Gute Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.
Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.
Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Pflegeversicherung
Bei mehreren Pflegeversicherung reicht es aus, wenn der MDK beziehungsweise bei Privatversicherten Medicproof feststellt, dass eine Pflegebedürftigkeit besteht. Leistungspflicht besteht dann, wenn die SPV oder Pflegeversicherung leistet. Damit wird eine zusätzliche medizinische Untersuchung vermieden. Die anerkannte Pflegestufe sollte vom Krankenversicherer übernommen werden. Auch nach Beginn der Leistung sollten die ärztlichen Ergebnisse der SPV maßgebend sein, d.h. es sollte keine zusätzlichen Untersuchungen, keine Warte- oder Karenzzeiten geben.
Neben der Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit sollte darauf geachtet werden, dass auch keine Wartezeiten und Karenzzeiten in den Tarifbedingungen vorgesehen werden. Die Mehrheit der Pflegeversicherung verzichtet in der Pflegetagegeldversicherung auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Einige Versicherer nehmen Vertragsabschlüsse auf der Grundlage einer vereinvereinfachten Gesundheitsprüfung vor. Mit zunehmendem Alter wird es i.d.R. immer problematischer werden, zum normalen Regelbeitrag versichert zu werden.
Bei diversen Versicherern eines Pflegekostentarifs sind die Zusatzleistungen der Beratung rund um das Pflegethema sowie organisatorische Hilfestellungen üblich. Die Kosten für Fahrten und Transporte zu und von der stationären oder teilstationären Pflege werden von den einzelnen Versicherern ebenfalls übernommen. Schließen Sie keine Police ab, bei der alle sechs Monate nachzuweisen ist, dass eine Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht. Die Versicherungsleistungen der Gute Pflegeversicherung sollten sich außerdem automatisch an steigende Kosten anpassen.
Allerdings richten sich die Beiträge der privaten Krankenversicherer nach dem Alter der zu versichernden Person. Es besteht Versicherungspflicht bei dem Krankenversicherungsunternehmen, bei dem die versicherte Person bereits privat krankenversichert ist. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht besteht aber auch die Möglichkeit, eine andere Pflegeversicherung zu wählen. Der Beitrag ist nicht vom Einkommen, sondern vom Alter abhängig. Begrenzt wird er grundsätzlich auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Für jedes Versicherungsprodukt gibt es eine große Anzahl an Anbietern mit verschiedenen Tarifen und Leistungseinschlüssen, welche sich erheblich im Preis unterscheiden. Doch welche ist eine Gute Pflegeversicherung, beinhaltet also die bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Beitrag? Um Ihnen hierfür eine Antwort geben zu können, ist es sinnvoll einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz zu ermitteln und anschliessend aus allen Versicherern den dafür anfallenden, günstigsten Preis herauszufinden. Achten Sie vor allem, dass Sie immer die von Ihnen benötigten Versicherungsleistungen in den Vordergrund stellen und sich nicht nur nach dem vermeintlich günstigsten Beitrag orientieren, denn dies kann sich schnell als Nachteil erweisen wo Sie am Ende drauf zahlen müssen, wenn Sie auf Grund von Leistungsverzicht den Beitrag senken möchten und am Ende, also im Bedarfsfall auf finanzielle Entschädigungen verzichten müssen, oder diese nur eingeschränkt erhalten.
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Nützliche Tipps zum Thema Pflegeversicherung
Der jüngste Pflegebericht 2007 der Bundesregierung geht dagegen noch von 2,5 Prozent Beitragssatz bis 2050 aus. Forderungen aus der deutschen Wirtschaft
zielen auf eine Abkopplung des Beitrags zur Pflege Pflichtversicherung von den Arbeitskosten ab, bei gleichzeitiger Bildung eines Kapitalstocks, wie er auch
von Professor Raffelhüschen empfohlen wird. Er plädiert für eine Pflicht zum Abschluss einer Zusatzversicherung gegen das Pflegerisiko mit Kapitaldeckung
und für ein Einfrieren der Beitragssätze in der Pflegeversicherung.
Unterstellt man Pflegeheimkosten von 3.300 EUR in Pflegestufe III pro Monat, 1.432 EUR aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, dann verbleiben als
monatlicher Eigenrestkostenanteil rund 1.868 EUR oder 22.416 EUR im Jahr und bei durchschnittlich fünf bis sieben Jahren Verweildauer als
Schwerstpflegebedürftige rund 112.000 bis 159.900 EUR. Danach tritt die Sozialhilfe ein und damit die Finanzierung durch alle Bundesbürger. Rund 90 Prozent
aller Krankenversicherten sind in der SPV versichert.
