Private Altersvorsorge für Geringverdiener
Arten und Formen für eine Private Altersvorsorge.
Neben der Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzuschaffen, wie zum Beispiel durch eine,
eine Private Rentenversicherung,
eine Lebensversicherung,
eine Betriebliche Altersvorsorge,
eine Riester Rente,
eine Rürup Rente
aber auch durch Geldanlagen in
Investmentfonds.
Wie sollte eine Private Altersvorsorge aufgebaut sein
Generell teilt sich eine Private Altersvorsorge in drei Schichten auf (das sogenannte Drei-Schichten-Modell),
1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente).
2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente.
3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondsprodukte.
Steuerliche Behandlung für die Private Altersvorsorge
Die Abgeltungsteuer greift für die Private Altersvorsorge ausschließlich dann, wenn die Auszahlungen als Kapitalerträge zu qualifizieren sind. Wenn also keine Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Eine Ausnahme besteht für Versicherungssparer, wenn diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren seit Vertragsschluss ihre Police ausbezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung gilt für zahlreiche Arten der Altersvorsorge.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Altersvorsorge
Wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Private Altersvorsorge als auch die Riester-Rente. Die Tarifangebote unterscheiden sich auch hinsichtlich der zu vereinbarenden Aufschubzeiten und Mindestaufschubzeiten. Während einige Anbieter mindestens sieben Jahre als Aufschubzeit verlangen, sind andere erst ab zwölf oder 15 Jahren Aufschubdauer bereit, Angebote abzugeben. Bei der Allianz etwa können Versicherte neben laufenden Prämien jederzeit Summen ab 1.000 EUR zuschießen.
Die Vorsorgeaufwendungen nach der Gesetzeslage vor 2005 betrugen 5.069 EUR (siehe Tabelle 2). Um nun die gesamten Vorsorgeaufwendungen für das Jahr 2007 nach den neuen Regelungen des Jahressteuergesetzes 2007 zu berechnen, werden die Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht (vor 2005) in Höhe von 5.069 EUR und die abzugsfähigen Private Altersvorsorge addiert. Somit sind also die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 7.738 EUR aus Tabelle 5 genau um 2.669 EUR höher als die Vorsorgeaufwendungen.
Im Unterschied zu den Selbstständigen besitzen Arbeitnehmer die Möglichkeit, neben der Basis-Rente auch eine bAV oder eine Riester Förderung in Anspruch nehmen zu können. Bei Arbeitnehmern muss außerdem der Vergleich zwischen der Basis Rente, einer privaten Rente mit Ertragsanteilsbesteuerung, der bAV und der Riester Förderung durchgeführt werden, um so die aktuell günstigste Förderung zu ermitteln. Grundsätzlich gilt, Privat Krankenversicherte werden primär die bAV oder die Private Altersvorsorge für Geringverdiener mit Kapitalwahlrecht.
Einige Versicherer eröffnen die Möglichkeit, einen niedrigeren Garantiezins von z. B. 1,5 Prozent statt 3,25 Prozent zu vereinbaren. Dadurch wird ein größerer Teil der Überschüsse in Aktienfonds investiert. Wer in Fonds investieren möchte, sollte dies unabhängig von einer Lebens- oder Rentenversicherung tun. Dies dürfte in der Regel kostengünstiger und effektiver sein. Im Sinne der sicheren Private Altersvorsorge können ungewollte negative Effekte entstehen, wenn sich die Wertsteigerung der Fondsanlagen nicht gem. Prognoserechnungen entwickelt.
Private Altersvorsorge für Geringverdiener
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Geringverdiener sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Altersvorsorge für Geringverdiener mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Altersvorsorge
Unter diesem Begriff ist die mit dem Altersvermögensgesetz und dem Altersvermögensergänzungsgesetz ab 1.1.2002 eingeführte staatlich geförderte,
private Altersvorsorge auf Basis des Kapitaldeckungsverfahrens bekannt geworden. Die Riester-Rente soll die Versorgungslücke schließen, die durch die
gleichzeitige Minderung des Rentenniveaus durch Veränderung der Rentenanpassungsformel entstanden ist. Ein Riester-Vertrag kann als Banksparplan, als
private Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden.
Der Altersvorsorge-Sparer hat zu einem Altersvorsorgevertrag einen Mindesteigenbeitrag zu erbringen. Der Name ist etwas irreführend, da dieser Beitrag nicht
komplett vom Sparer selbst aufgebracht werden muss, sondern nur den nach Grundzulage und Kinderzulagen verbleibenden Betrag. Einen vollen Anspruch auf diese
Zulagen bzw. alternativ den höchst möglichen Sonderausgabenabzug hat er nur, wenn der Private Altersvorsorge Vertrag folgende Mindesteigenbeiträge seit 2008: 4
Prozent, maximal 2.100 EUR aufweist.
