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Pflegeversicherung

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Tipps und Infos zum Thema Pflegeversicherung

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Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.

Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.

Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.

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Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.

Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.

Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.

Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Pflegeversicherung

Andere leisten erst in relevanter Höhe ab Stufe III. Die Leistungsunterschiede machen sich auch in der Beitragshöhe bemerkbar. Im Unterschied zu den Tarifen der Lebensversicherer sind die zugesicherten Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung garantiert und von Überschüssen unabhängig. In der Pflegestufe II werden anbieter- und tarifabhängig zwischen 50 und 75 Prozent geleistet. Die Leistung in der Pflegestufe III beträgt mindestens 75 Prozent, bei mehreren Versicherern 100 Prozent, teilweise nur bei vollstationärer Pflege.

Als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit dieser nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges, bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit, bei der Benutzung von Raumfahrzeugen, durch Beteiligung an Fahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und den dazugehörigen Übungsfahrten, durch eine widerrechtliche Handlung sind von der Pflegeversicherung ausgeschlossen.

Grundsätzlich werden von Kranken- und Lebensversicherern folgende Produktformen angeboten, Pflegetagegeldversicherung, Pflegeversicherung, Pflegerentenversicherung, Pflegerentenzusatzversicherung. Einige Versicherer bieten ergänzend Zusatzleistungen (Assistanceleistungen) mit Beratungs- und Hilfeleistungen an, die im Pflegefall in Anspruch genommen werden können wie z.B. Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal, Organisation des Pflegedienstes, Suche nach geeigneten Pflegeheimen.

Teilweise orientieren sich Versicherer an der Einstufung des SGB inhaltlich vollständig und identisch. Es werden dann auch keine zusätzlichen Prüfungen im Leistungsfall vorgenommen. Die Pflegeversicherung zahlt dann, wenn der Versicherte auf der Grundlage der Gutachter der Krankenkassen beziehungsweise des medizinischen Dienstes Medic Proof bei den privaten Krankenversicherern nach § 15 SGB XI eine Pflegestufenfestlegung erhielt. Teilweise wird als Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls benutzt.

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Nützliche Tipps zum Thema Pflegeversicherung

Pflegeversicherung - Finden Sie hier alle günstigen Anbieter Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht des Versicherers unabhängig davon, wie es zu der Pflegebedürftigkeit gekommen ist. Die Versicherer leisten jedoch teilweise nicht, wenn die Pflegebedürftigkeit verursacht wurde (alte Fassung seit 1995) durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat durch die versicherte Person, unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, durch Unfälle der versicherten Person. Ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit (oder der Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III), wenn dem Versicherer spätestens am 42. Tag nach der Feststellung ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Vereinbarung einer längeren Karenzzeit kann sich beitragssenkend auswirken. Einzelne Pflegeversicherung legen eine Karenzzeit von 91 Tagen zugrunde. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird das vereinbarte Tagegeld in Abhängigkeit von der Pflegeintensität und gemessen anhand der Einstufung nach SGB oder ADL gezahlt. Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit einer versicherten Person. Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, nach Maßgabe der Einstufung in die drei Pflegestufen in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Allgemeines über die Pflegeversicherung

Pflegeversicherung - Guter Rundumschutz zum günstigsten Beitrag Unfallversicherer bieten zusätzlich eine ganze Reihe von Unterstützungsleistungen bei festgestellter Hilfsbedürftigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit in aller Regel für eine maximale zeitliche Dauer von sechs Monaten in Ihrer Pflegeversicherung an: Menüservice, Hausnotruf, Körperpflege, Grundpflege, Hauswirtschaftsdienste wie Einkaufsservice, Besorgungen, Wohnungsreinigung, Wäsche, Krankentransport wie Fahrten zu Ärzten, Fahrten zu Behörden und Ämtern, Tag- und Nachtwache, Wellnesspaket mit Zuschüssen für Pediküre, Mediküre, Fußpflege, Frisör Die Anbieter der Pflegeversicherung sehen unterschiedliche Regelungen für die Pflegerente vor. Teilweise erfolgt eine Leistung auch bei Autonomieverlust der versicherten Person, also z.B. bei Demenz aufgrund einer Alzheimererkrankung. Bislang eher die Ausnahme, wird sich dies nach der Aufnahme der Demenz in den Leistungskatalog der SPV (PPV) ändern. Bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit leisten einige Anbieter eine Einmalzahlung (Sofortleistung) in Höhe mehrerer Pflegerenten, z.B. von sechs Pflegerenten. Bei einigen Pflegeversicherung Anbietern ist eine Todesfallleistung bei Nichtinanspruchnahme der Pflegerente als Zusatzleistung eingeschlossen. Verstirbt z.B. die versicherte Person vor dem 85. Lebensjahr, dann wird der zuvor gezahlte Einmalbeitrag im ersten Versicherungsjahr geleistet und fällt danach gleichmäßig bis zum 85. Lebensjahr, so dass mit 80 Jahren nur noch ein geringer Restbetrag ausgezahlt würde. Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II.

