Private Altersvorsorge für Familien
Arten und Formen für eine Private Altersvorsorge.
Neben der Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzuschaffen, wie zum Beispiel durch eine,
eine Private Rentenversicherung,
eine Lebensversicherung,
eine Betriebliche Altersvorsorge,
eine Riester Rente,
eine Rürup Rente
aber auch durch Geldanlagen in
Investmentfonds.
Wie sollte eine Private Altersvorsorge aufgebaut sein
Generell teilt sich eine Private Altersvorsorge in drei Schichten auf (das sogenannte Drei-Schichten-Modell),
1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente).
2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente.
3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondsprodukte.
Steuerliche Behandlung für die Private Altersvorsorge
Die Abgeltungsteuer greift für die Private Altersvorsorge ausschließlich dann, wenn die Auszahlungen als Kapitalerträge zu qualifizieren sind. Wenn also keine Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Eine Ausnahme besteht für Versicherungssparer, wenn diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren seit Vertragsschluss ihre Police ausbezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung gilt für zahlreiche Arten der Altersvorsorge.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Altersvorsorge
Interessant kann diese Möglichkeit für all diejenigen sein, die ansonsten keinen günstigen Versicherungsschutz vereinbaren können. Steuerlich kann sich die Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung (BUZ) zum Hauptvertrag lohnen, allerdings nicht zwangsläufig. Es kommt sehr entscheidend darauf an, ob und wann die versicherte Person berufsunfähig wird. Die landläufige Meinung, dass die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien ein unschlagbares Argument für den Abschluss kombinierter Private Altersvorsorge sei, ist mit erheblicher Vorsicht zu betrachten.
Bei der Private Altersvorsorge ist eine stufenweise Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen vorgesehen. In der Endstufe im Jahr 2025 wird ein Höchstbetrag in Höhe von 20.000 EUR steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht. Bei zusammen veranlagten Ehegatten sind es dann zwei mal 20.000 EUR, also 40.000 EUR. Mit der Einführung im Jahr 2005 wurde der Abzugsrahmen noch auf 60 Prozent des Höchstbetrages begrenzt. Jedes Jahr erhöht sich seither der Abzugsrahmen um je 2 Prozentpunkte, bis er schließlich 100 Prozent im Jahr 2025 erreichen wird.
Neben den Arbeitgeberbeiträgen sieht das BetrAVG die Möglichkeit vor, dass der Arbeitnehmer auch Eigenbeiträge zurFinanzierung der betrieblichen Versorgungszusage erbringen kann. Diese erfolgen aus dem versteuerten Einkommen des Arbeitnehmers, können aber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 10a und Abschnitt XI EStG förderfähig sein. Diese Möglichkeit steht jedoch unmittelbar nur nicht beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführern offen, da Voraussetzung in der Private Altersvorsorge für Familien ist.
Die Erhöhung des Versicherungsbeitrags von Jahr zu Jahr ist insbesondere für den Vermittler ein Geschäft. Für den Kunden ist es wichtiger, bei der Verwendung der Überschussanteilssysteme dynamische Komponenten in die Aufschub- und Rentenbezugszeit zu integrieren. Von einer Dynamisierung des Vertrages ist i. d. R. abzuraten. Diese Nachteile sollte man dem Effekt des Inflationsausgleichs durch eine Private Altersvorsorge gegenüber stellen.
Private Altersvorsorge für Familien
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Familien sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Altersvorsorge für Familien mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Altersvorsorge
Der Gestaltung von Lebensversicherungen sollte eine genaue Analyse des Verwendungszwecks vorausgehen, da ein Nachteil die Langfristigkeit ist, die sich in
Nachteilen bei vorzeitiger Auflösung äußert. Es gibt zunehmend Möglichkeiten der Flexibilisierung, wie z.B. die Abrufoption, um die Versorgung der
langfristig kaum übersehbaren Veränderung von Lebensumständen leichter anpassen zu können. Beachten muss man auch die steuerliche Behandlung, denn Fehler
bei der Gestaltung können empfindliche Steuernachteile nach sich ziehen.
Dennoch hat gerade das Alterseinkünftegesetz zu einer Steigerung der Attraktivität von privaten Rentenversicherungen geführt, zumindest dann, wenn sie als
Rente ausgezahlt werden. Außerdem haben die Rentenreformen der letzten Jahre zum einen das Bewusstsein in der Bevölkerung für den Bedarf einer zusätzlichen,
Private Altersvorsorge verschärft sowie den Anstoß zur Entwicklung neuer Produkte gegeben. Hinterbliebenenversorgung: Risiko-, gemischte
Lebensversicherungen sowie Rentenversicherungen mit Rentengarantie dienen zur Versorgung hinterbliebener Angehöriger.
