Private Altersvorsorge für Akademiker
Arten und Formen für eine Private Altersvorsorge.
Neben der Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzuschaffen, wie zum Beispiel durch eine,
eine Private Rentenversicherung,
eine Lebensversicherung,
eine Betriebliche Altersvorsorge,
eine Riester Rente,
eine Rürup Rente
aber auch durch Geldanlagen in
Investmentfonds.
Wie sollte eine Private Altersvorsorge aufgebaut sein
Generell teilt sich eine Private Altersvorsorge in drei Schichten auf (das sogenannte Drei-Schichten-Modell),
1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente).
2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente.
3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondsprodukte.
Steuerliche Behandlung für die Private Altersvorsorge
Die Abgeltungsteuer greift für die Private Altersvorsorge ausschließlich dann, wenn die Auszahlungen als Kapitalerträge zu qualifizieren sind. Wenn also keine Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Eine Ausnahme besteht für Versicherungssparer, wenn diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren seit Vertragsschluss ihre Police ausbezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung gilt für zahlreiche Arten der Altersvorsorge.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Altersvorsorge
Die Anpassungsverpflichtung entfällt bei Neuzusagen seit 1999, soweit sie eine Anpassungsgarantie um wenigstens 1 Prozent der laufenden Leistungen enthalten oder bei bestehenden Private Altersvorsorge und Pensionskassenzusagen, wenn ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistung verwendet werden, und dies bei Wahrung des Höchstzinssatzes gemäß VAG. Wird für die Phase ab Rentenbeginn eine Gewinnbeteiligungsart vereinbart wird.
Bei der Private Altersvorsorge ist eine stufenweise Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen vorgesehen. In der Endstufe im Jahr 2025 wird ein Höchstbetrag in Höhe von 20.000 EUR steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht. Bei zusammen veranlagten Ehegatten sind es dann zwei mal 20.000 EUR, also 40.000 EUR. Mit der Einführung im Jahr 2005 wurde der Abzugsrahmen noch auf 60 Prozent des Höchstbetrages begrenzt. Jedes Jahr erhöht sich seither der Abzugsrahmen um je 2 Prozentpunkte, bis er schließlich 100 Prozent im Jahr 2025 erreichen wird.
Die Rendite durch die Private Altersvorsorge für Akademiker kann bei einer solchen optimierten Konstellation durchaus vier Prozent bei 30 Prozent Steuersatz im Ruhestand und einer unterstellten Lebenserwartung von 80 Jahren erreichen. Bei höheren Beitragszahlungen von mehr als 20.000 EUR pro Jahr können Renditen von bis zu 4,7 Prozent nach Steuern erzielt werden. Frauen werden im Durchschnitt deutlich älter als Männer und müssen deshalb einen höheren Beitrag für die gleiche Garantierente zahlen. Unisextarife sind derzeit noch nicht vorgesehen.
Da hierbei nur Erwartungen und Wahrscheinlichkeiten zu Rate gezogen werden können, ist die Entscheidung für ein Überschusssystem und gegen die anderen Überschusssysteme der Private Altersvorsorge nicht zuletzt von der Einschätzung der eigenen Lebenserwartung durch die Private Altersvorsorge abhängig. Anhaltspunkte sind dabei oftmals die statistisch durchschnittliche Lebenserwartung für Männer und Frauen, Familienhistorie, Erbkrankheiten u. a. Versucht man unter Rentabilitätserwägungen eine Entscheidung zu treffen, so können folgende Daten unter Umständen weiterhelfen.
Private Altersvorsorge für Akademiker
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Akademiker sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Altersvorsorge für Akademiker mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Altersvorsorge
Zusätzlicher Freibetrag für Altersvorsorge: Zu dem o.g. Grundfreibetrag kommt noch einmal der gleiche Freibetrag für echtes Altersvorsorge-Vermögen hinzu.
Schonvermögens-Regelung: Für Kinder gilt ein Freibetrag von 4.100 EUR pro Jahr von Geburt an, damit beispielsweise Ausbildungsversicherungen bzw.
Aussteuerversicherungen von der Verwertung freigestellt werden können. bAV, berufsständische Altersvorsorge. Selbstständige, die von der
Rentenversicherungspflicht befreit sind, dürfen eine für die Altersvorsorge abgeschlossene Versicherung erhalten.
Seit 2008 wird im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes auch der Erwerb von selbst genutzten Immobilien (sog. Wohn-Riester) gefördert. Spezielle Form für eine
Private Altersvorsorge, die mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) und dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AvmEG) ab 1.1.2002 eingeführt wurde.
Umgesetzt werden kann sie in verschiedenen Formen und nach einer Zertifizierung, Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherungen, Banksparpläne
und Aktienfonds-Sparpläne.