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Pflegeversicherung - Beiträge und Tarifangebote vergleichen Der jüngste Pflegebericht 2007 der Bundesregierung geht dagegen noch von 2,5 Prozent Beitragssatz bis 2050 aus. Forderungen aus der deutschen Wirtschaft zielen auf eine Abkopplung des Beitrags zur Pflege Pflichtversicherung von den Arbeitskosten ab, bei gleichzeitiger Bildung eines Kapitalstocks, wie er auch von Professor Raffelhüschen empfohlen wird. Er plädiert für eine Pflicht zum Abschluss einer Zusatzversicherung gegen das Pflegerisiko mit Kapitaldeckung und für ein Einfrieren der Beitragssätze in der Pflegeversicherung. Allerdings richten sich die Beiträge der privaten Krankenversicherer nach dem Alter der zu versichernden Person. Es besteht Versicherungspflicht bei dem Krankenversicherungsunternehmen, bei dem die versicherte Person bereits privat krankenversichert ist. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht besteht aber auch die Möglichkeit, einen anderen Versicherer zu wählen. Der Beitrag ist nicht vom Einkommen, sondern vom Alter abhängig. Begrenzt wird er grundsätzlich auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung. Privat versicherte Rentner zahlen ihren Beitrag vollständig selbst. Kinder sind beitragsfrei bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert; sind sie nicht berufstätig, so gilt eine Verlängerung bis zum 23. Lebensjahr, befinden sie sich noch in der Ausbildung, gilt eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr. Wehr- und Zivildienst verlängern die kostenfreie Mitversicherung um neun Monate. Für Studenten gilt ein Sondertarif. Der verminderte Beitrag für Ehegatten entspricht 150 Prozent des Höchstbeitrags, wobei für jeden Ehegatten 75 Prozent angesetzt werden.

Infos zum Thema Pflegeversicherung

Pflegeversicherung - Mit unserem Beitragsvergleich richtig Geld sparen Der Pflegeversicherung Anbieter leistet in aller Regel aus der Pflegestufe I: bei 3 Punkten, aus der Pflegestufe II: bei 4 oder 5 Punkten. Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe II vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann. Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe III vor, wenn die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann oder wenn die versicherte Person der Bewahrung bedarf. Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann. Die Pflegerentenzusatzversicherung kann zur Rentenversicherung, fondsgebundenen Rentenversicherung, Lebensversicherung, Risikolebensversicherung und gekoppelt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden. Die neueste Kombinationsmöglichkeit ist die sog. kostenlose Pflegeversicherung in Kombination mit einer klassischen Rentenversicherung, deren Auszahlung nach dem 60. und bis zum 80. Lebensjahr erfolgt oder zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung, deren Abrufphase zwischen dem 60. und 85. Lebensjahr liegt.

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Pflegeversicherung - Extra günstige Tarife mit guten Leistungen für Akademiker Bei der ADL-Definition gibt es sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die untersucht werden. Diese Untersuchung kann durch einen praktizierenden Arzt durchgeführt werden, z.B. den eigenen Hausarzt. Ausschließlich der körperliche Zustand ist maßgebend für eine entsprechende Einstufung. Je nach Tarif und Versicherer ist eine bestimmte Zahl von ADL erforderlich, um in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert zu werden. Beide Varianten weisen Vor- und Nachteile auf. Neu ist auch die sog. Pflege-Einmalleistung über eine vereinbarte Pflegesumme, die - wird sie nicht in Anspruch genommen - noch zu einer Hinterbliebenenabsicherung im Sterbefall führt (KarstadtQuelle). Daneben bieten einzelne Unfallversicherer auch an, Unfall Pflegerentenversicherung sowie Assistanceleistungen im Pflegefall nach einem Unfall. Wesentliche Unterscheidungsmerkmale und Unterschiede sind insbesondere bei folgenden Kriterien festzustellen. Leistung der Pflegeversicherung steht frei zur Verfügung. Zur Pflegestufe III zählen die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr und auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss mindestens fünf Stunden betragen, wobei mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI).

Allgemeine Informationen über die Pflegeversicherung

Pflegeversicherung - Unabhängiger und Kostenloser Beitragsvergleich Pflegebedürftige erhalten 200 Prozent der vereinbarten Pflegetagegeldleistung, solange nicht volljährige Kinder vorhanden sind, um die sie sich noch kümmern müssen. Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht immer ausschließlich auf Deutschland, sondern erstreckt sich auch auf Europa. Bei einigen Tarifen besteht die Möglichkeit, die Leistung für die Pflegestufen I und II abzuwählen. Keinesfalls allgemein eingeschlossen in den Leistungskatalog ist die Kostenübernahme analog der SPV/PPV für eine Ersatzkraft. Durch die vergleichsweise günstigeren Beiträge der Pflegeversicherung kann schon in der Erwerbsphase eine Pflegefallabsicherung begonnen werden. Die Pflegetagegelder sind aufgrund ihres variablen Einsatzes besonders bei beabsichtigter häuslicher Pflege hilfreich. Denn das Pflegetagegeld wird auch gezahlt, wenn die Pflege nicht von Pflegefachkräften, sondern von Pflegepersonen wie Familienangehörigen, Freunden, Nachbarn und sonstigen ehrenamtlichen Helfer übernommen wird. Anders als die SPV/PPV übernehmen manche Versicherer keine Kosten für vollstationäre Kurzzeitpflege. Ein Leistungsanspruch aus der Pflegetagegeldversicherung kann auch ohne Vorleistung der SPV, PPV, Beihilfe oder freien Heilfürsorge bei dem einen oder anderen Anbieter bestehen. Einige wenige Versicherer beginnen damit, in den Leistungsumfang ihrer Tarife Beratungsleistungen und auch Serviceleistungen in Form von Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal, Organisation des Pflegedienstes.


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