Konzept Marketing Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.
Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.
Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Pflegeversicherung
Dynamische Entwicklung der Leistung, Reduzierung von Beitragsanpassungen durch Überschussverwendung aufgrund von Beitragsanpassungsklauseln möglich, Beitragsfreistellung bei Pflegebedürftigkeit, Dynamikvereinbarung garantiert Leistungsanpassung an die Preisentwicklung, Bei der Leistungserhöhung durch die Pflegeversicherung Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung, Die volle versicherte Leistung wird schon in Pflegestufe I geleistet, Die volle versicherte Leistung wird nur in Pflegestufe III geleistet
Zur Pflegestufe II der Pflegeversicherung zählen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss mindestens drei Stunden betragen, wobei mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 SGB XI).
Die Hilfe besteht dann in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in der Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen. Definiert im Sinne der Konzept Marketing Pflegeversicherung werden Krankheiten und Behinderungen als Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, des Zentralnervensystems wie Antriebs-, oder geistige Behinderungen.
Privat versicherte Rentner zahlen ihren Beitrag vollständig selbst. Kinder sind beitragsfrei bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert; sind sie nicht berufstätig, so gilt eine Verlängerung bis zum 23. Lebensjahr, befinden sie sich noch in der Ausbildung, gilt eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr. Wehr- und Zivildienst verlängern die kostenfreie Mitversicherung um neun Monate. Für Studenten gilt ein Sondertarif. Der verminderte Beitragfür die Pflegeversicherung für Ehegatten entspricht 150 Prozent des Höchstbeitrags, wobei für jeden Ehegatten 75 Prozent angesetzt werden.
Konzept Marketing Pflegeversicherung
Die Konzept Marketing Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Pflegeversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Pflegeversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Konzept Marketing spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Konzept Marketing Pflegeversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Pflegeversicherung
Zahlen belegen, dass fast 40 Prozent aller stationär Pflegebedürftigen erst durch die Pflege zu Sozialhilfeempfängern werden. Das eigentliche Problem liegt
in dem fehlenden Problembewusstsein, insbesondere derer unter 50 Jahren. Festzustellen ist eine deutlich größere Wahrnehmung des Problems und die daraus
resultierende Nachfrage nach Produkten bei den 50- bis 60-Jährigen. Wie in allen anderen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung gilt auch in der
gesetzlichen Pflegepflichtversicherung die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Unterstellt man Pflegeheimkosten von 3.300 EUR in Pflegestufe III pro Monat, 1.432 EUR aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, dann verbleiben als
monatlicher Eigenrestkostenanteil rund 1.868 EUR oder 22.416 EUR im Jahr und bei durchschnittlich fünf bis sieben Jahren Verweildauer als
Schwerstpflegebedürftige rund 112.000 bis 159.900 EUR. Danach tritt die Sozialhilfe ein und damit die Finanzierung durch alle Bundesbürger. Rund 90 Prozent
aller Krankenversicherten sind in der SPV versichert.
Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass gesetzliche Rente, private Renten, betriebliche Altersversorgung (bAV), angespartes Vermögen, Mieteinnahmen oder
das eigene Häuschen durch Verkauf zur Finanzierung der Pflege verwendet werden könnten - ganz abgesehen von der Inanspruchnahme betuchter Familienangehöriger
ersten Grades. Ein Platz in einem Pflegeheim mit vollstationärer Pflege und Unterbringung kostet derzeit je nach Bundesland zwischen 2.250 EUR in Sachsen und
Sachsen-Anhalt, 2.645 EUR in Schleswig-Holstein und 3.100 EUR in Nordrhein-Westfalen.
Allgemeines über die Pflegeversicherung
Bei der ADL-Definition gibt es sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die untersucht werden. Diese Untersuchung kann durch einen
praktizierenden Arzt durchgeführt werden, z.B. den eigenen Hausarzt. Ausschließlich der körperliche Zustand ist maßgebend für eine entsprechende Einstufung.
Je nach Tarif und Versicherer ist eine bestimmte Zahl von ADL erforderlich, um in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert zu werden. Beide Varianten weisen
Vor- und Nachteile auf.
Teilweise orientieren sich Versicherer an der Einstufung des SGB inhaltlich vollständig und identisch. Es werden dann auch keine zusätzlichen Prüfungen im
Leistungsfall vorgenommen. Die Konzept Marketing Pflegeversicherung zahlt dann, wenn der Versicherte auf der Grundlage der Gutachter der Krankenkassen beziehungsweise des
medizinischen Dienstes Medic Proof bei den privaten Krankenversicherern nach § 15 SGB XI eine Pflegestufenfestlegung erhielt. Teilweise wird als
Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls benutzt.
Bei mehreren Versicherern reicht es aus, wenn der MDK beziehungsweise bei Privatversicherten Medicproof feststellt, dass eine Pflegebedürftigkeit besteht.
Leistungspflicht besteht dann, wenn die SPV oder PPV leistet. Damit wird eine zusätzliche medizinische Untersuchung vermieden. Die anerkannte Pflegestufe
sollte vom Krankenversicherer übernommen werden. Auch nach Beginn der Leistung sollten die ärztlichen Ergebnisse der SPV maßgebend sein, d.h. es sollte
keine zusätzlichen Untersuchungen, keine Warte- oder Karenzzeiten geben.
Pflegeversicherung
Grundsätzlich sehen die meisten Bedingungen vor, dass sich der Versicherungsschutz auf Pflege in der Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Er kann bei einigen
Anbietern durch eine besondere Vereinbarung auf die Pflege im Ausland ausgedehnt werden. Während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts
besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Das Zustandekommen des Vertrages und die Höhe des zu zahlenden Beitrages hängen vom
Gesundheitszustand der zu versichernden Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
Ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit (oder der Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III), wenn dem Versicherer spätestens am 42.
