Billigste Private Altersvorsorge
Arten und Formen für eine Private Altersvorsorge.
Neben der Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzuschaffen, wie zum Beispiel durch eine,
eine Private Rentenversicherung,
eine Lebensversicherung,
eine Betriebliche Altersvorsorge,
eine Riester Rente,
eine Rürup Rente
aber auch durch Geldanlagen in
Investmentfonds.
Wie sollte eine Private Altersvorsorge aufgebaut sein
Generell teilt sich eine Private Altersvorsorge in drei Schichten auf (das sogenannte Drei-Schichten-Modell),
1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente).
2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente.
3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondsprodukte.
Steuerliche Behandlung für die Private Altersvorsorge
Die Abgeltungsteuer greift für die Private Altersvorsorge ausschließlich dann, wenn die Auszahlungen als Kapitalerträge zu qualifizieren sind. Wenn also keine Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Eine Ausnahme besteht für Versicherungssparer, wenn diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren seit Vertragsschluss ihre Police ausbezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung gilt für zahlreiche Arten der Altersvorsorge.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Altersvorsorge
Die Anpassungsverpflichtung entfällt bei Neuzusagen seit 1999, soweit sie eine Anpassungsgarantie um wenigstens 1 Prozent der laufenden Leistungen enthalten oder bei bestehenden Private Altersvorsorge und Pensionskassenzusagen, wenn ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistung verwendet werden, und dies bei Wahrung des Höchstzinssatzes gemäß VAG. Wird für die Phase ab Rentenbeginn eine Gewinnbeteiligungsart vereinbart wird.
Bei der Private Altersvorsorge ist eine stufenweise Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen vorgesehen. In der Endstufe im Jahr 2025 wird ein Höchstbetrag in Höhe von 20.000 EUR steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht. Bei zusammen veranlagten Ehegatten sind es dann zwei mal 20.000 EUR, also 40.000 EUR. Mit der Einführung im Jahr 2005 wurde der Abzugsrahmen noch auf 60 Prozent des Höchstbetrages begrenzt. Jedes Jahr erhöht sich seither der Abzugsrahmen um je 2 Prozentpunkte, bis er schließlich 100 Prozent im Jahr 2025 erreichen wird.
Es wird somit das Langlebigkeitsrisiko versichert. Die Rentenhöhe ist u. a. von folgenden Faktoren abhängig, Grundrentenhöhe des Tarifs, Überschussrentenhöhe des Tarifs, Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, Rentenbeginnalter, Geschlecht, Rentenart und Kapitalverwendung beim Ableben, Art der Finanzierung des Rentenanspruchs, Rentenzahlweise, Tarifformen und Zusatzversicherungen, Kostensituation des Tarifs. Anstelle der lebenslangen Rente besteht bei einigen Billigste Private Altersvorsorge Anbietern auch die Möglichkeit, eine abgekürzte Rente zu vereinbaren.
Die Rentengarantiezeit für die Private Altersvorsorge darf nicht die amtliche Lebenswahrscheinlichkeit, also wie alt jemand nach der amtlichen Sterbetafel werden wird, übersteigen. Dies hätte sonst zur Folge, dass die volle Rente und nicht nur der Ertragsanteil zu versteuern ist. Dies bedeutet, dass bei Männern mit 60 Jahren 17 Jahre MRG maximal möglich sind, bei 65-jährigen Männern 15 Jahre MRG. Bei einer 60-jährigen Frau sind es 20 Jahre, bei der 65-jährigen Frau 17 Jahre. Für die 65-jährige zu versichernde Person, männlich, Einmalbeitrag 51.129 EUR ergeben.
Billigste Private Altersvorsorge
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Nützliche Tipps zum Thema Private Altersvorsorge
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat die Rechtsnatur betrieblicher Versorgungsleistungen mit einem Doppelcharakter ausgestattet, wonach
diese sowohl unter Fürsorge- als auch unter Entgeltaspekten zu bewerten seien. Betriebliches Altersruhegeld ist danach in jedem Fall eine Gegenleistung aus
dem Arbeitsvertrag und damit auch eine besondere Art der Vergütung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Betriebstreue. Das Entgelt ist die Gegenleistung für
die vom Arbeitnehmer durch seine Betriebstreue erbrachte Vorleistung.
