NRV Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.
Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.
Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Pflegeversicherung
Übersteigt eine Pflegemaßnahme das medizinisch notwendige Maß oder ist die geforderte Vergütung nicht angemessen, so kann die Pflegeversicherung seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen. unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz.
Pflegerentenversicherungen werden nur von einigen Lebensversicherern angeboten. Im Fall der Pflegebedürftigkeit kommt es zur Auszahlung einer fest vereinbarten monatlichen Rente, ggf. lebenslang. Der VN kann das Geld frei verfügen und die Art der Pflege spielt i.d.R. hinsichtlich der Höhe der Leistung gar keine Rolle. Es werden derzeit drei Tarifvarianten angeboten, Pflegerentenversicherung, Pflegerentenzusatzversicherung, Kostenlose Pflegerentenoption. Die Pflegeversicherung setzt sich aus drei Leistungskomponenten zusammen.
Da die meisten Pflegerententarife neben der eigentlichen Pflegerente weitere Leistungskomponenten beinhalten wie eine Rentenversicherung mit Altersrentenleistung, sind die Beiträge in aller Regel höher als bei reinen Risiko NRV Pflegeversicherung Tarifen. Die jährliche Pflegerente kann maximal 36 Prozent der Versicherungssumme der Hauptversicherung betragen oder ca. 3.600 EUR maximale Höchstrente mit Pflegerentenleistungen zwischen durchschnittlich 1.000 bis 2.000 EUR Monatspflegerente.
Nach einer Studie der Allianz Krankenversicherung AG Ende 2007 haben bisher nur rund 43 Prozent der Bundesbürger finanzielle Reserven für den Fall der Pflegebedürftigkeit angelegt. Im Jahr 2050 werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf 100 Erwerbstätige 58,8 Rentner und 26,4 pflegebedürftige Menschen in Deutschland entfallen. 2005 standen 100 Erwerbstätigen noch 30,5 Rentner und 7,1 Pflegebedürftige gegenüber. Auch wer privat krankenversichert ist, muss sich gegen das Pflegerisiko durch eine NRV Pflegeversicherung absichern.
NRV Pflegeversicherung
Die NRV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Pflegeversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Pflegeversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die NRV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die NRV Pflegeversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Pflegeversicherung
Der jüngste Pflegebericht 2007 der Bundesregierung geht dagegen noch von 2,5 Prozent Beitragssatz bis 2050 aus. Forderungen aus der deutschen Wirtschaft
zielen auf eine Abkopplung des Beitrags zur Pflege Pflichtversicherung von den Arbeitskosten ab, bei gleichzeitiger Bildung eines Kapitalstocks, wie er auch
von Professor Raffelhüschen empfohlen wird. Er plädiert für eine Pflicht zum Abschluss einer Zusatzversicherung gegen das Pflegerisiko mit Kapitaldeckung
und für ein Einfrieren der Beitragssätze in der Pflegeversicherung.
Allerdings richten sich die Beiträge der privaten Krankenversicherer nach dem Alter der zu versichernden Person. Es besteht Versicherungspflicht bei dem
Krankenversicherungsunternehmen, bei dem die versicherte Person bereits privat krankenversichert ist. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der
Versicherungspflicht besteht aber auch die Möglichkeit, einen anderen Versicherer zu wählen. Der Beitrag ist nicht vom Einkommen, sondern vom Alter abhängig.
Begrenzt wird er grundsätzlich auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Privat versicherte Rentner zahlen ihren Beitrag vollständig selbst. Kinder sind beitragsfrei bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert; sind sie
nicht berufstätig, so gilt eine Verlängerung bis zum 23. Lebensjahr, befinden sie sich noch in der Ausbildung, gilt eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr. Wehr- und Zivildienst
verlängern die kostenfreie Mitversicherung um neun Monate. Für Studenten gilt ein Sondertarif. Der verminderte Beitrag für Ehegatten entspricht 150 Prozent
des Höchstbeitrags, wobei für jeden Ehegatten 75 Prozent angesetzt werden.