Tag nach der Feststellung ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Vereinbarung einer längeren Karenzzeit kann sich beitragssenkend auswirken.
Einzelne Konzept Marketing Pflegeversicherung legen eine Karenzzeit von 91 Tagen zugrunde. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird das vereinbarte Tagegeld in Abhängigkeit von der
Pflegeintensität und gemessen anhand der Einstufung nach SGB oder ADL gezahlt.
Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit einer versicherten Person. Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, nach Maßgabe der Einstufung in die drei Pflegestufen in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Infos zum Thema Pflegeversicherung
Bei der Pflegetagegeldversicherung sind Zahlungsmodalitäten wie die laufende Beitragszahlung oder auch die Einmalbeitragsentrichtung möglich. Die
Einmaleinzahlung fließt in ein Depot, das jährlich mit einem festgelegten Zinssatz verzinst wird. Nach dem Abzug von Depotkosten zahlt der Versicherer dann
daraus das versicherte Pflegetagegeld lebenslang, gestaffelt nach der erreichten Pflegestufe. Im Todesfall der versicherten Person erhalten die
Hinterbliebenen das aktuelle Depotguthaben ausgezahlt.
Einige Versicherer, aber längst nicht alle, stellen die Konzept Marketing Pflegeversicherung im Pflegefall zumindest bei Erreichen der Pflegestufe III beitragsfrei.
Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II. Genauestens sollte analysiert werden, ab welcher
Pflegestufe welcher Prozentsatz des versicherten Tagegeldes tatsächlich geleistet wird. Einige wenige Tarifangebote beginnen mit einer möglichst hohen
Leistung in der Pflegestufe I.
Andere leisten erst in relevanter Höhe ab Stufe III. Die Leistungsunterschiede machen sich auch in der Beitragshöhe bemerkbar. Im Unterschied zu den Tarifen
der Lebensversicherer sind die zugesicherten Pflegeleistungen garantiert und von Überschüssen unabhängig. In der Pflegestufe II werden anbieter- und
tarifabhängig zwischen 50 und 75 Prozent geleistet. Die Leistung in der Pflegestufe III beträgt mindestens 75 Prozent, bei mehreren Versicherern 100 Prozent,
teilweise nur bei vollstationärer Pflege.
Konzept Marketing Pflegeversicherung
Für die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, auch Hotelkosten genannt, wird durch die Pflegeversicherung meist ebenso wenig gezahlt wie eine Erstattung der Kosten für Zahlungen an
Privatpersonen, z.B. Familienmitglieder bei ambulanter Pflege vorgenommen oder für nicht pflegerischen Hilfsleistungen wie z.B. Vorlesen geleistet.
Versicherte Personen erhalten teilweise bei ambulanter und stationärer Pflege ein Pflegegeld, z.T. wird nur bei häuslicher Pflege durch Pflegeprofis
geleistet.
Die Pflegerenten aus der Pflegeversicherung werden oftmals auf der Basis der Pflegedefinition nach §§ 14, 15 SGB XI erbracht. Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls kann
auch die Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe bei den Tätigkeiten des täglichen Lebens ADL (Activities of Daily Living) durch eine andere
Person sein. Bei der ADL-Definition gibt es sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die untersucht werden.
Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung in der Pflegeversicherung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder
Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach sechs Monaten noch anhält. Die Höhe der Pflegeleistung richtet sich dann nach der Pflegestufe und
beläuft sich z.B. auf 40 Prozent in der Pflegestufe I, 70 Prozent in der Pflegestufe II, 100 Prozent in der Pflegestufe III Dabei ist es nicht erforderlich,
dass für die Pflege nur Fachkräfte eingesetzt werden.
Allgemeine Informationen über die Pflegeversicherung
Die Höhe der Pflegeversicherung Leistung ist nicht davon abhängig, ob die Pflege in einem Heim oder zu Hause durchgeführt wird. Der Anspruch auf die Pflegerentenleistung entsteht
erst mit dem Ablauf des sechsten vollen Kalendermonats nach dem Eintritt des Pflegefalls, wenn der Pflegefall ununterbrochen während dieser Zeit mindestens im
Umfang der Pflegestufe I bestanden hat. Unabhängig von der gesetzlichen Pflegestufendefinition leisten einige Versicherer auch dann, wenn ein Arzt (Hausarzt)
den Hilfebedarf für eine tarifabhängige Anzahl feststellt.
Pflegestufe III entspricht dann 6 von 6 Punkten aus dem ADL-Katalog, während Pflegestufe II 4 oder 5 Punkten aus dem ADL-Katalog entsprechen würde. Mögliche
Überschussbeteiligungen können sich positiv auf die Höhe der Pflegerente auswirken, sie sind jedoch keinesfalls garantiert. Dies unterscheidet die
Pflegerente von anderen Produkten. In der Praxis besteht eine Pflegerente aus einem garantierten Sockelbetrag und wird durch einen ungewissen Überschussanteil
zur Gesamtleistungshöhe aufgestockt.
Bei einigen Pflegeversicherung Anbietern ist eine Todesfallleistung bei Nichtinanspruchnahme der Pflegerente als Zusatzleistung eingeschlossen. Verstirbt z.B. die
versicherte Person vor dem 85. Lebensjahr, dann wird der zuvor gezahlte Einmalbeitrag im ersten Versicherungsjahr geleistet und fällt danach gleichmäßig bis
zum 85. Lebensjahr, so dass mit 80 Jahren nur noch ein geringer Restbetrag ausgezahlt würde. Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei
Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II.