AOK Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.
Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.
Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung kann darüber hinaus auch Gutachten von selbst beauftragten Ärzten anfordern. Ausschließlich der körperliche Zustand ist maßgebend für eine entsprechende Einstufung. Je nach Tarif und Versicherer ist eine bestimmte Zahl von ADL erforderlich, um in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert zu werden. Bei der Bewertung in der Pflegeversicherung nach dem 6-Punktesystem wird die nachstehende Punktetabelle zugrunde gelegt. Der Pflegefall wird nach Anzahl der Punkte eingestuft.
Die Pflegereform 2008 sieht höhere und neue Leistungen durch die Pflegeversicherung vor, eine bessere Beratung von Angehörigen von Pflegebedürftigen, die Freistellungsmöglichkeit von der beruflichen Tätigkeit für Angehörigenpflege, die bessere Kontrolle von Pflegeheimen und ihrer Qualität (durch medizinischen Dienst oder unabhängige Institutionen wie TÜV), die Bildung von sog. Pflegestützpunkten (rund 4.000 und Anschubfinanzierung von 45.000 EUR), Installation eines sog. Pflegeberaters je 100 Pflegebedürftige in den Stützpunkten.
Für die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, auch Hotelkosten genannt, wird durch die AOK Pflegeversicherung meist ebenso wenig gezahlt wie eine Erstattung der Kosten für Zahlungen an Privatpersonen, z.B. Familienmitglieder bei ambulanter Pflege vorgenommen oder für nicht pflegerischen Hilfsleistungen wie z.B. Vorlesen geleistet. Versicherte Personen erhalten teilweise bei ambulanter und stationärer Pflege ein Pflegegeld, z.T. wird nur bei häuslicher Pflege durch Pflegeprofis geleistet.
Teilweise orientieren sich Versicherer an der Einstufung des SGB inhaltlich vollständig und identisch. Es werden dann auch keine zusätzlichen Prüfungen im Leistungsfall vorgenommen. Die Pflegeversicherung zahlt dann, wenn der Versicherte auf der Grundlage der Gutachter der Krankenkassen beziehungsweise des medizinischen Dienstes Medic Proof bei den privaten Krankenversicherern nach § 15 SGB XI eine Pflegestufenfestlegung erhielt. Teilweise wird als Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls benutzt.
AOK Pflegeversicherung
Die AOK Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Pflegeversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Pflegeversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die AOK spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die AOK Pflegeversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Pflegeversicherung
Nach einer Studie der Allianz Private Krankenversicherung AG Ende 2007 haben bisher nur rund 43 Prozent der Bundesbürger finanzielle Reserven für den Fall
der Pflegebedürftigkeit angelegt. Im Jahr 2050 werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf 100 Erwerbstätige 58,8 Rentner und 26,4 pflegebedürftige
Menschen in Deutschland entfallen. 2005 standen 100 Erwerbstätigen noch 30,5 Rentner und 7,1 Pflegebedürftige gegenüber. Auch wer privat krankenversichert ist,
muss sich gegen das Pflegerisiko absichern.
Die Reform der Pflegeversicherung zum 1.7.2008 veränderte die Strukturen der Pflege zu Gunsten der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und Pflegenden. Die
Leistungen wurden teilweise schrittweise geringfügig erhöht. Erstmals existiert jetzt ein Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung.
Pflegestützpunkte werden zudem eingerichtet. Es wird für eine bessere Transparenz in den Einrichtungen und besseres Qualitätsmanagement sowie Kontrolle der
Pflegeheime und Pflegedienste gesorgt.
Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam hälftig finanziert. Der Beitrag kann sich aus folgenden Einkommensbestandteilen zusammensetzen:
Lohn und Gehalt, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Mieteinnahmen, Zinseinnahmen. Die Bürger müssen sich nach Expertenmeinung langfristig auf
massiv steigende Beiträge für die Pflegeversicherung einstellen. Gründe dafür sind, Steigende Zahl Pflegebedürftiger, Sinkende Zahl erwerbstätiger Beitragszahler
Leistungsverschiebung von ambulanter zu stationärer Pflege.
