Aspekta Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.
Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.
Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Pflegeversicherung
Dynamische Entwicklung der Leistung, Reduzierung von Beitragsanpassungen durch Überschussverwendung aufgrund von Beitragsanpassungsklauseln möglich, Beitragsfreistellung bei Pflegebedürftigkeit, Dynamikvereinbarung garantiert Leistungsanpassung an die Preisentwicklung, Bei der Leistungserhöhung durch die Pflegeversicherung Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung, Die volle versicherte Leistung wird schon in Pflegestufe I geleistet, Die volle versicherte Leistung wird nur in Pflegestufe III geleistet
Pflegestufe III entspricht dann 6 von 6 Punkten aus dem ADL Katalog, während Pflegestufe II 4 oder 5 Punkten aus dem ADL Katalog entsprechen würde. Mögliche Überschussbeteiligungen können sich positiv auf die Höhe der Pflegerente auswirken, sie sind jedoch keinesfalls garantiert. Dies unterscheidet die Pflegeversicherung von anderen Produkten. In der Praxis besteht eine Pflegerente aus einem garantierten Sockelbetrag und wird durch einen ungewissen Überschussanteil zur Gesamtleistungshöhe aufgestockt.
Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht die Aspekta Pflegeversicherung unabhängig davon, wie es zu der Pflegebedürftigkeit gekommen ist. Die Pflegeversicherung leisten jedoch teilweise nicht, wenn die Pflegebedürftigkeit verursacht wurde (alte Fassung seit 1995) durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat durch die versicherte Person, unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, durch Unfälle der versicherten Person.
Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass gesetzliche Rente, Pflegeversicherung, betriebliche Altersversorgung (bAV), angespartes Vermögen, Mieteinnahmen oder das eigene Häuschen durch Verkauf zur Finanzierung der Pflege verwendet werden könnten, ganz abgesehen von der Inanspruchnahme betuchter Familienangehöriger ersten Grades. Ein Platz in einem Pflegeheim mit vollstationärer Pflege und Unterbringung kostet derzeit je nach Bundesland zwischen 2.250 EUR in Sachsen und Sachsen Anhalt, 2.645 EUR in Schleswig-Holstein und 3.100 EUR in Nordrhein-Westfalen.
Aspekta Pflegeversicherung
Die Aspekta Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Pflegeversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Pflegeversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Aspekta spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Aspekta Pflegeversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Pflegeversicherung
Nach einer Studie der Allianz Private Krankenversicherung AG Ende 2007 haben bisher nur rund 43 Prozent der Bundesbürger finanzielle Reserven für den Fall
der Pflegebedürftigkeit angelegt. Im Jahr 2050 werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf 100 Erwerbstätige 58,8 Rentner und 26,4 pflegebedürftige
Menschen in Deutschland entfallen. 2005 standen 100 Erwerbstätigen noch 30,5 Rentner und 7,1 Pflegebedürftige gegenüber. Auch wer privat krankenversichert ist,
muss sich gegen das Pflegerisiko absichern.
Sobald das Einkommen diese Grenze übersteigt, berechnet sich der Beitrag von maximal diesem Grenzwert, und nicht mehr als Prozentsatz vom Gesamteinkommen. Der
Beitrag wird für alle erhoben, die nach dem 31.12.1939 geboren worden sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Rentner haben seit 1.4.2004 den Beitrag
zur Pflegeversicherung allein zu tragen. Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten, deren monatliches Gesamteinkommen die Grenze für die Familienversicherung
nicht übersteigt, sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Seit dem 1. Januar 1995 besteht die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung, unterteilt in die soziale oder gesetzliche Pflege Pflichtversicherung
(SPV) der Krankenkassen und die private Pflege Pflichtversicherung (PPV) der privaten Krankenversicherer. Die Versicherungspflicht richtet sich nach dem
Grundsatz. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Sie deckt auch nur einen Teil der Pflegekosten ab. Die Leistungen sind zwischenzeitlich
auch nicht der Entwicklung der Pflegekosten angepasst worden.