Unter einer Aufbau-Versicherung versteht man eine Todesfall-Versicherung bzw. langfristige gemischte Versicherung mit der vertraglich zugestandenen
Möglichkeit, neben den regulären Prämien einmal oder mehrmals Sonderzahlungen zu leisten, um dadurch einen früheren Ablauf der Versicherung bei
gleichbleibender Versicherungssumme herbeizuführen. Auf diese Weise wird auf der Grundlage der anfänglichen Todesfall-Versicherung durch die Sonderzahlungen
eine z.B. bereits im Alter von 65 fällige Versicherung und damit eine Altersvorsorge betrieben.
Allgemeines über die Private Altersvorsorge
Kern des Alterseinkünftegesetzes, das zum 1.1.2005 in Kraft trat, ist die nachgelagerte Besteuerung. Hierbei bleiben die Beiträge im Zeitpunkt der Zahlung
bis zu den Höchstgrenzen der einzelnen Durchführungswege steuerfrei. Im Alter, also in der Auszahlungsphase, werden die Rentenzahlungen in voller Höhe unter
Berücksichtigung von Freibeträgen der Einkommensteuer unterworfen. Bei vorgelagert versteuerten Rentenleistungen wurde der sog. Ertragsanteil deutlich
abgesenkt, es gilt: Je später der Beginn der Rente, desto niedriger der Anteil, der versteuert werden muss.
Für die Unternehmen besitzt die bAV Liquiditäts- und Finanzierungseffekte, deren Ausmaß nicht zuletzt von den steuerlichen Vorteilsmöglichkeiten abhängig ist.
Auch Innenfinanzierungsmöglichkeiten, beispielsweise bei der Pensionsrückstellungsbildung, sorgen unter Umständen für zusätzliche Liquidität. Andererseits
sind Bilanzeffekte, Interessen bei Unternehmensverkauf und -kauf, Bilanzausweispflichten und Motive zur Bilanzverkürzung zu berücksichtigen. Die externe
Private Altersvorsorge für Geringverdiener dient der Förderung der wettbewerbsorientierten Marktinstrumente.
Tendenziell ist damit zu rechnen, dass die mittelbaren Versorgungswege, also insbesondere Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherung und evtl. auch
die Unterstützungskasse erheblichen Zulauf erhalten. Es ist auch zu erwarten, dass die Pensionszusage in ihrer Bedeutung abnimmt und aufgrund des
Bilanzausweises, der neuen Bilanzierungsrichtlinien und der Voraussetzungen für die Kreditgewährung durch Banken ihre Führungsrolle als Durchführungsweg
mittelfristig verlieren kann. Die Pensionszusagen dominieren anteilmäßig die Deckungsmittel von insgesamt rund 354 Mrd. EUR.
Private Altersvorsorge
Beruht eine Anwartschaft auf Entgeltumwandlung, so gelten auch Sonderregelungen hinsichtlich der Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG. Es ist hier
Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 einschlägig. Soweit betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung finanziert wird, ist der Arbeitgeber
verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um ein Prozent anzupassen. Bei der Direktversicherung und der Pensionskasse als Versorgungseinrichtung kann
anstelle dieser Anpassungsgarantie eine laufende Rentenerhöhung unter Berücksichtigung aller Überschussanteile erfolgen.
Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, die Höhe der Entgeltumwandlung von Jahr zu Jahr bis zu maximal 4 Prozent der jeweiligen BBMG zu wählen. Seit
dem 1.1.2005 besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu den 4 Prozent weitere 1.800 EUR umzuwandeln, vorausgesetzt, es wurden zuvor keine Beiträge nach § 40b
EStG pauschalversteuert eingebracht. Es tritt die sofortige Unverfallbarkeit gemäß § 1b Abs. 5 BetrAVG bei Entgeltumwandlung ein. Diese sofortige
Unverfallbarkeit führt für die Private Altersvorsorge für Geringverdiener bei Entgeltumwandlung ab dem 1.1.2002 zu einem sofortigen gesetzlichen Insolvenzschutz.
Lediglich bei der Unterstützungskasse besteht aufgrund der gesetzlich eingeschränkten steuerwirksamen Dotierungsmöglichkeiten während der Aktivitätsphase
eine Kombination von beschränktem Anwartschaftsdeckungs- und Kapitaldeckungsverfahren. Die Ansammlung der Versorgungsmittel kann innerhalb des Unternehmens
bei Direkt-/Pensionszusage oder außerhalb des Unternehmens bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung oder
Pensionsfonds durch eine Ansammlung der Mittel erfolgen.
Infos zum Thema Private Altersvorsorge
Bei beitragsorientierten Versorgungssystemen wird die zugesagte Versorgungsleistung unmittelbar aus einem definierten Beitrag abgeleitet. In der Praxis zeigt
sich vermehrt ein Interesse der Arbeitgeber daran, unter Kalkulationssicherheitsaspekten den mit der bAV verbundenen Aufwand fixieren zu können. Dies ist
über ein echtes Beitragsprimat, d. h. eine konkrete Versorgungsverpflichtung des Arbeitgebers, die sich ausschließlich auf die Bereitstellung zur
Finanzierung nicht garantierter Versorgungsleistungen beschränkt.
