Aspekta PKW Versicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die PKW Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine PKW Versicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende PKW Versicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine PKW Versicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema PKW Versicherung
Zunächst muss der Versicherungsnehmer der PKW Versicherung einen Sachverhalt darlegen, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Entwendung zulässt. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder ein anderer Berechtigter das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und es später dort gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden hat. Im Notfall reichen u. U. auch bloße Beweisanzeichen, denen hinreichend deutlich das äußere Bild eines Diebstahls.
Versichert ist durch die PKW Versicherung die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das versicherte Fahrzeug. Als Sturm gilt eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind auch Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Durch einen Sturm werden Dachziegel auf ein vor dem Haus geparktes Fahrzeug geschleudert. Demgegenüber sind Schäden ausgeschlossen, die auf ein durch Fehlverhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Die Halterhaftung entfällt auch bei Schwarzfahrten, wenn das Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Fahrzeughalters benutzt wird. Hat er allerdings die Nutzung durch sein Verschulden ermöglicht, so bleibt der Halter zum Schadenersatz verpflichtet. Die Gefährdungshaftung wurde um eine Haftung der des Aspekta PKW Versicherung Halter von Anhängern erweitert. Der Geschädigte kann sich folglich bei Unfällen, die sich beim Betrieb eines Gespanns ereignen, sowohl an den Halter des Anhängers als auch an den Fahrzeughalter wenden.
Schäden, die durch Verletzung oder Tötung einer Person entstehen (Personenschäden). Die Haftung der PKW Versicherung beschränkt sich allerdings nicht auf den unmittelbaren Schaden (Arztkosten, Schmerzensgeld), sondern erfasst ggf. auch den Verdienstausfall des Verletzten. Bei einem Verkehrsunfall wird ein Mensch verletzt. Es entstehen Behandlungs- und Heilkosten; ein Schmerzensgeld wird verlangt. Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung einer Sache. Beim Herausfahren aus einer Parklücke wird ein anderes Fahrzeug gestreift.
Aspekta PKW Versicherung
Die Aspekta Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt PKW Versicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die PKW Versicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Aspekta spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Aspekta PKW Versicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema PKW Versicherung
Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen für Schadenersatzansprüche eines durch ein Kraftfahrzeug Geschädigten sind die §§ 823 ff BGB (Verschuldenshaftung) und
§§ 7 ff. Straßenverkehrsgesetz (Gefährdungshaftung). Nach der Gefährdungshaftung ist der Fahrzeughalter ohne Rücksicht auf Verschulden zum Schadenersatz
verpflichtet, wenn beim Betrieb des Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Die Gefährdungshaftung gilt auch zu
Gunsten von Insassen.
Die inhaltliche Ausgestaltung von Versicherungsverträgen wird üblicherweise durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) standardisiert. Das
maßgebliche Bedingungswerk für die PKW Versicherung sind AKB, in denen die wesentlichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Beginn und Umfang
des Versicherungsschutzes, Risikoausschlüsse, Obliegenheiten etc.) festgeschrieben werden. Da das PflVG lediglich für die PKW Versicherung einen gewissen
Mindeststandard vorschreibt, sind die Versicherer bei der Abfassung ihrer AVB weitestgehend frei.
Der Versicherer erbringt seine Leistung entweder dadurch, dass er begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt oder unbegründete
Schadenersatzansprüche abwehrt. Der Begriff des Gebrauchs schließt denjenigen des Betriebs des Fahrzeugs ein und geht noch darüber hinaus. Entscheidend ist,
dass der Schadenfall mit dem Gefahrenbereich, für den der Versicherer deckungspflichtig ist, in einem haftungsrechtlich relevanten Zusammenhang steht und
sich die vom Kraftfahrzeug auf den Schadenverlauf ausgewirkt hat.
Allgemeines über die PKW Versicherung
Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge-
oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren. Der Ausschluss gilt nicht, wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig
und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Zu diesen
umweltrelevanten Vorschriften zählt z.B. die Gefahrgutverordnung.
Nicht versichert sind Schäden, die Versicherte durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an sie gerichtete behördliche Anordnungen oder
Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, verursachen. Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über ihre
gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. Die Versicherten haben besondere Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten zu erfüllen. Die Versicherten
sind verpflichtet, der Aspekta PKW Versicherung jedes Schadenereignis sofort anzuzeigen.
Der Versicherer leistet Ersatz in Geld, wenn die Ansprüche nach dem USchadG begründet sind. Sind die Ansprüche nach dem USchadG unbegründet, wehrt der
Versicherer diese ab und trägt die hierbei entstehenden Kosten (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten). Der Versicherer ist auch bevollmächtigt, alle ihm zur
Abwicklung des Schadens oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen
im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
PKW Versicherung
Ausnahmen von der Versicherungspflicht durch die §keygross, Fahrzeuge von Bund, Ländern und Gemeinden (mehr als 100.000 Einwohner) sowie von Gemeinde- und
Zweckverbänden, denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören. Den Körperschaften ist es unbenommen, Versicherungsschutz für ihre
Kfz bei einem Versicherer einzudecken, was sie in der Regel auch über regionale Kommunalversicherer tun. Treten sie jedoch als Selbstversicherer auf, dann
haften sie im Rahmen der gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
Ungeachtet der bestehenden Aspekta PKW Versicherung und ohne Rücksicht auf eine Widmung im Sinne des öffentlichen Wegerechts findet nach der Rechtsprechung
öffentlicher Verkehr auf allen Plätzen und Wegen statt, zu denen jedermann mit Billigung oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten
tatsächlichen Zugang hat. In der Regel ist dies auch bei Grundstücken anzunehmen, bei denen der Kreis der Zugangsberechtigten beschränkt ist, beispielsweise
auf Lieferanten oder Kunden.
