Private Altersvorsorge für Angestellte
Arten und Formen für eine Private Altersvorsorge.
Neben der Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzuschaffen, wie zum Beispiel durch eine,
eine Private Rentenversicherung,
eine Lebensversicherung,
eine Betriebliche Altersvorsorge,
eine Riester Rente,
eine Rürup Rente
aber auch durch Geldanlagen in
Investmentfonds.
Wie sollte eine Private Altersvorsorge aufgebaut sein
Generell teilt sich eine Private Altersvorsorge in drei Schichten auf (das sogenannte Drei-Schichten-Modell),
1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente).
2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente.
3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondsprodukte.
Steuerliche Behandlung für die Private Altersvorsorge
Die Abgeltungsteuer greift für die Private Altersvorsorge ausschließlich dann, wenn die Auszahlungen als Kapitalerträge zu qualifizieren sind. Wenn also keine Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Eine Ausnahme besteht für Versicherungssparer, wenn diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren seit Vertragsschluss ihre Police ausbezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung gilt für zahlreiche Arten der Altersvorsorge.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Altersvorsorge
Interessant kann diese Möglichkeit für all diejenigen sein, die ansonsten keinen günstigen Versicherungsschutz vereinbaren können. Steuerlich kann sich die Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung (BUZ) zum Hauptvertrag lohnen, allerdings nicht zwangsläufig. Es kommt sehr entscheidend darauf an, ob und wann die versicherte Person berufsunfähig wird. Die landläufige Meinung, dass die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien ein unschlagbares Argument für den Abschluss kombinierter Private Altersvorsorge sei, ist mit erheblicher Vorsicht zu betrachten.
Tritt der Versorgungsfall ein, erfolgt die Zahlung durch die Pensionskasse. Da bereits die Beiträge zum Lohnzufluss beim Geschäftsführer geführt haben, entstehen im Zusammenhang mit den Versorgungsleistungen keine lohnsteuerlichen Pflichten mehr. Der Geschäftsführer erzielt vielmehr Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 5 EStG. Seit dem 1.1.2002 kann der pflichtversicherte Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einseitig verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Private Altersvorsorge.
Es ist darauf zu achten, dass die hier ermittelten Relationen vom jeweiligen Versicherer und Tarif abhängen (also auch zu anderen Ergebnissen führen könnten) und eine Einzelfallberechnung unentbehrlich machen. Die aufgeschobene Private Altersvorsorge für Angestellte, Mann, 30 Jahre jung, Rentenbeginn mit 65, optimierte Mindestrentengarantie (MRG) von 14 Jahren, Monatsbeitrag 100 EUR, Garantierente 335,13 EUR, garantierte Kapitalabfindung 67.805,50 EUR, gesamte Kapitalabfindung inkl.
Es empfiehlt sich hier die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer vorzusehen. Denn diese ergibt in der Regel die höchste Kapitalabfindung. Wollen Sie hingegen die Private Altersvorsorge in Anspruch nehmen, so vereinbaren Sie eine monatliche Rentenzahlung und eine relativ kurze Rentengarantiezeit von fünf oder zehn Jahren, wenn die familiäre Situation dies zulässt und der Vergleich mit einer längeren Mindestrentengarantiezeit zu einem nicht wesentlich schlechteren Ergebnis führt.
Private Altersvorsorge für Angestellte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Angestellte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Altersvorsorge für Angestellte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Altersvorsorge
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat die Rechtsnatur betrieblicher Versorgungsleistungen mit einem Doppelcharakter ausgestattet, wonach
diese sowohl unter Fürsorge- als auch unter Entgeltaspekten zu bewerten seien. Betriebliches Altersruhegeld ist danach in jedem Fall eine Gegenleistung aus
dem Arbeitsvertrag und damit auch eine besondere Art der Vergütung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Betriebstreue. Das Entgelt ist die Gegenleistung für
die vom Arbeitnehmer durch seine Betriebstreue erbrachte Vorleistung.
Für bereits bestehende Guthaben in abgeschlossenen Versicherungsverträgen gelten folgende Regeln, Riester-Rente: Diese muss nicht verwertet werden.
Basis-Rente (Rürup-Rente): Diese muss nicht verwertet werden, Kapitallebensversicherungen: Diese werden bis maximal 20.000 EUR von der Verwertung
freigestellt, sofern sie ausdrücklich für die Private Altersvorsorge dienen und erst im Rentenalter fällig werden. Zu diesem Zweck können Versicherungsverträge
in eine monatlich auszahlbare private Leibrente umgewandelt werden.
