HDI PKW Versicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die PKW Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine PKW Versicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende PKW Versicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine PKW Versicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema PKW Versicherung
Der Gesetzgeber kann die Mindestversicherungssummen per Rechtsverordnung den jeweiligen Verhältnissen anpassen. Sie gelten dann nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende Versicherungsverträge. In bestimmten Fallkonstellationen haftet die PKW Versicherung nur im Rahmen der amtlich festgesetzten Mindestversicherungssummen. Bei sog. kranken Versicherungsverhältnissen, bei denen die PKW Versicherung dem Geschädigten seine Leistungsfreiheit aus dem Innenverhältnis nicht entgegenhalten kann.
Der Verursacher wird wegen der Kosten der Entgiftung des Sees und der Wiederansiedlung der Vogelpopulation in Anspruch genommen. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des USchadG bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Versicherte geltend gemacht werden können. Diese Ansprüche sind regelmäßig über die PKW Versicherung gedeckt. Der Rahmen der Kfz-USV versicherte Personenkreis stimmt mit dem versicherten Personenkreis überein.
Berufsfahrer sind allein Kraftfahrer oder Beifahrer, die ausdrücklich für diese Tätigkeit beim Versicherungsnehmer angestellt wurden. Ein Kaufmann im Außendienst gilt z. B. nicht als Berufsfahrer. Mitunter kann sich die PKW Versicherung auch auf einzelne bzw. mehrere namentlich benannte Personen oder auch Personengruppen, zu denen dann auch Berufsfahrer gehören, beziehen. Die Insassenunfallversicherung bezieht sich auf Unfälle, die den durch die HDI PKW Versicherung Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
Unbegründete Schadenersatzansprüche kann die PKW Versicherung aber auch abwehren (Rechtsschutzfunktion). Die insoweit entstehenden Kosten (z. B. Rechtsanwaltskosten, Prozesskosten, Sachverständigenkosten) sind dann allein von ihm zu tragen und können nicht auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr des Anspruchs zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des VN abzugeben. Die bedingungsmäßige Regulierungsvollmacht ist unwiderruflich.
HDI PKW Versicherung
Die HDI Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt PKW Versicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die PKW Versicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die HDI spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die HDI PKW Versicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema PKW Versicherung
Die PKW Versicherung gewährt Versicherungsschutz für Schäden Dritter durch den Gebrauch eines Fahrzeuges, insbesondere bei Probe- und
Überführungsfahrten. Auf einer Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug verursacht der Geselle einen Verkehrsunfall. Der Fahrer des anderen beteiligten Fahrzeugs
wird verletzt; sein Fahrzeug erleidet Totalschaden. Zu Überschneidungen von zwei bestehenden Haftpflichtversicherungen kann es bei fremden Fahrzeugen in
Werkstattobhut kommen.
Die Obhutspflicht ergibt sich aus dem Wesen des Kfz-Handels oder des Werkstattbetriebes, wenn die Fahrzeuge zwecks An- oder Verkauf, Reparatur, Inspektion
oder zu sonstigen technischen Zwecken beim Versicherungsnehmer untergebracht sind. Eine bloße Unterstellung über Nacht oder eine sonstige garagenmäßige
Aufbewahrung genügt allerdings nicht. Soll die PKW Versicherung auch im Falle der Durchführung einzelner Reparaturleistungen durch eine andere Werkstatt
gelten, ist es wichtig, dass der Kunde dies zuerst beauftragt hat.
Auch das Risiko aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen soll durch diese Versicherung nicht erfasst werden. Deshalb sind Schäden an Fahrzeugen ausgeschlossen,
wenn und solange der Versicherungsnehmer die Fahrzeuge mit oder ohne Stellung eines Fahrers in Ausübung eines Vermietgewerbes vermietet. Hier ist die
gewerbsmäßige Vermietung gemeint, wobei es für den Ausschluss genügt, wenn das betroffene Fahrzeug im Gewerbebetrieb des Versicherungsnehmers zu
Vermietzwecken benutzt wird.
