Private Altersvorsorge für Angestellte
Arten und Formen für eine Private Altersvorsorge.
Neben der Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzuschaffen, wie zum Beispiel durch eine,
eine Private Rentenversicherung,
eine Lebensversicherung,
eine Betriebliche Altersvorsorge,
eine Riester Rente,
eine Rürup Rente
aber auch durch Geldanlagen in
Investmentfonds.
Wie sollte eine Private Altersvorsorge aufgebaut sein
Generell teilt sich eine Private Altersvorsorge in drei Schichten auf (das sogenannte Drei-Schichten-Modell),
1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente).
2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente.
3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondsprodukte.
Steuerliche Behandlung für die Private Altersvorsorge
Die Abgeltungsteuer greift für die Private Altersvorsorge ausschließlich dann, wenn die Auszahlungen als Kapitalerträge zu qualifizieren sind. Wenn also keine Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Eine Ausnahme besteht für Versicherungssparer, wenn diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren seit Vertragsschluss ihre Police ausbezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung gilt für zahlreiche Arten der Altersvorsorge.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Altersvorsorge
Auch sie leben länger als jede Generation zuvor, was für die Jüngeren schon heute zu zusätzlichen Kosten führt. Deshalb wird auch die Inanspruchnahme der Regelaltersrente durch Hinausschieben auf das 67. Lebensjahr und erhebliche Abschläge bei Inanspruchnahme vor diesem Termin beabsichtigt. Die Versorgungslücke, also die Differenz zwischen Nettoverdienst und gesetzlicher Nettorente beträgt derzeit mehr als 35 Prozent. Bis 2020 wird sich diese durchschnittliche Versorgungslücke der Private Altersvorsorge auf mindestens ca. 43 Prozent vergrößern.
Würde der Rentner im Beispiel die 20.000 EUR in eine private «Rentenversicherung» mit Ertragsanteilsbesteuerung investieren, so könnte eine Rendite von ca. 4,2 Prozent nach Steuern erzielt werden. Investiert der Rentner für die Basis-«Rentenversicherung» weniger als 5.948 EUR, so ist diese aufgrund des Verpuffungseffektes weniger rentabel als die Private Altersvorsorge mit Ertragsanteilsbesteuerung. Durch den hohen Einmalbeitrag von 20.000 EUR wird jener Effekt aber bei Weitem überkompensiert.
Es wird Todesfallschutz mit Rentengarantie 10 Jahre oder alternativ HRZ eingeschlossen. Angegeben werden die garantierte Rente, die mögliche Rente einschließlich nicht garantierter Überschüsse im ersten Jahr. Sortiert sind die Angebote nach der möglichen Rente im ersten Jahr. Die angegebenen Leistungen aus der Private Altersvorsorge für Angestellte Überschussbeteiligung können langfristig nicht garantiert werden. Sie gelten nur dann, wenn die zur Zeit erklärten Gewinnanteilsätze für die gesamte Versicherungsdauer unverändert bleiben.
Einige Versicherer eröffnen die Möglichkeit, einen niedrigeren Garantiezins von z. B. 1,5 Prozent statt 3,25 Prozent zu vereinbaren. Dadurch wird ein größerer Teil der Überschüsse in Aktienfonds investiert. Wer in Fonds investieren möchte, sollte dies unabhängig von einer Lebens- oder Rentenversicherung tun. Dies dürfte in der Regel kostengünstiger und effektiver sein. Im Sinne der sicheren Private Altersvorsorge können ungewollte negative Effekte entstehen, wenn sich die Wertsteigerung der Fondsanlagen nicht gem. Prognoserechnungen entwickelt.
Private Altersvorsorge für Angestellte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Angestellte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Altersvorsorge für Angestellte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Altersvorsorge
Während das Arbeitslosengeld bisheriger Art bzw. das Arbeitslosengeld I nach Hartz IV als Versicherungsleistung gilt, gilt das Arbeitslosengeld II wie
bisher schon die Sozialhilfe als Leistung des Staates, die nur im Fall nachgewiesener Bedürftigkeit beansprucht werden kann. Hierbei wird vorhandenes
Vermögen herangezogen und der Anspruchsteller verpflichtet, zunächst dieses Vermögen zu verwerten (§ 12 Abs. 1 SGB II). Eine Verwertung muss zumutbar sein,
bis zu 10 Prozent Verlust gelten allerdings als zumutbar.
Vor diesem Hintergrund ist aus heutiger Sicht der Entgeltcharakter betrieblicher Versorgungsleistungen in Rechtsprechung und Literatur unbestritten und auch
vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausdrücklich anerkannt worden. Die Private Altersvorsorge müssen zweckgebunden gewährt werden und können nur
bei Eintritt eines vorher definierten Versorgungsfalles vom Arbeitnehmer verlangt werden. Die bAV ist daher ein aufgeschobenes Entgelt für die Summe der
während der Betriebszugehörigkeit vom Arbeitnehmer geleisteten Dienste.
