Private Altersvorsorge für Geringverdiener
Arten und Formen für eine Private Altersvorsorge.
Neben der Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzuschaffen, wie zum Beispiel durch eine,
eine Private Rentenversicherung,
eine Lebensversicherung,
eine Betriebliche Altersvorsorge,
eine Riester Rente,
eine Rürup Rente
aber auch durch Geldanlagen in
Investmentfonds.
Wie sollte eine Private Altersvorsorge aufgebaut sein
Generell teilt sich eine Private Altersvorsorge in drei Schichten auf (das sogenannte Drei-Schichten-Modell),
1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente).
2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente.
3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondsprodukte.
Steuerliche Behandlung für die Private Altersvorsorge
Die Abgeltungsteuer greift für die Private Altersvorsorge ausschließlich dann, wenn die Auszahlungen als Kapitalerträge zu qualifizieren sind. Wenn also keine Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Eine Ausnahme besteht für Versicherungssparer, wenn diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren seit Vertragsschluss ihre Police ausbezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung gilt für zahlreiche Arten der Altersvorsorge.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Altersvorsorge
Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in eine Private Altersvorsorge einzahlen. Für Senioren ergibt sich bei einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 EUR p. a. ein beachtlicher Steuervorteil. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis Private Altersvorsorge vereinbart.
Generell wird behauptet, dass eine Private Altersvorsorge eine geringfügig höhere Rendite erwirtschaftet als eine Kapitallebensversicherung. Noch höhere Renditen können möglich sein, wenn die Anlagefreiheit des britischen Lebensversicherungsmarktes genutzt wird. Lebensversicherer wie Hannover Standard Life Ltd., Edinburgh, Standard Life, Equitable Life, Sun Life, Clerical Medical etc. bieten in ihren deutschen Niederlassungen britische Produkte an, die der britischen Aufsicht unterstellt sind.
Eine gleich bleibende konstante Rente kann zu Einkommensverlusten führen, wenn die Kaufkraft durch inflationäre Tendenzen gemindert wird. Einige Anbieter für die Private Altersvorsorge für Geringverdiener bieten anstelle der dynamischen Gewinnrente eine sog. teildynamische Rente an. Vorteil dieser Variante ist die zunächst bei Rentenbeginn höhere monatliche Leistung. Diese wird aber nur vermindert dynamisiert, d. h. die Steigerung fällt geringer aus als bei der volldynamischen Variante und reicht daher allenfalls für den Ausgleich der Inflationsrate.
Für den Neukunden bedeutet der niedrigere Garantiezins, dass der garantierte Betrag von 4 Prozent auf 3,25 Prozent sinkt. An den Überschüssen oberhalb des Garantiezinses muss sich nichts ändern. Der VN kann weiterhin daran partizipieren. Für eine gleich hohe Garantierentenleistung durch die Private Altersvorsorge muss vom Neukunden allerdings jetzt eine höhere Prämie gezahlt werden. Die Höhe der konkreten Gesamtrente inkl. Überschussanteile oder der Gesamtkapitalleistung bei Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts, sind von den Kapitalerträgen insgesamt abhängig.
Private Altersvorsorge für Geringverdiener
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Geringverdiener sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Altersvorsorge für Geringverdiener mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Altersvorsorge
Zur Altersvorsorge dienende Kapitalbildende und Rentenversicherungen ergänzen die gesetzliche Rentenversicherung oder ersetzen sie (bei Selbstständigen).
Sie sind dafür besonders gut geeignet, weil sie anders als reine Finanzprodukte die so genannten biometrischen Risiken wie Langlebigkeit (Rentenversicherung)
oder Todesfall (Risiko- und gemischte Lebensversicherung) abdecken. Im Rahmen des Drei-Schichten-Modells werden klassische Kapital- und Rentenversicherungen
nicht mehr als Altersvorsorgeprodukte, sondern als Produkte zum Vermögensaufbau angesehen.
Der Altersvorsorge-Sparer hat zu einem Altersvorsorgevertrag einen Mindesteigenbeitrag zu erbringen. Der Name ist etwas irreführend, da dieser Beitrag nicht
komplett vom Sparer selbst aufgebracht werden muss, sondern nur den nach Grundzulage und Kinderzulagen verbleibenden Betrag. Einen vollen Anspruch auf diese
Zulagen bzw. alternativ den höchst möglichen Sonderausgabenabzug hat er nur, wenn der Private Altersvorsorge Vertrag folgende Mindesteigenbeiträge seit 2008: 4
Prozent, maximal 2.100 EUR aufweist.
