Gothaer Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.
Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.
Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Pflegeversicherung
Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung in der Pflegeversicherung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach sechs Monaten noch anhält. Die Höhe der Pflegeleistung durch die Pflegeversicherung richtet sich dann nach der Pflegestufe und beläuft sich z.B. auf 40 Prozent in der Pflegestufe I, 70 Prozent in der Pflegestufe II, 100 Prozent in der Pflegestufe III Dabei ist es nicht erforderlich, dass für die Pflege nur Fachkräfte eingesetzt werden.
Durch die vergleichsweise günstigeren Beiträge der Pflegeversicherung kann schon in der Erwerbsphase eine Pflegefallabsicherung begonnen werden. Die Pflegetagegelder sind aufgrund ihres variablen Einsatzes besonders bei beabsichtigter häuslicher Pflege hilfreich. Denn das Pflegetagegeld wird auch gezahlt, wenn die Pflege nicht von Pflegefachkräften, sondern von Pflegepersonen wie Familienangehörigen, Freunden, Nachbarn und sonstigen ehrenamtlichen Helfer übernommen wird.
Das Höchsteintrittsalter für die Pflegeversicherung liegt bei den Pflegerententarifen i.d.R. beim 70., 74. oder 75. bzw. 80. Lebensjahr. Ein Höchsteintrittsalter wird für die Pflegerentenzusatzversicherung nicht vorgesehen. Bei der Pflegerentenzusatzversicherung endet die Beitragszahlung mit der Gothaer Pflegeversicherung, beispielsweise ab dem 60. oder 65. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz gegen das Pflegefallrisiko besteht hingegen weiter fort. Es liegt dann eine sog. lebenslange Pflegerentenzusatzversicherung vor.
Nach einer Studie der Allianz Krankenversicherung AG Ende 2007 haben bisher nur rund 43 Prozent der Bundesbürger finanzielle Reserven für den Fall der Pflegebedürftigkeit angelegt. Im Jahr 2050 werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf 100 Erwerbstätige 58,8 Rentner und 26,4 pflegebedürftige Menschen in Deutschland entfallen. 2005 standen 100 Erwerbstätigen noch 30,5 Rentner und 7,1 Pflegebedürftige gegenüber. Auch wer privat krankenversichert ist, muss sich gegen das Pflegerisiko durch eine Gothaer Pflegeversicherung absichern.
Gothaer Pflegeversicherung
Die Gothaer Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Pflegeversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Pflegeversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Gothaer spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Gothaer Pflegeversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird von den Bundesbürgern tendenziell unterschätzt und ignoriert; die Produktangebote der Anbieter - ob Krankenversicherer oder
Lebensversicherer - lassen in mancherlei Hinsicht zu wünschen übrig. Fest steht: Ohne private Eigenvorsorge in diesem Risikosegment kann die Deckungslücke im
Pflegefall nicht geschlossen werden. Ohne grundlegende Reformen wird das System der sozialen oder gesetzlichen Pflegeversicherung (SPV) in den kommenden
Jahrzehnten zusammenbrechen.
Die Reform der Pflegeversicherung zum 1.7.2008 veränderte die Strukturen der Pflege zu Gunsten der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und Pflegenden. Die
Leistungen wurden teilweise schrittweise geringfügig erhöht. Erstmals existiert jetzt ein Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung.
Pflegestützpunkte werden zudem eingerichtet. Es wird für eine bessere Transparenz in den Einrichtungen und besseres Qualitätsmanagement sowie Kontrolle der
Pflegeheime und Pflegedienste gesorgt.
Anlässlich der Anhörung zur Pflegereform 2008 (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG) äußerten Experten im Bundestag die Befürchtung, dass die
Beitragsanhebung von 1,7 auf 1,95 Prozent ab dem 1.7.2008 (für Kinderlose auf 2,2 Prozent) nicht wie ursprünglich geplant bis 2014 für die Finanzierung der
Leistungsausweitungen ausreichen wird. Als Gegenfinanzierungsmaßnahme zur Pflegebeitragssatzerhöhung werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt.
