Private Altersvorsorge für Familien
Arten und Formen für eine Private Altersvorsorge.
Neben der Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzuschaffen, wie zum Beispiel durch eine,
eine Private Rentenversicherung,
eine Lebensversicherung,
eine Betriebliche Altersvorsorge,
eine Riester Rente,
eine Rürup Rente
aber auch durch Geldanlagen in
Investmentfonds.
Wie sollte eine Private Altersvorsorge aufgebaut sein
Generell teilt sich eine Private Altersvorsorge in drei Schichten auf (das sogenannte Drei-Schichten-Modell),
1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente).
2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente.
3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondsprodukte.
Steuerliche Behandlung für die Private Altersvorsorge
Die Abgeltungsteuer greift für die Private Altersvorsorge ausschließlich dann, wenn die Auszahlungen als Kapitalerträge zu qualifizieren sind. Wenn also keine Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Eine Ausnahme besteht für Versicherungssparer, wenn diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren seit Vertragsschluss ihre Police ausbezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung gilt für zahlreiche Arten der Altersvorsorge.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Altersvorsorge
Der Schreck bei Prof. Dr. Bert Rürup und seinen Kommissionskollegen war groß, als man nach Einführung der Private Altersvorsorge im Jahr 2005 bemerkte, dass ausgerechnet bei der wichtigsten Zielgruppe - nämlich den Selbstständigen - die Basis«rentenversicherung» gänzlich unattraktiv ist. Der Grund hierfür war einfach: Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der Basis«rentenversicherung» handwerkliche Fehler gemacht, die dazu führten, dass gerade die Selbstständigen bei der Private Altersvorsorge keine steuerlichen Vorteile hatten.
Denn bisher gab es für Selbstständige, also Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft wie z. B. einer OHG, KG, GdbR oder einer Partnerschaftsgesellschaft, keine Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge. Für sie stand weder die bAV noch die Riester Förderung zur Verfügung und die Private Altersvorsorge war so gestrickt. Ist die Private Altersvorsorge ein Muss für Selbstständige? Ja, denn es ist für den Selbstständigen der einzig staatlich geförderte Versorgungsweg.
Ein Selbstständiger zahlt monatlich 500 EUR ein, 300 EUR für die Private Altersvorsorge für Familien, 200 EUR für die Absicherung gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko. Wird er nach fünf Jahren berufsunfähig, so hat er bis zu diesem Zeitraum 5 × 12 × 500 EUR = 30.000 EUR an Beiträgen eingezahlt. Von diesen Beiträgen sind maximal 72 Prozent als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, so dass die effektiven Aufwendungen bei einem Steuersatz von 40 Prozent auf durchschnittlich 364 EUR sinken.
Es empfiehlt sich hier die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer vorzusehen. Denn diese ergibt in der Regel die höchste Kapitalabfindung. Wollen Sie hingegen die Private Altersvorsorge in Anspruch nehmen, so vereinbaren Sie eine monatliche Rentenzahlung und eine relativ kurze Rentengarantiezeit von fünf oder zehn Jahren, wenn die familiäre Situation dies zulässt und der Vergleich mit einer längeren Mindestrentengarantiezeit zu einem nicht wesentlich schlechteren Ergebnis führt.
Private Altersvorsorge für Familien
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Familien sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Altersvorsorge für Familien mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Altersvorsorge
Für die Planung der Altersvorsorge bedeutet dies jedoch, dass die reine Betrachtung der Ansparphase (Ermittlung der aktuellen Versorgungslücke und
Hochrechnung auf das Rentenbeginnalter) nicht mehr ausreicht. Stattdessen ist nun eine Lebenszyklusbetrachtung erforderlich, bei der auch die
Rentenbezugszeit einbezogen und eine steuerliche Nettobetrachtung vorgenommen wird. Hierzu ist in der Regel die Verwendung entsprechender Planungssoftware
für die Altersvorsorge erforderlich, weil die Vielzahl der zu beachtenden Variablen nur noch so berechenbar ist.
Die starke Veränderung von Erwerbsbiografien (zunehmender Wechsel zwischen angestellter und selbstständiger Tätigkeit, wechselnde Phasen der Erwerbstätigkeit
und der Erwerbslosigkeit), zunehmend unsichere Zukunftsaussichten und auch ganz klassische Unwägbarkeiten der Lebensplanung senken das Interesse an
Versicherungsprodukten, die über Jahrzehnte hinweg starr und unflexibel gestaltet sind. Stattdessen werden zunehmend Produkte nachgefragt, die nicht nur
eine sehr flexible Verwendung der aufgebauten Leistungen, wie die Private Altersvorsorge, sondern auch Flexibilität in der Ansparphase zulassen.
