Private Altersvorsorge für Familien
Arten und Formen für eine Private Altersvorsorge.
Neben der Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzuschaffen, wie zum Beispiel durch eine,
eine Private Rentenversicherung,
eine Lebensversicherung,
eine Betriebliche Altersvorsorge,
eine Riester Rente,
eine Rürup Rente
aber auch durch Geldanlagen in
Investmentfonds.
Wie sollte eine Private Altersvorsorge aufgebaut sein
Generell teilt sich eine Private Altersvorsorge in drei Schichten auf (das sogenannte Drei-Schichten-Modell),
1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente).
2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente.
3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondsprodukte.
Steuerliche Behandlung für die Private Altersvorsorge
Die Abgeltungsteuer greift für die Private Altersvorsorge ausschließlich dann, wenn die Auszahlungen als Kapitalerträge zu qualifizieren sind. Wenn also keine Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Eine Ausnahme besteht für Versicherungssparer, wenn diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren seit Vertragsschluss ihre Police ausbezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung gilt für zahlreiche Arten der Altersvorsorge.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Altersvorsorge
Der Schreck bei Prof. Dr. Bert Rürup und seinen Kommissionskollegen war groß, als man nach Einführung der Private Altersvorsorge im Jahr 2005 bemerkte, dass ausgerechnet bei der wichtigsten Zielgruppe - nämlich den Selbstständigen - die Basis«rentenversicherung» gänzlich unattraktiv ist. Der Grund hierfür war einfach: Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der Basis«rentenversicherung» handwerkliche Fehler gemacht, die dazu führten, dass gerade die Selbstständigen bei der Private Altersvorsorge keine steuerlichen Vorteile hatten.
Da grundsätzlich die Rentenleistungen für Frauen im Alter deutlich niedriger sind als bei Männern, sollten Frauen auch diese geförderte Möglichkeit zum Aufbau einer Altersversorgung ergreifen, und das gilt sowohl für Frauen in angestellter als auch selbstständiger Tätigkeit, für Beamtinnen oder Seniorinnen. Das Jahressteuergesetz 2007 hat auch eine Neuerung von Basis-Renten gebracht. Künftig sollen auch Banken, Sparkassen und Investmentfondsgesellschaften neben den bisherigen Anbietern, den Versicherern, Private Altersvorsorge anbieten dürfen.
Falls zusätzlich eine Prämienrückgewähr vereinbart wurde, werden die Beiträge bei Ableben der versicherten Person vor Rentenbeginn zurückgezahlt. Die Prämienrückgewähr umfasst dabei die Summe der gezahlten Beiträge, allerdings ohne Ratenzuschläge, Zinsen, Gebühren und ohne Beiträge für etwaige Zusatzversicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Einige Private Altersvorsorge für Familien Anbieter zahlen zusätzlich die bis zum Zeitpunkt des Todes bereits erzielte Überschussbeteiligung aus.
Überschussanteile durch die Private Altersvorsorge ca. 171.807 EUR (nicht garantiert), Beitragsrückgewähr im Todesfall, Gewinnsystem verzinsliche Ansammlung, Beitragszahlungsdauer 35 Jahre, Gesamtrentenleistung bei den vier Überschussarten zu verschiedenen Zeitpunkten. Es zeigt sich, dass in diesem Beispiel die selten angebotene fallende Rente zumindest bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres die günstigste Überschussverwendungsart ist, exakt nachkalkuliert wird erst ab dem 83. Lebensjahr die dynamische Rente vorteilhafter.
Private Altersvorsorge für Familien
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Familien sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Altersvorsorge für Familien mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Altersvorsorge
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat die Rechtsnatur betrieblicher Versorgungsleistungen mit einem Doppelcharakter ausgestattet, wonach
diese sowohl unter Fürsorge- als auch unter Entgeltaspekten zu bewerten seien. Betriebliches Altersruhegeld ist danach in jedem Fall eine Gegenleistung aus
dem Arbeitsvertrag und damit auch eine besondere Art der Vergütung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Betriebstreue. Das Entgelt ist die Gegenleistung für
die vom Arbeitnehmer durch seine Betriebstreue erbrachte Vorleistung.
Nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz sind Altersvorsorgeverträge unter folgenden Voraussetzungen zertifzierungsfähig grundsätzlich lebenslängliche
Verrentung der Leistung. Der Alterssparer erbringt laufend eigene Beiträge. Verteilung der Abschlusskosten über mindestens zehn Jahre (ab 2005: fünf Jahre).