Allgemeines über die PKW Versicherung
Die Versicherungssumme der Kfz-USV beträgt in der Regel 5 Mio. EUR. In den GDV-Bedingungen heißt es, dass die Versicherungssumme die Höchstleistung für die
in einem Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse unabhängig von deren Anzahl ist. Einige Versicherer bieten aber eine doppelte Jahresmaximierung an.
Eine Selbstbeteiligung wird meistens nicht vereinbart. Wenn es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit gegen einen
Versicherten kommt, so ist der Versicherer zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt.
Nicht versichert sind Schäden, die Versicherte durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an sie gerichtete behördliche Anordnungen oder
Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, verursachen. Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über ihre
gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. Die Versicherten haben besondere Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten zu erfüllen. Die Versicherten
sind verpflichtet, der HDI PKW Versicherung jedes Schadenereignis sofort anzuzeigen.
Die Prämienberechnung wird von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt. Einige Versicherer gewähren grundsätzlich eine prämienfreie Kfz-USV. Andere
Versicherer gehen differenzierter vor, Prämienneutral werden Kfz-USV-Deckungen für Privatfahrzeuge im Falle der beruflichen Nutzung eingeschlossen.
Prämienrelevant sind gewerbliche Fahrzeuge, z.B. Pkw zur gewerblichen Güter-/Personenbeförderung, Lkw und Anhänger im Werk- und Güterverkehr, landwirtschaftliche
Fahrzeuge sowie Gefahrguttransporter.
PKW Versicherung
Im Wesentlichen sind dies Personenschäden oder die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Sachschäden sind nur insoweit erstattungsfähig, als sie die
beförderte Person an sich trug oder mit sich führte. Ohne Verschulden des Fahrers platzt ein Reifen. Das Fahrzeug konnte nicht mehr gehalten werden und
prallte gegen die Leitplanke. Der schwer verletzte Beifahrer kann ohne einen Verschuldensnachweis die Kosten seiner Heilbehandlung wie auch ein angemessenes
Schmerzensgeld verlangen.
Ungeachtet der bestehenden HDI PKW Versicherung und ohne Rücksicht auf eine Widmung im Sinne des öffentlichen Wegerechts findet nach der Rechtsprechung
öffentlicher Verkehr auf allen Plätzen und Wegen statt, zu denen jedermann mit Billigung oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten
tatsächlichen Zugang hat. In der Regel ist dies auch bei Grundstücken anzunehmen, bei denen der Kreis der Zugangsberechtigten beschränkt ist, beispielsweise
auf Lieferanten oder Kunden.
Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn der Verkehrsunfall allein auf einem völlig unvorhersehbaren Verhalten des Verletzten beruht und sowohl der Halter
als auch der Fahrer jede nach den Umständen des Falls gebotene Sorgfalt beachtet haben. Ein vorfahrtsberechtigter Fahrer stößt mit einem anderen Kfz
zusammen. Da er sich insgesamt verkehrsgerecht verhalten hat, ist für ihn der Unfall ein unabwendbares Ereignis. Folglich muss er den Schaden des
Unfallgegners nicht ersetzen.
Infos zum Thema PKW Versicherung
Bei der Nachhaftung des Kfz-Haftpflichtversicherers nach Beendigung des Vertrages. Bei Annahmezwang reicht die Deckungssumme einmal nicht zur Befriedigung
aller Schadenersatzansprüche aus, dann hat dies folgende Auswirkungen. Der VN kann für den überschießenden Betrag persönlich in Anspruch genommen werden.
Ein Überschreiten der Versicherungssumme führt außerdem dazu, dass die Kosten eines Rechtsstreits vom Versicherer nur im Verhältnis der Versicherungssumme
zur Gesamthöhe der Ansprüche übernommen werden.
Ausgeschlossen sind Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen. Dabei ist
Beförderung als zweckgerichtetes Handeln zu verstehen, das gerade darauf abzielt, eine Ortsveränderung der Sache zu bewirken. Ein Lkw hat Paletten mit
Fernsehgeräten geladen, die sich während der Fahrt lösen und herunterfallen. Der Eigentümer macht Schadenersatzansprüche gegenüber dem Frachtführer geltend,
die dieser nicht zur HDI PKW Versicherung anmelden kann.
