Pflegeversicherung für Rentner
Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.
Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.
Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Pflegeversicherung
Eine Dynamisierungsmöglichkeit ist längst nicht in allen Produkten der Pflegerenten automatisch vereinbart. Dann ist nicht gewährleistet, dass die zunehmende Verteuerung der Pflegeleistungen der Pflegeversicherung durch höhere Pflegerenten kompensiert werden kann, so dass das Kostenrisiko beim Versicherten liegt. Die Lebensversicherer garantieren über die gesamte Vertragsdauer einen konstanten festen Beitrag. Die unliebsamen Beitragsanpassungen sind damit ausgeschlossen, abgesehen von der Ausnahme, dass ein Treuhänder eine Anpassung der Bruttoprämie für notwendig erachtet.
Im Rahmen der Risikoprüfung werden Gesundheitsfragen in mehr oder weniger umfassender Art und Weise gestellt und müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Da die Pflegeversicherung das Risiko aufgrund der vorhandenen Vorerkrankungen aber eventuell unterschiedlich bei ihrer Risikoprüfung einschätzen, kann es durchaus sein, dass unterschiedliche Aussagen erfolgen. Diese können von der vorbehaltlosen Annahme aufgrund exzellenten Gesundheitszustands bis hin zur Ablehnung des Versicherungsschutzes reichen.
Leistungen durch die Pflegeversicherung für Rentner werden z.B. je nach Ausgestaltung der Leistungen ausschließlich für nachgewiesene Pflegeleistungen gezahlt, die im Katalog der SPV gelistet sind. Die Pflegebedürftigkeit muss im Sinne der Tarifbedingungen durch den behandelnden Arzt bescheinigt werden. Die Tarifform wird nur von einigen wenigen Krankenversicherern angeboten. Es werden derzeit zwei Tarifvarianten angeboten. Übernahme der Restkosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Bleibt dann noch eine Versorgungslücke.
Der jüngste Pflegebericht 2007 der Bundesregierung geht dagegen noch von 2,5 Prozent Beitragssatz bis 2050 aus. Forderungen aus der deutschen Wirtschaft zielen auf eine Abkopplung des Beitrags zur Pflege Pflichtversicherung von den Arbeitskosten ab, bei gleichzeitiger Bildung eines Kapitalstocks, wie er auch von Professor Raffelhüschen empfohlen wird. Er plädiert für eine Pflicht zum Abschluss einer Zusatzversicherung gegen das Pflegerisiko mit Kapitaldeckung und für ein Einfrieren der Beitragssätze in der Pflegeversicherung für Rentner.
Pflegeversicherung für Rentner
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Rentner sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Pflegeversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Pflegeversicherung für Rentner mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird von den Bundesbürgern tendenziell unterschätzt und ignoriert; die Produktangebote der Anbieter - ob Krankenversicherer oder
Lebensversicherer - lassen in mancherlei Hinsicht zu wünschen übrig. Fest steht: Ohne private Eigenvorsorge in diesem Risikosegment kann die Deckungslücke im
Pflegefall nicht geschlossen werden. Ohne grundlegende Reformen wird das System der sozialen oder gesetzlichen Pflegeversicherung (SPV) in den kommenden
Jahrzehnten zusammenbrechen.
Sobald das Einkommen diese Grenze übersteigt, berechnet sich der Beitrag von maximal diesem Grenzwert, und nicht mehr als Prozentsatz vom Gesamteinkommen. Der
Beitrag wird für alle erhoben, die nach dem 31.12.1939 geboren worden sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Rentner haben seit 1.4.2004 den Beitrag
zur Pflegeversicherung allein zu tragen. Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten, deren monatliches Gesamteinkommen die Grenze für die Familienversicherung
nicht übersteigt, sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam hälftig finanziert. Der Beitrag kann sich aus folgenden Einkommensbestandteilen zusammensetzen:
Lohn und Gehalt, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Mieteinnahmen, Zinseinnahmen. Die Bürger müssen sich nach Expertenmeinung langfristig auf
massiv steigende Beiträge für die Pflegeversicherung einstellen. Gründe dafür sind, Steigende Zahl Pflegebedürftiger, Sinkende Zahl erwerbstätiger Beitragszahler
Leistungsverschiebung von ambulanter zu stationärer Pflege.
