicht nicht eingreift. Dieser Empfehlung folgen nicht alle Versicherer. Klären Sie mit Ihrer Pferdehalterhaftpflichtversicherung, ob Mietsachschäden durch Hunde entweder in der Privat- oder in der Hundehalterhaftpflicht zu versichern sind.
Allein die Tatsache, dass sich ein Drittschaden während der Arbeitszeit und/oder in den Betriebsräumen, d.h. gelegentlich einer betrieblichen Tätigkeit ereignet hat, reicht dies für eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung nicht aus, um den Vorgang der betrieblichen. Denn auch während der Arbeitszeit können rein private Handlungen ausgeführt werden. Will eine Ladeninhaberin etwas zum Essen einkaufen und stößt außerhalb ihres Geschäfts mit einem Dritten zusammen, der das Geschäft gerade betreten will, so ist der dem Dritten zugefügte Schaden dem privaten Bereich zuzuordnen.
Nützliche Tipps zum Thema Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Konkrete Fälle aus der Rechtsprechung belegen, dass die Anwendbarkeit dieser Ausschlussbestimmung häufig sehr schwierig zu beurteilen sein kann. Hierzu
einige Beispiele. Das Aufstellen und Betreiben eines Propangasofens zu Heizzwecken in einer privaten Garage führt nicht zum Ausschluss des
Versicherungsschutzes wegen ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung, wenn der nicht ordnungsgemäß ausgeschaltete Ofen einen Explosionsschaden
hervorruft.
Die Mitversicherung für den Partner und dessen Kinder endet mit der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zwischen dem VN und dem Partner. Wie bei Ehegatten
werden auch hier gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen. Im Falle der Mitversicherung durch die Pferdehalterhaftpflichtversicherung des nicht-ehelichen Lebenspartners ist es ratsam, ausdrücklich zu
vereinbaren, dass etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern
wegen Personenschäden mitversichert sind.
Im Haushalt des VN lebende Kinder mit geistiger Behinderung können ohne Altersbegrenzung eingeschlossen werden. Sie sind im Versicherungsschein namentlich
zu benennen. Wenn die Pferdehalterhaftpflichtversicherung bezüglich der volljährigen Kinder darauf abstellt, dass sie sich in einer Schul- oder unmittelbar
anschließenden Berufsausbildung befinden, soll damit letztlich sichergestellt werden, dass Kinder solange mitversichert sind, wie sie im Rahmen eines
durchgängigen, zusammenhängenden Ausbildungswegs stehen.
Allgemeines über die Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Miete im Sinne der §§ 535 ff. BGB setzt voraus, dass ein Vertrag geschlossen wurde, der auf die Überlassung des Gebrauchs an einer fremden Sache gegen
Entgelt gerichtet ist. Werden Sachen beschädigt, auf deren Benutzung sich Vereinbarungen im Mietvertrag über einen Wohnraum beziehen, ohne dass sie zugleich
Mietobjekte sind (z.B. Waschküche oder Treppenhaus), greift der Ausschluss nicht ein. Eine Abbedingung der Ziff. 7.6 AHB kennt die Pferdehalterhaftpflichtversicherung
in der Regel nur, soweit es Schäden an unbeweglichen Sachen betrifft.
Einige Pferdehalterhaftpflichtversicherung Anbieter sind bereit, den Versicherungsschutz auf das Abhandenkommen fremder Sachen (z B. bis 2.500 EUR) auszudehnen. Des Weiteren bezieht sich der
Versicherungsschutz gemäß Ziff. 7.6 AHB nicht auf Schäden an fremden Sachen, die der VN durch verbotene Eigenmacht ohne Willen des Besitzers i.S.v. § 858 BGB
erlangt hat. Hiermit wird bewirkt, dass derjenige, der eine Sache widerrechtlich in Besitz genommen hat, nicht bessergestellt wird als derjenige, der ein
ordentliches Leihverhältnis begründet hat.
Besitz und Verwendung von maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt, Besitz
und Verwendung von bis zu drei ferngelenkten Modell-Fahrzeugen, Gebrauch von Go-Karts und anderen maschinell angetriebenen Kinderfahrzeugen bis 6 km/h
Höchstgeschwindigkeit. Gebrauch von nicht selbstfahrenden Kleingeräten zum Rasenmähen und Schneeräumen, nicht jedoch aufsitzbare Arbeitsmaschinen.
Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Soweit es die Forderungsausfalldeckung betrifft (vgl. Kap. 14), leistet der Versicherer dem VN Entschädigung für durch Dritte verursachte Schäden.
Grundsätzlich steht es dem Haftpflichtversicherer frei, ob er den gegen seinen VN geltend gemachten Haftpflichtanspruch erfüllt oder den Versuch einer Abwehr
dieses Anspruchs unternimmt. Letzteres wird er insbesondere dann tun, wenn nach seiner Auffassung keine rechtliche Verpflichtung zur Leistung von
Schadenersatz durch eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung besteht.
Allerdings ist es möglich, im Einzelfall von einem stillschweigend vereinbarten Haftungsausschluss (z.B. für einfache Fahrlässigkeit) auszugehen. Für eine
stillschweigende Abrede müssen aber nach der Rechtsprechung besondere konkrete Anhaltspunkte (z.B. langjähriges freundschaftliches Verhältnis und Tätigkeit
allein im Interesse des Geschädigten) vorhanden sein, weil das Zurückgreifen auf den mutmaßlichen Parteiwillen sonst eine bloße Fiktion wäre. Einige
Pferdehalterhaftpflichtversicherung Anbieter decken Sachschäden durch Gefälligkeiten.