Der Gesetzgeber favorisiert diese Besteuerung als Regelbesteuerung auf Grund des BVerfG-Urteils zur unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen
(BVerfG, Urteil vom 06.03.2002, 2 BvL 17/99). Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass er aus steuerlich unbelasteten Gehaltsbestandteilen eine
Altersversorgung aufbauen kann und die Steuerlast in eine Zeit fällt, in der außer in wenigen Ausnahmefällen (zum Beispiel hohe Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung etc.) nur sehr niedrige zu versteuernde Einkünfte anfallen.
Allgemeines über die Private Altersvorsorge
Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters- und/oder
Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Die Einführung dieser Zusageart stellt eine Reaktion auf die betriebliche Praxis dar, in der
schon seit geraumer Zeit das Bestreben der Unternehmen groß war, anstelle einer Zusage für eine Leistung den Aufwand für eine Leistung festzulegen. Seit
dem 1.1.1999 befindet sich der Begriff beitragsorientierte Leistungszusage nunmehr im BetrAVG.
Doch ihre Finanzierung im Umlageverfahren kann aufgrund der demografischen Entwicklung das derzeitige Versorgungsniveau zukünftig nicht mehr aufrechterhalten,
es sei denn, die Beiträge würden auf ca. 30 Prozent des Bruttogehaltes erhöht. Um dies zu vermeiden, war der Gesetzgeber gezwungen, im AVmG drastische
Einschränkungen für die Private Altersvorsorge für Familien zu beschließen. Der jungen und mittleren Generation bis zum 45. Lebensjahr muss damit klar sein, dass ihr Beitrag
in die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Der Bezug von Waisenrenten wird auf den Bezug des gesetzlichen Kindergeldes bis zum 18. Lebensjahr begrenzt, darüber hinaus nur für die Dauer der
Berufsausbildung und bis maximal zum 27. Lebensjahr. Die Höhe der Waisenrente liegt im Normalfall bei 10 Prozent für Halbwaisen und 20 Prozent für Vollwaisen
der Anwartschaft auf Altersversorgung. Im Leistungsfall allerdings muss das gesamte angesammelte Deckungskapital zur Verfügung gestellt werden, also die
Beiträge und die daraus erzielten Erträge.
Private Altersvorsorge
Der jährliche Maximalumwandlungsbetrag liegt 2006 und 2007 bei 1.575 EUR, ab 2008 bei 2.100 EUR der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Erfolgt eine
Umwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt, so kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beiträge
verwendet werden. Der Sockelmindestbeitrag liegt bei 60 EUR jährlich. Riester-Verträge können als Rentenversicherung, als Raten-Sparplan oder als
Fonds-Sparplan vereinbart werden.
Der Vorteil solcher Leistungspläne besteht darin, dass der Versorgungsaufwand für den Arbeitgeber kalkulierbar bleibt und den wirtschaftlichen Verhältnissen
des Betriebes individuell angepasst werden kann. Ob solch eine Private Altersvorsorge für Familien bedarfsgerecht sind und z. B. auch die Betriebstreue eines Mitarbeiters
ausreichend berücksichtigen, ist stets zu hinterfragen. Die sog. Gruppenplankonzeption sieht vor, dass die Mitarbeiter in bestimmten Gehalts- oder
Tarifgruppen auch in Abhängigkeit von der Dienstzugehörigkeit eingestuft werden.
Für über vier Prozent der BBMG hinausgehende, nach dem 1.1.2002 erteilte Entgeltumwandlungszusagen setzt der gesetzliche Insolvenzschutz erst zwei Jahre nach
Zusageerteilung ein (gem. § 7 Abs. 5 Satz 3 erster Halbsatz BetrAVG). Die Höhe der geschützten unverfallbaren Anwartschaft bemisst sich nach dem Ausscheiden
des Mitarbeiters auch nicht mehr ratierlich. Entscheidend ist vielmehr der bis zum Ausscheiden erreichte Anwartschaftsbarwert gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3
BetrAVG in Verbindung mit § 2 Abs. 5a BetrAVG.
Infos zum Thema Private Altersvorsorge
Je stärker die Arbeitgeber mit Anreizen und Bonusregelungen unterstützend tätig werden, umso eher ist eine umfassende Beteiligung der Arbeitnehmer zu
erreichen. Viele Beispiele aus der Praxis belegen dies. Es bedarf entsprechender Anreize, um die Mitarbeiter zu finanziellen Aufwendungen zu motivieren, die
sie ansonsten aufgrund knapper Haushaltslage zurückstellen oder vollständig ablehnen würden. Allerdings wären einige Rahmenbedingungen zu setzen, die den
Erfolg der bAV erst ermöglichen würden.