Allgemeines über die Pflegeversicherung
Grundsätzlich werden von Kranken- und Lebensversicherern folgende Produktformen angeboten, Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung,
Pflegerentenversicherung, Pflegerentenzusatzversicherung. Einige Versicherer bieten ergänzend Zusatzleistungen (Assistanceleistungen) mit Beratungs- und
Hilfeleistungen an, die im Pflegefall in Anspruch genommen werden können wie z.B. Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal, Organisation des
Pflegedienstes, Suche nach geeigneten Pflegeheimen.
Der Eintritt des Versicherungsfalles der Pflegebedürftigkeit ist nach § 14 SGB XI die grundlegende Leistungsvoraussetzung. Höhe und Umfang der Leistungen
richten sich dann nach dem festgestellten Grad in der Aspekta Pflegeversicherung der Pflegebedürftigkeit. Ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der
Pflegebedürftigkeit gegeben ist, wird dann gem. § 18 SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Je nach Pflegestufe sind im
Pflegeversicherungsgesetz die Leistungsbereiche ambulante und stationäre Pflege vorgesehen.
Unter der Annahme, dass im Pflegebereich ein moderater Kostenschub von 2,5 Prozent p.a. unvermeidbar sein dürfte, läge das Leistungsniveau dann bei sogar unter
einem Drittel der heutigen Leistungen, wahrlich nicht mehr als eine rudimentäre Grundversorgung. In der Übergangsphase sind dann jüngere Versicherte stärker
von Leistungskürzungen betroffen, hätten allerdings noch genügend Zeit für den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Zusatzversicherung für das Pflegefallrisiko.
Pflegeversicherung
Wartezeiten bedeuten, dass erst nach Ablauf einer bestimmten Frist der Versicherungsschutz beginnt. Einige Krankenversicherer verzichten generell auf
Wartezeiten, andere wiederum z.T. nur dann, wenn der Pflegefall aufgrund eines Unfalls eintritt. Andere wiederum legen drei Jahre Wartezeit zugrunde, auch
bei Leistungsverbesserungen aufgrund einer regelmäßigen Leistungsanpassung. Eine ganze Reihe von Tarifen sieht noch Karenzzeiten vor. Der Versicherer zahlt
das vertraglich vereinbarte Tagegeld.
Im Rahmen der Risikoprüfung werden Gesundheitsfragen in mehr oder weniger umfassender Art und Weise gestellt und müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet
werden. Da die Aspekta Pflegeversicherung das Risiko aufgrund der vorhandenen Vorerkrankungen aber eventuell unterschiedlich bei ihrer Risikoprüfung einschätzen, kann es
durchaus sein, dass unterschiedliche Aussagen erfolgen. Diese können von der vorbehaltlosen Annahme aufgrund exzellenten Gesundheitszustands bis hin zur
Ablehnung des Versicherungsschutzes reichen.
Übersteigt eine Pflegemaßnahme das medizinisch notwendige Maß oder ist die geforderte Vergütung nicht angemessen, so kann der Versicherer seine Leistungen
auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete,
darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen. unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen
oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz.
Infos zum Thema Pflegeversicherung
Bei der Pflegetagegeldversicherung sind Zahlungsmodalitäten wie die laufende Beitragszahlung oder auch die Einmalbeitragsentrichtung möglich. Die
Einmaleinzahlung fließt in ein Depot, das jährlich mit einem festgelegten Zinssatz verzinst wird. Nach dem Abzug von Depotkosten zahlt der Versicherer dann
daraus das versicherte Pflegetagegeld lebenslang, gestaffelt nach der erreichten Pflegestufe. Im Todesfall der versicherten Person erhalten die
Hinterbliebenen das aktuelle Depotguthaben ausgezahlt.
Neben der Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit sollte darauf geachtet werden, dass auch keine Wartezeiten und Karenzzeiten in den
Tarifbedingungen vorgesehen werden. Die Mehrheit der Aspekta Pflegeversicherung verzichtet in der Pflegetagegeldversicherung auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Einige
Versicherer nehmen Vertragsabschlüsse auf der Grundlage einer vereinvereinfachten Gesundheitsprüfung vor. Mit zunehmendem Alter wird es i.d.R. immer
problematischer werden, zum normalen Regelbeitrag versichert zu werden.