Die starke Veränderung von Erwerbsbiografien (zunehmender Wechsel zwischen angestellter und selbstständiger Tätigkeit, wechselnde Phasen der Erwerbstätigkeit
und der Erwerbslosigkeit), zunehmend unsichere Zukunftsaussichten und auch ganz klassische Unwägbarkeiten der Lebensplanung senken das Interesse an
Versicherungsprodukten, die über Jahrzehnte hinweg starr und unflexibel gestaltet sind. Stattdessen werden zunehmend Produkte nachgefragt, die nicht nur
eine sehr flexible Verwendung der aufgebauten Leistungen, wie die Private Altersvorsorge, sondern auch Flexibilität in der Ansparphase zulassen.
Durch Hartz IV ist die bisherige Arbeitslosenhilfe entfallen. Stattdessen wird je nach Alter des Arbeitslosen nach 12 bis 32 Monaten Leistungsdauer an
Stelle des Arbeitslosengeldes I ein neues Arbeitslosengeld II gezahlt, das die bisherige Arbeitslosenhilfe ersetzt und mit dem Niveau der Sozialhilfe
identisch ist. Derzeit ist das Arbeitslosengeld I für Arbeitslose unter 45 Jahren bereits auf maximal 12 Monate begrenzt, ab 2006 gilt dies für alle bis
zu 55 Jahre alten Arbeitslosen. Ältere Personen werden dann maximal 18 Monate lang Arbeitslosengeld I beziehen können.
Allgemeines über die Private Altersvorsorge
Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters- und/oder
Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Die Einführung dieser Zusageart stellt eine Reaktion auf die betriebliche Praxis dar, in der
schon seit geraumer Zeit das Bestreben der Unternehmen groß war, anstelle einer Zusage für eine Leistung den Aufwand für eine Leistung festzulegen. Seit
dem 1.1.1999 befindet sich der Begriff beitragsorientierte Leistungszusage nunmehr im BetrAVG.
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der gesetzlichen
Rentenversicherung mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen für die Billigste Private Altersvorsorge ist das
regelmäßige Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Hier wird derzeit meist das 65. Lebensjahr zu berücksichtigen sein, nach den Plänen der Bundesregierung
sogar das 67. Lebensjahr.
Durch das BetrAVG wurden Normierungen und Mindestbedingungen institutionalisiert, insbesondere zur Verfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften, zur
Auszehrung betrieblicher Renten, zum Insolvenzschutz und zum Ausgleich der Inflation. Durch die Neuregelungen und die Änderungen, insbesondere zuletzt durch
das AVmG, wurde das BetrAVG modifiziert und aktualisiert. Durch die Aufnahme des neuen Durchführungsweges Pensionsfonds wurde das BetrAVG erweitert und den
Erfordernissen einer liberaleren Kapitalanlagemöglichkeit angepasst.
Private Altersvorsorge
Der Arbeitgeber verspricht damit die gesetzliche Rente im Ergebnis auf 70 bzw. 75 Prozent aufzufüllen, unabhängig davon, wie hoch die gesetzliche Rente im
Einzelfall ausfällt. Dies bedeutet für den Arbeitgeber eine ganz erhebliche Versorgungsverpflichtung mit fast unkalkulierbaren Risiken, denn das Niveau der
gesetzlichen Rentenversicherung wurde und wird ständig reduziert. Die bedarfsorientierte Ausrichtung eines solchen Gesamtversorgungssystems birgt somit
erhebliche Risiken für den Arbeitgeber.
Der Vorteil solcher Leistungspläne besteht darin, dass der Versorgungsaufwand für den Arbeitgeber kalkulierbar bleibt und den wirtschaftlichen Verhältnissen
des Betriebes individuell angepasst werden kann. Ob solch eine Billigste Private Altersvorsorge bedarfsgerecht sind und z. B. auch die Betriebstreue eines Mitarbeiters
ausreichend berücksichtigen, ist stets zu hinterfragen. Die sog. Gruppenplankonzeption sieht vor, dass die Mitarbeiter in bestimmten Gehalts- oder
Tarifgruppen auch in Abhängigkeit von der Dienstzugehörigkeit eingestuft werden.
Das von der Finanzverwaltung ausdrücklich akzeptierte Schattengehalt ist somit praxisorientiert und fördert die Akzeptanz der Entgeltumwandlung. Auf der
bAV-Seite gibt es eine wertgleiche Zusage, die mit allen notwendigen Vereinbarungen vom Arbeitgeber zu erteilen ist. Als Alters-Untergrenze für bAV ist die
Vollendung des 60. Lebensjahres maßgeblich. Unter der Entgeltumwandlung versteht man die Umwandlung von künftigen, noch nicht fälligen Entgeltansprüchen in
eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG.