Andererseits ist zu berücksichtigen, dass eine aus Arbeitgebersicht nicht kalkulierbare und nicht steuerbare Gehaltssteigerung im Tariflohnbereich durch
eine automatische Indexierung der Versorgungsanwartschaft erfolgt. Beim Durchschnittsgehaltsplan richtet sich die Private Altersvorsorge für Familien nach einem ggf. nach
Dienstjahren gestaffelten, bestimmten Prozentsatz des durchschnittlich während einer bestimmten Periode, z. B. der letzten fünf oder zehn Jahre oder der
gesamten Dienstzeit, bezogenen Gehaltsniveaus.
Eine spezielle Spielart der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist die gleichzeitige Fondsanlage, also verbunden mit einer Kapitalbildung und
damit einem Element der «Altersvorsorge. Diese Vertragsform erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) kommt in
seiner Pflegestudie 2008 zu dem Ergebnis, dass - berücksichtigt man einen realistischen Steigerungssatz bei den Ausgaben für Pflege von 2,5 Prozent pro Jahr
der Beitragssatz 2055 bei 7 Prozent liegen dürfte.
Private Altersvorsorge für Familien
Basis-Rente (Rürup-Rente) heißt die seit 2005 am Markt angebotene, private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG. Sie richtet
sich primär an Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Rentner und Arbeitnehmer. Die Finanzverwaltung prüft die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen,
ob der steuerliche Abzug der Beiträge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs- oder Vertragsunterlagen. Für
Senioren ergibt sich bei einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 EUR p.a. ein beachtlicher Steuervorteil.
Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d.h. 12.800 EUR steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende
Basis-Rentenversicherung vereinbart. Ein Vergleich erzielt bei seinem Steuersatz von 30 Prozent eine Steuerersparnis von 2.529 EUR, so dass er nur 17.471 EUR
Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten muss. Somit erhält er bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung von 24 Jahren und der
Besteuerung der Leistungsphase eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.
Neue Anbieter sind Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geworden, die neben Versicherungen und Banken geförderte Anlageprodukte vertreiben. Der Erwerb
von Wohneigentum außerhalb Deutschlands bleibt von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Solche freiwilligen Zuzahlungen können mit dem Anbieter des
Private Altersvorsorge Vertrag individuell vereinbart werden. Spätere Rentenleistungen, die auf diesen nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen, werden
im Gegensatz zu den voll einkommensbesteuerten Leistungen besteuert.
Allgemeine Informationen über die Private Altersvorsorge
Würden die Beiträge in Höhe von 30.000 EUR aus dem versteuerten Einkommen in eine private Rentenversicherung in der dritten Schicht der Altersvorsorge
finanziert, so würde die Berufsunfähigkeitsrente mit 38 Prozent versteuert, so dass 4.525 EUR als Monatsrente bei 25 Prozent konstantem Steuersatz
resultieren (5.000 EUR × 0,38 × 0,25 = 475 EUR) und damit im gleichen Zeitraum 25 × 12 × 4.525 EUR = 1.357.500 EUR zur Verfügung stehen. Die Altersrente
erreicht 756 EUR (800 EUR × 0,22 × 0,25 = 44 EUR) gezahlt.
Der für die ökologische Anlage bestimmte Teil des Kapitals wird in Fonds investiert. Bei Riester-Produkten gibt es klassische Produkte, von denen ein
vergleichsweise geringer Teil nachhaltig in Form von Fonds investiert wird. Bei fondsgebundenen Renten-Policen ist der Anteil hingegen deutlich höher.
Sollte über Private Altersvorsorge Produkte die Resonanz deutlich größer werden, dürfte das auch Rückwirkungen auf andere Altersvorsorge Produkte haben.
Versicherungsprodukte sind für viele Anleger in Deutschland die wichtigste Säule für die Vermögensanlage.
Die Regelungen für Zuzahlungen und Zuzahlungshöhen sind sehr uneinheitlich. So bieten manche Anbieter bereits freiwillige Zuzahlungsmöglichkeiten ab
mindestens 500 EUR an, andere wollen mindestens 1.500 EUR oder 2.500 EUR als einmaligen Zuzahlungsbeitrag erhalten. Für den Kunden sind
Zuzahlungsmöglichkeiten immer dann interessant, wenn über den normalen Jahresbeitrag hinaus durch zusätzliche Einkünfte steuerlich geförderte Aufstockungen
der Basis-Rentenansprüche gewünscht werden.