NRV Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.
Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.
Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Pflegeversicherung
Unerlässlich ist auch bei der Pflegeversicherung die Möglichkeit für eine Dynamisierung von Leistung und damit auch des Beitrags ohne erneute Gesundheitsprüfung. Nur so kann mittelfristig gewährleistet werden, dass das ursprünglich vereinbarte und als erforderlich erkannte Absicherungsniveau auch tatsächlich bis zum möglichen Eintritt des Pflegefalls erhalten bleibt. Ansonsten droht eine neuerliche Versorgungslücke. Allerdings begrenzen die Anbieter diese Dynamisierungsmöglichkeit bis zum Erreichen eines bestimmten Alters.
Die Anbieter der Pflegeversicherung sehen unterschiedliche Regelungen für die Pflegerente vor. Teilweise erfolgt eine Leistung auch bei Autonomieverlust der versicherten Person, also z.B. bei Demenz aufgrund einer Alzheimererkrankung. Bislang eher die Ausnahme, wird sich dies nach der Aufnahme der Demenz in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung ändern. Bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit leisten einige Anbieter eine Einmalzahlung (Sofortleistung) in Höhe mehrerer Pflegerenten, z.B. von sechs Pflegerenten.
Leistungen durch die NRV Pflegeversicherung werden z.B. je nach Ausgestaltung der Leistungen ausschließlich für nachgewiesene Pflegeleistungen gezahlt, die im Katalog der SPV gelistet sind. Die Pflegebedürftigkeit muss im Sinne der Tarifbedingungen durch den behandelnden Arzt bescheinigt werden. Die Tarifform wird nur von einigen wenigen Krankenversicherern angeboten. Es werden derzeit zwei Tarifvarianten angeboten. Übernahme der Restkosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Bleibt dann noch eine Versorgungslücke.
Das am meisten unterschätzte Risiko im Alter dürfte nach wie vor das Pflegefallrisiko sein. SPV und Pflegeversicherung stellen jetzt und noch mehr in der Zukunft nur eine Grundsicherung dar, die maximal 50 Prozent, realistisch betrachtet in den nächsten Jahrzehnten nur noch ca. 30 Prozent der Versorgung übernehmen kann. Mit mehr sollte man nicht rechnen. Gründe für die sich verschlechternde Situation der NRV Pflegeversicherung sind insbesondere die steigende Zahl der Pflegebedürftigen bei zunehmender Alterung.
NRV Pflegeversicherung
Die NRV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Pflegeversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Pflegeversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die NRV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die NRV Pflegeversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird von den Bundesbürgern tendenziell unterschätzt und ignoriert; die Produktangebote der Anbieter - ob Krankenversicherer oder
Lebensversicherer - lassen in mancherlei Hinsicht zu wünschen übrig. Fest steht: Ohne private Eigenvorsorge in diesem Risikosegment kann die Deckungslücke im
Pflegefall nicht geschlossen werden. Ohne grundlegende Reformen wird das System der sozialen oder gesetzlichen Pflegeversicherung (SPV) in den kommenden
Jahrzehnten zusammenbrechen.
Sobald das Einkommen diese Grenze übersteigt, berechnet sich der Beitrag von maximal diesem Grenzwert, und nicht mehr als Prozentsatz vom Gesamteinkommen. Der
Beitrag wird für alle erhoben, die nach dem 31.12.1939 geboren worden sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Rentner haben seit 1.4.2004 den Beitrag
zur Pflegeversicherung allein zu tragen. Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten, deren monatliches Gesamteinkommen die Grenze für die Familienversicherung
nicht übersteigt, sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass gesetzliche Rente, private Renten, betriebliche Altersversorgung (bAV), angespartes Vermögen, Mieteinnahmen oder
das eigene Häuschen durch Verkauf zur Finanzierung der Pflege verwendet werden könnten - ganz abgesehen von der Inanspruchnahme betuchter Familienangehöriger
ersten Grades. Ein Platz in einem Pflegeheim mit vollstationärer Pflege und Unterbringung kostet derzeit je nach Bundesland zwischen 2.250 EUR in Sachsen und
Sachsen-Anhalt, 2.645 EUR in Schleswig-Holstein und 3.100 EUR in Nordrhein-Westfalen.