Bei Überschreiten der Höchstgrenze muss die Versicherung gekündigt werden, sofern der Rückkaufswert nicht mehr als 10 Prozent unter den eingezahlten
Beiträgen liegt. Für die Verwertung gelten folgende Freibeträge, Vermögensfreibetrag: Es kann ein grundsätzlicher Vermögensfreibetrag in Höhe von 4.100 EUR
zuzüglich weiterer 200 EUR pro vollendetem Lebensjahr des Antragstellers gewährt werden, maximal 13.000 EUR pro Person. Personen, die vor 1948 geboren sind,
können 250 EUR pro Lebensjahr und eine Maximalgrenze von 33.800 EUR in Anspruch nehmen.
Allgemeines über die Private Altersvorsorge
Kern des Alterseinkünftegesetzes, das zum 1.1.2005 in Kraft trat, ist die nachgelagerte Besteuerung. Hierbei bleiben die Beiträge im Zeitpunkt der Zahlung
bis zu den Höchstgrenzen der einzelnen Durchführungswege steuerfrei. Im Alter, also in der Auszahlungsphase, werden die Rentenzahlungen in voller Höhe unter
Berücksichtigung von Freibeträgen der Einkommensteuer unterworfen. Bei vorgelagert versteuerten Rentenleistungen wurde der sog. Ertragsanteil deutlich
abgesenkt, es gilt: Je später der Beginn der Rente, desto niedriger der Anteil, der versteuert werden muss.
Doch ihre Finanzierung im Umlageverfahren kann aufgrund der demografischen Entwicklung das derzeitige Versorgungsniveau zukünftig nicht mehr aufrechterhalten,
es sei denn, die Beiträge würden auf ca. 30 Prozent des Bruttogehaltes erhöht. Um dies zu vermeiden, war der Gesetzgeber gezwungen, im AVmG drastische
Einschränkungen für die Private Altersvorsorge für Geringverdiener zu beschließen. Der jungen und mittleren Generation bis zum 45. Lebensjahr muss damit klar sein, dass ihr Beitrag
in die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Hinsichtlich der Festlegung steht den Vertragsparteien ein gewisser Handlungsspielraum zur Verfügung. Dabei ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen.
Eine Altersgrenze von 60 Jahren wird demnach regelmäßig nicht unterschritten werden dürfen, es sei denn, dass für eine niedrigere Altersgrenze sachliche
Gründe vorliegen würden. Für den Fall der Invalidität ist auf die sozialversicherungsrechtlichen Begriffsdefinitionen abzustellen. Durch das Gesetz zur
Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000 wurde das System der Invalidenrente umfassend reformiert.
Private Altersvorsorge
Das Betriebsrentengesetz hat mit seinen Bestimmungen lediglich für erteilte Versorgungsversprechen einen gesetzlichen Mindeststandard in § 17 Abs. 3 BetrAVG
geregelt. Es besteht somit weder eine Verpflichtung zur Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen, noch ein über die allgemeinen arbeitsrechtlichen
Rahmenbedingungen hinausgehender gesetzlicher Zwang hinsichtlich der materiellen Ausgestaltung. Die Gestaltung der bAV hängt somit maßgeblich von den
individuellen Zielvorstellungen des jeweiligen Arbeitgebers ab.
Besonders interessant dürfte die Anlagealternative der Fondsanlage über Banken und Sparkassen sein, die bei angeschlossenen Fondsgesellschaften in
zertifizierte Fondsprodukte investieren. Beim Umlageverfahren auf die Private Altersvorsorge für Geringverdiener werden die in einem bestimmten Zeitabschnitt gewährten Leistungen aus den Beiträgen desselben
Zeitabschnitts gezahlt. Beim Kapitaldeckungsverfahren wird die Bereitstellung der benötigten Deckungsmittel erst bei Eintritt des Versorgungsfalles
grundsätzlich eine Vorausfinanzierung der späteren Versorgungsleistungen vorgenommen.
Die Höhe der Versorgungsleistung ist unmittelbar an die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt. Solche Rentenformeln, die eine bestimmte
Leistungshöhe von in der Regel 70 oder 75 Prozent des letzten Bruttogehaltes unter Berücksichtigung der individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen
Rentenversicherung gewähren, werden allgemein als Gesamtversorgungssysteme bezeichnet. Der Arbeitgeber gibt eine Ausfallgarantie in Bezug auf die
gesetzliche Rente, wohingegen andere Konzepte von der individuellen gesetzlichen Rente unabhängige Leistungen vorsehen.
Infos zum Thema Private Altersvorsorge
Bei beitragsorientierten Versorgungssystemen wird die zugesagte Versorgungsleistung unmittelbar aus einem definierten Beitrag abgeleitet. In der Praxis zeigt
sich vermehrt ein Interesse der Arbeitgeber daran, unter Kalkulationssicherheitsaspekten den mit der bAV verbundenen Aufwand fixieren zu können. Dies ist
über ein echtes Beitragsprimat, d. h. eine konkrete Versorgungsverpflichtung des Arbeitgebers, die sich ausschließlich auf die Bereitstellung zur
Finanzierung nicht garantierter Versorgungsleistungen beschränkt.
