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Syncro24 Pflegeversicherung

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Pflegeversicherung

Syncro24 Pflegeversicherung

Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.

Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.

Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.

Allgemeine Informationen zum Thema Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung kann zur Renten-, fondsgebundenen Renten-, Lebens-, Risikolebens- und gekoppelt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden. Die neueste Kombinationsmöglichkeit ist die sog. kostenlose Pflegeversicherung in Kombination mit einer klassischen Rentenversicherung, deren Auszahlung nach dem 60. und bis zum 80. Lebensjahr erfolgt oder zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung, deren Abrufphase zwischen dem 60. und 85. Lebensjahr liegt.

Unabhängig von der Bewertung durch die Pflegeversicherung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe III vor, wenn die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann oder wenn die versicherte Person der Bewahrung bedarf. Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann.

Grundsätzlich werden von Kranken- und Lebensversicherern folgende Produktformen angeboten, Pflegetagegeldversicherung, Syncro24 Pflegeversicherung, Pflegerentenversicherung, Pflegerentenzusatzversicherung. Einige Versicherer bieten ergänzend Zusatzleistungen (Assistanceleistungen) mit Beratungs- und Hilfeleistungen an, die im Pflegefall in Anspruch genommen werden können wie z.B. Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal, Organisation des Pflegedienstes, Suche nach geeigneten Pflegeheimen.

Allerdings richten sich die Beiträge der privaten Krankenversicherer nach dem Alter der zu versichernden Person. Es besteht Versicherungspflicht bei dem Krankenversicherungsunternehmen, bei dem die versicherte Person bereits privat krankenversichert ist. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht besteht aber auch die Möglichkeit, eine andere Pflegeversicherung zu wählen. Der Beitrag ist nicht vom Einkommen, sondern vom Alter abhängig. Begrenzt wird er grundsätzlich auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Syncro24 Pflegeversicherung

Die Syncro24 Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Pflegeversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Pflegeversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Syncro24 spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Syncro24 Pflegeversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

Mit der Syncro24 Pflegeversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.

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Nützliche Tipps zum Thema Pflegeversicherung

Syncro24 Pflegeversicherung - Hier kostenlos und anonym alle Anbieter vergleichen Nach einer Studie der Allianz Private Krankenversicherung AG Ende 2007 haben bisher nur rund 43 Prozent der Bundesbürger finanzielle Reserven für den Fall der Pflegebedürftigkeit angelegt. Im Jahr 2050 werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf 100 Erwerbstätige 58,8 Rentner und 26,4 pflegebedürftige Menschen in Deutschland entfallen. 2005 standen 100 Erwerbstätigen noch 30,5 Rentner und 7,1 Pflegebedürftige gegenüber. Auch wer privat krankenversichert ist, muss sich gegen das Pflegerisiko absichern. Die Reform der Pflegeversicherung zum 1.7.2008 veränderte die Strukturen der Pflege zu Gunsten der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und Pflegenden. Die Leistungen wurden teilweise schrittweise geringfügig erhöht. Erstmals existiert jetzt ein Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung. Pflegestützpunkte werden zudem eingerichtet. Es wird für eine bessere Transparenz in den Einrichtungen und besseres Qualitätsmanagement sowie Kontrolle der Pflegeheime und Pflegedienste gesorgt. Seit dem 1. Januar 1995 besteht die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung, unterteilt in die soziale oder gesetzliche Pflege Pflichtversicherung (SPV) der Krankenkassen und die private Pflege Pflichtversicherung (PPV) der privaten Krankenversicherer. Die Versicherungspflicht richtet sich nach dem Grundsatz. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Sie deckt auch nur einen Teil der Pflegekosten ab. Die Leistungen sind zwischenzeitlich auch nicht der Entwicklung der Pflegekosten angepasst worden.

Allgemeines über die Pflegeversicherung

Syncro24 Pflegeversicherung - Hier kostenlos Preise vergleichen Grundsätzlich werden von Kranken- und Lebensversicherern folgende Produktformen angeboten, Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung, Pflegerentenversicherung, Pflegerentenzusatzversicherung. Einige Versicherer bieten ergänzend Zusatzleistungen (Assistanceleistungen) mit Beratungs- und Hilfeleistungen an, die im Pflegefall in Anspruch genommen werden können wie z.B. Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal, Organisation des Pflegedienstes, Suche nach geeigneten Pflegeheimen. Der Eintritt des Versicherungsfalles der Pflegebedürftigkeit ist nach § 14 SGB XI die grundlegende Leistungsvoraussetzung. Höhe und Umfang der Leistungen richten sich dann nach dem festgestellten Grad in der Syncro24 Pflegeversicherung der Pflegebedürftigkeit. Ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit gegeben ist, wird dann gem. § 18 SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Je nach Pflegestufe sind im Pflegeversicherungsgesetz die Leistungsbereiche ambulante und stationäre Pflege vorgesehen. Dynamische Entwicklung der Leistung, Reduzierung von Beitragsanpassungen durch Überschussverwendung Beitragsanpassungen aufgrund von Beitragsanpassungsklauseln möglich, Beitragsfreistellung bei Pflegebedürftigkeit, Dynamikvereinbarung garantiert Leistungsanpassung an die Preisentwicklung, Bei der Leistungserhöhung Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung, Die volle versicherte Leistung wird schon in Pflegestufe I geleistet, Die volle versicherte Leistung wird nur in Pflegestufe III geleistet