Die Legaldefinition des Begriffs Betriebliche Altersversorgung findet sich im Gesetz zur Verbesserung der bAV, und zwar in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. Danach
werden unter bAV alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung verstanden, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines
Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Diese arbeitsrechtliche Definition des Begriffs der bAV ist mangels anderweitiger Definition auch für das Steuerrecht
maßgeblich.
Allgemeines über die Private Altersvorsorge
Die Versorgungslücke, also die Differenz zwischen Nettoverdienst und gesetzlicher Nettorente, beträgt derzeit mehr als 35 Prozent. Bis 2020 wird sich diese
durchschnittliche Versorgungslücke auf mindestens ca. 43 Prozent vergrößern. Das Rentenniveau eines Durchschnittsverdieners würde dann noch ca. 45 Prozent
betragen. Bei vorzeitigem Rentenbezug ab dem 63. Lebensjahr werden Rentenkürzungen um jeweils 0,3 Prozent pro Monat vorgenommen, d. h. 3,6 Prozent für ein
Jahr oder 7,2 Prozent für zwei Jahre früheren Rentenbezug.
Bis zum Inkrafttreten des BetrAVG im Jahr 1974 herrschte auf dem Gebiet die Private Altersvorsorge für Akademiker im
weitesten Sinne Vertragsfreiheit, die nur durch das BAG auf ihre Billigkeit hin kontrolliert wurde. Rechtsgrundlage für einen Versorgungsanspruch kann jede
arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage sein. Diese beginnt bei den Tarifverträgen, entwickelt sich weiter über Betriebsvereinbarungen, einseitige
Ruhegeldordnungen, betriebliche Übung bis hin zum Grundsatz der Gleichbehandlung und dem echten Einzelfallvertrag.
Mit der Einführung der Beitragszusage mit Mindestleistung hat der Gesetzgeber auf die Forderung der Unternehmen zumindest teilweise reagiert, dass auch
solche Zusagen als bAV anerkannt werden sollen, bei denen lediglich die Zahlung eines bestimmten Arbeitgeberbeitrages zugesagt wird und der Arbeitnehmer
das Anlagerisiko vollständig selbst trägt. Festgelegt wurde, dass eine bAV auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, Beiträge in einen
Pensionsfonds, in eine Pensionskasse oder in eine Direktversicherung zu zahlen.
Private Altersvorsorge
Beitragsbestandteile zur Absicherung vorzeitiger Risiken wie Invalidität oder Todesfall sind von der Mindestleistung in Abzug zu bringen. Der Mitarbeiter
trägt das gesamte Anlagerisiko. Diesem Risiko steht aber auch die Chance auf eine überdurchschnittliche Performance des Versorgungskapitals gegenüber. Für
einen 40-jährigen Mitarbeiter wird im Jahr 2006 ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR zugrunde gelegt, sodass der Arbeitgeber einen Versorgungsbeitrag in Höhe
von 600 EUR, also 2 Prozent des versorgungsfähigen Einkommens an einen Pensionsfonds zahlt.
Der Vorteil solcher Leistungspläne besteht darin, dass der Versorgungsaufwand für den Arbeitgeber kalkulierbar bleibt und den wirtschaftlichen Verhältnissen
des Betriebes individuell angepasst werden kann. Ob solch eine Private Altersvorsorge für Akademiker bedarfsgerecht sind und z. B. auch die Betriebstreue eines Mitarbeiters
ausreichend berücksichtigen, ist stets zu hinterfragen. Die sog. Gruppenplankonzeption sieht vor, dass die Mitarbeiter in bestimmten Gehalts- oder
Tarifgruppen auch in Abhängigkeit von der Dienstzugehörigkeit eingestuft werden.
Der Arbeitgeber hat keine Ausfallgarantien in Bezug auf die gesetzliche Rente zu übernehmen und kann, da die Zusage an das Gehalt des Versorgungsberechtigten
gekoppelt wird, inflationsbedingte Auszehrungen der Versorgungsanwartschaften vermeiden. Bei diesen gehaltsabhängigen Versorgungskonzepten ist das
rentenfähige Gehalt zu berücksichtigen, bestehend aus Grundgehalt zzgl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber ohne Gratifikationen, Tantiemen, Zuschüsse,
Sachbezüge und ähnliche Vergütungsbestandteile.
Infos zum Thema Private Altersvorsorge
Bei beitragsorientierten Versorgungssystemen wird die zugesagte Versorgungsleistung unmittelbar aus einem definierten Beitrag abgeleitet. In der Praxis zeigt
sich vermehrt ein Interesse der Arbeitgeber daran, unter Kalkulationssicherheitsaspekten den mit der bAV verbundenen Aufwand fixieren zu können. Dies ist
über ein echtes Beitragsprimat, d. h. eine konkrete Versorgungsverpflichtung des Arbeitgebers, die sich ausschließlich auf die Bereitstellung zur
Finanzierung nicht garantierter Versorgungsleistungen beschränkt.