Allgemeines über die Pflegeversicherung
Bei der ADL-Definition gibt es sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die untersucht werden. Diese Untersuchung kann durch einen
praktizierenden Arzt durchgeführt werden, z.B. den eigenen Hausarzt. Ausschließlich der körperliche Zustand ist maßgebend für eine entsprechende Einstufung.
Je nach Tarif und Versicherer ist eine bestimmte Zahl von ADL erforderlich, um in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert zu werden. Beide Varianten weisen
Vor- und Nachteile auf.
Der Eintritt des Versicherungsfalles der Pflegebedürftigkeit ist nach § 14 SGB XI die grundlegende Leistungsvoraussetzung. Höhe und Umfang der Leistungen
richten sich dann nach dem festgestellten Grad in der AOK Pflegeversicherung der Pflegebedürftigkeit. Ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der
Pflegebedürftigkeit gegeben ist, wird dann gem. § 18 SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Je nach Pflegestufe sind im
Pflegeversicherungsgesetz die Leistungsbereiche ambulante und stationäre Pflege vorgesehen.
Zur Pflegestufe III zählen die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund
um die Uhr und auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand
muss mindestens fünf Stunden betragen, wobei mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI).
Pflegeversicherung
Wartezeiten bedeuten, dass erst nach Ablauf einer bestimmten Frist der Versicherungsschutz beginnt. Einige Krankenversicherer verzichten generell auf
Wartezeiten, andere wiederum z.T. nur dann, wenn der Pflegefall aufgrund eines Unfalls eintritt. Andere wiederum legen drei Jahre Wartezeit zugrunde, auch
bei Leistungsverbesserungen aufgrund einer regelmäßigen Leistungsanpassung. Eine ganze Reihe von Tarifen sieht noch Karenzzeiten vor. Der Versicherer zahlt
das vertraglich vereinbarte Tagegeld.
Hierzu zählen im Bereich der AOK Pflegeversicherung die Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung, Ernährung das mundgerechte
Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, Mobilität das selbstständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder
das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der
Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.
Während ein Versicherer vielleicht den Versicherungsschutz zu bezahlbaren Beiträgen akzeptiert, verlangt ein anderer eventuell vergleichsweise hohe
Beitragszuschläge. Das neue VVG bedingt eine detailliertere Fragestellung als bisher, denn seit dem 1.1.2008 muss der VN bei der vorvertraglichen
Anzeigepflicht nur noch das beantworten, wonach der Versicherer ausdrücklich in Textform gefragt hat. Damit entfällt die Pflicht, gefahrerhebliche Umstände
von sich aus zu benennen und im Zeitraum nach der Antragstellung eigeninitiativ hinzugekommene Gefahrumstände zu melden.
Infos zum Thema Pflegeversicherung
Beim Höchsteintrittsalter zur Tagegeldversicherung akzeptieren einige Krankenversicherer nur Versicherte bis zum 55., 60., 64. oder 65. Lebensjahr. Die
Universa und Barmenia heben sich mit dem 99. und 100. Lebensjahr positiv ab. Versicherungsschutz kann auch schon für Babys ab Geburt und Kleinkinder
vereinbart werden. Versicherer sehen in den Bedingungen vor, dass eine Leistung für Pflegebedürftigkeit vor Vollendung des 29. Lebensjahres nur dann erfolgt,
wenn diese durch einen Unfall verursacht wurde.
In den Pflegetagegeldtarifen sollte nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Beitragsbefreiung einsetzen. Auf Wartezeiten sollte verzichtet werden. Eine
dynamische Anpassung sollte möglich sein. Die Leistung sollte ab Pflegestufe I beginnen, da 45 Prozent der Pflegebedürftigen I erreichen, 40 Prozent II und
nur 15 Prozent III. Auch die Leistungsunterschiede bei häuslicher und stationärer Pflege sollten beachtet werden. Die neue Tarifgeneration der Pflegekostenversicherung
orientiert ihre Leistungen an den Pflegestufen der AOK Pflegeversicherung .