Unerlässlich ist auch bei der Pflegetagegeldversicherung die Möglichkeit für eine Dynamisierung von Leistung und damit auch des Beitrags ohne erneute
Gesundheitsprüfung. Nur so kann mittelfristig gewährleistet werden, dass das ursprünglich vereinbarte und als erforderlich erkannte Absicherungsniveau auch
tatsächlich bis zum möglichen Eintritt des Pflegefalls erhalten bleibt. Ansonsten droht eine neuerliche Versorgungslücke. Allerdings begrenzen die Anbieter
diese Dynamisierungsmöglichkeit bis zum Erreichen eines bestimmten Alters.
Aspekta Pflegeversicherung
Da die meisten Pflegerententarife neben der eigentlichen Pflegerente weitere Leistungskomponenten beinhalten wie eine Rentenversicherung mit
Altersrentenleistung, sind die Beiträge in aller Regel höher als bei reinen Risiko Pflegeversicherung Tarifen. Die jährliche Pflegerente kann maximal 36
Prozent der Versicherungssumme der Hauptversicherung betragen oder ca. 3.600 EUR maximale Höchstrente mit Pflegerentenleistungen zwischen durchschnittlich
1.000 bis 2.000 EUR Monatspflegerente.
Aufstockung der SPV-Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz oder Tagessatz. Leistet die SPV wenig, dann zahlt auch der private Krankenversicherer wenig.
Die Höhe der Leistung ist fast immer gedeckelt und die Koppelung an den Kassensatz kann nachteilig wirken. Verringert nämlich die SPV künftig ihre Leistung,
dann sinken auch die Zuschüsse der Pflegekostenversicherung. Einzelne Versicherer wie ARAG und Continentale stocken die Grundleistung auf 100 und 200 Prozent
auf.
Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung in der Pflegeversicherung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder
Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach sechs Monaten noch anhält. Die Höhe der Pflegeleistung richtet sich dann nach der Pflegestufe und
beläuft sich z.B. auf 40 Prozent in der Pflegestufe I, 70 Prozent in der Pflegestufe II, 100 Prozent in der Pflegestufe III Dabei ist es nicht erforderlich,
dass für die Pflege nur Fachkräfte eingesetzt werden.
Allgemeine Informationen über die Pflegeversicherung
Das Höchsteintrittsalter für die Pflegeversicherung liegt bei den Pflegerententarifen i.d.R. beim 70., 74. oder 75. bzw. 80. Lebensjahr. Ein Höchsteintrittsalter wird für die
Pflegerentenzusatzversicherung nicht vorgesehen. Bei der Pflegerentenzusatzversicherung endet die Beitragszahlung mit der Hauptversicherung, beispielsweise
ab dem 60. oder 65. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz gegen das Pflegefallrisiko besteht hingegen weiter fort. Es liegt dann eine sog. lebenslange
Pflegerentenzusatzversicherung vor.
Immer wichtiger werden Assistance- und Serviceleistungen als Beistandsleistungen zur Abrundung des Versicherungsschutzes. Zu finden sind solche Begleitleistungen
sowohl zur Pflegerentenversicherung als auch zur Tagegeldversicherung. So garantiert ein Versicherer beispielsweise seinen Versicherten bei Eintritt der
Pflegebedürftigkeit innerhalb von 24 Stunden bundesweit die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes. In bestimmten Reha-Kliniken erhalten Versicherte
Sonderkonditionen bei Gesundheitsprogrammen und Reha-Maßnahmen.
In der Sozialen Pflegeversicherung kann alternativ zur Sachleistung ein Pflegegeld oder eine Kombination aus beiden Leistungsarten beansprucht werden. In der
Privaten Pflegeversicherung ist die Geldleistung der Regelfall. Das Pflegegeld wird für die häusliche Pflege gezahlt, die entweder Angehörige oder vom
Pflegebedürftigen selbst eingesetzte Pflegedienste erbringen. Es wird je nach Pflegestufe bis zu folgender Höhe erbracht: Pflegestufe I: bis zu 215 EUR,
Pflegestufe II: bis zu 420 EUR, Pflegestufe III: bis zu 685 EUR.