Unter einer Aufbau-Versicherung versteht man eine Todesfall-Versicherung bzw. langfristige gemischte Versicherung mit der vertraglich zugestandenen
Möglichkeit, neben den regulären Prämien einmal oder mehrmals Sonderzahlungen zu leisten, um dadurch einen früheren Ablauf der Versicherung bei
gleichbleibender Versicherungssumme herbeizuführen. Auf diese Weise wird auf der Grundlage der anfänglichen Todesfall-Versicherung durch die Sonderzahlungen
eine z.B. bereits im Alter von 65 fällige Versicherung und damit eine Altersvorsorge betrieben.
Allgemeines über die Private Altersvorsorge
Kern des Alterseinkünftegesetzes, das zum 1.1.2005 in Kraft trat, ist die nachgelagerte Besteuerung. Hierbei bleiben die Beiträge im Zeitpunkt der Zahlung
bis zu den Höchstgrenzen der einzelnen Durchführungswege steuerfrei. Im Alter, also in der Auszahlungsphase, werden die Rentenzahlungen in voller Höhe unter
Berücksichtigung von Freibeträgen der Einkommensteuer unterworfen. Bei vorgelagert versteuerten Rentenleistungen wurde der sog. Ertragsanteil deutlich
abgesenkt, es gilt: Je später der Beginn der Rente, desto niedriger der Anteil, der versteuert werden muss.
Bis zum Inkrafttreten des BetrAVG im Jahr 1974 herrschte auf dem Gebiet die Private Altersvorsorge für Angestellte im
weitesten Sinne Vertragsfreiheit, die nur durch das BAG auf ihre Billigkeit hin kontrolliert wurde. Rechtsgrundlage für einen Versorgungsanspruch kann jede
arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage sein. Diese beginnt bei den Tarifverträgen, entwickelt sich weiter über Betriebsvereinbarungen, einseitige
Ruhegeldordnungen, betriebliche Übung bis hin zum Grundsatz der Gleichbehandlung und dem echten Einzelfallvertrag.
Kapitalbildende Finanzierungssysteme sind von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die in der bAV angesammelten Mittel erfüllen eine
volkswirtschaftliche Funktion, indem sie die gesamtwirtschaftliche Kapitalbildung erhöhen und positive Einflüsse auf Beschäftigung, Sicherung von
Arbeitsplätzen und Volkseinkommen besitzen können. Wachstumsfördernde und konjunkturbelebende Aspekte können weiterhin bestehen. Hierbei sind die
steuerlichen Rahmenbedingungen und die Finanzierungsmöglichkeiten grundsätzlich von erheblicher Bedeutung.
Private Altersvorsorge
Der Arbeitgeber verspricht damit die gesetzliche Rente im Ergebnis auf 70 bzw. 75 Prozent aufzufüllen, unabhängig davon, wie hoch die gesetzliche Rente im
Einzelfall ausfällt. Dies bedeutet für den Arbeitgeber eine ganz erhebliche Versorgungsverpflichtung mit fast unkalkulierbaren Risiken, denn das Niveau der
gesetzlichen Rentenversicherung wurde und wird ständig reduziert. Die bedarfsorientierte Ausrichtung eines solchen Gesamtversorgungssystems birgt somit
erhebliche Risiken für den Arbeitgeber.
Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, die Höhe der Entgeltumwandlung von Jahr zu Jahr bis zu maximal 4 Prozent der jeweiligen BBMG zu wählen. Seit
dem 1.1.2005 besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu den 4 Prozent weitere 1.800 EUR umzuwandeln, vorausgesetzt, es wurden zuvor keine Beiträge nach § 40b
EStG pauschalversteuert eingebracht. Es tritt die sofortige Unverfallbarkeit gemäß § 1b Abs. 5 BetrAVG bei Entgeltumwandlung ein. Diese sofortige
Unverfallbarkeit führt für die Private Altersvorsorge für Angestellte bei Entgeltumwandlung ab dem 1.1.2002 zu einem sofortigen gesetzlichen Insolvenzschutz.
Lediglich bei der Unterstützungskasse besteht aufgrund der gesetzlich eingeschränkten steuerwirksamen Dotierungsmöglichkeiten während der Aktivitätsphase
eine Kombination von beschränktem Anwartschaftsdeckungs- und Kapitaldeckungsverfahren. Die Ansammlung der Versorgungsmittel kann innerhalb des Unternehmens
bei Direkt-/Pensionszusage oder außerhalb des Unternehmens bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung oder
Pensionsfonds durch eine Ansammlung der Mittel erfolgen.
Infos zum Thema Private Altersvorsorge
Pensionskassen erzielten eine Steigerung von 154 Prozent, Direktzusagen und Unterstützungskassen eine Steigerung um sieben Prozent, die Anzahl der
Direktversicherungen blieb nahezu unverändert. Pensionsfonds haben nach wie vor nur eine geringe Bedeutung mit 0,6 Prozent aller Anwartschaften, bei den
öffentlichen Zusatzversorgungsträgern wurde ein Zuwachs von fünf Prozent erzielt. Der Ausbau der bAV muss sich insbesondere über tarifliche und betriebliche
Vereinbarungen entwickeln. Das verlangt sichere Rahmenbedingungen.
