Gute Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.
Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.
Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Pflegeversicherung
Bei mehreren Pflegeversicherung reicht es aus, wenn der MDK beziehungsweise bei Privatversicherten Medicproof feststellt, dass eine Pflegebedürftigkeit besteht. Leistungspflicht besteht dann, wenn die SPV oder Pflegeversicherung leistet. Damit wird eine zusätzliche medizinische Untersuchung vermieden. Die anerkannte Pflegestufe sollte vom Krankenversicherer übernommen werden. Auch nach Beginn der Leistung sollten die ärztlichen Ergebnisse der SPV maßgebend sein, d.h. es sollte keine zusätzlichen Untersuchungen, keine Warte- oder Karenzzeiten geben.
Neu ist auch die sog. Pflege-Einmalleistung über eine vereinbarte Pflegesumme, die - wird sie nicht in Anspruch genommen - noch zu einer Hinterbliebenenabsicherung im Sterbefall führt (KarstadtQuelle). Daneben bieten einzelne Unfallversicherer auch an, Unfall Pflegerentenversicherung sowie Assistanceleistungen im Pflegefall nach einem Unfall. Wesentliche Unterscheidungsmerkmale und Unterschiede sind insbesondere bei folgenden Kriterien festzustellen. Leistung der Pflegeversicherung steht frei zur Verfügung.
Pflegebedürftige erhalten 200 Prozent der vereinbarten Pflegetagegeldleistung, solange nicht volljährige Kinder vorhanden sind, um die sie sich noch kümmern müssen. Der Versicherungsschutz durch die Gute Pflegeversicherung beschränkt sich nicht immer ausschließlich auf Deutschland, sondern erstreckt sich auch auf Europa. Bei einigen Tarifen besteht die Möglichkeit, die Leistung für die Pflegestufen I und II abzuwählen. Keinesfalls allgemein eingeschlossen in den Leistungskatalog ist die Kostenübernahme analog der SPV (Pflegeversicherung) für eine Ersatzkraft.
Unter der Annahme, dass im Pflegebereich ein moderater Kostenschub von 2,5 Prozent p.a. unvermeidbar sein dürfte, läge das Leistungsniveau dann bei sogar unter einem Drittel der heutigen Leistungen durch die Pflegeversicherung, wahrlich nicht mehr als eine rudimentäre Grundversorgung. In der Übergangsphase sind dann jüngere Versicherte stärker von Leistungskürzungen betroffen, hätten allerdings noch genügend Zeit für den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Zusatzversicherung für das Pflegefallrisiko.
Für jedes Versicherungsprodukt gibt es eine große Anzahl an Anbietern mit verschiedenen Tarifen und Leistungseinschlüssen, welche sich erheblich im Preis unterscheiden. Doch welche ist eine Gute Pflegeversicherung, beinhaltet also die bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Beitrag? Um Ihnen hierfür eine Antwort geben zu können, ist es sinnvoll einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz zu ermitteln und anschliessend aus allen Versicherern den dafür anfallenden, günstigsten Preis herauszufinden. Achten Sie vor allem, dass Sie immer die von Ihnen benötigten Versicherungsleistungen in den Vordergrund stellen und sich nicht nur nach dem vermeintlich günstigsten Beitrag orientieren, denn dies kann sich schnell als Nachteil erweisen wo Sie am Ende drauf zahlen müssen, wenn Sie auf Grund von Leistungsverzicht den Beitrag senken möchten und am Ende, also im Bedarfsfall auf finanzielle Entschädigungen verzichten müssen, oder diese nur eingeschränkt erhalten.
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Nützliche Tipps zum Thema Pflegeversicherung
Der jüngste Pflegebericht 2007 der Bundesregierung geht dagegen noch von 2,5 Prozent Beitragssatz bis 2050 aus. Forderungen aus der deutschen Wirtschaft
zielen auf eine Abkopplung des Beitrags zur Pflege Pflichtversicherung von den Arbeitskosten ab, bei gleichzeitiger Bildung eines Kapitalstocks, wie er auch
von Professor Raffelhüschen empfohlen wird. Er plädiert für eine Pflicht zum Abschluss einer Zusatzversicherung gegen das Pflegerisiko mit Kapitaldeckung
und für ein Einfrieren der Beitragssätze in der Pflegeversicherung.