Allgemeines über die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung leistet ab einem täglichen Hilfebedarf von 90 Minuten; geringerer Bedarf muss selbst finanziert werden. Grundvoraussetzung für eine
Leistung ist die Anerkennung als Leistungsempfänger aufgrund Pflegebedarfs und eine entsprechende Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe.
Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung für regelmäßig wiederkehrende und
gewöhnliche persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens.
Teilweise orientieren sich Versicherer an der Einstufung des SGB inhaltlich vollständig und identisch. Es werden dann auch keine zusätzlichen Prüfungen im
Leistungsfall vorgenommen. Die Gothaer Pflegeversicherung zahlt dann, wenn der Versicherte auf der Grundlage der Gutachter der Krankenkassen beziehungsweise des
medizinischen Dienstes Medic Proof bei den privaten Krankenversicherern nach § 15 SGB XI eine Pflegestufenfestlegung erhielt. Teilweise wird als
Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls benutzt.
Bei mehreren Versicherern reicht es aus, wenn der MDK beziehungsweise bei Privatversicherten Medicproof feststellt, dass eine Pflegebedürftigkeit besteht.
Leistungspflicht besteht dann, wenn die SPV oder PPV leistet. Damit wird eine zusätzliche medizinische Untersuchung vermieden. Die anerkannte Pflegestufe
sollte vom Krankenversicherer übernommen werden. Auch nach Beginn der Leistung sollten die ärztlichen Ergebnisse der SPV maßgebend sein, d.h. es sollte
keine zusätzlichen Untersuchungen, keine Warte- oder Karenzzeiten geben.
Pflegeversicherung
Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht des Versicherers unabhängig davon, wie es zu der Pflegebedürftigkeit gekommen ist. Die Versicherer leisten jedoch
teilweise nicht, wenn die Pflegebedürftigkeit verursacht wurde (alte Fassung seit 1995) durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat durch
die versicherte Person, unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter
teilgenommen hat, durch Unfälle der versicherten Person.
Hierzu zählen im Bereich der Gothaer Pflegeversicherung die Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung, Ernährung das mundgerechte
Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, Mobilität das selbstständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder
das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der
Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.
Während ein Versicherer vielleicht den Versicherungsschutz zu bezahlbaren Beiträgen akzeptiert, verlangt ein anderer eventuell vergleichsweise hohe
Beitragszuschläge. Das neue VVG bedingt eine detailliertere Fragestellung als bisher, denn seit dem 1.1.2008 muss der VN bei der vorvertraglichen
Anzeigepflicht nur noch das beantworten, wonach der Versicherer ausdrücklich in Textform gefragt hat. Damit entfällt die Pflicht, gefahrerhebliche Umstände
von sich aus zu benennen und im Zeitraum nach der Antragstellung eigeninitiativ hinzugekommene Gefahrumstände zu melden.
Infos zum Thema Pflegeversicherung
Die Höhe der Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25, 30 und bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung. In Anlehnung an die SPV wird allerdings
nicht immer die gleiche Leistung bei ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege gezahlt. Teilweise wird nicht zwischen ambulanter und stationärer
Pflege differenziert. Wählen Pflegebedürftige die vollstationäre Pflege, obwohl dies nicht erforderlich ist, dann werden z.B. in den Pflegestufen I, II, III
vom vereinbarten Pflegetagegeld 25, 50 oder 75 Prozent gezahlt.
Durch die vergleichsweise günstigeren Beiträge der Gothaer Pflegeversicherung kann schon in der Erwerbsphase eine Pflegefallabsicherung begonnen werden. Die Pflegetagegelder
sind aufgrund ihres variablen Einsatzes besonders bei beabsichtigter häuslicher Pflege hilfreich. Denn das Pflegetagegeld wird auch gezahlt, wenn die Pflege
nicht von Pflegefachkräften, sondern von Pflegepersonen wie Familienangehörigen, Freunden, Nachbarn und sonstigen ehrenamtlichen Helfer übernommen wird.
Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen führen ansonsten zu Zuschlägen oder der Unversicherbarkeit. Die meisten Versicherer versichern gar nicht mehr ab dem
65. Lebensjahr. Üblich ist eine Laufzeit des «Pflegeversicherung»svertrages von zunächst einem oder drei Versicherungsjahren mit einer sich anschließenden
stillschweigenden Verlängerung von Jahr zu Jahr bis zur Vertragskündigung. Einzelne Tarife sehen eine Zusatzleistung vor. Bei einer Härtefallregelung wird
ein Bonus von 50 Prozent auf das vereinbarte Tagegeld gezahlt.
Gothaer Pflegeversicherung
Da die meisten Pflegerententarife neben der eigentlichen Pflegerente weitere Leistungskomponenten beinhalten wie eine Rentenversicherung mit
Altersrentenleistung, sind die Beiträge in aller Regel höher als bei reinen Risiko Pflegeversicherung Tarifen. Die jährliche Pflegerente kann maximal 36
Prozent der Versicherungssumme der Hauptversicherung betragen oder ca. 3.600 EUR maximale Höchstrente mit Pflegerentenleistungen zwischen durchschnittlich
1.000 bis 2.000 EUR Monatspflegerente.
Die Pflegerenten aus der Pflegeversicherung werden oftmals auf der Basis der Pflegedefinition nach §§ 14, 15 SGB XI erbracht. Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls kann
auch die Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe bei den Tätigkeiten des täglichen Lebens ADL (Activities of Daily Living) durch eine andere
Person sein. Bei der ADL-Definition gibt es sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die untersucht werden.
Durch die VVG-Reform 2008 wird jetzt der Versicherungsschutz grundsätzlich in der Pflegeversicherung auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgeweitet. Auch bei dieser Tarifform müssen die Beiträge meist auch nach Eintritt des
Pflegefalls weiter gezahlt werden. Die Beitragsbefreiung ist bei einigen Versicherern möglich. Die Versicherer verzichten meist auf das ordentliche
Kündigungsrecht. Eine Reihe von Versicherern verzichtet auf die Wartezeiten.
Allgemeine Informationen über die Pflegeversicherung
Das Höchsteintrittsalter für die Pflegeversicherung liegt bei den Pflegerententarifen i.d.R. beim 70., 74. oder 75. bzw. 80. Lebensjahr. Ein Höchsteintrittsalter wird für die
Pflegerentenzusatzversicherung nicht vorgesehen. Bei der Pflegerentenzusatzversicherung endet die Beitragszahlung mit der Hauptversicherung, beispielsweise
ab dem 60. oder 65. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz gegen das Pflegefallrisiko besteht hingegen weiter fort. Es liegt dann eine sog. lebenslange
Pflegerentenzusatzversicherung vor.
Die Anbieter der Pflegeversicherung sehen unterschiedliche Regelungen für die Pflegerente vor. Teilweise erfolgt eine Leistung auch bei Autonomieverlust der
versicherten Person, also z.B. bei Demenz aufgrund einer Alzheimererkrankung. Bislang eher die Ausnahme, wird sich dies nach der Aufnahme der Demenz in den
Leistungskatalog der SPV (PPV) ändern. Bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit leisten einige Anbieter eine Einmalzahlung (Sofortleistung) in
Höhe mehrerer Pflegerenten, z.B. von sechs Pflegerenten.
Bei einigen Pflegeversicherung Anbietern ist eine Todesfallleistung bei Nichtinanspruchnahme der Pflegerente als Zusatzleistung eingeschlossen. Verstirbt z.B. die
versicherte Person vor dem 85. Lebensjahr, dann wird der zuvor gezahlte Einmalbeitrag im ersten Versicherungsjahr geleistet und fällt danach gleichmäßig bis
zum 85. Lebensjahr, so dass mit 80 Jahren nur noch ein geringer Restbetrag ausgezahlt würde. Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei
Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II.