Hierzu zählt insbesondere die weitere Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge auch über 2008 hinaus sowie eine stärkere Rechtssicherheit sowohl für
Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Auch das Recht des Arbeitnehmers auf Übernahme des alten Private Altersvorsorge für Angestellte Beitrags durch den neuen Arbeitgeber bei
gleichzeitiger Haftungsbefreiung des alten Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen ist eine wesentliche Rahmenbedingung. Kapitallebens- und
Rentenversicherungen mit BUZ eignen sich für VN, die neben dem Risiko der Berufsunfähigkeit auch die Altersvorsorge.
Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 3 Prozent bleiben von 100 EUR nach einem Jahr 97 EUR, nach 10 Jahren noch 73,74 EUR, nach 20 Jahren 54,38 EUR
und nach 30 Jahren nur noch 40,10 EUR übrig. Je höher die Inflationsrate, desto weniger bleibt an Wert vorhanden, je niedriger die Geldentwertung, umso
größer bleibt der Werterhalt. Die Zielgruppe der Golden Ager wird verstärkt mit Produkten umworben - das ist der Hintergrund für diesen Beitrag, der die
Vertragsformen vorstellt und einordnet.
Private Altersvorsorge für Angestellte
Leistungen aus privaten Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden, sind weiterhin nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dabei
wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Ertragsanteil sinkt ab 2005 um ca. 10 Prozent und beträgt bei 60 Jahren statt bisher 32
Prozent nur noch 22 Prozent, bei 65 Jahren statt bisher 27 Prozent nur noch 18 Prozent. Diese Regelung ergibt sich aus § 22 Nr. 1 Satz 3 a bb EStG für
Rentenleistungen aus privaten Rentenversicherungen, die als Altverträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.
Einen Anspruch hierauf hat der Arbeitnehmer jedoch nicht. Die Beiträge können auch arbeitgeberfinanziert werden. Der Arbeitgeber muss bei der
Riester-Förderung mit zusätzlichem Arbeitsaufwand rechnen. Bei dem der bAV mit Riester-Förderung besteht keine Pflicht zur Zertifizierung der Altersvorsorge
Produkte. Die Rentenleistung aus einem über den Arbeitgeber vereinbarten Riester-bAV-Vertrag ist im Unterschied zu einem privaten Riester-Vertrag mit
Sozialversicherungsbeiträgen.
AVB für eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit laufender Beitragszahlung in flexibler Höhe und Auszahlung des Deckungskapitals bei Tod als
Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). AVB für eine Rentenversicherung mit Auszahlung des
Deckungskapitals bei Tod als Private Altersvorsorge im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) AVB für eine Rentenversicherung
mit laufender Beitragszahlung in flexibler Höhe und Auszahlung des Deckungskapitals.
Allgemeine Informationen über die Private Altersvorsorge
Die Lebens- und Rentenversicherung hat gerade in Deutschland einen hohen Stellenwert für die Altersvorsorge. Die klassische Variante ist bei sicherheitsorientierten
Anlegern beliebt, doch das drückt auf die Rendite. Denn der Gesetzgeber hat im Versicherungsaufsichtsgesetz festgelegt, dass maximal 35 Prozent des
angelegten Kapitals in Aktien investiert werden dürfen. Das gewährleistet eine relativ gleichmäßige Entwicklung des Wertes einer Police, aber es wird
mitunter auch Renditepotenzial nicht voll ausgeschöpft.
Sieht der Basis-Rentenvertrag vor, dass der Steuerpflichtige eine Altersrente und nach seinem Tode der überlebende Ehepartner seinerseits eine lebenslange
Leibrente im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG erhält, dann ist der vom Steuerpflichtigen in der Ansparphase aufgebrachte Beitrag in vollem Umfang der
Altersvorsorge zuzurechnen. Sieht die Private Altersvorsorge vor, dass der Steuerpflichtige bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder einer verminderten
Erwerbstätigkeit von der Verpflichtung zur Beitragszahlung für diesen Vertrag vollständig.
Als Zielgruppen der Förderung sind vom Gesetzgeber insbesondere die Selbstständigen und Freiberufler genannt worden. Aber auch Senioren, Arbeitnehmer wie
Arbeiter und Angestellte, Besserverdienende, beherrschende GGF einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten und
Abgeordnete können von der Förderung je nach individueller Einkommens- und Familiensituation profitieren. Nach dem alten Recht konnten ledige Selbstständige
bis zu 5.069 EUR für sämtliche Versicherungsaufwendungen steuerlich geltend machen.