Seit dem 1. Januar 1995 besteht die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung, unterteilt in die soziale oder gesetzliche Pflege Pflichtversicherung
(SPV) der Krankenkassen und die private Pflege Pflichtversicherung (PPV) der privaten Krankenversicherer. Die Versicherungspflicht richtet sich nach dem
Grundsatz. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Sie deckt auch nur einen Teil der Pflegekosten ab. Die Leistungen sind zwischenzeitlich
auch nicht der Entwicklung der Pflegekosten angepasst worden.
Allgemeines über die Pflegeversicherung
Bei der ADL-Definition gibt es sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die untersucht werden. Diese Untersuchung kann durch einen
praktizierenden Arzt durchgeführt werden, z.B. den eigenen Hausarzt. Ausschließlich der körperliche Zustand ist maßgebend für eine entsprechende Einstufung.
Je nach Tarif und Versicherer ist eine bestimmte Zahl von ADL erforderlich, um in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert zu werden. Beide Varianten weisen
Vor- und Nachteile auf.
Teilweise orientieren sich Versicherer an der Einstufung des SGB inhaltlich vollständig und identisch. Es werden dann auch keine zusätzlichen Prüfungen im
Leistungsfall vorgenommen. Die Gute Pflegeversicherung zahlt dann, wenn der Versicherte auf der Grundlage der Gutachter der Krankenkassen beziehungsweise des
medizinischen Dienstes Medic Proof bei den privaten Krankenversicherern nach § 15 SGB XI eine Pflegestufenfestlegung erhielt. Teilweise wird als
Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls benutzt.
Bei mehreren Versicherern reicht es aus, wenn der MDK beziehungsweise bei Privatversicherten Medicproof feststellt, dass eine Pflegebedürftigkeit besteht.
Leistungspflicht besteht dann, wenn die SPV oder PPV leistet. Damit wird eine zusätzliche medizinische Untersuchung vermieden. Die anerkannte Pflegestufe
sollte vom Krankenversicherer übernommen werden. Auch nach Beginn der Leistung sollten die ärztlichen Ergebnisse der SPV maßgebend sein, d.h. es sollte
keine zusätzlichen Untersuchungen, keine Warte- oder Karenzzeiten geben.
Pflegeversicherung
Wartezeiten bedeuten, dass erst nach Ablauf einer bestimmten Frist der Versicherungsschutz beginnt. Einige Krankenversicherer verzichten generell auf
Wartezeiten, andere wiederum z.T. nur dann, wenn der Pflegefall aufgrund eines Unfalls eintritt. Andere wiederum legen drei Jahre Wartezeit zugrunde, auch
bei Leistungsverbesserungen aufgrund einer regelmäßigen Leistungsanpassung. Eine ganze Reihe von Tarifen sieht noch Karenzzeiten vor. Der Versicherer zahlt
das vertraglich vereinbarte Tagegeld.
Soweit ein Versicherter der Gute Pflegeversicherung aufgrund eines Anspruchs auf häusliche Krankenpflege auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aus
seiner Krankenversicherung hat, während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus sowie von stationären Reha-Maßnahmen, Kur- oder
Sanatoriumsbehandlungen und während der Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung, es sei denn, dass diese ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit
beruhen.
Angeboten werden i.d.R. Tagegelder von bis zu 100 EUR pro Tag, so dass daraus bei 30 Kalendertagen eine Leistung von maximal 3.000 EUR resultiert. Im
Durchschnitt betragen die vereinbarten Tagegeldhöhen 50 bis 80 EUR pro Tag. Wozu das Tagegeld verwendet wird, bleibt den Versicherten überlassen. Es ist
dadurch flexibel einsetzbar, was z.B. bei der Pflegekostenversicherung nicht gegeben wäre. Die Pflegetagegeldversicherung gilt immer mehr als die klassische
Form der Pflegerisikoabsicherung.
Infos zum Thema Pflegeversicherung
Pflegebedürftige erhalten 200 Prozent der vereinbarten Pflegetagegeldleistung, solange nicht volljährige Kinder vorhanden sind, um die sie sich noch kümmern
müssen. Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht immer ausschließlich auf Deutschland, sondern erstreckt sich auch auf Europa. Bei einigen Tarifen
besteht die Möglichkeit, die Leistung für die Pflegestufen I und II abzuwählen. Keinesfalls allgemein eingeschlossen in den Leistungskatalog ist die
Kostenübernahme analog der SPV/PPV für eine Ersatzkraft.