Das Gros der Erbschaften fällt in die Altersgruppe 50 bis 60 Jahre - und die Versicherer haben in den letzten Jahren zunehmend diese lukrative Zielgruppe
erkannt und bieten immer mehr Produkte für eine Private Altersvorsorge für Geringverdiener an. Doch sind diese tatsächlich bedarfsgerecht? Welchen Versicherungsschutz benötigen Senioren überhaupt? Das
wichtigste Argument für Finanzdienstleister und speziell für VU und Versicherungsvermittler, sich mit der Zielgruppe Senioren zu beschäftigen, liegt in der
demografischen Entwicklung in Deutschland.
Hierdurch kann die Eigendynamik der Leistungsentwicklung deutlich gemildert werden, sodass für den Arbeitgeber das Nachfinanzierungsrisiko überschaubarer
wird. Nachteilig ist der erhöhte administrative Aufwand, da hier die Gehaltsentwicklung der Mitarbeiter durch eine entsprechende umfassende Dokumentation
nachvollziehbar gehalten werden muss, und dies über einen Zeitraum von 20, 30 oder mehr Jahren. Dies bedeutet dann einen ansteigenden Nachfinanzierungsbedarf.
Sie bietet die Möglichkeit, ein angestrebtes Versorgungsniveau kontinuierlich sicherzustellen.
Private Altersvorsorge für Geringverdiener
Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. So wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert, wenn der Zulageberechtigte in
der betreffenden Genossenschaft wohnt. Insgesamt können Beträge aus dem Altersvorsorge-Vertrag verwendet werden für die Anschaffung oder Herstellung,
einer Wohnung in einem eigenen Haus, oder einer eigenen Eigentumswohnung, oder einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft, oder eines
eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts (Beteiligung an einem Altersheim).
Dabei wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Satz ist ab 2005 deutlich niedriger als bisher. Wurde die Kapitalleistung aus einer
Rentenversicherung gewählt, so wird das Kapital ebenfalls steuerfrei ausgezahlt. Für Neuverträge ab 2005 entfällt bei Kapitallebensversicherungen die
Steuerfreiheit der Erträge. Sie bestand bislang bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und fünfjähriger Beitragszahlungsdauer. Steuerpflichtig wird
dann die Leistung als Differenz zwischen der Versicherungsleistung.
Die volle Beitragspflicht gilt selbst dann, wenn eine Private Altersvorsorge nach Ausscheiden des Mitarbeiters von diesem aus voll verbeitragtem Gehalt weiter
privat finanziert wurde. Bei einer Kapitalleistung über 100.000 EUR und einem Beitragssatz von 15,5 Prozent führt dies zu einem monatlichen Beitrag von
129,00 EUR, so dass über den Zeitraum von 120 Monaten = zehn Jahren insgesamt 15.500 EUR zu zahlen sind und nur noch eine Restkapitalleistung von 84.500 EUR
verbleibt.
Allgemeine Informationen über die Private Altersvorsorge
Es gibt weitere Voraussetzungen, die bei einem Einschluss von Zusatzversicherungen für den Todesfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit relevant sind, Eine
lebenslange Rente bis zum Tod des Letztversterbenden wird als Altersvorsorge» betrachtet, so dass die Hinterbliebenenrente für den überlebenden Ehepartner
beim Beitragsaufwand nicht unter die 50 Prozent-Grenze für Zusatzdeckungen fällt. Fiktiv gekürzt wird bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
einer GmbH mit ganz oder teilweise erworbenen Ansprüchen auf betriebliche Altersvorsorge.
Der für die ökologische Anlage bestimmte Teil des Kapitals wird in Fonds investiert. Bei Riester-Produkten gibt es klassische Produkte, von denen ein
vergleichsweise geringer Teil nachhaltig in Form von Fonds investiert wird. Bei fondsgebundenen Renten-Policen ist der Anteil hingegen deutlich höher.
Sollte über Private Altersvorsorge Produkte die Resonanz deutlich größer werden, dürfte das auch Rückwirkungen auf andere Altersvorsorge Produkte haben.
Versicherungsprodukte sind für viele Anleger in Deutschland die wichtigste Säule für die Vermögensanlage.
Da das Kapital ungeschmälert weiter investiert werden kann, profitiert der Anleger voll vom Zinseszinseffekt. Außerdem können innerhalb des
Versicherungsmantels jederzeit Umschichtungen steuerunschädlich vorgenommen werden - beispielsweise zum Ende der Laufzeit hin zur Stabilisierung des
angesammelten Vermögens von Aktien in stärker rentenbasierte Anlagebausteine. Zur Kasse gebeten wird der Anleger vom Fiskus nämlich erst am Ende der
Laufzeit. Zu versteuern ist der Ertrag. Das ist die Differenz zwischen der Ablaufleistung und der tatsächlichen Beitragssumme.