Hat der Fahrzeugführer den Verkehrsunfall schuldhaft verursacht, können Beifahrer wie auch die übrigen Fahrzeuginsassen ihre Ansprüche direkt beim
Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs anmelden. Diese sind dann wie Schadenersatzansprüche Dritter zu behandeln. Was die Übernahme von Heilkosten anbelangt,
so werden diese verschuldensunabhängig und vorrangig vom jeweiligen Krankenversicherer getragen. Wenngleich die meisten Fälle über andere Versicherungen
abgedeckt werden, so können aber dennoch Konstellationen auftreten.
HDI PKW Versicherung
Tritt der Tod unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein, so besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. Dies gilt nicht bei unfallfremden
Todesursachen. Ist die Invalidität festgestellt, so sind Versicherungsnehmer und die PKW Versicherung berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu
drei Jahren nach Eintritt des Unfalls, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines notwendigen Krankenhausaufenthalts
gezahlt und zwar bis maximal zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
Durch die Vertriebsaktion des Marktführers, der auch andere Versicherer ziemlich schnell gefolgt sind, diesen Versicherungsschutz für wenig Geld als
Ergänzung zur Kraftfahrzeugversicherung anzubieten. Angesichts der zur Zeit am Markt bestehenden Preis- und Leistungsdifferenzen unterschiedlichster
Versicherungskonzepte ist wichtig, sich zunächst einmal ein genaues Bild über die Gestaltungs- und Leistungsmöglichkeiten zu verschaffen.
Dabei soll der vorliegende Beitrag eine Orientierungshilfe bieten.
Im Ablehnungsfall ist darauf zu achten, dass vom Versicherer nicht anerkannte Ansprüche ausgeschlossen sind, wenn sie nicht vom Versicherungsnehmer innerhalb
einer Frist von sechs Monaten nach Zugang der schriftlichen Erklärung des Versicherers geltend gemacht werden. Der Versicherer muss allerdings den
Versicherungsnehmer in seiner Erklärung auf die Notwendigkeit der gerichtlichen Geltendmachung hingewiesen haben. Steht die Entschädigungspflicht zunächst
nur dem Grunde nach fest, sind angemessene Vorschüsse zu leisten.
Allgemeine Informationen über die PKW Versicherung
Die Fahrzeugversicherung ist eine reine Sachversicherung, sie deckt das Interesse des Versicherungsnehmers an der Erhaltung des versicherten Fahrzeugs.
Dennoch ist eine Unterversicherung nicht möglich, da in der Regel das Fahrzeug in seiner serienmäßigen Ausstattung und nicht eine bestimmte Versicherungssumme
(anders bei Oldtimern) in Deckung gegeben wird. Die Deckung in der Kaskoversicherung bezieht sich allein auf den Versicherungsnehmer, der mit dieser
Versicherung sein Kostenrisiko aus der Beschädigung absichern möchte.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf alle am Fahrzeug befestigten oder unter Verschluss verwahrten Teile (beispielsweise in der Garage),
soweit sie bei der Neulieferung des Fahrzeugs zur serienmäßigen Ausrüstung gehört haben. Bloße Zubehörteile, d. h. Teile, bei deren Fehlen sich die
Gesamtsache weiterhin als Ganzes darstellt (z. B. Leselampen), sind grundsätzlich nur dann in der PKW Versicherung mitversichert, wenn sie in der den AKB beigefügten Teile-Liste
enthalten sind und gegebenenfalls die dort aufgestellten Voraussetzungen erfüllen.
Zunächst muss der Versicherungsnehmer einen Sachverhalt darlegen, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine
Entwendung zulässt. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder ein anderer Berechtigter das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten
Zeitpunkt abgestellt und es später dort gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden hat. Im Notfall reichen u. U. auch bloße Beweisanzeichen, denen
hinreichend deutlich das äußere Bild eines Diebstahls.