Der Gesetzgeber favorisiert diese Besteuerung als Regelbesteuerung auf Grund des BVerfG-Urteils zur unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen
(BVerfG, Urteil vom 06.03.2002, 2 BvL 17/99). Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass er aus steuerlich unbelasteten Gehaltsbestandteilen eine
Altersversorgung aufbauen kann und die Steuerlast in eine Zeit fällt, in der außer in wenigen Ausnahmefällen (zum Beispiel hohe Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung etc.) nur sehr niedrige zu versteuernde Einkünfte anfallen.
Allgemeines über die Private Altersvorsorge
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wurde vom Gesetzgeber das auch als Betriebsrentengesetz bezeichnete BetrAVG vom 19.12.1974
initiiert, in dem auch die Insolvenzsicherung und steuerliche Fragen geregelt wurden. Grundgedanke des BetrAVG war es, die Einführung und Leistungshöhe
betrieblicher Ruhegeldsysteme allein der Entscheidung des Arbeitgebers zu überlassen. Das Gesetz galt bis 1999 unverändert und wurde seither durch diverse
Neuregelungen verändert. Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, sowie diverse BMF-Schreiben.
Seit 1.1.2001 kommt ihm eine echte praktische Bedeutung zu. Der wesentliche Unterschied zur Leistungszusage besteht darin, dass dem Arbeitnehmer durch diese
Zusageart der Versorgungsaufwand verdeutlicht wird, der betrieben wird. Die Beitragsorientierung für die Private Altersvorsorge für Angestellte benennt den Finanzierungsaufwand der Versorgungsleistung. Die
Unterscheidung zwischen den Zusageformen ist in der Regel nur an einer entsprechenden Dokumentation in der schriftlichen Zusage ablesbar. Der 40-jährige
Mitarbeiter hat in 2006 ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR.
Durch das BetrAVG wurden Normierungen und Mindestbedingungen institutionalisiert, insbesondere zur Verfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften, zur
Auszehrung betrieblicher Renten, zum Insolvenzschutz und zum Ausgleich der Inflation. Durch die Neuregelungen und die Änderungen, insbesondere zuletzt durch
das AVmG, wurde das BetrAVG modifiziert und aktualisiert. Durch die Aufnahme des neuen Durchführungsweges Pensionsfonds wurde das BetrAVG erweitert und den
Erfordernissen einer liberaleren Kapitalanlagemöglichkeit angepasst.
Private Altersvorsorge
Beitragsbestandteile zur Absicherung vorzeitiger Risiken wie Invalidität oder Todesfall sind von der Mindestleistung in Abzug zu bringen. Der Mitarbeiter
trägt das gesamte Anlagerisiko. Diesem Risiko steht aber auch die Chance auf eine überdurchschnittliche Performance des Versorgungskapitals gegenüber. Für
einen 40-jährigen Mitarbeiter wird im Jahr 2006 ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR zugrunde gelegt, sodass der Arbeitgeber einen Versorgungsbeitrag in Höhe
von 600 EUR, also 2 Prozent des versorgungsfähigen Einkommens an einen Pensionsfonds zahlt.
Besonders interessant dürfte die Anlagealternative der Fondsanlage über Banken und Sparkassen sein, die bei angeschlossenen Fondsgesellschaften in
zertifizierte Fondsprodukte investieren. Beim Umlageverfahren auf die Private Altersvorsorge für Angestellte werden die in einem bestimmten Zeitabschnitt gewährten Leistungen aus den Beiträgen desselben
Zeitabschnitts gezahlt. Beim Kapitaldeckungsverfahren wird die Bereitstellung der benötigten Deckungsmittel erst bei Eintritt des Versorgungsfalles
grundsätzlich eine Vorausfinanzierung der späteren Versorgungsleistungen vorgenommen.
Anspruchsvoraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Der Anspruch ist auf einen Höchstumwandlungsbetrag
von vier Prozent der jeweils aktuellen BBMG begrenzt. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung kann sofort in voller Höhe geltend gemacht werden. Die sog.
Riester-Förderung nach § 10a EStG wächst nur alle zwei Jahre bis zum Jahre 2008 an. Auch in der bAV ist eine Förderung damit erst ab 2008 in voller Höhe
möglich. Jeder förderberechtigte Arbeitnehmer kann den vollen Betrag umwandeln.