Sobald das Einkommen diese Grenze übersteigt, berechnet sich der Beitrag von maximal diesem Grenzwert, und nicht mehr als Prozentsatz vom Gesamteinkommen. Der
Beitrag wird für alle erhoben, die nach dem 31.12.1939 geboren worden sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Rentner haben seit 1.4.2004 den Beitrag
zur Pflegeversicherung allein zu tragen. Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten, deren monatliches Gesamteinkommen die Grenze für die Familienversicherung
nicht übersteigt, sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam hälftig finanziert. Der Beitrag kann sich aus folgenden Einkommensbestandteilen zusammensetzen:
Lohn und Gehalt, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Mieteinnahmen, Zinseinnahmen. Die Bürger müssen sich nach Expertenmeinung langfristig auf
massiv steigende Beiträge für die Pflegeversicherung einstellen. Gründe dafür sind, Steigende Zahl Pflegebedürftiger, Sinkende Zahl erwerbstätiger Beitragszahler
Leistungsverschiebung von ambulanter zu stationärer Pflege.
Allgemeines über die Pflegeversicherung
Zur Pflegestufe I gehören Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem
oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Außerdem muss zusätzlich mehrfach in der Woche eine Hilfe bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigt werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI). Der Zeitaufwand in Pflegestufe I muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen,
wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
Der Eintritt des Versicherungsfalles der Pflegebedürftigkeit ist nach § 14 SGB XI die grundlegende Leistungsvoraussetzung. Höhe und Umfang der Leistungen
richten sich dann nach dem festgestellten Grad in der Gute Pflegeversicherung der Pflegebedürftigkeit. Ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der
Pflegebedürftigkeit gegeben ist, wird dann gem. § 18 SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Je nach Pflegestufe sind im
Pflegeversicherungsgesetz die Leistungsbereiche ambulante und stationäre Pflege vorgesehen.
Zur Pflegestufe III zählen die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund
um die Uhr und auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand
muss mindestens fünf Stunden betragen, wobei mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI).
Pflegeversicherung
Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht des Versicherers unabhängig davon, wie es zu der Pflegebedürftigkeit gekommen ist. Die Versicherer leisten jedoch
teilweise nicht, wenn die Pflegebedürftigkeit verursacht wurde (alte Fassung seit 1995) durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat durch
die versicherte Person, unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter
teilgenommen hat, durch Unfälle der versicherten Person.
Soweit ein Versicherter der Gute Pflegeversicherung aufgrund eines Anspruchs auf häusliche Krankenpflege auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aus
seiner Krankenversicherung hat, während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus sowie von stationären Reha-Maßnahmen, Kur- oder
Sanatoriumsbehandlungen und während der Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung, es sei denn, dass diese ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit
beruhen.
Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit einer versicherten Person. Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, nach Maßgabe der Einstufung in die drei Pflegestufen in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Infos zum Thema Pflegeversicherung
Beim Höchsteintrittsalter zur Tagegeldversicherung akzeptieren einige Krankenversicherer nur Versicherte bis zum 55., 60., 64. oder 65. Lebensjahr. Die
Universa und Barmenia heben sich mit dem 99. und 100. Lebensjahr positiv ab. Versicherungsschutz kann auch schon für Babys ab Geburt und Kleinkinder
vereinbart werden. Versicherer sehen in den Bedingungen vor, dass eine Leistung für Pflegebedürftigkeit vor Vollendung des 29. Lebensjahres nur dann erfolgt,
wenn diese durch einen Unfall verursacht wurde.
Teilweise übernehmen die Anbieter im Gegensatz zur SPV keine Kosten für technische Hilfsmittel wie z.B. verstellbare Pflegebetten. Während bisher Demenz
aufgrund der Koppelung an die Pflegestufeneinteilung der Gute Pflegeversicherung fast nie abgedeckt wurde, ist zu erwarten, dass durch die Einbeziehung von Demenzkranken
(insbes. Alzheimer) zukünftig eine bessere Leistungsaussage getroffen werden kann. Bisher wurde von Versicherern keine Kostenübernahme für zusätzliche
Betreuungsleistungen bei erheblichem Betreuungsbedarf.