Allgemeines über die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung leistet ab einem täglichen Hilfebedarf von 90 Minuten; geringerer Bedarf muss selbst finanziert werden. Grundvoraussetzung für eine
Leistung ist die Anerkennung als Leistungsempfänger aufgrund Pflegebedarfs und eine entsprechende Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe.
Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung für regelmäßig wiederkehrende und
gewöhnliche persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens.
Der Eintritt des Versicherungsfalles der Pflegebedürftigkeit ist nach § 14 SGB XI die grundlegende Leistungsvoraussetzung. Höhe und Umfang der Leistungen
richten sich dann nach dem festgestellten Grad in der NRV Pflegeversicherung der Pflegebedürftigkeit. Ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der
Pflegebedürftigkeit gegeben ist, wird dann gem. § 18 SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Je nach Pflegestufe sind im
Pflegeversicherungsgesetz die Leistungsbereiche ambulante und stationäre Pflege vorgesehen.
Dynamische Entwicklung der Leistung, Reduzierung von Beitragsanpassungen durch Überschussverwendung Beitragsanpassungen aufgrund von Beitragsanpassungsklauseln
möglich, Beitragsfreistellung bei Pflegebedürftigkeit, Dynamikvereinbarung garantiert Leistungsanpassung an die Preisentwicklung, Bei der Leistungserhöhung
Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung, Die volle versicherte Leistung wird schon in Pflegestufe I geleistet, Die volle versicherte Leistung wird nur
in Pflegestufe III geleistet
Pflegeversicherung
Grundsätzlich sehen die meisten Bedingungen vor, dass sich der Versicherungsschutz auf Pflege in der Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Er kann bei einigen
Anbietern durch eine besondere Vereinbarung auf die Pflege im Ausland ausgedehnt werden. Während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts
besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Das Zustandekommen des Vertrages und die Höhe des zu zahlenden Beitrages hängen vom
Gesundheitszustand der zu versichernden Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
Im Rahmen der Risikoprüfung werden Gesundheitsfragen in mehr oder weniger umfassender Art und Weise gestellt und müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet
werden. Da die NRV Pflegeversicherung das Risiko aufgrund der vorhandenen Vorerkrankungen aber eventuell unterschiedlich bei ihrer Risikoprüfung einschätzen, kann es
durchaus sein, dass unterschiedliche Aussagen erfolgen. Diese können von der vorbehaltlosen Annahme aufgrund exzellenten Gesundheitszustands bis hin zur
Ablehnung des Versicherungsschutzes reichen.
Angeboten werden i.d.R. Tagegelder von bis zu 100 EUR pro Tag, so dass daraus bei 30 Kalendertagen eine Leistung von maximal 3.000 EUR resultiert. Im
Durchschnitt betragen die vereinbarten Tagegeldhöhen 50 bis 80 EUR pro Tag. Wozu das Tagegeld verwendet wird, bleibt den Versicherten überlassen. Es ist
dadurch flexibel einsetzbar, was z.B. bei der Pflegekostenversicherung nicht gegeben wäre. Die Pflegetagegeldversicherung gilt immer mehr als die klassische
Form der Pflegerisikoabsicherung.
Infos zum Thema Pflegeversicherung
Einzelne Tarife der Pflegeversicherung bieten sogar die weitere Dynamisierung nach Eintritt des Pflegefalles mit Abstand von drei Jahren an. Bei anderen Versicherern muss die
Anpassung zusätzlich beantragt werden oder sie kann grundsätzlich erfolgen. Teilweise wird auch eine planmäßige Anpassung in einem zeitlichen Abstand von
drei oder fünf Jahren um 10 Prozent des letzten versicherten Tagegeldes vorgesehen. Einige Anbieter sehen eine Option auf Höherversicherung vor, ohne
Gesundheitsprüfung und zum Ausgleich von Kostensteigerungen.
Einige Versicherer, aber längst nicht alle, stellen die NRV Pflegeversicherung im Pflegefall zumindest bei Erreichen der Pflegestufe III beitragsfrei.
Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II. Genauestens sollte analysiert werden, ab welcher
Pflegestufe welcher Prozentsatz des versicherten Tagegeldes tatsächlich geleistet wird. Einige wenige Tarifangebote beginnen mit einer möglichst hohen
Leistung in der Pflegestufe I.