Allgemeines über die Pflegeversicherung
Zur Pflegestufe I gehören Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem
oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Außerdem muss zusätzlich mehrfach in der Woche eine Hilfe bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigt werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI). Der Zeitaufwand in Pflegestufe I muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen,
wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
Die Pflegereform 2008 sieht höhere und neue Leistungen durch die NRV Pflegeversicherung vor, eine bessere Beratung von Angehörigen von Pflegebedürftigen, die Freistellungsmöglichkeit von der
beruflichen Tätigkeit für Angehörigenpflege, die bessere Kontrolle von Pflegeheimen und ihrer Qualität (durch medizinischen Dienst oder unabhängige
Institutionen wie TÜV), die Bildung von sog. Pflegestützpunkten (rund 4.000 und Anschubfinanzierung von 45.000 EUR), Installation eines sog. Pflegeberaters
je 100 Pflegebedürftige in den Stützpunkten.
Unter der Annahme, dass im Pflegebereich ein moderater Kostenschub von 2,5 Prozent p.a. unvermeidbar sein dürfte, läge das Leistungsniveau dann bei sogar unter
einem Drittel der heutigen Leistungen, wahrlich nicht mehr als eine rudimentäre Grundversorgung. In der Übergangsphase sind dann jüngere Versicherte stärker
von Leistungskürzungen betroffen, hätten allerdings noch genügend Zeit für den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Zusatzversicherung für das Pflegefallrisiko.
Pflegeversicherung
Grundsätzlich sehen die meisten Bedingungen vor, dass sich der Versicherungsschutz auf Pflege in der Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Er kann bei einigen
Anbietern durch eine besondere Vereinbarung auf die Pflege im Ausland ausgedehnt werden. Während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts
besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Das Zustandekommen des Vertrages und die Höhe des zu zahlenden Beitrages hängen vom
Gesundheitszustand der zu versichernden Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
Soweit ein Versicherter der NRV Pflegeversicherung aufgrund eines Anspruchs auf häusliche Krankenpflege auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aus
seiner Krankenversicherung hat, während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus sowie von stationären Reha-Maßnahmen, Kur- oder
Sanatoriumsbehandlungen und während der Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung, es sei denn, dass diese ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit
beruhen.
Angeboten werden i.d.R. Tagegelder von bis zu 100 EUR pro Tag, so dass daraus bei 30 Kalendertagen eine Leistung von maximal 3.000 EUR resultiert. Im
Durchschnitt betragen die vereinbarten Tagegeldhöhen 50 bis 80 EUR pro Tag. Wozu das Tagegeld verwendet wird, bleibt den Versicherten überlassen. Es ist
dadurch flexibel einsetzbar, was z.B. bei der Pflegekostenversicherung nicht gegeben wäre. Die Pflegetagegeldversicherung gilt immer mehr als die klassische
Form der Pflegerisikoabsicherung.
Infos zum Thema Pflegeversicherung
Pflegebedürftige erhalten 200 Prozent der vereinbarten Pflegetagegeldleistung, solange nicht volljährige Kinder vorhanden sind, um die sie sich noch kümmern
müssen. Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht immer ausschließlich auf Deutschland, sondern erstreckt sich auch auf Europa. Bei einigen Tarifen
besteht die Möglichkeit, die Leistung für die Pflegestufen I und II abzuwählen. Keinesfalls allgemein eingeschlossen in den Leistungskatalog ist die
Kostenübernahme analog der SPV/PPV für eine Ersatzkraft.
Teilweise übernehmen die Anbieter im Gegensatz zur SPV keine Kosten für technische Hilfsmittel wie z.B. verstellbare Pflegebetten. Während bisher Demenz
aufgrund der Koppelung an die Pflegestufeneinteilung der NRV Pflegeversicherung fast nie abgedeckt wurde, ist zu erwarten, dass durch die Einbeziehung von Demenzkranken
(insbes. Alzheimer) zukünftig eine bessere Leistungsaussage getroffen werden kann. Bisher wurde von Versicherern keine Kostenübernahme für zusätzliche
Betreuungsleistungen bei erheblichem Betreuungsbedarf.
