Private Altersvorsorge für Geringverdiener
Arten und Formen für eine Private Altersvorsorge.
Neben der Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzuschaffen, wie zum Beispiel durch eine,
eine Private Rentenversicherung,
eine Lebensversicherung,
eine Betriebliche Altersvorsorge,
eine Riester Rente,
eine Rürup Rente
aber auch durch Geldanlagen in
Investmentfonds.
Wie sollte eine Private Altersvorsorge aufgebaut sein
Generell teilt sich eine Private Altersvorsorge in drei Schichten auf (das sogenannte Drei-Schichten-Modell),
1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente).
2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente.
3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondsprodukte.
Steuerliche Behandlung für die Private Altersvorsorge
Die Abgeltungsteuer greift für die Private Altersvorsorge ausschließlich dann, wenn die Auszahlungen als Kapitalerträge zu qualifizieren sind. Wenn also keine Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Eine Ausnahme besteht für Versicherungssparer, wenn diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren seit Vertragsschluss ihre Police ausbezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung gilt für zahlreiche Arten der Altersvorsorge.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Altersvorsorge
Im Vergleich zur privaten aus Nettogehältern finanzierten Vorsorge dürfte die Private Altersvorsorge attraktiver sein. Um den erreichten Lebensstandard auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben einigermaßen sichern zu können, ist eine Gesamtversorgung von mindestens 80 Prozent des letzten Nettogehaltes erforderlich. Das sind je nach Steuersatz ca. 60 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Für die Aufteilung dieser Versorgung auf die drei Säulen gibt es weder feste Regeln noch gesetzliche Vorschriften.
Viele Anbieter bieten die Private Altersvorsorge sehen gar keine Hinterbliebenenvorsorge vor oder bieten sie nur auf Nachfrage an. Oftmals wird der zusätzliche Abschluss einer Risikolebensversicherung empfohlen, bei Bedarf unter Einschluss einer Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung. Wer aber eine Hinterbliebenenabsicherung in den Vertrag integrieren möchte, sollte sich geeignete Anbieter dafür suchen, die entweder eine Hinterbliebenenrenten Zusatzversicherung anbieten.
Die Regelungen für Zuzahlungen und Zuzahlungshöhen sind sehr uneinheitlich. So bieten manche Anbieter bereits freiwillige Zuzahlungsmöglichkeiten ab mindestens 500 EUR an, andere wollen mindestens 1.500 EUR oder 2.500 EUR als einmaligen Zuzahlungsbeitrag erhalten. Für den Kunden sind Zuzahlungsmöglichkeiten immer dann interessant, wenn über den normalen Jahresbeitrag hinaus durch zusätzliche Einkünfte steuerlich geförderte Aufstockungen der Basis Rentenansprüche gewünscht für die Private Altersvorsorge für Geringverdiener werden.
Sowohl bei hohen Einzahlungen in die Private Altersvorsorge als auch bei hohen Sparraten sollte das Risiko auf mehrere Versicherer verteilt werden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Voraussetzungen für steuerliche Förderungen müssen unbedingt beachtet und eingehalten werden. Die Private Altersvorsorge wird durch lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht, bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht die Gefahr besteht, dass das Kapital vorzeitig aufgezehrt wird.
Private Altersvorsorge für Geringverdiener
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Geringverdiener sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Altersvorsorge für Geringverdiener mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Altersvorsorge
Zur Altersvorsorge dienende Kapitalbildende und Rentenversicherungen ergänzen die gesetzliche Rentenversicherung oder ersetzen sie (bei Selbstständigen).
Sie sind dafür besonders gut geeignet, weil sie anders als reine Finanzprodukte die so genannten biometrischen Risiken wie Langlebigkeit (Rentenversicherung)
oder Todesfall (Risiko- und gemischte Lebensversicherung) abdecken. Im Rahmen des Drei-Schichten-Modells werden klassische Kapital- und Rentenversicherungen
nicht mehr als Altersvorsorgeprodukte, sondern als Produkte zum Vermögensaufbau angesehen.
Es ist gleichgültig, wer die Versorgungsleistung erbringt, d. h. ob sie der Arbeitgeber bei unmittelbaren Versorgungszusagen selbst gewährt oder eine
rechtlich selbstständige Pensionskasse oder Unterstützungskasse, ein Lebensversicherungsunternehmen oder ein Pensionsfonds als mittelbarer Versorgungsträger.
Zu den charakteristischen Merkmalen für die Private Altersvorsorge gehören das Versprechen einer Leistung zum Zweck der Versorgung, der Eintritt von Berufsunfähigkeit oder der
Todesfall, sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses.