Alle vom Mitarbeiter durch Gehaltsverzicht finanzierten Versorgungsleistungen fallen unter den Begriff der bAV und damit auch unter den Schutz des
Betriebsrentengesetzes. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn eine beitragsorientierte Leistungszusage (§1 Abs. 2 Nr. 1), eine Beitragszusage
mit Mindestleistung (Nr. 2), eine Entgeltumwandlung (Nr. 3) oder Eigenbeiträge (Nr. 4) vereinbart wurden. Der Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung ist
seit 2002 in Höhe von bis zu vier Prozent der BBMG West vorgesehen worden.
Allgemeines über die Private Altersvorsorge
Die bisherigen Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur befristet
gewährt wird. Im Unterschied zum alten Recht ist für die Bewilligung einer Rente allein ausschlaggebend, in welchem Umfang der Versicherte in einem
beliebigen Beruf erwerbstätig sein kann. Wenn die verbliebene Erwerbsfähigkeit auf einen Wert zwischen drei und sechs Stunden pro Tag herabgesunken ist, so
besteht ein Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente.
Eine weitere Ausnahme besteht noch bei den sog. Alt-Direktversicherungen, die bis zum 31.12.2004 als pauschalversteuerte Gehaltsumwandlungs-Direktversicherungen
vereinbart werden konnten und eine weitergehende Vererbbarkeit vorsahen. Die Hinterbliebenenleistungen für Witwer oder Witwen werden in der Regel in Höhe
von 60 Prozent der Anwartschaft auf die Private Altersvorsorge für Familien gewährt. Lediglich in älteren Versorgungsordnungen sind vereinzelt noch Versorgungswerte von 50 Prozent
zu finden. Dem Arbeitgeber stehen bei der Gestaltung der bAV unterschiedliche Varianten zur Verfügung.
Der Bezug von Waisenrenten wird auf den Bezug des gesetzlichen Kindergeldes bis zum 18. Lebensjahr begrenzt, darüber hinaus nur für die Dauer der
Berufsausbildung und bis maximal zum 27. Lebensjahr. Die Höhe der Waisenrente liegt im Normalfall bei 10 Prozent für Halbwaisen und 20 Prozent für Vollwaisen
der Anwartschaft auf Altersversorgung. Im Leistungsfall allerdings muss das gesamte angesammelte Deckungskapital zur Verfügung gestellt werden, also die
Beiträge und die daraus erzielten Erträge.
Private Altersvorsorge
Der jährliche Maximalumwandlungsbetrag liegt 2006 und 2007 bei 1.575 EUR, ab 2008 bei 2.100 EUR der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Erfolgt eine
Umwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt, so kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beiträge
verwendet werden. Der Sockelmindestbeitrag liegt bei 60 EUR jährlich. Riester-Verträge können als Rentenversicherung, als Raten-Sparplan oder als
Fonds-Sparplan vereinbart werden.
Eine Vererbung der angesammelten Beitragsmittel ist darüber hinaus nicht möglich. Es kann aber im Rahmen der bAV auf die Möglichkeit der Hinterbliebenenversorgung
zurückgegriffen werden. Die Zulagenförderung für eine Private Altersvorsorge für Familien kann seit dem 1.1.2005 als einmaliger Dauer-Zulagenantrag beantragt werden. Bei Auszahlungsplänen, wie sie für
Riester-geförderte bAV möglich sind, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Anpassung. Diese Auszahlungspläne sind keine laufenden Leistungen im Sinne des
§ 16 Abs. 1 BetrAVG.
Ein Arbeitnehmer wandelt schon seit Jahren Entgelt in Höhe eines Beitrages von 2 Prozent der BBMG um. Anfang 2006 macht er seinem Arbeitgeber gegenüber einen
Anspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von weiteren 4 Prozent der BBG geltend. Sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht tarifgebunden, kann der Arbeitnehmer
den Anspruch entsprechend geltend machen. Sind der Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber beide tarifgebunden, und soll übertarifliches Entgelt umgewandelt
werden, ist dies uneingeschränkt möglich.
Infos zum Thema Private Altersvorsorge
Ein typisches Versorgungsszenario in Deutschland: Der Versorger der Familie, meist der Mann, hat zu aktiven Berufszeiten, meist zur Zeit der Familiengründung,
eine Altersvorsorge» und/oder eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Idealerweise waren diese so bemessen, dass eine Versorgungslücke im Alter
und/oder die Versorgung Hinterbliebener sichergestellt waren. Was aber meist vergessen wurde, ist eine ausreichende Versorgung des Partners/der Partnerin,
die oder der ohnehin durch Erziehungszeiten oder Teilzeittätigkeit schlechter abgesichert ist.