In den Pflegetagegeldtarifen sollte nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Beitragsbefreiung einsetzen. Auf Wartezeiten sollte verzichtet werden. Eine
dynamische Anpassung sollte möglich sein. Die Leistung sollte ab Pflegestufe I beginnen, da 45 Prozent der Pflegebedürftigen I erreichen, 40 Prozent II und
nur 15 Prozent III. Auch die Leistungsunterschiede bei häuslicher und stationärer Pflege sollten beachtet werden. Die neue Tarifgeneration der Pflegekostenversicherung
orientiert ihre Leistungen an den Pflegestufen der Gute Pflegeversicherung .
Einige Versicherer halten am traditionellen Punktekatalog fest. Die Pflegekostenversicherung zahlt einen Zuschuss zu den Pflegekosten im Pflegeheim und bei
teilstationärer Pflege unter unterschiedlichen Voraussetzungen bis zu einer vereinbarten Obergrenze von 80, 90 oder 100 Prozent. Bei häuslicher Pflege
leisten die Versicherer ca. 50 bis 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. In den meisten Fällen erfolgt nur eine Erstattung der nicht durch die SPV/PPV
abgedeckten tatsächlichen Pflegekosten und unter Vorlage von Rechnungen und Belegen.
Gute Pflegeversicherung
Der Pflegeversicherung Anbieter leistet in aller Regel aus der Pflegestufe I: bei 3 Punkten, aus der Pflegestufe II: bei 4 oder 5 Punkten. Unabhängig von der Bewertung
aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe II vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder
andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person
benötigt, weil sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann.
Aufstockung der SPV-Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz oder Tagessatz. Leistet die SPV wenig, dann zahlt auch der private Krankenversicherer wenig.
Die Höhe der Leistung ist fast immer gedeckelt und die Koppelung an den Kassensatz kann nachteilig wirken. Verringert nämlich die SPV künftig ihre Leistung,
dann sinken auch die Zuschüsse der Pflegekostenversicherung. Einzelne Versicherer wie ARAG und Continentale stocken die Grundleistung auf 100 und 200 Prozent
auf.
Die Pflegerentenzusatzversicherung kann zur Rentenversicherung, fondsgebundenen Rentenversicherung, Lebensversicherung, Risikolebensversicherung und
gekoppelt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden. Die neueste Kombinationsmöglichkeit ist die sog. kostenlose Pflegeversicherung in
Kombination mit einer klassischen Rentenversicherung, deren Auszahlung nach dem 60. und bis zum 80. Lebensjahr erfolgt oder zusammen mit einer
fondsgebundenen Rentenversicherung, deren Abrufphase zwischen dem 60. und 85. Lebensjahr liegt.
Allgemeine Informationen über die Pflegeversicherung
Die Höhe der Pflegeversicherung Leistung ist nicht davon abhängig, ob die Pflege in einem Heim oder zu Hause durchgeführt wird. Der Anspruch auf die Pflegerentenleistung entsteht
erst mit dem Ablauf des sechsten vollen Kalendermonats nach dem Eintritt des Pflegefalls, wenn der Pflegefall ununterbrochen während dieser Zeit mindestens im
Umfang der Pflegestufe I bestanden hat. Unabhängig von der gesetzlichen Pflegestufendefinition leisten einige Versicherer auch dann, wenn ein Arzt (Hausarzt)
den Hilfebedarf für eine tarifabhängige Anzahl feststellt.
Die Anbieter der Pflegeversicherung sehen unterschiedliche Regelungen für die Pflegerente vor. Teilweise erfolgt eine Leistung auch bei Autonomieverlust der
versicherten Person, also z.B. bei Demenz aufgrund einer Alzheimererkrankung. Bislang eher die Ausnahme, wird sich dies nach der Aufnahme der Demenz in den
Leistungskatalog der SPV (PPV) ändern. Bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit leisten einige Anbieter eine Einmalzahlung (Sofortleistung) in
Höhe mehrerer Pflegerenten, z.B. von sechs Pflegerenten.
Die Leistungen einer Unfall-Pflegerente umfassen z.B.: Lebenslange Rente bereits ab Pflegestufe I, Monatliche Rentenhöhen zwischen 500 und 2.500 EUR wählbar
Kapitalzahlung 12.000 EUR bei einer Invalidität ab 30 Prozent, Finanzierung notwendiger Umbaumaßnahmen, Die Pflegeversicherung Sofortleistung nach einem Oberschenkelhalsbruch in
Höhe von fünf Monatsrenten, ursachenunabhängig, Todesfallleistung über 6.000 EUR, Zahlung auch dann, wenn nach Unfall Invaliditätsleistung gezahlt wird und
innerhalb von zwölf Monaten aus anderen Gründen Pflegestufe I erreicht wird.