Andere leisten erst in relevanter Höhe ab Stufe III. Die Leistungsunterschiede machen sich auch in der Beitragshöhe bemerkbar. Im Unterschied zu den Tarifen
der Lebensversicherer sind die zugesicherten Pflegeleistungen garantiert und von Überschüssen unabhängig. In der Pflegestufe II werden anbieter- und
tarifabhängig zwischen 50 und 75 Prozent geleistet. Die Leistung in der Pflegestufe III beträgt mindestens 75 Prozent, bei mehreren Versicherern 100 Prozent,
teilweise nur bei vollstationärer Pflege.
NRV Pflegeversicherung
Bei diversen Versicherern eines Pflegekostentarifs sind die Zusatzleistungen der Beratung rund um das Pflegethema sowie organisatorische Hilfestellungen
üblich. Die Kosten für Fahrten und Transporte zu und von der stationären oder teilstationären Pflege werden von den einzelnen Versicherern ebenfalls
übernommen. Schließen Sie keine Police ab, bei der alle sechs Monate nachzuweisen ist, dass eine Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht. Die Versicherungsleistungen
der Pflegeversicherung sollten sich außerdem automatisch an steigende Kosten anpassen.
Für pflegespezifische Hilfsmittel wird in ganz unterschiedlicher Höhe z.B. bei häuslicher oder teilstationärer Pflege mit bis zu 80 Prozent der Aufwendungen
und max. 5.113 EUR innerhalb von zwei Jahren geleistet oder für bis zu 80 Prozent der Kosten bis zum 40-fachen der Bemessungsgrundlage innerhalb von zwei
Jahren, und das unter Berücksichtigung der Mietkosten. Die Tarifbeiträge sind nicht fix, d.h. der Beitrag kann aufgrund der gestiegenen Aufwendungen des
Versicherers mit Zustimmung eines Treuhänders angepasst werden.
Durch die VVG-Reform 2008 wird jetzt der Versicherungsschutz grundsätzlich in der Pflegeversicherung auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgeweitet. Auch bei dieser Tarifform müssen die Beiträge meist auch nach Eintritt des
Pflegefalls weiter gezahlt werden. Die Beitragsbefreiung ist bei einigen Versicherern möglich. Die Versicherer verzichten meist auf das ordentliche
Kündigungsrecht. Eine Reihe von Versicherern verzichtet auf die Wartezeiten.
Allgemeine Informationen über die Pflegeversicherung
Die Beiträge der Pflegeversicherung werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht. Eine Ausnahme gilt für das Bundesland Sachsen, in dem
Arbeitgeber nur 0,35 Prozent und Arbeitnehmer 1,35 Prozent tragen, weil anders als im sonstigen Bundesgebiet kein gesetzlicher Feiertag zur Entlastung der
Arbeitgeber von den zusätzlichen Kosten der 1995 eingeführten Pflegeversicherung aufgegeben worden ist. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss
nach den gleichen Bedingungen wie in Pflegeversicherung.
Ein Versicherer bietet inzwischen die Variante Assistance mit Reha-Komponente an. Nach einem Unfall, der eine voraussichtliche Invalidität von mindestens 50
Prozent nach sich zieht, kann die Beratungsleistung eines spezialisierten Reha-Managers in Anspruch genommen werden. Neben dem Honorar für den Reha-Manager
übernimmt der Versicherer auch die Kosten, die bei der Umsetzung der Empfehlungen entstehen. Der persönliche Reha-Manager kümmert sich bis zu zwei Jahre
lang um den Versicherten.
Bei einigen Pflegeversicherung Anbietern ist eine Todesfallleistung bei Nichtinanspruchnahme der Pflegerente als Zusatzleistung eingeschlossen. Verstirbt z.B. die
versicherte Person vor dem 85. Lebensjahr, dann wird der zuvor gezahlte Einmalbeitrag im ersten Versicherungsjahr geleistet und fällt danach gleichmäßig bis
zum 85. Lebensjahr, so dass mit 80 Jahren nur noch ein geringer Restbetrag ausgezahlt würde. Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei
Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II.