Jährliche Vertragsinformation des Anbieters zur Verwendung der eingezahlten Beiträge für Private Altersvorsorge, das bisher gebildete Kapital,
einbehaltene Abschlusskosten sowie Verwaltungskosten und die eingezahlten Beträge.
Die Legaldefinition des Begriffs Betriebliche Altersversorgung findet sich im Gesetz zur Verbesserung der bAV, und zwar in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. Danach
werden unter bAV alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung verstanden, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines
Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Diese arbeitsrechtliche Definition des Begriffs der bAV ist mangels anderweitiger Definition auch für das Steuerrecht
maßgeblich.
Allgemeines über die Private Altersvorsorge
Eine Gesamtversorgung von 75 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus allen drei Schichten wird als erstrebenswertes und bedarfsgerechtes
Versorgungsziel angesehen. Aus Sicht einer nach Steuern betrachteten Nettoversorgung ergibt sich ein Versorgungsniveau von maximal 65 bis 70 Prozent des
letzten Nettoeinkommens bzw. auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die zwischen 40 und 50 Prozent der vor Rentenbeginn zuletzt bezogenen
Bruttoeinkünfte lagen.
Eine weitere Ausnahme besteht noch bei den sog. Alt-Direktversicherungen, die bis zum 31.12.2004 als pauschalversteuerte Gehaltsumwandlungs-Direktversicherungen
vereinbart werden konnten und eine weitergehende Vererbbarkeit vorsahen. Die Hinterbliebenenleistungen für Witwer oder Witwen werden in der Regel in Höhe
von 60 Prozent der Anwartschaft auf die Private Altersvorsorge für Familien gewährt. Lediglich in älteren Versorgungsordnungen sind vereinzelt noch Versorgungswerte von 50 Prozent
zu finden. Dem Arbeitgeber stehen bei der Gestaltung der bAV unterschiedliche Varianten zur Verfügung.
Unterstellt man zukünftig ein weiteres Zurückfahren der staatlichen Renten und eine stärkere steuerliche Belastung, dann wird derjenige, der seinen
Lebensstandard im Alter halten will, zusätzliche private und/oder betriebliche Altersvorsorge betreiben müssen. Maßstab für einen konkreten
Versorgungsbedarf ist das letzte Nettoeinkommen, sodass die Aufrechterhaltung eines einmal erreichten Lebensstandards im Ruhestand auch dann erreicht sein
dürfte, wenn die Nettoversorgungsbezüge das letzte Nettoeinkommen nicht vollständig erreichen.
Private Altersvorsorge
Der jährliche Maximalumwandlungsbetrag liegt 2006 und 2007 bei 1.575 EUR, ab 2008 bei 2.100 EUR der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Erfolgt eine
Umwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt, so kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beiträge
verwendet werden. Der Sockelmindestbeitrag liegt bei 60 EUR jährlich. Riester-Verträge können als Rentenversicherung, als Raten-Sparplan oder als
Fonds-Sparplan vereinbart werden.
Für die Beitragszusage mit Mindestleistung ist jede Anpassung ausgeschlossen. Soweit eine durch Entgeltumwandlung finanzierte bAV besteht, ist der Anspruch
des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ausgeschlossen. Dies regelt § 1a Abs. 2 BetrAVG. Hierdurch wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass Arbeitgeber und
Arbeitnehmer eine höhere Entgeltumwandlung für die Private Altersvorsorge für Familien vereinbaren. Die Vorschrift dient lediglich dem Schutz des Arbeitgebers, dieser kann aber entscheiden, auf diesen
Schutz auch zu verzichten.
Anspruchsvoraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Der Anspruch ist auf einen Höchstumwandlungsbetrag
von vier Prozent der jeweils aktuellen BBMG begrenzt. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung kann sofort in voller Höhe geltend gemacht werden. Die sog.
Riester-Förderung nach § 10a EStG wächst nur alle zwei Jahre bis zum Jahre 2008 an. Auch in der bAV ist eine Förderung damit erst ab 2008 in voller Höhe
möglich. Jeder förderberechtigte Arbeitnehmer kann den vollen Betrag umwandeln.
Infos zum Thema Private Altersvorsorge
Der gewohnte Lebensstandard im Alter kann weder heute und noch weniger zukünftig ausschließlich über die gesetzliche Rente aufrechterhalten werden. Vielmehr
muss eine Aufstockung und Ergänzung durch betriebliche und private Vorsorge erfolgen, die vorhandenen Vermögenswerte sinnvoll in Alterseinkommen umgewandelt
werden. Derzeit ist das durchschnittliche Geldvermögen der Älteren deutlich höher als bei Jüngeren; ein Rentnerhaushalt besitzt im Durchschnitt ein
Nettogeldvermögen in Höhe von ca. 44.000 EUR sowie ein Haus- und Grundvermögen von rund 170.000 EUR.
