Pflegeversicherung fürs Baby
Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.
Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.
Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Pflegeversicherung
In der Sozialen Pflegeversicherung kann alternativ zur Sachleistung ein Pflegegeld oder eine Kombination aus beiden Leistungsarten beansprucht werden. In der Pflegeversicherung ist die Geldleistung der Regelfall. Das Pflegegeld wird für die häusliche Pflege gezahlt, die entweder Angehörige oder vom Pflegebedürftigen selbst eingesetzte Pflegedienste erbringen. Es wird je nach Pflegestufe bis zu folgender Höhe erbracht: Pflegestufe I: bis zu 215 EUR, Pflegestufe II: bis zu 420 EUR, Pflegestufe III: bis zu 685 EUR.
Aufstockung der Pflegeversicherung Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz oder Tagessatz. Leistet die SPV wenig, dann zahlt auch der private Krankenversicherer wenig. Die Höhe der Leistung ist fast immer gedeckelt und die Koppelung an den Kassensatz kann nachteilig wirken. Verringert nämlich die SPV künftig ihre Leistung, dann sinken auch die Zuschüsse der Pflegekostenversicherung. Einzelne Versicherer wie ARAG und Continentale stocken die Grundleistung auf 100 und 200 Prozent auf.
Die Pflegeversicherung fürs Baby leistet ab einem täglichen Hilfebedarf von 90 Minuten; geringerer Bedarf muss selbst finanziert werden. Grundvoraussetzung für eine Leistung ist die Anerkennung als Leistungsempfänger aufgrund Pflegebedarfs und eine entsprechende Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe. Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung für regelmäßig wiederkehrende und gewöhnliche persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens.
Zahlen belegen, dass fast 40 Prozent aller stationär Pflegebedürftigen erst durch die Pflege zu Sozialhilfeempfängern werden. Das eigentliche Problem liegt in dem fehlenden Problembewusstsein, insbesondere derer unter 50 Jahren. Festzustellen ist eine deutlich größere Wahrnehmung des Problems und die daraus resultierende Nachfrage nach Produkten bei den 50- bis 60-Jährigen. Wie in allen anderen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung gilt auch in der Pflegeversicherung fürs Baby die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Pflegeversicherung fürs Baby
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch fürs Baby sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Pflegeversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Pflegeversicherung fürs Baby mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Pflegeversicherung
Das am meisten unterschätzte Risiko im Alter dürfte nach wie vor das Pflegefallrisiko sein. SPV und PPV stellen jetzt und noch mehr in der Zukunft nur eine
Grundsicherung dar, die maximal 50 Prozent, realistisch betrachtet in den nächsten Jahrzehnten nur noch ca. 30 Prozent der Versorgung übernehmen kann. Mit
mehr sollte man nicht rechnen. Gründe für die sich verschlechternde Situation der Pflegepflichtversicherung sind insbesondere die steigende Zahl der
Pflegebedürftigen bei zunehmender Alterung.
Unterstellt man Pflegeheimkosten von 3.300 EUR in Pflegestufe III pro Monat, 1.432 EUR aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, dann verbleiben als
monatlicher Eigenrestkostenanteil rund 1.868 EUR oder 22.416 EUR im Jahr und bei durchschnittlich fünf bis sieben Jahren Verweildauer als
Schwerstpflegebedürftige rund 112.000 bis 159.900 EUR. Danach tritt die Sozialhilfe ein und damit die Finanzierung durch alle Bundesbürger. Rund 90 Prozent
aller Krankenversicherten sind in der SPV versichert.
Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass gesetzliche Rente, private Renten, betriebliche Altersversorgung (bAV), angespartes Vermögen, Mieteinnahmen oder
das eigene Häuschen durch Verkauf zur Finanzierung der Pflege verwendet werden könnten - ganz abgesehen von der Inanspruchnahme betuchter Familienangehöriger
ersten Grades. Ein Platz in einem Pflegeheim mit vollstationärer Pflege und Unterbringung kostet derzeit je nach Bundesland zwischen 2.250 EUR in Sachsen und
Sachsen-Anhalt, 2.645 EUR in Schleswig-Holstein und 3.100 EUR in Nordrhein-Westfalen.
