Private Altersvorsorge für Künstler
Arten und Formen für eine Private Altersvorsorge.
Neben der Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzuschaffen, wie zum Beispiel durch eine,
eine Private Rentenversicherung,
eine Lebensversicherung,
eine Betriebliche Altersvorsorge,
eine Riester Rente,
eine Rürup Rente
aber auch durch Geldanlagen in
Investmentfonds.
Wie sollte eine Private Altersvorsorge aufgebaut sein
Generell teilt sich eine Private Altersvorsorge in drei Schichten auf (das sogenannte Drei-Schichten-Modell),
1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente).
2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente.
3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondsprodukte.
Steuerliche Behandlung für die Private Altersvorsorge
Die Abgeltungsteuer greift für die Private Altersvorsorge ausschließlich dann, wenn die Auszahlungen als Kapitalerträge zu qualifizieren sind. Wenn also keine Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Eine Ausnahme besteht für Versicherungssparer, wenn diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren seit Vertragsschluss ihre Police ausbezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung gilt für zahlreiche Arten der Altersvorsorge.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Altersvorsorge
Wenn die verbliebene Erwerbsfähigkeit auf einen Wert zwischen drei und sechs Stunden pro Tag herabgesunken ist, so besteht ein Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente kann erst beansprucht werden, wenn das Restleistungsvermögen unter drei Stunden gesunken ist. Die volle Erwerbsminderungsrente kann auch beansprucht werden, wenn der durch die Private Altersvorsorge Versicherte wegen der konkreten Arbeitsmarktsituation arbeitslos ist, auch wenn das Restleistungsvermögen noch eine Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden aufweist.
Die normale Private Altersvorsorge der Lebensversicherer konnte sich in der Vergangenheit nicht gegenüber den Versicherungsangeboten der Krankenversicherer Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung - behaupten. Offenbar ist die gedankliche und emotionale Nähe des Pflegefalls eher beim Krankheitsbegriff zu finden, als bei der Altersvorsorge über Private Altersvorsorge. Deshalb haben eine Reihe der wenigen Anbieter ihre Produkte vom Markt genommen. Neu ist der Ansatz, eine fondsgebundene Pflege«rentenversicherung» anzubieten.
In den letzten Jahren hat die Ergänzungsfunktion betrieblicher Versorgungsleistungen, aber auch die dritte Schicht der privaten Vorsorge durch Kapitalanlageprodukte immer stärkere Bedeutung erlangt. Aus Sicht einer nach Steuern betrachteten Nettoversorgung ergibt sich ein Versorgungsniveau von maximal 65 bis 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens bzw. auf Leistungen aus der Private Altersvorsorge für Künstler, die zwischen 40 und 50 Prozent der vor Rentenbeginn zuletzt bezogenen Bruttoeinkünfte liegen.
Die Versicherer können nur das an die Kunden weitergeben, was sie auf dem Kapitalmarkt auch realisieren. Ergeben sich hierbei deutliche Diskrepanzen, so ist Vorsicht geboten. Interessant ist die Private Altersvorsorge in erster Linie als Vertrag mit Kapitalabfindung. Die spätere Leibrente ist nur für Anleger sinnvoll, die im Ruhestand keine Grundrente beziehen, denn das Kapital ist beim Tod des Anlegers nach Ablauf der Garantiezeit in der Regel verloren. In Frage kommen vorrangig Lebensversicherer mit Finanzpolster.
Private Altersvorsorge für Künstler
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Künstler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Altersvorsorge für Künstler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Altersvorsorge
Unter diesem Begriff ist die mit dem Altersvermögensgesetz und dem Altersvermögensergänzungsgesetz ab 1.1.2002 eingeführte staatlich geförderte,
private Altersvorsorge auf Basis des Kapitaldeckungsverfahrens bekannt geworden. Die Riester-Rente soll die Versorgungslücke schließen, die durch die
gleichzeitige Minderung des Rentenniveaus durch Veränderung der Rentenanpassungsformel entstanden ist. Ein Riester-Vertrag kann als Banksparplan, als
private Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden.
Seit 2008 wird im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes auch der Erwerb von selbst genutzten Immobilien (sog. Wohn-Riester) gefördert. Spezielle Form für eine
Private Altersvorsorge, die mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) und dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AvmEG) ab 1.1.2002 eingeführt wurde.
Umgesetzt werden kann sie in verschiedenen Formen und nach einer Zertifizierung, Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherungen, Banksparpläne
und Aktienfonds-Sparpläne.
Die Legaldefinition des Begriffs Betriebliche Altersversorgung findet sich im Gesetz zur Verbesserung der bAV, und zwar in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. Danach
werden unter bAV alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung verstanden, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines
Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Diese arbeitsrechtliche Definition des Begriffs der bAV ist mangels anderweitiger Definition auch für das Steuerrecht
maßgeblich.