Modifizierung der Rentenformel, bei der sowohl die demografische Entwicklung als auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt bei der Ermittlung der Rentenansprüche
berücksichtigt werden. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor wird die Veränderung des so genannten Rentnerquotienten in die Rentenformel aufgenommen. Die Wirkung
des Nachhaltigkeitsfaktors betrifft weniger aktuelle Bestandsrenten, als vielmehr künftige neue Rentner, deren Rentenansprüche deutlich sinken werden. Hierunter
wird das Verhältnis von tatsächlichen Rentenempfängern zu beitragspflichtigen Erwerbstätigen verstanden.
Allgemeines über die Private Altersvorsorge
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wurde vom Gesetzgeber das auch als Betriebsrentengesetz bezeichnete BetrAVG vom 19.12.1974
initiiert, in dem auch die Insolvenzsicherung und steuerliche Fragen geregelt wurden. Grundgedanke des BetrAVG war es, die Einführung und Leistungshöhe
betrieblicher Ruhegeldsysteme allein der Entscheidung des Arbeitgebers zu überlassen. Das Gesetz galt bis 1999 unverändert und wurde seither durch diverse
Neuregelungen verändert. Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, sowie diverse BMF-Schreiben.
Die Deckungsmittel der bAV belaufen sich auf rund 354 Mrd. EUR. Der jährliche Aufwand der Unternehmen für die bAV beträgt ca. 35 Mrd. EUR. Hiervon entfallen
rund 40 Prozent Baraufwand auf die Private Altersvorsorge für Geringverdiener an Betriebsrentner. Die restlichen 60 Prozent bilden den Finanzierungsaufwand in den Bilanzen der
Unternehmen. Als Prozentsatz der Lohnsumme ausgedrückt entspricht der jährliche Versorgungsaufwand knapp 10 Prozent. Hinzu kommt die Zusatzversorgung für
Angestellte im öffentlichen Dienst sowie die Beamtenpensionen.
Kapitalbildende Finanzierungssysteme sind von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die in der bAV angesammelten Mittel erfüllen eine
volkswirtschaftliche Funktion, indem sie die gesamtwirtschaftliche Kapitalbildung erhöhen und positive Einflüsse auf Beschäftigung, Sicherung von
Arbeitsplätzen und Volkseinkommen besitzen können. Wachstumsfördernde und konjunkturbelebende Aspekte können weiterhin bestehen. Hierbei sind die
steuerlichen Rahmenbedingungen und die Finanzierungsmöglichkeiten grundsätzlich von erheblicher Bedeutung.
Private Altersvorsorge
Die eigentliche Umwandlung, die den bisherigen Barlohnanspruch untergehen und einen wertgleichen Versorgungslohnanspruch entstehen lässt, ist Folge einer
Umwandlungsvereinbarung. Hierdurch kommt es zu einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrages. Auf der Entgeltseite müssen Vereinbarungen über die
Höhe der künftigen Entgeltkürzung, ihre Dauer, die betroffenen Entgelte getroffen werden, also ob zum Beispiel die Umwandlung aus laufendem Entgelt oder aus
Sonderzahlungen finanziert wird.
So ist die Entgeltumwandlung nur möglich, wenn der Tarifvertrag die Umwandlung von Tarifentgelt zulässt. Dafür ist die sog. Tariföffnungsklausel gemäß § 17
Abs. 5 BetrAVG erforderlich. Der neue Anspruch auf Entgeltumwandlung steht unter einem sog. Tarifvorrang. Im Zuge der Rentenreform wurde die
Private Altersvorsorge für Geringverdiener durch ein sog. Förderkonzept vorgesehen, die sog. Riester-Förderung, auch Kombi-Modell genannt. Sie besteht aus einem System von
Zulagenförderungen, also der Gewährung besonderer steuerlicher Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten.
Die Höhe der Versorgungsleistung ist unmittelbar an die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt. Solche Rentenformeln, die eine bestimmte
Leistungshöhe von in der Regel 70 oder 75 Prozent des letzten Bruttogehaltes unter Berücksichtigung der individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen
Rentenversicherung gewähren, werden allgemein als Gesamtversorgungssysteme bezeichnet. Der Arbeitgeber gibt eine Ausfallgarantie in Bezug auf die
gesetzliche Rente, wohingegen andere Konzepte von der individuellen gesetzlichen Rente unabhängige Leistungen vorsehen.