Die Fördermaßnahmen im Rahmen der für die zusätzliche Private Altersvorsorge für Akademiker können den Aufbauprozess auf freiwilliger Grundlage sinnvoll unterstützen. Bei entsprechender
Planungssicherheit und einer mittelfristigen Fortschreibung der Rahmenbedingungen sollte eine stärkere Durchdringung insbesondere bei den Personengruppen
initiiert werden können, die zu zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen aufgerufen sind. Zielsetzung sollte eine ungehinderte Fortsetzung des bisherigen
Wachstumskurses der bAV sein.
Dies kann in Form eines Festbeitrages oder als fester Prozentsatz des zugrunde zu legenden Einkommens erfolgen. Bei beitragsorientierten Bausteinkonzepten
gewährt der Arbeitgeber entweder einen festen Euro-Betrag oder einen Prozentsatz des jeweiligen Einkommens als Beitrag für eine bAV. Der Aufwand für eine
bAV wird dadurch eindeutig definiert, und daraus werden Versorgungsleistungen abgeleitet. Der Versicherungstarif oder eine Faktorentabelle sind hier die
mathematischen Grundlagen.
Private Altersvorsorge für Akademiker
Anfang Juli 2008 wurde das EigRentG mit Wirkung vom 1.1.2008 erlassen. Mit der Riester-Förderung kann jetzt auch die selbst genutzte Wohnimmobilie finanziert
werden. Es existieren grundsätzlich folgende Alternativen, Entnahme während der Ansparphase, Entnahme zu Beginn der Auszahlungsphase und Tilgungsleistungen.
Wird darüber hinaus ein Darlehen benötigt, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu finanzieren, so kann anschließend die Altersvorsorgezulage für
die Tilgungsleistungen genutzt werden.
Dabei wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Satz ist ab 2005 deutlich niedriger als bisher. Wurde die Kapitalleistung aus einer
Rentenversicherung gewählt, so wird das Kapital ebenfalls steuerfrei ausgezahlt. Für Neuverträge ab 2005 entfällt bei Kapitallebensversicherungen die
Steuerfreiheit der Erträge. Sie bestand bislang bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und fünfjähriger Beitragszahlungsdauer. Steuerpflichtig wird
dann die Leistung als Differenz zwischen der Versicherungsleistung.
Diese Vertragsform kombiniert eine Private Altersvorsorge mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen Kapitalzahlung im vorzeitigen
Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Der Versicherungsschutz lässt sich auf die individuellen Lebensbedürfnisse
zuschneiden, sodass eine höhere Altersrente oder ein höherer Todesfallschutz bis hin zum Kapitalbedarf für den Fall einer schweren Erkrankung (Dread-Disease)
und die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos eingeschlossen werden kann.
Allgemeine Informationen über die Private Altersvorsorge
Das mietfreie Wohnen in einer möglichst energiesparenden Immobilie spielt in der «Altersvorsorge» eine ganz wesentliche Rolle. Die Immobilie ist ein
Eckpfeiler der Zukunftssicherung. Denn neben einer Generationenübergreifenden und im Allgemeinen krisenfesten Sachwertanlage stellen die eigenen vier Wände
auch ein nicht zu unterschätzendes Stück emotionaler Sicherheit (Geborgenheit) dar. Freilich bedarf der Erwerb bzw. das Bauen des eigenen Heims in der Regel
starker finanzieller Anstrengungen und eines festen Willens - auch beim Konsumverzicht.
Die Leistungen aus der Basisversorgung (Schicht 1) und damit auch der Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Die volle Besteuerung der
Leistungen erfolgt erst ab 2040; der Einstieg wurde 2005 mit 50 Prozent Besteuerungsanteil gelegt. Bis 2025 wird im Gegenzug die Abzugsfähigkeit der sog.
Altersvorsorgeufwendungen auf 100 Prozent gesteigert. Spätestens ab 2040 werden alle Renten auch aus die Private Altersvorsorge (ebenso wie Renten aus der Gesetzlichen
Rentenversicherung, und der landwirtschaftlichen Alterskasse) voll versteuert.
Eine Zuordnung zur «Altersvorsorge» kann jedoch nicht vorgenommen werden, wenn der Steuerpflichtige vertragsmäßig wählen kann, ob er eine Rente wegen
Berufsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit erhält oder die Beitragsfreistellung in Anspruch nimmt. Verbesserte Steuerförderung ab dem ersten Euro
für Selbstständige und Freiberufler. Unter diesen Voraussetzungen wird der Vertragsabschluss durch den VN vorgenommen, der gleichzeitig versicherte Person
und Beitragszahler ist, also in Personalunion handelt.