Das Wort Gefälligkeit bedeutet rechtlich nach herrschender Meinung nur, dass eine vertragliche Bindung und Verpflichtung nicht eingegangen werden soll.
Deshalb können aus einer reinen Gefälligkeit in der Regel keine vertraglichen Ansprüche auf Schadenersatz durch die Pferdehalterhaftpflichtversicherung hergeleitet werden. Die Schadenersatzpflicht aus
unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) ist aber losgelöst und unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertrags, sodass eine Haftung - auch bei
lediglich einfacher Fahrlässigkeit in Betracht kommt.
Infos zum Thema Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Abweichend schließen einige Versicherer dieses regelmäßig nur durch eine separate Gewässerschaden Haftpflichtversicherung erfasste Anlagenrisiko in
begrenztem Umfang pauschal in die Pferdehalterhaftpflichtversicherung ein, nämlich die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von
insgesamt höchstens 5.000 l/kg gewässerschädlicher Stoffe in Kleingebinden mit einem Einzelfassungsvermögen von maximal 50 l/kg je Gebinde, die in den
versicherten Räumlichkeiten lagern.
Der Mieter reißt aufgeklebte Teppichfliesen ab und beschädigt hierbei den Fußboden - übermäßige Beanspruchung. Der Mieter wählt versehentlich ein ungeeignetes
Teppichklebeband; der damit zu fixierende Teppich wird beschädigt - keine übermäßige Beanspruchung. Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten. Begründet wird dieser Ausschluss
damit, dass die Versicherer nicht für anfallende Wartungskosten herangezogen werden sollen.
Ausgeschlossen bleiben allerdings weitere Folgeschäden, die sich aus einem Schlüsselverlust ergeben (z.B. wegen Einbruchs). Des Weiteren bleibt regelmäßig
die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen ausgeschlossen. Für diese Deckungserweiterung
wird eine beschränkte Deckungssumme von z.B. 5 Prozent der Hauptdeckungssumme zur Verfügung gestellt. Während einer Frostperiode wird ein Wasserleitungsrohr
undicht.
Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Beim Sport werden nicht selten durch Übereifer, Leichtsinn oder Unvorsichtigkeit Dritte geschädigt. Die Ausübung von Sport ist demnach ein wichtiger
Deckungsbereich der Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Besonders hervorgehoben ist die Eigenschaft als Radfahrer und Reiter bei Benutzung fremder Pferde,
wobei Haftpflichtansprüche der Tierhalter- oder -eigentümer nicht versichert sind. Nicht versichert sind die Ausübung der Jagd sowie die Teilnahme an Pferde-,
Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu.
Von Wohnungen oder Häusern können beträchtliche Haftpflichtrisiken ausgehen, die die Verantwortlichen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Mieter oder
Vermieter gleichermaßen treffen. Mitbewohner, Besucher oder Lieferanten stürzen auf einem nicht gestreuten Gehweg. Der Eigentümer eines Einfamilienhauses
wäre im Rahmen seiner Pferdehalterhaftpflichtversicherung deliktisch verantwortlich. Der Mieter könnte aus der von ihm übernommenen Streupflicht
haften.
Prämienfreier Versicherungsschutz besteht allerdings nur bis zu einer bestimmten, in den Versicherungsbedingungen genannten Bausumme. Diese bewegt sich -
von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich - zwischen 50.000 EUR und 100.000 EUR. Wird dieser Betrag überschritten, besteht Deckung nur noch im Rahmen
der Vorsorgeversicherung. Bei Bauvorhaben mit höher veranschlagten Bausummen ist der Abschluss einer separaten Bauherren Haftpflichtversicherung notwendig,
es sei denn, der Versicherer verzichtet auf eine Bausummenbegrenzung.
Allgemeine Informationen über die Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Die Bedingungen werden dementsprechend in der Weise ausgelegt, dass die Mitversicherung des volljährigen Kindes erst enden soll, wenn es die von ihm
beabsichtigte und kontinuierlich durchgeführte Ausbildung abgeschlossen hat, nicht aber stets dann, wenn es einen Ausbildungsabschnitt erreicht hat, der es
ihm ermöglichen würde, sich selbst zu unterhalten. Angemessene Unterbrechungszeiten (z.B. die Ableistung des Wehrdienstes einschließlich eines im Anschluss
an den Grundwehrdienst abgeleisteten Wehrdienstes) sind unschädlich.
Unter Abwasser versteht man ehemals reines Wasser, das durch Zusatz fremder Bestandteile in irgendeiner Weise verunreinigt ist. Dieser Ausschluss wird in der
Pferdehalterhaftpflichtversicherung hinsichtlich Sachschäden durch häusliche Abwässer und Schäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals abbedungen.
Aus dem Abflussschlauch einer Waschmaschine tritt Wasser aus und dringt in die darunter liegende Wohnung des Nachbarn ein. Ziff. 7.9 AHB grenzt im Ausland
eintretende Schadenfälle aus.
Der überlebende Ehegatte hat die Möglichkeit, den Vertrag als VN zu übernehmen, indem er die nächste Prämienrechnung einlöst. Beim Tod des VN könnte die
nächste Prämienfälligkeit anstehen und der überlebende Ehegatte die Überweisung des fälligen Beitrags leicht versäumen. Daher kann es sinnvoll sein, die
maßgebliche Klausel um einen Passus zu ergänzen, wonach der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fortbesteht,
mindestens jedoch ein halbes Jahr.