Allgemeines über die Private Altersvorsorge
Kern des Alterseinkünftegesetzes, das zum 1.1.2005 in Kraft trat, ist die nachgelagerte Besteuerung. Hierbei bleiben die Beiträge im Zeitpunkt der Zahlung
bis zu den Höchstgrenzen der einzelnen Durchführungswege steuerfrei. Im Alter, also in der Auszahlungsphase, werden die Rentenzahlungen in voller Höhe unter
Berücksichtigung von Freibeträgen der Einkommensteuer unterworfen. Bei vorgelagert versteuerten Rentenleistungen wurde der sog. Ertragsanteil deutlich
abgesenkt, es gilt: Je später der Beginn der Rente, desto niedriger der Anteil, der versteuert werden muss.
Bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine klar definierte Leistung zusagt, zum Beispiel 30 EUR pro Dienstjahr oder 1.000 EUR Monatsrente. Er übernimmt
es, die Verpflichtung sicherzustellen, sodass diese Leistung später auch erbracht werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob zur Leistungserbringung für eine
Private Altersvorsorge für Künstler zwischengeschaltet wurde. Es ist somit der Arbeitgeber, der letztendlich auch das Auswahlrisiko hinsichtlich des jeweiligen externen
Versorgungsträgers auf sich zu nehmen hat, sofern ein solcher eingeschaltet wurde.
Unterstellt man zukünftig ein weiteres Zurückfahren der staatlichen Renten und eine stärkere steuerliche Belastung, dann wird derjenige, der seinen
Lebensstandard im Alter halten will, zusätzliche private und/oder betriebliche Altersvorsorge betreiben müssen. Maßstab für einen konkreten
Versorgungsbedarf ist das letzte Nettoeinkommen, sodass die Aufrechterhaltung eines einmal erreichten Lebensstandards im Ruhestand auch dann erreicht sein
dürfte, wenn die Nettoversorgungsbezüge das letzte Nettoeinkommen nicht vollständig erreichen.
Private Altersvorsorge
Einem tarifgebundenen Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber stets ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld ausgezahlt. Laut Tarifvertrag wäre der
Arbeitgeber nur zur Zahlung eines halben Monatsgehaltes verpflichtet. Die zweite Hälfte des Weihnachtsgeldes ist damit eine übertarifliche Leistung. Der
Arbeitnehmer kann diese umwandeln, selbst wenn der Tarifvertrag grundsätzlich keine Entgeltumwandlung zulassen sollte. Sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber
tarifgebunden, und besteht kein umwandelbares übertarifliches Entgelt zur Verfügung.
Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung soll auch dann steuerlich anerkannt werden, wenn der bisherige ungekürzte Arbeitslohn, also das Entgelt vor Umwandlung,
ein sog. Schattengehalt, auch nach der Umwandlung als Beitragsbemessungsgrundlage für künftige Gehaltserhöhungen oder sonstige gehaltsabhängige
Arbeitgeberleistungen herangezogen wird. Steuerlich unschädlich ist ebenfalls die Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung der Entgeltumwandlung oder der
derzeitigen einseitigen Abänderbarkeit für die Private Altersvorsorge für Künstler der Umwandlungsvereinbarung durch den Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber hat keine Ausfallgarantien in Bezug auf die gesetzliche Rente zu übernehmen und kann, da die Zusage an das Gehalt des Versorgungsberechtigten
gekoppelt wird, inflationsbedingte Auszehrungen der Versorgungsanwartschaften vermeiden. Bei diesen gehaltsabhängigen Versorgungskonzepten ist das
rentenfähige Gehalt zu berücksichtigen, bestehend aus Grundgehalt zzgl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber ohne Gratifikationen, Tantiemen, Zuschüsse,
Sachbezüge und ähnliche Vergütungsbestandteile.
Infos zum Thema Private Altersvorsorge
Im Unterschied dazu wird bei einem leistungsorientierten Bausteinsystem für jeden Mitarbeiter in jedem Jahr der zu berücksichtigenden Dienstzeit eine
Leistung in Form eines konkreten Versorgungsbausteins ermittelt. Dieser kann entweder als fester Euro-Betrag oder als Prozentsatz in Abhängigkeit vom
Einkommen im jeweiligen Dienstjahr zugesagt werden. Einkommenserhöhungen wirken somit auf zukünftige Versorgungsbausteine, sodass eine Kalkulierbarkeit für
den Arbeitgeber durchaus gegeben ist.