Infos zum Thema Private Altersvorsorge
Nach wie vor ist aber festzuhalten, dass in den alten Bundesländern nur etwa jeder Zweite und in den neuen Bundesländern sogar nur jeder Dritte
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Zusatzversorgung erhält. Der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ist in Deutschland von
38 auf 46 Prozent, in den alten Bundesländern von 42 auf 48 Prozent, in den neuen Bundesländern von 19 auf 32 Prozent angestiegen. Rund 15,7 Mio. aller
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügen über eine Betriebsrentenanwartschaft.
Differenziert nach Männern und Frauen besaßen im Juni 2004 in den alten Bundesländern 51 Prozent der männlichen und 44 Prozent der weiblichen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Betriebsrentenanwartschaft, in den neuen Bundesländern 34 Prozent der Frauen und 30 Prozent der Männer. Die
Verbreitungsquote für eine Billigste Private Altersvorsorge partizipiert nicht zuletzt von dem hohen Anteil an arbeitnehmerfinanzierter bAV. Dieser Anteil ist von 26 Prozent auf 29 Prozent
gestiegen.
Als Gründe für die Nichteinführung der bAV nannten im Übrigen 40 Prozent der Betriebe die schlechte wirtschaftliche Lage bzw. die damit verbundenen Kosten.
70 Prozent der Betriebe in den alten Bundesländern und 58 Prozent der Betriebe in den neuen Bundesländern nannten fehlenden Bedarf bzw. fehlende Nachfrage
durch die Arbeitnehmer. Im Rahmen der bAV kann in den kleineren und mittelständischen Unternehmen noch viel getan werden. Die Durchdringung ist insbesondere
bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen der Beschäftigten noch nicht geschafft worden.
Billigste Private Altersvorsorge
Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. So wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert, wenn der Zulageberechtigte in
der betreffenden Genossenschaft wohnt. Insgesamt können Beträge aus dem Altersvorsorge-Vertrag verwendet werden für die Anschaffung oder Herstellung,
einer Wohnung in einem eigenen Haus, oder einer eigenen Eigentumswohnung, oder einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft, oder eines
eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts (Beteiligung an einem Altersheim).
Die Tilgungsleistungen werden dann so behandelt wie Beiträge für einen Riester-Vertrag. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der aus dem Riester-Vertrag
entnommene Betrag (der sog. Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) und die geförderten Tilgungsleistungen sowie die dafür gewährten Zulagen vom Vertragsanbieter
auf einem sog. Wohnförderkonto festgehalten und jährlich fiktiv mit 2 Prozent verzinst werden. Auf dem Wohn-Riester-Förder-Konto müssen die vormals
entnommene Summe, über die Jahre verzinst, und die anschließend erfolgenden Sparleistungen seitens des Anbieters erfasst werden.
Wer bereits einen Vertrag für die staatlich geförderte Private Altersvorsorge besitzt, kann seinem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum
Quartalsende kündigen. Das gebildete Kapital muss dann direkt auf einen geförderten «Altersvorsorge»vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen werden,
damit der Anspruch auf die bereits erhaltene staatliche Förderung bzw. die gewählten Steuervorteile nicht verloren geht. Auch wenn ein Riester-Fondssparplan
bedingt durch die Finanzmarktkrise zeitweise im Minus steht, sind die Eigenleistungen und die Zulagen gesichert.
Allgemeine Informationen über die Private Altersvorsorge
Beflügelt werden könnte die weitere Entwicklung vor allem durch Riester-Produkte. Der Gesetzgeber hat die Anbieter von Riester-Renten grundsätzlich dazu
verpflichtet, einmal jährlich darüber Rechenschaft zu geben, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt wurden. Die gleiche
Berichtspflicht gilt übrigens auch für Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Auch hier wird der für die Garantie nötige Teil der
Sparprämie in eine klassische Rentenversicherung eingezahlt.
Entsprechend des persönlichen Spitzensteuersatzes führt der Beitrag zur beabsichtigten Steuerersparnis. Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit
zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in einen Private Altersvorsorge Vertrag einzahlen. So kann
eine existenzsichernde Grundversorgung erreicht werden. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR
Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis-Rentenversicherung vereinbart.
Auch hier ist das Thema Nachhaltigkeit von großer Bedeutung. Es handelt sich hierbei zumeist um fondsgebundene Konstruktionen. Gerade bei Riester-Produkten
gibt es aber auch klassische Renten-Policen, bei denen dieses Thema mit Berücksichtigung finden kann. Wichtig hierbei: Anhand der Wertentwicklung der Fonds
in der Vergangenheit können dem Anleger relativ transparent und klar die Vorteile und Risiken der Einbeziehung eines derartigen Fonds dargelegt werden,
sofern die Altersvorsorge nicht völlig zusammenbricht.