Infos zum Thema Private Altersvorsorge
In der letzten Zeit haben sich einige Anbieter und Forschungsinstitutionen mit Umfragen an Betriebe gewandt, um zu ermitteln, wie die derzeitige Situation
und die zukünftige Perspektive der bAV eingeschätzt werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über einige Ergebnisse und Folgerungen. Im Auftrag des
Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) wurde durch die TNS Infratest Sozialforschung Ende 2004 zum zweiten Mal nach 2003 eine
Untersuchung zur Situation und Verbreitung der bAV in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst vorgenommen.
Somit kann der Arbeitgeber die finanzielle Belastung der bAV sicher kalkulieren und auch auf flexible Beschäftigungslagen wie Teilzeitbeschäftigung
reagieren. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch das Flexi-Gesetz, der Wechsel von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, die Veränderungen in den
persönlichen Lebensumständen der Arbeitnehmer - dies alles führt dazu, dass das Arbeitsleben von Arbeitnehmern heutzutage deutlich größeren individuellen
Schwankungen die die Private Altersvorsorge für Geringverdiener und der Veränderungen ausgesetzt ist.
Unterschiedliche Beschäftigungsgrade und -intensitäten während eines Arbeitsverhältnisses führen bei ausschließlich am Endgehalt oder ausschließlich an der
Dienstzeit orientierten Versorgungskonzeptionen durchaus zu Ungerechtigkeiten. Dementsprechend werden Teilzeitbeschäftigung bzw. wechselnde unterschiedliche
Arbeitszeiten entsprechend ihren tatsächlichen Anteilen an der individuellen Lebensarbeitszeit des Mitarbeiters bewertet und ein individueller
Beschäftigungsgrad über die gesamte Dienstzeit ermittelt.
Private Altersvorsorge für Geringverdiener
Ein entscheidendes Hemmnis für die Verbreitung dieser Förderform der Riester-Produkte war das umständliche und nicht gerade kundenfreundliche Beantragungsverfahren
für die Zulagen. Mit dem AltEinkG wurde 2005 die entscheidende Kehrtwendung eingeleitet. Das jährliche Antragsstellungsverfahren wurde durch einen
einmaligen Dauerzulageantrag abgelöst. Der Dauerzulagenantrag wird von einer Informationspflicht des Anbieters begleitet, die für die Ermittlung und
Überprüfung des Zulagenantrags erforderlichen Daten zu erfassen.
Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d.h. 12.800 EUR steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende
Basis-Rentenversicherung vereinbart. Ein Vergleich erzielt bei seinem Steuersatz von 30 Prozent eine Steuerersparnis von 2.529 EUR, so dass er nur 17.471 EUR
Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten muss. Somit erhält er bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung von 24 Jahren und der
Besteuerung der Leistungsphase eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.
Wer bereits einen Vertrag für die staatlich geförderte Private Altersvorsorge besitzt, kann seinem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum
Quartalsende kündigen. Das gebildete Kapital muss dann direkt auf einen geförderten «Altersvorsorge»vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen werden,
damit der Anspruch auf die bereits erhaltene staatliche Förderung bzw. die gewählten Steuervorteile nicht verloren geht. Auch wenn ein Riester-Fondssparplan
bedingt durch die Finanzmarktkrise zeitweise im Minus steht, sind die Eigenleistungen und die Zulagen gesichert.
Allgemeine Informationen über die Private Altersvorsorge
Im Zusammenhang mit dem Ende November 2006 beschlossenen Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz ist eine Veränderung des § 52 EStG für das Jahr
2012 vereinbart worden. Eine steuerliche Förderung wird bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012 bei «Altersvorsorge-Verträgen nach § 10 EStG nur noch dann
möglich sein, wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Basis-Rente als auch
die Riester-Rente.
Im Prinzip wäre es denkbar, statt einer versicherungsbasierten Lösung für die «Altersvorsorge einen Aktien- oder Investmentfonds-Sparplan zu wählen. Als
Argument wird dabei vor allem auf die höheren Kosten verwiesen. Aber spätestens durch die Einführung der Abgeltungsteuer hat die Policenvariante - gleiche
Rendite aus die Private Altersvorsorge Anlagebausteine unterstellt - die Nase vorn. Das liegt daran, dass in diesem Fall die erzielten Kursgewinne und Dividenden während der Laufzeit
des Vertrages unangetastet bleiben.
Als Grundlage für diese Art der Besteuerung ist nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung (nicht der Nutzungswert) zu erfassen. Mit
Beginn der Auszahlungsphase - frühestens mit 60, spätestens mit 68 Jahren - muss der Förderberechtigte den bis dahin fiktiv angesparten Betrag des
Wohnförderkontos (vgl. nächstes Kapitel) mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Im Gegenzug zur steuerlichen Förderung des Berechtigten in der
Ansparphase muss die Eigenheim-Rente in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert werden.