Andererseits ist zu berücksichtigen, dass eine aus Arbeitgebersicht nicht kalkulierbare und nicht steuerbare Gehaltssteigerung im Tariflohnbereich durch
eine automatische Indexierung der Versorgungsanwartschaft erfolgt. Beim Durchschnittsgehaltsplan richtet sich die Private Altersvorsorge für Künstler nach einem ggf. nach
Dienstjahren gestaffelten, bestimmten Prozentsatz des durchschnittlich während einer bestimmten Periode, z. B. der letzten fünf oder zehn Jahre oder der
gesamten Dienstzeit, bezogenen Gehaltsniveaus.
Hierdurch kann die Eigendynamik der Leistungsentwicklung deutlich gemildert werden, sodass für den Arbeitgeber das Nachfinanzierungsrisiko überschaubarer
wird. Nachteilig ist der erhöhte administrative Aufwand, da hier die Gehaltsentwicklung der Mitarbeiter durch eine entsprechende umfassende Dokumentation
nachvollziehbar gehalten werden muss, und dies über einen Zeitraum von 20, 30 oder mehr Jahren. Dies bedeutet dann einen ansteigenden Nachfinanzierungsbedarf.
Sie bietet die Möglichkeit, ein angestrebtes Versorgungsniveau kontinuierlich sicherzustellen.
Private Altersvorsorge für Künstler
Die Riester-Förderung nach §§ 10a, 82 Abs. 2 des EStG ist nur bei den drei Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung möglich.
Sie setzt voraus, dass die Altersvorsorgebeiträge aus dem individuell versteuerten und in der Sozialversicherung verbeitragten Einkommen des Arbeitnehmers
stammen. Die BAV liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer zur Finanzierung so genannte echte Eigenbeiträge verwendet und an einen der drei genannten
Durchführungswege leistet. Dies gilt nur unter der Voraussetzung.
Dabei wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Satz ist ab 2005 deutlich niedriger als bisher. Wurde die Kapitalleistung aus einer
Rentenversicherung gewählt, so wird das Kapital ebenfalls steuerfrei ausgezahlt. Für Neuverträge ab 2005 entfällt bei Kapitallebensversicherungen die
Steuerfreiheit der Erträge. Sie bestand bislang bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und fünfjähriger Beitragszahlungsdauer. Steuerpflichtig wird
dann die Leistung als Differenz zwischen der Versicherungsleistung.
Wer bereits einen Vertrag für die staatlich geförderte Private Altersvorsorge besitzt, kann seinem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum
Quartalsende kündigen. Das gebildete Kapital muss dann direkt auf einen geförderten «Altersvorsorge»vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen werden,
damit der Anspruch auf die bereits erhaltene staatliche Förderung bzw. die gewählten Steuervorteile nicht verloren geht. Auch wenn ein Riester-Fondssparplan
bedingt durch die Finanzmarktkrise zeitweise im Minus steht, sind die Eigenleistungen und die Zulagen gesichert.
Allgemeine Informationen über die Private Altersvorsorge
Bei der Basis-Rente ist eine stufenweise Steuerfreistellung der Altersvorsorge-Aufwendungen vorgesehen. In der Endstufe im Jahr 2025 wird ein Höchstbetrag
in Höhe von 20.000 EUR steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht. Bei zusammen veranlagten Ehegatten sind es dann zwei mal 20.000 EUR, also 40.000
EUR. Mit der Einführung im Jahr 2005 wurde der Abzugsrahmen noch auf 60 Prozent des Höchstbetrages begrenzt, also auf 12.000 EUR pro Person, maximal 24.000 EUR.
Jedes Jahr erhöht sich seither der Abzugsrahmen um je 2 Prozentpunkte im Jahr 2025 erreichen wird.
Der für die ökologische Anlage bestimmte Teil des Kapitals wird in Fonds investiert. Bei Riester-Produkten gibt es klassische Produkte, von denen ein
vergleichsweise geringer Teil nachhaltig in Form von Fonds investiert wird. Bei fondsgebundenen Renten-Policen ist der Anteil hingegen deutlich höher.
Sollte über Private Altersvorsorge Produkte die Resonanz deutlich größer werden, dürfte das auch Rückwirkungen auf andere Altersvorsorge Produkte haben.
Versicherungsprodukte sind für viele Anleger in Deutschland die wichtigste Säule für die Vermögensanlage.
Damit Bausparverträge als zertifizierte Altersvorsorgeverträge gelten, darf eine Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten
Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in Form einer lebenslangen Rente (mit der Möglichkeit einer 30-prozentigen
Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn) vorgesehen sein. Möglich ist vor dem 60. Lebensjahr eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten
Bausparvertrag oder einen Geld-Riester-Vertrag.