Allgemeines über die Pflegeversicherung
Grundsätzlich werden von Kranken- und Lebensversicherern folgende Produktformen angeboten, Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung,
Pflegerentenversicherung, Pflegerentenzusatzversicherung. Einige Versicherer bieten ergänzend Zusatzleistungen (Assistanceleistungen) mit Beratungs- und
Hilfeleistungen an, die im Pflegefall in Anspruch genommen werden können wie z.B. Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal, Organisation des
Pflegedienstes, Suche nach geeigneten Pflegeheimen.
Zur Pflegestufe II der Pflegeversicherung fürs Baby zählen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal
täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der
Zeitaufwand muss mindestens drei Stunden betragen, wobei mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 SGB XI).
Ambulant vor stationär, d.h. häusliche und ambulante Pflege besitzen Vorrang vor der stationären Pflege. Kann die häusliche oder ambulante Pflege nicht in
ausreichendem Umfang sichergestellt werden, dann besteht ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und
Nachtpflege. Kann auch die teilstationäre Pflege nicht sichergestellt werden bzw. ausreichen, dann besteht Anspruch auf Pflege in vollstationären
Einrichtungen.
Pflegeversicherung
Grundsätzlich sehen die meisten Bedingungen vor, dass sich der Versicherungsschutz auf Pflege in der Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Er kann bei einigen
Anbietern durch eine besondere Vereinbarung auf die Pflege im Ausland ausgedehnt werden. Während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts
besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Das Zustandekommen des Vertrages und die Höhe des zu zahlenden Beitrages hängen vom
Gesundheitszustand der zu versichernden Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
Soweit ein Versicherter der Pflegeversicherung fürs Baby aufgrund eines Anspruchs auf häusliche Krankenpflege auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aus
seiner Krankenversicherung hat, während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus sowie von stationären Reha-Maßnahmen, Kur- oder
Sanatoriumsbehandlungen und während der Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung, es sei denn, dass diese ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit
beruhen.
Angeboten werden i.d.R. Tagegelder von bis zu 100 EUR pro Tag, so dass daraus bei 30 Kalendertagen eine Leistung von maximal 3.000 EUR resultiert. Im
Durchschnitt betragen die vereinbarten Tagegeldhöhen 50 bis 80 EUR pro Tag. Wozu das Tagegeld verwendet wird, bleibt den Versicherten überlassen. Es ist
dadurch flexibel einsetzbar, was z.B. bei der Pflegekostenversicherung nicht gegeben wäre. Die Pflegetagegeldversicherung gilt immer mehr als die klassische
Form der Pflegerisikoabsicherung.
Infos zum Thema Pflegeversicherung
Die Höhe der Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25, 30 und bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung. In Anlehnung an die SPV wird allerdings
nicht immer die gleiche Leistung bei ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege gezahlt. Teilweise wird nicht zwischen ambulanter und stationärer
Pflege differenziert. Wählen Pflegebedürftige die vollstationäre Pflege, obwohl dies nicht erforderlich ist, dann werden z.B. in den Pflegestufen I, II, III
vom vereinbarten Pflegetagegeld 25, 50 oder 75 Prozent gezahlt.
Einige Versicherer, aber längst nicht alle, stellen die Pflegeversicherung fürs Baby im Pflegefall zumindest bei Erreichen der Pflegestufe III beitragsfrei.
Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II. Genauestens sollte analysiert werden, ab welcher
Pflegestufe welcher Prozentsatz des versicherten Tagegeldes tatsächlich geleistet wird. Einige wenige Tarifangebote beginnen mit einer möglichst hohen
Leistung in der Pflegestufe I.