Andererseits ist zu berücksichtigen, dass eine aus Arbeitgebersicht nicht kalkulierbare und nicht steuerbare Gehaltssteigerung im Tariflohnbereich durch
eine automatische Indexierung der Versorgungsanwartschaft erfolgt. Beim Durchschnittsgehaltsplan richtet sich die Private Altersvorsorge für Familien nach einem ggf. nach
Dienstjahren gestaffelten, bestimmten Prozentsatz des durchschnittlich während einer bestimmten Periode, z. B. der letzten fünf oder zehn Jahre oder der
gesamten Dienstzeit, bezogenen Gehaltsniveaus.
Eine spezielle Spielart der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist die gleichzeitige Fondsanlage, also verbunden mit einer Kapitalbildung und
damit einem Element der «Altersvorsorge. Diese Vertragsform erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) kommt in
seiner Pflegestudie 2008 zu dem Ergebnis, dass - berücksichtigt man einen realistischen Steigerungssatz bei den Ausgaben für Pflege von 2,5 Prozent pro Jahr
der Beitragssatz 2055 bei 7 Prozent liegen dürfte.
Private Altersvorsorge für Familien
Anfang Juli 2008 wurde das EigRentG mit Wirkung vom 1.1.2008 erlassen. Mit der Riester-Förderung kann jetzt auch die selbst genutzte Wohnimmobilie finanziert
werden. Es existieren grundsätzlich folgende Alternativen, Entnahme während der Ansparphase, Entnahme zu Beginn der Auszahlungsphase und Tilgungsleistungen.
Wird darüber hinaus ein Darlehen benötigt, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu finanzieren, so kann anschließend die Altersvorsorgezulage für
die Tilgungsleistungen genutzt werden.
Dabei wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Satz ist ab 2005 deutlich niedriger als bisher. Wurde die Kapitalleistung aus einer
Rentenversicherung gewählt, so wird das Kapital ebenfalls steuerfrei ausgezahlt. Für Neuverträge ab 2005 entfällt bei Kapitallebensversicherungen die
Steuerfreiheit der Erträge. Sie bestand bislang bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und fünfjähriger Beitragszahlungsdauer. Steuerpflichtig wird
dann die Leistung als Differenz zwischen der Versicherungsleistung.
Würde er die 20.000 EUR in eine private Rentenversicherung mit Ertragsanteilsbesteuerung investieren, so könnte eine Rendite von ca. 4,2 Prozent nach Steuern
erzielt werden. Investiert der Rentner für die Basis-Rentenversicherung weniger als 5.948 EUR, so ist diese aufgrund des sogenannten Verpuffungseffektes
weniger rentabel als die Private Altersvorsorge mit Ertragsanteilsbesteuerung. Durch den hohen Einmalbeitrag von 20.000 EUR wird jener Effekt aber bei
Weitem überkompensiert.
Allgemeine Informationen über die Private Altersvorsorge
Würden die Beiträge in Höhe von 30.000 EUR aus dem versteuerten Einkommen in eine private Rentenversicherung in der dritten Schicht der Altersvorsorge
finanziert, so würde die Berufsunfähigkeitsrente mit 38 Prozent versteuert, so dass 4.525 EUR als Monatsrente bei 25 Prozent konstantem Steuersatz
resultieren (5.000 EUR × 0,38 × 0,25 = 475 EUR) und damit im gleichen Zeitraum 25 × 12 × 4.525 EUR = 1.357.500 EUR zur Verfügung stehen. Die Altersrente
erreicht 756 EUR (800 EUR × 0,22 × 0,25 = 44 EUR) gezahlt.
Nach über zweijährigen Verhandlungen der Koalition wurde das Wohneigentum im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes in die staatlich geförderte Altersvorsorge
integriert. Die letzte Hürde wurde am 4.7.2008 durch die Bundesratszustimmung genommen. Dieser Beitrag gibt Ihnen stichwortartig einen Überblick über die
wichtigsten Punkte der neuen Wohn-Riester-Förderung. Im Gegenzug zum Wegfall der Eigenheimzulage wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 verankert, das
selbst genutzte Wohneigentum besser in die geförderte Private Altersvorsorge zu integrieren.
Das Hauptproblem dabei ist nicht einmal, möglichst gute Rentenfonds hierfür zu finden, sondern vor allem der Fiskus. Übersteigen die Zinserträge den
Sparerfreibetrag (Ehepaare: 1.500 EUR; Alleinstehende: 750 EUR), so fließt ein nicht unerheblicher Teil davon ans Finanzamt. Gerade deswegen war und ist
eine Fonds-Police im Prinzip eine interessante Alternative zum Investmentfonds-Sparplan bei einer Bank oder Fondsgesellschaft. Dieses Privileg wird nach
Einführung der Abgeltungsteuer (Anfang 2009) gerade für die Aktienanlage besonders wertvoll.