Einige Versicherer halten am traditionellen Punktekatalog fest. Die Pflegekostenversicherung zahlt einen Zuschuss zu den Pflegekosten im Pflegeheim und bei
teilstationärer Pflege unter unterschiedlichen Voraussetzungen bis zu einer vereinbarten Obergrenze von 80, 90 oder 100 Prozent. Bei häuslicher Pflege
leisten die Versicherer ca. 50 bis 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. In den meisten Fällen erfolgt nur eine Erstattung der nicht durch die SPV/PPV
abgedeckten tatsächlichen Pflegekosten und unter Vorlage von Rechnungen und Belegen.
NRV Pflegeversicherung
Da die meisten Pflegerententarife neben der eigentlichen Pflegerente weitere Leistungskomponenten beinhalten wie eine Rentenversicherung mit
Altersrentenleistung, sind die Beiträge in aller Regel höher als bei reinen Risiko Pflegeversicherung Tarifen. Die jährliche Pflegerente kann maximal 36
Prozent der Versicherungssumme der Hauptversicherung betragen oder ca. 3.600 EUR maximale Höchstrente mit Pflegerentenleistungen zwischen durchschnittlich
1.000 bis 2.000 EUR Monatspflegerente.
Die Pflegerenten aus der Pflegeversicherung werden oftmals auf der Basis der Pflegedefinition nach §§ 14, 15 SGB XI erbracht. Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls kann
auch die Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe bei den Tätigkeiten des täglichen Lebens ADL (Activities of Daily Living) durch eine andere
Person sein. Bei der ADL-Definition gibt es sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die untersucht werden.
Durch die VVG-Reform 2008 wird jetzt der Versicherungsschutz grundsätzlich in der Pflegeversicherung auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgeweitet. Auch bei dieser Tarifform müssen die Beiträge meist auch nach Eintritt des
Pflegefalls weiter gezahlt werden. Die Beitragsbefreiung ist bei einigen Versicherern möglich. Die Versicherer verzichten meist auf das ordentliche
Kündigungsrecht. Eine Reihe von Versicherern verzichtet auf die Wartezeiten.
Allgemeine Informationen über die Pflegeversicherung
Die Höhe der Pflegeversicherung Leistung ist nicht davon abhängig, ob die Pflege in einem Heim oder zu Hause durchgeführt wird. Der Anspruch auf die Pflegerentenleistung entsteht
erst mit dem Ablauf des sechsten vollen Kalendermonats nach dem Eintritt des Pflegefalls, wenn der Pflegefall ununterbrochen während dieser Zeit mindestens im
Umfang der Pflegestufe I bestanden hat. Unabhängig von der gesetzlichen Pflegestufendefinition leisten einige Versicherer auch dann, wenn ein Arzt (Hausarzt)
den Hilfebedarf für eine tarifabhängige Anzahl feststellt.
Immer wichtiger werden Assistance- und Serviceleistungen als Beistandsleistungen zur Abrundung des Versicherungsschutzes. Zu finden sind solche Begleitleistungen
sowohl zur Pflegerentenversicherung als auch zur Tagegeldversicherung. So garantiert ein Versicherer beispielsweise seinen Versicherten bei Eintritt der
Pflegebedürftigkeit innerhalb von 24 Stunden bundesweit die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes. In bestimmten Reha-Kliniken erhalten Versicherte
Sonderkonditionen bei Gesundheitsprogrammen und Reha-Maßnahmen.
Bei einigen Pflegeversicherung Anbietern ist eine Todesfallleistung bei Nichtinanspruchnahme der Pflegerente als Zusatzleistung eingeschlossen. Verstirbt z.B. die
versicherte Person vor dem 85. Lebensjahr, dann wird der zuvor gezahlte Einmalbeitrag im ersten Versicherungsjahr geleistet und fällt danach gleichmäßig bis
zum 85. Lebensjahr, so dass mit 80 Jahren nur noch ein geringer Restbetrag ausgezahlt würde. Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei
Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II.