Wer ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für dieses Fahrzeug der erforderliche Haftpflicht Versicherungsvertrag
nicht oder nicht mehr besteht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden (§ 6 PflVG). Unter Umständen kann
das Fahrzeug auch durch die Behörden eingezogen werden, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde und das Fahrzeug dem Täter oder dem Teilnehmer im Zeitpunkt
der Entscheidung gehörte.
Infos zum Thema PKW Versicherung
Wie in der Haftpflichtversicherung üblich, so ist auch in der KH-Versicherung der Anspruch des VN in der Regel nicht auf Zahlung, sondern auf Befreiung von
Schadenersatzansprüchen Dritter gerichtet. Dieser Pflicht kann der Versicherer auf zwei Arten nachkommen. Soweit sich die Schadenersatzforderungen des
Geschädigten als begründet darstellen, wird der Versicherer sie durch Zahlung eines Geldbetrages befriedigen. Vorher muss er den VN jedoch über sein Vorhaben
informieren, damit dieser beispielsweise die Gelegenheit zur Aufrechnung hat.
Mit diesem Risikoausschluss soll eine Abgrenzung gegenüber der Kaskoversicherung erfolgen und verhindert werden, dass der Fahrzeugeigentümer Ansprüche
gegen den Fahrer geltend macht, die dann von seinem Aspekta PKW Versicherung zu regulieren wären. Der VN überlässt seiner Tochter das Fahrzeug, das
diese beim Einparken beschädigt. Für die insoweit bestehenden Schadenersatzansprüche des VN ist der KH-Versicherer nicht eintrittspflichtig, da es sich um
einen Ersatzanspruch des haftpflichtversicherten Fahrzeugs handelt.
Reguliert der Versicherer dennoch und stellt sich anschließend heraus, dass dieses Verfahren ermessensfehlerhaft war, so kann der VN von seinem Versicherer
Ersatz für den hieraus entstandenen Schaden (in der Regel Rückstufungsschaden) verlangen. Falls der VN mit einer Regulierung nicht einverstanden ist, weil
es sich aus seiner Sicht um offensichtlich unbegründete Haftpflichtansprüche handelt, sollte er dem eigenen Versicherer ein Regulierungsverbot aussprechen.
Aspekta PKW Versicherung
Neben den allgemeinen Risikoausschlüssen in § 2 b Abs. 2 a bis c AKB der PKW Versicherung enthalten die Bestimmungen der Kraftfahrt Unfallversicherung noch einige spezielle
Deckungseinschränkungen. Danach hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Insassenunfallversicherung, wer infolge Geisteskrankheit, Epilepsie, Schlaganfall
oder schweren Nervenleidens oder anderer Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen, einen Unfall erleidet, wer infolge von
Bewusstseinsstörung einen Unfall erleidet.
Nach einhelliger Meinung sind die Leistungen aus der Insassenunfallversicherung nicht auf andere Versicherungsleistungen (z. B. bei der Kfz Haftpflichtversicherung)
anzurechnen. Auch können sie nicht zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden. Die Todesfallsumme wird gezahlt, wenn der Versicherte
innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt. Ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung oder Tagegelder besteht in diesem Fall nicht. Bereits
erfolgte Zahlungen werden gegebenenfalls auf die Todesfall-Leistung angerechnet.
Seit einiger Zeit können auch Schutzbriefleistungen als Baustein zur Kfz Haftpflichtversicherung oder -Kaskoversicherung genommen werden. In rechtlicher
Hinsicht sind sie dann vom Hauptvertrag abhängig, soweit sie nicht ausdrücklich in den Bedingungen als selbständiger Vertrag bezeichnet werden. Die
Schutzbrief-Versicherung ist eine Schadenversicherung, und zwar in Form einer Passivenversicherung, soweit es um den Ersatz von freiwilligen Vermögensopfern
geht, die der Versicherungsnehmer machen muss.
Allgemeine Informationen über die PKW Versicherung
Nachdem Anfang der 90er Jahre die Zahl der Pkw-Diebstähle sprunghaft angestiegen war, haben sich die Versicherer noch eine Klausel durch das
Bundesaufsichtsamt genehmigen lassen, nach der die Höchstentschädigung bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl um einen prozentualen
Abschlag in Höhe von 10% reduziert wird. Einen Verzicht haben die Versicherer lediglich bei Pkw, Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen und
Campingfahrzeugen erklärt.
Betriebsfremde Personen sind solche, die keinerlei berechtigte Beziehung zum Betrieb des Fahrzeugs oder keine Rechtfertigung für den Gebrauch des Fahrzeugs
haben. Mit diesem Deckungsbaustein wird klargestellt, dass auch der sog. Gebrauchsdiebstahl zu den in der PKW Versicherung mitversicherten Entwendungsfällen gehört. Das besondere
Merkmal eines Gebrauchsdiebstahls ist die Entwendung ohne Zueignungsabsicht. Raub ist Diebstahl mittels Gewalt oder unter Anwendung von Drohung mit
gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.
Beim Überfahren einer Brücke kommt ein Lkw durch heftigen Seitenwind ins Schleudern und wird beim Umkippen schwer beschädigt. Versichert sind Schäden durch
den Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes. Zum Haarwild zählen z. B. Rehe,
Hasen, Wildschweine, Füchse, Dachse und Marder. Dieser Katalog wird im Rahmen der Unternehmensbedingungen mitunter noch erweitert, zum Beispiel durch
Einbeziehung von Wirbeltieren gehören.