Kapitaleinkünfte werden vielleicht noch neben Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung realisiert. Staatlich geförderte Verträge (Riester-Rente,
Basis-/Rürup-Rente) kommen vielleicht auch noch die Private Altersvorsorge für Familien hinzu. Addiert man diese Einkunftsquellen, so erhält man den Betrag, der im Alter für die Altersversorgung
zur Verfügung steht oder in Kürze stehen wird. Dabei ist die zukünftige steuerliche Behandlung ebenso zu beachten wie die Inflation und deren Ausgleich.
Erstere wird nicht exakt festzustellen sein und letztere kann sich im Zeitlablauf als niedrig oder hoch darstellen.
So schätzt das Statistische Bundesamt in seiner 11. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, dass es im Jahr 2050 bei konservativen Annahmen rund sieben
Millionen oder 44 Prozent mehr Bürger im Alter ab 65 Jahre geben wird. Dagegen steht ein Rückgang der für Versicherer in der Vergangenheit besonders gern
umworbenen Zielgruppe der jungen Berufseinsteiger, Hausstands- und Familiengründer im Alter zwischen 20 und 30 um drei Millionen oder fast ein Drittel ins
Haus. Der Gesamtanteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wird um rund 30 Prozent schrumpfen.
Private Altersvorsorge für Familien
Anfang Juli 2008 wurde das EigRentG mit Wirkung vom 1.1.2008 erlassen. Mit der Riester-Förderung kann jetzt auch die selbst genutzte Wohnimmobilie finanziert
werden. Es existieren grundsätzlich folgende Alternativen, Entnahme während der Ansparphase, Entnahme zu Beginn der Auszahlungsphase und Tilgungsleistungen.
Wird darüber hinaus ein Darlehen benötigt, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu finanzieren, so kann anschließend die Altersvorsorgezulage für
die Tilgungsleistungen genutzt werden.
Als Gesamtbeitrag für 2009 sind 4 Prozent von 40.000 EUR = 1.600 EUR anzusetzen. Abgezogen werden die eigene Grundzulage, die für seine Frau und die drei
Kinder (154 + 154 + 185 + 185 + 185 = 863 EUR), so dass 1.600 EUR minus 863 EUR = 737 EUR als Eigenbeitrag zu leisten sind. Hierfür erhält er die volle
Zulage von 863 EUR. Die Ehefrau sollte einen eigenen Riester vereinbaren und kann ohne weitere Beitragszahlung die eigene und die Zulagen der Kinder
in den eigenen Vertrag investieren.
Neue Anbieter sind Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geworden, die neben Versicherungen und Banken geförderte Anlageprodukte vertreiben. Der Erwerb
von Wohneigentum außerhalb Deutschlands bleibt von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Solche freiwilligen Zuzahlungen können mit dem Anbieter des
Private Altersvorsorge Vertrag individuell vereinbart werden. Spätere Rentenleistungen, die auf diesen nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen, werden
im Gegensatz zu den voll einkommensbesteuerten Leistungen besteuert.
Allgemeine Informationen über die Private Altersvorsorge
Jedem steuerpflichtigen Riester-Berechtigten steht seit dem Veranlagungszeitraum 2002 ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung. Dieser
beträgt ab 2008 jährlich 2.100 EUR. Innerhalb dieser Höchstgrenze können Beiträge für die begünstigten «Altersvorsorge»verträge als Sonderausgaben
steuerlich berücksichtigt werden (zusätzlich zu den gängigen Altersvorsorgeaufwendungen und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen). Zu den begünstigten
Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen.
Entsprechend des persönlichen Spitzensteuersatzes führt der Beitrag zur beabsichtigten Steuerersparnis. Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit
zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in einen Private Altersvorsorge Vertrag einzahlen. So kann
eine existenzsichernde Grundversorgung erreicht werden. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR
Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis-Rentenversicherung vereinbart.
Auch hier ist das Thema Nachhaltigkeit von großer Bedeutung. Es handelt sich hierbei zumeist um fondsgebundene Konstruktionen. Gerade bei Riester-Produkten
gibt es aber auch klassische Renten-Policen, bei denen dieses Thema mit Berücksichtigung finden kann. Wichtig hierbei: Anhand der Wertentwicklung der Fonds
in der Vergangenheit können dem Anleger relativ transparent und klar die Vorteile und Risiken der Einbeziehung eines derartigen Fonds dargelegt werden,
sofern die Altersvorsorge nicht völlig zusammenbricht.