Die Fördermaßnahmen im Rahmen der für die zusätzliche Private Altersvorsorge für Geringverdiener können den Aufbauprozess auf freiwilliger Grundlage sinnvoll unterstützen. Bei entsprechender
Planungssicherheit und einer mittelfristigen Fortschreibung der Rahmenbedingungen sollte eine stärkere Durchdringung insbesondere bei den Personengruppen
initiiert werden können, die zu zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen aufgerufen sind. Zielsetzung sollte eine ungehinderte Fortsetzung des bisherigen
Wachstumskurses der bAV sein.
Unterschiedliche Beschäftigungsgrade und -intensitäten während eines Arbeitsverhältnisses führen bei ausschließlich am Endgehalt oder ausschließlich an der
Dienstzeit orientierten Versorgungskonzeptionen durchaus zu Ungerechtigkeiten. Dementsprechend werden Teilzeitbeschäftigung bzw. wechselnde unterschiedliche
Arbeitszeiten entsprechend ihren tatsächlichen Anteilen an der individuellen Lebensarbeitszeit des Mitarbeiters bewertet und ein individueller
Beschäftigungsgrad über die gesamte Dienstzeit ermittelt.
Private Altersvorsorge für Geringverdiener
Leistungen aus privaten Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden, sind weiterhin nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dabei
wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Ertragsanteil sinkt ab 2005 um ca. 10 Prozent und beträgt bei 60 Jahren statt bisher 32
Prozent nur noch 22 Prozent, bei 65 Jahren statt bisher 27 Prozent nur noch 18 Prozent. Diese Regelung ergibt sich aus § 22 Nr. 1 Satz 3 a bb EStG für
Rentenleistungen aus privaten Rentenversicherungen, die als Altverträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.
Nicht erwerbstätige Männer und Frauen, die sich in der dreijährigen Kindererziehungszeit befinden (Erziehungsurlaub), haben Anspruch auf staatliche Förderung.
Wird kein weiteres Einkommen erzielt, so wird die bei geringfügiger Beschäftigung zu berücksichtigende Mindestbeitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Die
Kostenverteilung über die Laufzeit kann durch den einen erheblichen Einfluss auf die Rentenhöhe besitzen. Einige Anbieter verteilen die Kosten über fünf oder zehn Jahre,
andere verteilen sie über die gesamte Laufzeit.
Diese fiktiven Beträge müssen im Alter in der Einkommensteuer angegeben und versteuert werden (sog. fiktive Auszahlungsphase). Diese Phase sollte zwischen
der Vollendung des 60. und des 68. Lebensjahres vertraglich vereinbart werden. Ab diesem Zeitpunkt muss dann dieser Betrag für die Private Altersvorsorge anteilig jährlich bis zu seinem
85. Lebensjahr als Einnahme versteuert werden. Alternativ kann in diesem Zeitraum auch der fiktive Betrag auf dem Wohnförderkonto auf einen Schlag versteuert
werden, mit dem Vorteil, dass dann nur 70 Prozent des Betrags zu versteuern sind.
Allgemeine Informationen über die Private Altersvorsorge
Ein Investment-Sparplan - beispielsweise mit der Zielsetzung private Altersvorsorge - ist eine sehr langfristige Geldanlage. Oft fließen 20 oder noch mehr
Jahre Einzahlungen auf diesen Vertrag. In dieser Zeit kann sich viel ändern. Zu den wichtigsten Faktoren gehört das Alter des Anlegers. Ein nicht
zwangsläufig, aber doch recht häufig anzutreffender Fall ist ferner: Ein lange Zeit recht erfolgreich gemanagter Fonds rutscht plötzlich in der Performance
dramatisch nach unten, wodurch Umschichtungen im Fondsvermögen erforderlich werden können.
Der Sonderausgabenabzug steht jedem Ehegatten gesondert zu, wenn er selbst auch zum begünstigten Personenkreis gehört. Eine Übertragung des nicht
ausgenutzten Höchstabzugsvolumens auf den Ehepartner ist nicht möglich. Die Gleichbehandlung von gefördertem Wohneigentum mit anderen Altersvorsorgeanlagen
bedeutet neben der vollen Förderung in der Ansparphase auch die nachgelagerte Besteuerung des im Wohneigentum gebundenen Private Altersvorsorge Vermögens
(entnommenes Guthaben und Tilgungsleistungen).
Als Zielgruppen der Förderung sind vom Gesetzgeber insbesondere die Selbstständigen und Freiberufler genannt worden. Aber auch Senioren, Arbeitnehmer wie
Arbeiter und Angestellte, Besserverdienende, beherrschende GGF einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten und
Abgeordnete können von der Förderung je nach individueller Einkommens- und Familiensituation profitieren. Nach dem alten Recht konnten ledige Selbstständige
bis zu 5.069 EUR für sämtliche Versicherungsaufwendungen steuerlich geltend machen.