Anders als die SPV/PPV übernehmen manche Versicherer keine Kosten für vollstationäre Kurzzeitpflege. Ein Leistungsanspruch aus der Pflegetagegeldversicherung
kann auch ohne Vorleistung der SPV, PPV, Beihilfe oder freien Heilfürsorge bei dem einen oder anderen Anbieter bestehen. Einige wenige Versicherer beginnen
damit, in den Leistungsumfang ihrer Tarife Beratungsleistungen und auch Serviceleistungen in Form von Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal,
Organisation des Pflegedienstes.
Pflegeversicherung fürs Baby
Leistungen werden z.B. je nach Ausgestaltung der Leistungen ausschließlich für nachgewiesene Pflegeleistungen gezahlt, die im Katalog der SPV gelistet sind.
Die Pflegebedürftigkeit muss im Sinne der Tarifbedingungen durch den behandelnden Arzt bescheinigt werden. Die Tarifform wird nur von einigen wenigen
Krankenversicherern angeboten. Es werden derzeit zwei Tarifvarianten angeboten. Übernahme der Restkosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Bleibt dann
noch eine Versorgungslücke.
Pflegerentenversicherungen werden nur von einigen Lebensversicherern angeboten. Im Fall der Pflegebedürftigkeit kommt es zur Auszahlung einer fest vereinbarten
monatlichen Rente, ggf. lebenslang. Der VN kann das Geld frei verfügen und die Art der Pflege spielt i.d.R. hinsichtlich der Höhe der Leistung gar keine
Rolle. Es werden derzeit drei Tarifvarianten angeboten, Pflegerentenversicherung, Pflegerentenzusatzversicherung, Kostenlose Pflegerentenoption. Die
Pflegeversicherung setzt sich aus drei Leistungskomponenten zusammen.
Die Mannheimer bietet eine prozentuale Kostenübernahme von 80 Prozent der Kosten - unabhängig von der künftigen Entwicklung der SPV und unabhängig von der
Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Die jährliche Maximalleistung von 50.000 EUR wird regelmäßig inflationsbereinigt, sodass der Gegenwert dauerhaft
erhalten bleibt. Viele Experten empfehlen den Kostentarif nur dann, wenn von vornherein feststeht, dass die Pflege stationär oder durch professionelle
Pflegekräfte vorgenommen wird.
Allgemeine Informationen über die Pflegeversicherung
Das Höchsteintrittsalter für die Pflegeversicherung liegt bei den Pflegerententarifen i.d.R. beim 70., 74. oder 75. bzw. 80. Lebensjahr. Ein Höchsteintrittsalter wird für die
Pflegerentenzusatzversicherung nicht vorgesehen. Bei der Pflegerentenzusatzversicherung endet die Beitragszahlung mit der Hauptversicherung, beispielsweise
ab dem 60. oder 65. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz gegen das Pflegefallrisiko besteht hingegen weiter fort. Es liegt dann eine sog. lebenslange
Pflegerentenzusatzversicherung vor.
Die Anbieter der Pflegeversicherung sehen unterschiedliche Regelungen für die Pflegerente vor. Teilweise erfolgt eine Leistung auch bei Autonomieverlust der
versicherten Person, also z.B. bei Demenz aufgrund einer Alzheimererkrankung. Bislang eher die Ausnahme, wird sich dies nach der Aufnahme der Demenz in den
Leistungskatalog der SPV (PPV) ändern. Bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit leisten einige Anbieter eine Einmalzahlung (Sofortleistung) in
Höhe mehrerer Pflegerenten, z.B. von sechs Pflegerenten.
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, der alle Pflicht-, freiwillig Versicherte und Familienversicherte der Gesetzlichen
Krankenversicherung angehören. Träger sind die Pflegekassen, die den Krankenkassen angegliedert sind. Die Beiträge werden vom Einkommen des Versicherten bis
zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Beitragssatz beträgt 1,95 Prozent. Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose zusätzlich 0,25 Prozentpunkte mehr Beitrag,
ausgenommen sind vor dem 1.1.1940 geborene Versicherte.