Infos zum Thema Private Altersvorsorge
Im Unterschied dazu wird bei einem leistungsorientierten Bausteinsystem für jeden Mitarbeiter in jedem Jahr der zu berücksichtigenden Dienstzeit eine
Leistung in Form eines konkreten Versorgungsbausteins ermittelt. Dieser kann entweder als fester Euro-Betrag oder als Prozentsatz in Abhängigkeit vom
Einkommen im jeweiligen Dienstjahr zugesagt werden. Einkommenserhöhungen wirken somit auf zukünftige Versorgungsbausteine, sodass eine Kalkulierbarkeit für
den Arbeitgeber durchaus gegeben ist.
Somit kann der Arbeitgeber die finanzielle Belastung der bAV sicher kalkulieren und auch auf flexible Beschäftigungslagen wie Teilzeitbeschäftigung
reagieren. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch das Flexi-Gesetz, der Wechsel von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, die Veränderungen in den
persönlichen Lebensumständen der Arbeitnehmer - dies alles führt dazu, dass das Arbeitsleben von Arbeitnehmern heutzutage deutlich größeren individuellen
Schwankungen die die Private Altersvorsorge für Angestellte und der Veränderungen ausgesetzt ist.
Der Anteil ausschließlich arbeitgeberfinanzierter Anwartschaften ist hingegen augenfällig seit Inkrafttreten des AVmG von 54 auf 38 Prozent gesunken. Es
zeigt sich eine positive Korrelation zwischen Betriebsgröße und Zusatzversorgung. Während ein Viertel der Betriebe mit weniger als fünf Arbeitnehmern über
eine Zusatzversorgung verfügt, ist die Verbreitung in Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern nahezu flächendeckend. Bei der Wahl der Durchführungswege hat
sich eine Verschiebung ergeben.
Private Altersvorsorge für Angestellte
Seit dem 1.1.2004 sind betriebliche Versorgungsleistungen aller Durchführungswege als Versorgungsbezüge von Pflichtversicherten und freiwillige Versicherten
zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner KVdR zu verbeitragen. Der volle allgemeine Beitragssatz wird gleichermaßen auf laufende Leistungen und
Renten sowie Kapitalleistungen oder Abfindungen erhoben. Betroffen sind von dieser Verbeitragung zum vollen allgemeinen Beitragssatz
krankenversicherungspflichtige Rentner die Versorgungsbezüge erhalten wie z.B. Arbeitnehmer.
Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d.h. 12.800 EUR steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende
Basis-Rentenversicherung vereinbart. Ein Vergleich erzielt bei seinem Steuersatz von 30 Prozent eine Steuerersparnis von 2.529 EUR, so dass er nur 17.471 EUR
Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten muss. Somit erhält er bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung von 24 Jahren und der
Besteuerung der Leistungsphase eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.
Die volle Beitragspflicht gilt selbst dann, wenn eine Private Altersvorsorge nach Ausscheiden des Mitarbeiters von diesem aus voll verbeitragtem Gehalt weiter
privat finanziert wurde. Bei einer Kapitalleistung über 100.000 EUR und einem Beitragssatz von 15,5 Prozent führt dies zu einem monatlichen Beitrag von
129,00 EUR, so dass über den Zeitraum von 120 Monaten = zehn Jahren insgesamt 15.500 EUR zu zahlen sind und nur noch eine Restkapitalleistung von 84.500 EUR
verbleibt.
Allgemeine Informationen über die Private Altersvorsorge
Im Zusammenhang mit dem Ende November 2006 beschlossenen Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz ist eine Veränderung des § 52 EStG für das Jahr
2012 vereinbart worden. Eine steuerliche Förderung wird bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012 bei «Altersvorsorge-Verträgen nach § 10 EStG nur noch dann
möglich sein, wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Basis-Rente als auch
die Riester-Rente.
Die Leistungen aus der Basisversorgung (Schicht 1) und damit auch der Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Die volle Besteuerung der
Leistungen erfolgt erst ab 2040; der Einstieg wurde 2005 mit 50 Prozent Besteuerungsanteil gelegt. Bis 2025 wird im Gegenzug die Abzugsfähigkeit der sog.
Altersvorsorgeufwendungen auf 100 Prozent gesteigert. Spätestens ab 2040 werden alle Renten auch aus die Private Altersvorsorge (ebenso wie Renten aus der Gesetzlichen
Rentenversicherung, und der landwirtschaftlichen Alterskasse) voll versteuert.
Als Zielgruppen der Förderung sind vom Gesetzgeber insbesondere die Selbstständigen und Freiberufler genannt worden. Aber auch Senioren, Arbeitnehmer wie
Arbeiter und Angestellte, Besserverdienende, beherrschende GGF einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten und
Abgeordnete können von der Förderung je nach individueller Einkommens- und Familiensituation profitieren. Nach dem alten Recht konnten ledige Selbstständige
bis zu 5.069 EUR für sämtliche Versicherungsaufwendungen steuerlich geltend machen.