Allgemeines über die Pflegeversicherung
Für berücksichtigungsfähige Angehörige, Beamte, Versorgungsempfänger und Heilfürsorgeberechtigte wird ein geringerer Beitrag berücksichtigt. Arbeitgeber zahlen
wie in der gesetzlichen Pflege Pflichtversicherung einen Zuschuss von maximal 50 Prozent des tatsächlichen Beitrags. Der Leistungsumfang von SPV und PPV
(Pflegeversicherung) ist gesetzlich geregelt und weitgehend identisch. Als Konsequenz der oben geschilderten Problematik empfiehlt das DIA z.B. die
Möglichkeit, den Beitragssatz auf 1,7 Prozent zu reduzieren.
Zur Pflegestufe II der Pflegeversicherung für Rentner zählen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal
täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der
Zeitaufwand muss mindestens drei Stunden betragen, wobei mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 SGB XI).
Dynamische Entwicklung der Leistung, Reduzierung von Beitragsanpassungen durch Überschussverwendung Beitragsanpassungen aufgrund von Beitragsanpassungsklauseln
möglich, Beitragsfreistellung bei Pflegebedürftigkeit, Dynamikvereinbarung garantiert Leistungsanpassung an die Preisentwicklung, Bei der Leistungserhöhung
Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung, Die volle versicherte Leistung wird schon in Pflegestufe I geleistet, Die volle versicherte Leistung wird nur
in Pflegestufe III geleistet
Pflegeversicherung
Wartezeiten bedeuten, dass erst nach Ablauf einer bestimmten Frist der Versicherungsschutz beginnt. Einige Krankenversicherer verzichten generell auf
Wartezeiten, andere wiederum z.T. nur dann, wenn der Pflegefall aufgrund eines Unfalls eintritt. Andere wiederum legen drei Jahre Wartezeit zugrunde, auch
bei Leistungsverbesserungen aufgrund einer regelmäßigen Leistungsanpassung. Eine ganze Reihe von Tarifen sieht noch Karenzzeiten vor. Der Versicherer zahlt
das vertraglich vereinbarte Tagegeld.
Hierzu zählen im Bereich der Pflegeversicherung für Rentner die Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung, Ernährung das mundgerechte
Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, Mobilität das selbstständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder
das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der
Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.
Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit einer versicherten Person. Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, nach Maßgabe der Einstufung in die drei Pflegestufen in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Infos zum Thema Pflegeversicherung
Einzelne Tarife der Pflegeversicherung bieten sogar die weitere Dynamisierung nach Eintritt des Pflegefalles mit Abstand von drei Jahren an. Bei anderen Versicherern muss die
Anpassung zusätzlich beantragt werden oder sie kann grundsätzlich erfolgen. Teilweise wird auch eine planmäßige Anpassung in einem zeitlichen Abstand von
drei oder fünf Jahren um 10 Prozent des letzten versicherten Tagegeldes vorgesehen. Einige Anbieter sehen eine Option auf Höherversicherung vor, ohne
Gesundheitsprüfung und zum Ausgleich von Kostensteigerungen.
Teilweise übernehmen die Anbieter im Gegensatz zur SPV keine Kosten für technische Hilfsmittel wie z.B. verstellbare Pflegebetten. Während bisher Demenz
aufgrund der Koppelung an die Pflegestufeneinteilung der Pflegeversicherung für Rentner fast nie abgedeckt wurde, ist zu erwarten, dass durch die Einbeziehung von Demenzkranken
(insbes. Alzheimer) zukünftig eine bessere Leistungsaussage getroffen werden kann. Bisher wurde von Versicherern keine Kostenübernahme für zusätzliche
Betreuungsleistungen bei erheblichem Betreuungsbedarf.
Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen führen ansonsten zu Zuschlägen oder der Unversicherbarkeit. Die meisten Versicherer versichern gar nicht mehr ab dem
65. Lebensjahr. Üblich ist eine Laufzeit des «Pflegeversicherung»svertrages von zunächst einem oder drei Versicherungsjahren mit einer sich anschließenden
stillschweigenden Verlängerung von Jahr zu Jahr bis zur Vertragskündigung. Einzelne Tarife sehen eine Zusatzleistung vor. Bei einer Härtefallregelung wird
ein Bonus von 50 Prozent auf das vereinbarte Tagegeld gezahlt.
Pflegeversicherung für Rentner
Bei diversen Versicherern eines Pflegekostentarifs sind die Zusatzleistungen der Beratung rund um das Pflegethema sowie organisatorische Hilfestellungen
üblich. Die Kosten für Fahrten und Transporte zu und von der stationären oder teilstationären Pflege werden von den einzelnen Versicherern ebenfalls
übernommen. Schließen Sie keine Police ab, bei der alle sechs Monate nachzuweisen ist, dass eine Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht. Die Versicherungsleistungen
der Pflegeversicherung sollten sich außerdem automatisch an steigende Kosten anpassen.
Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe III vor, wenn die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne
Hilfe einer anderen Person aufstehen kann oder wenn die versicherte Person der Bewahrung bedarf. Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer
seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht
versorgt werden kann.
Durch die VVG-Reform 2008 wird jetzt der Versicherungsschutz grundsätzlich in der Pflegeversicherung auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgeweitet. Auch bei dieser Tarifform müssen die Beiträge meist auch nach Eintritt des
Pflegefalls weiter gezahlt werden. Die Beitragsbefreiung ist bei einigen Versicherern möglich. Die Versicherer verzichten meist auf das ordentliche
Kündigungsrecht. Eine Reihe von Versicherern verzichtet auf die Wartezeiten.
Allgemeine Informationen über die Pflegeversicherung
Das Höchsteintrittsalter für die Pflegeversicherung liegt bei den Pflegerententarifen i.d.R. beim 70., 74. oder 75. bzw. 80. Lebensjahr. Ein Höchsteintrittsalter wird für die
Pflegerentenzusatzversicherung nicht vorgesehen. Bei der Pflegerentenzusatzversicherung endet die Beitragszahlung mit der Hauptversicherung, beispielsweise
ab dem 60. oder 65. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz gegen das Pflegefallrisiko besteht hingegen weiter fort. Es liegt dann eine sog. lebenslange
Pflegerentenzusatzversicherung vor.
Pflegestufe III entspricht dann 6 von 6 Punkten aus dem ADL-Katalog, während Pflegestufe II 4 oder 5 Punkten aus dem ADL-Katalog entsprechen würde. Mögliche
Überschussbeteiligungen können sich positiv auf die Höhe der Pflegerente auswirken, sie sind jedoch keinesfalls garantiert. Dies unterscheidet die
Pflegerente von anderen Produkten. In der Praxis besteht eine Pflegerente aus einem garantierten Sockelbetrag und wird durch einen ungewissen Überschussanteil
zur Gesamtleistungshöhe aufgestockt.
In der Sozialen Pflegeversicherung kann alternativ zur Sachleistung ein Pflegegeld oder eine Kombination aus beiden Leistungsarten beansprucht werden. In der
Privaten Pflegeversicherung ist die Geldleistung der Regelfall. Das Pflegegeld wird für die häusliche Pflege gezahlt, die entweder Angehörige oder vom
Pflegebedürftigen selbst eingesetzte Pflegedienste erbringen. Es wird je nach Pflegestufe bis zu folgender Höhe erbracht: Pflegestufe I: bis zu 215 EUR,
Pflegestufe II: bis zu 420 EUR, Pflegestufe III: bis zu 685 EUR.