Unerlässlich ist auch bei der Pflegetagegeldversicherung die Möglichkeit für eine Dynamisierung von Leistung und damit auch des Beitrags ohne erneute
Gesundheitsprüfung. Nur so kann mittelfristig gewährleistet werden, dass das ursprünglich vereinbarte und als erforderlich erkannte Absicherungsniveau auch
tatsächlich bis zum möglichen Eintritt des Pflegefalls erhalten bleibt. Ansonsten droht eine neuerliche Versorgungslücke. Allerdings begrenzen die Anbieter
diese Dynamisierungsmöglichkeit bis zum Erreichen eines bestimmten Alters.
AOK Pflegeversicherung
Da die meisten Pflegerententarife neben der eigentlichen Pflegerente weitere Leistungskomponenten beinhalten wie eine Rentenversicherung mit
Altersrentenleistung, sind die Beiträge in aller Regel höher als bei reinen Risiko Pflegeversicherung Tarifen. Die jährliche Pflegerente kann maximal 36
Prozent der Versicherungssumme der Hauptversicherung betragen oder ca. 3.600 EUR maximale Höchstrente mit Pflegerentenleistungen zwischen durchschnittlich
1.000 bis 2.000 EUR Monatspflegerente.
Die Pflegerenten aus der Pflegeversicherung werden oftmals auf der Basis der Pflegedefinition nach §§ 14, 15 SGB XI erbracht. Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls kann
auch die Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe bei den Tätigkeiten des täglichen Lebens ADL (Activities of Daily Living) durch eine andere
Person sein. Bei der ADL-Definition gibt es sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die untersucht werden.
Die Pflegerentenzusatzversicherung kann zur Rentenversicherung, fondsgebundenen Rentenversicherung, Lebensversicherung, Risikolebensversicherung und
gekoppelt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden. Die neueste Kombinationsmöglichkeit ist die sog. kostenlose Pflegeversicherung in
Kombination mit einer klassischen Rentenversicherung, deren Auszahlung nach dem 60. und bis zum 80. Lebensjahr erfolgt oder zusammen mit einer
fondsgebundenen Rentenversicherung, deren Abrufphase zwischen dem 60. und 85. Lebensjahr liegt.
Allgemeine Informationen über die Pflegeversicherung
Die Beiträge der Pflegeversicherung werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht. Eine Ausnahme gilt für das Bundesland Sachsen, in dem
Arbeitgeber nur 0,35 Prozent und Arbeitnehmer 1,35 Prozent tragen, weil anders als im sonstigen Bundesgebiet kein gesetzlicher Feiertag zur Entlastung der
Arbeitgeber von den zusätzlichen Kosten der 1995 eingeführten Pflegeversicherung aufgegeben worden ist. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss
nach den gleichen Bedingungen wie in Pflegeversicherung.
Die Anbieter der Pflegeversicherung sehen unterschiedliche Regelungen für die Pflegerente vor. Teilweise erfolgt eine Leistung auch bei Autonomieverlust der
versicherten Person, also z.B. bei Demenz aufgrund einer Alzheimererkrankung. Bislang eher die Ausnahme, wird sich dies nach der Aufnahme der Demenz in den
Leistungskatalog der SPV (PPV) ändern. Bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit leisten einige Anbieter eine Einmalzahlung (Sofortleistung) in
Höhe mehrerer Pflegerenten, z.B. von sechs Pflegerenten.
In der Sozialen Pflegeversicherung kann alternativ zur Sachleistung ein Pflegegeld oder eine Kombination aus beiden Leistungsarten beansprucht werden. In der
Privaten Pflegeversicherung ist die Geldleistung der Regelfall. Das Pflegegeld wird für die häusliche Pflege gezahlt, die entweder Angehörige oder vom
Pflegebedürftigen selbst eingesetzte Pflegedienste erbringen. Es wird je nach Pflegestufe bis zu folgender Höhe erbracht: Pflegestufe I: bis zu 215 EUR,
Pflegestufe II: bis zu 420 EUR, Pflegestufe III: bis zu 685 EUR.