Andere leisten erst in relevanter Höhe ab Stufe III. Die Leistungsunterschiede machen sich auch in der Beitragshöhe bemerkbar. Im Unterschied zu den Tarifen
der Lebensversicherer sind die zugesicherten Pflegeleistungen garantiert und von Überschüssen unabhängig. In der Pflegestufe II werden anbieter- und
tarifabhängig zwischen 50 und 75 Prozent geleistet. Die Leistung in der Pflegestufe III beträgt mindestens 75 Prozent, bei mehreren Versicherern 100 Prozent,
teilweise nur bei vollstationärer Pflege.
Gute Pflegeversicherung
Der Pflegeversicherung Anbieter leistet in aller Regel aus der Pflegestufe I: bei 3 Punkten, aus der Pflegestufe II: bei 4 oder 5 Punkten. Unabhängig von der Bewertung
aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe II vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder
andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person
benötigt, weil sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann.
Für pflegespezifische Hilfsmittel wird in ganz unterschiedlicher Höhe z.B. bei häuslicher oder teilstationärer Pflege mit bis zu 80 Prozent der Aufwendungen
und max. 5.113 EUR innerhalb von zwei Jahren geleistet oder für bis zu 80 Prozent der Kosten bis zum 40-fachen der Bemessungsgrundlage innerhalb von zwei
Jahren, und das unter Berücksichtigung der Mietkosten. Die Tarifbeiträge sind nicht fix, d.h. der Beitrag kann aufgrund der gestiegenen Aufwendungen des
Versicherers mit Zustimmung eines Treuhänders angepasst werden.
Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung in der Pflegeversicherung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder
Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach sechs Monaten noch anhält. Die Höhe der Pflegeleistung richtet sich dann nach der Pflegestufe und
beläuft sich z.B. auf 40 Prozent in der Pflegestufe I, 70 Prozent in der Pflegestufe II, 100 Prozent in der Pflegestufe III Dabei ist es nicht erforderlich,
dass für die Pflege nur Fachkräfte eingesetzt werden.
Allgemeine Informationen über die Pflegeversicherung
Das Höchsteintrittsalter für die Pflegeversicherung liegt bei den Pflegerententarifen i.d.R. beim 70., 74. oder 75. bzw. 80. Lebensjahr. Ein Höchsteintrittsalter wird für die
Pflegerentenzusatzversicherung nicht vorgesehen. Bei der Pflegerentenzusatzversicherung endet die Beitragszahlung mit der Hauptversicherung, beispielsweise
ab dem 60. oder 65. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz gegen das Pflegefallrisiko besteht hingegen weiter fort. Es liegt dann eine sog. lebenslange
Pflegerentenzusatzversicherung vor.
Immer wichtiger werden Assistance- und Serviceleistungen als Beistandsleistungen zur Abrundung des Versicherungsschutzes. Zu finden sind solche Begleitleistungen
sowohl zur Pflegerentenversicherung als auch zur Tagegeldversicherung. So garantiert ein Versicherer beispielsweise seinen Versicherten bei Eintritt der
Pflegebedürftigkeit innerhalb von 24 Stunden bundesweit die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes. In bestimmten Reha-Kliniken erhalten Versicherte
Sonderkonditionen bei Gesundheitsprogrammen und Reha-Maßnahmen.
Bei einigen Pflegeversicherung Anbietern ist eine Todesfallleistung bei Nichtinanspruchnahme der Pflegerente als Zusatzleistung eingeschlossen. Verstirbt z.B. die
versicherte Person vor dem 85. Lebensjahr, dann wird der zuvor gezahlte Einmalbeitrag im ersten Versicherungsjahr geleistet und fällt danach gleichmäßig bis
zum 85. Lebensjahr, so dass mit 80 Jahren nur noch ein geringer Restbetrag ausgezahlt würde. Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei
Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II.