Pflegeversicherung

Syncro24 Pflegeversicherung - Günstige Preise und Top Leistungen Die Hilfe besteht dann in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in der Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen. Definiert werden Krankheiten und Behinderungen als Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, des Zentralnervensystems wie Antriebs-, oder geistige Behinderungen. Als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit dieser nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges, bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit, bei der Benutzung von Raumfahrzeugen, durch Beteiligung an Fahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und den dazugehörigen Übungsfahrten, durch eine widerrechtliche Handlung sind von der Syncro24 Pflegeversicherung ausgeschlossen. Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit einer versicherten Person. Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, nach Maßgabe der Einstufung in die drei Pflegestufen in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Infos zum Thema Pflegeversicherung

Syncro24 Pflegeversicherung - Die billigsten Anbieter mit den besten Leistungen im Überblick Die Höhe der Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25, 30 und bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung. In Anlehnung an die SPV wird allerdings nicht immer die gleiche Leistung bei ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege gezahlt. Teilweise wird nicht zwischen ambulanter und stationärer Pflege differenziert. Wählen Pflegebedürftige die vollstationäre Pflege, obwohl dies nicht erforderlich ist, dann werden z.B. in den Pflegestufen I, II, III vom vereinbarten Pflegetagegeld 25, 50 oder 75 Prozent gezahlt. In den Pflegetagegeldtarifen sollte nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Beitragsbefreiung einsetzen. Auf Wartezeiten sollte verzichtet werden. Eine dynamische Anpassung sollte möglich sein. Die Leistung sollte ab Pflegestufe I beginnen, da 45 Prozent der Pflegebedürftigen I erreichen, 40 Prozent II und nur 15 Prozent III. Auch die Leistungsunterschiede bei häuslicher und stationärer Pflege sollten beachtet werden. Die neue Tarifgeneration der Pflegekostenversicherung orientiert ihre Leistungen an den Pflegestufen der Syncro24 Pflegeversicherung . Einige Versicherer halten am traditionellen Punktekatalog fest. Die Pflegekostenversicherung zahlt einen Zuschuss zu den Pflegekosten im Pflegeheim und bei teilstationärer Pflege unter unterschiedlichen Voraussetzungen bis zu einer vereinbarten Obergrenze von 80, 90 oder 100 Prozent. Bei häuslicher Pflege leisten die Versicherer ca. 50 bis 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. In den meisten Fällen erfolgt nur eine Erstattung der nicht durch die SPV/PPV abgedeckten tatsächlichen Pflegekosten und unter Vorlage von Rechnungen und Belegen.

Syncro24 Pflegeversicherung

Syncro24 Pflegeversicherung - Mit unserem Beitragsvergleich richtig Geld sparen Der Pflegeversicherung Anbieter leistet in aller Regel aus der Pflegestufe I: bei 3 Punkten, aus der Pflegestufe II: bei 4 oder 5 Punkten. Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe II vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann. Pflegerentenversicherungen werden nur von einigen Lebensversicherern angeboten. Im Fall der Pflegebedürftigkeit kommt es zur Auszahlung einer fest vereinbarten monatlichen Rente, ggf. lebenslang. Der VN kann das Geld frei verfügen und die Art der Pflege spielt i.d.R. hinsichtlich der Höhe der Leistung gar keine Rolle. Es werden derzeit drei Tarifvarianten angeboten, Pflegerentenversicherung, Pflegerentenzusatzversicherung, Kostenlose Pflegerentenoption. Die Pflegeversicherung setzt sich aus drei Leistungskomponenten zusammen. Der Versicherer kann darüber hinaus auch Gutachten von selbst beauftragten Ärzten anfordern. Ausschließlich der körperliche Zustand ist maßgebend für eine entsprechende Einstufung. Je nach Tarif und Versicherer ist eine bestimmte Zahl von ADL erforderlich, um in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert zu werden. Bei der Bewertung in der Pflegeversicherung nach dem 6-Punktesystem wird die nachstehende Punktetabelle zugrunde gelegt. Der Pflegefall wird nach Anzahl der Punkte eingestuft.

Allgemeine Informationen über die Pflegeversicherung

Syncro24 Pflegeversicherung - Guter Rundumschutz zum günstigsten Beitrag Unfallversicherer bieten zusätzlich eine ganze Reihe von Unterstützungsleistungen bei festgestellter Hilfsbedürftigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit in aller Regel für eine maximale zeitliche Dauer von sechs Monaten in Ihrer Pflegeversicherung an: Menüservice, Hausnotruf, Körperpflege, Grundpflege, Hauswirtschaftsdienste wie Einkaufsservice, Besorgungen, Wohnungsreinigung, Wäsche, Krankentransport wie Fahrten zu Ärzten, Fahrten zu Behörden und Ämtern, Tag- und Nachtwache, Wellnesspaket mit Zuschüssen für Pediküre, Mediküre, Fußpflege, Frisör Pflegestufe III entspricht dann 6 von 6 Punkten aus dem ADL-Katalog, während Pflegestufe II 4 oder 5 Punkten aus dem ADL-Katalog entsprechen würde. Mögliche Überschussbeteiligungen können sich positiv auf die Höhe der Pflegerente auswirken, sie sind jedoch keinesfalls garantiert. Dies unterscheidet die Pflegerente von anderen Produkten. In der Praxis besteht eine Pflegerente aus einem garantierten Sockelbetrag und wird durch einen ungewissen Überschussanteil zur Gesamtleistungshöhe aufgestockt. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, der alle Pflicht-, freiwillig Versicherte und Familienversicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Träger sind die Pflegekassen, die den Krankenkassen angegliedert sind. Die Beiträge werden vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Beitragssatz beträgt 1,95 Prozent. Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose zusätzlich 0,25 Prozentpunkte mehr Beitrag, ausgenommen sind vor dem 1.1.1940 geborene Versicherte.


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