Private Altersvorsorge Preise
Arten und Formen für eine Private Altersvorsorge.
Neben der Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzuschaffen, wie zum Beispiel durch eine,
eine Private Rentenversicherung,
eine Lebensversicherung,
eine Betriebliche Altersvorsorge,
eine Riester Rente,
eine Rürup Rente
aber auch durch Geldanlagen in
Investmentfonds.
Wie sollte eine Private Altersvorsorge aufgebaut sein
Generell teilt sich eine Private Altersvorsorge in drei Schichten auf (das sogenannte Drei-Schichten-Modell),
1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente).
2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente.
3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondsprodukte.
Steuerliche Behandlung für die Private Altersvorsorge
Die Abgeltungsteuer greift für die Private Altersvorsorge ausschließlich dann, wenn die Auszahlungen als Kapitalerträge zu qualifizieren sind. Wenn also keine Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Eine Ausnahme besteht für Versicherungssparer, wenn diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren seit Vertragsschluss ihre Police ausbezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung gilt für zahlreiche Arten der Altersvorsorge.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Altersvorsorge
Er zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung) und in private Haftpflicht- und Unfallversicherungen in Höhe von 6.114 EUR p. a. Im Jahr 2007 investiert er 20.000 EUR Einmalbetrag in eine sofort beginnende Private Altersvorsorge. Durch die neue Günstigerprüfung gemäß Jahressteuergesetz 2007 werden sich Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 17.869 EUR ergeben, wie die nachfolgende Berechnung zeigt.
Die Vorsorgeaufwendungen nach der Gesetzeslage vor 2005 betrugen 5.069 EUR (siehe Tabelle 2). Um nun die gesamten Vorsorgeaufwendungen für das Jahr 2007 nach den neuen Regelungen des Jahressteuergesetzes 2007 zu berechnen, werden die Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht (vor 2005) in Höhe von 5.069 EUR und die abzugsfähigen Private Altersvorsorge addiert. Somit sind also die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 7.738 EUR aus Tabelle 5 genau um 2.669 EUR höher als die Vorsorgeaufwendungen.
Bei der Direktgutschrift werden die Jahr für Jahr entstandenen Überschüsse aus der Kapitalanlage direkt gutgeschrieben, d. h. der Beitrag für die Private Altersvorsorge Preise wird um den Überschussanteil durch Verrechnung reduziert und gleichzeitig dem durchaus gewollten Verzinsungseffekt durch den Zinseszins entzogen und so die resultierende Rentenhöhe deutlich geschmälert. Diese Effekte sollten analysiert werden. Die zur Auszahlung kommende Rentenleistung kann deutlich unter dem eigentlich erwarteten und beabsichtigten Niveau bleiben.
Der VN kann die Rentenzahlung wahlweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder in monatlichen Raten vereinbaren. Zusätzlich zur monatlichen Rentenzahlung können bei Rentenbeginn jährlich bis zu zwei weitere Rentenzahlungen als Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gewählt werden. Anstelle der sonst üblichen monatlichen Rentenzahlungsweise bieten einige Private Altersvorsorge an, 13, 14 oder sogar 15 Zahlungen zu leisten, allerdings dann natürlich mit vergleichsweise niedrigeren Einzelbeträgen als bei monatlicher Zahlungsweise für zwölf Monate.
Private Altersvorsorge Preise
Durch die große Anzahl an Private Altersvorsorge Anbietern welche für diese unterschiedliche Tarife und Leistungseinschlüsse konzipiert und entwickelt haben, unterscheiden sich die Private Altersvorsorge Preise erheblich, teilweise sogar bis zu 75% und das bei gleicher Leistungsqualität des gewünschten Leistungsumfang, wie auch Stiftung Warentest in seinen Studien feststellte. Daher sollte jeder Verbraucher, bevor sich dieser für eine bestimmte Versicherung entscheidet, die Private Altersvorsorge vergleichen und sich über die anfallenden Preise der einzelnen Anbieter informieren. Die Beitragseinsparungen können so schnell ein paar Hundert Euro jährlich betragen, obwohl sich die Leistungsunterschiede kaum, oder gar nicht voneinander unterscheiden.
Durch unseren unabhängigen Vergleich aller Anbieter ermitteln wir Ihnen die besten Private Altersvorsorge Preise.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Private Altersvorsorge
Unter diesem Begriff ist die mit dem Altersvermögensgesetz und dem Altersvermögensergänzungsgesetz ab 1.1.2002 eingeführte staatlich geförderte,
private Altersvorsorge auf Basis des Kapitaldeckungsverfahrens bekannt geworden. Die Riester-Rente soll die Versorgungslücke schließen, die durch die
gleichzeitige Minderung des Rentenniveaus durch Veränderung der Rentenanpassungsformel entstanden ist. Ein Riester-Vertrag kann als Banksparplan, als
private Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden.
Seit 2008 wird im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes auch der Erwerb von selbst genutzten Immobilien (sog. Wohn-Riester) gefördert. Spezielle Form für eine
Private Altersvorsorge, die mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) und dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AvmEG) ab 1.1.2002 eingeführt wurde.
Umgesetzt werden kann sie in verschiedenen Formen und nach einer Zertifizierung, Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherungen, Banksparpläne
und Aktienfonds-Sparpläne.
Bei Überschreiten der Höchstgrenze muss die Versicherung gekündigt werden, sofern der Rückkaufswert nicht mehr als 10 Prozent unter den eingezahlten
Beiträgen liegt. Für die Verwertung gelten folgende Freibeträge, Vermögensfreibetrag: Es kann ein grundsätzlicher Vermögensfreibetrag in Höhe von 4.100 EUR
zuzüglich weiterer 200 EUR pro vollendetem Lebensjahr des Antragstellers gewährt werden, maximal 13.000 EUR pro Person. Personen, die vor 1948 geboren sind,
können 250 EUR pro Lebensjahr und eine Maximalgrenze von 33.800 EUR in Anspruch nehmen.
Allgemeines über die Private Altersvorsorge
Bei Tod eines Arbeitnehmers dürfen Leistungen nur an die Ehegatten beziehungsweise Lebensgefährten und Kinder gezahlt werden, solange Kindergeld gewährt
wird. Andere Personen dürfen nicht begünstigt werden, es darf also keine weiterreichende Vererblichkeit vorgesehen sein. Denn ansonsten würde die
Finanzverwaltung die Anerkennung als bAV verweigern, da Vererblichkeit unterstellt würde. Eine Ausnahme hiervon stellt das Sterbegeld in Höhe von 8.000 EUR
dar, das auch einem weiter gefassten Personenkreis vererbt werden kann.
Die Deckungsmittel der bAV belaufen sich auf rund 354 Mrd. EUR. Der jährliche Aufwand der Unternehmen für die bAV beträgt ca. 35 Mrd. EUR. Hiervon entfallen
rund 40 Prozent Baraufwand auf die Private Altersvorsorge Preise an Betriebsrentner. Die restlichen 60 Prozent bilden den Finanzierungsaufwand in den Bilanzen der
Unternehmen. Als Prozentsatz der Lohnsumme ausgedrückt entspricht der jährliche Versorgungsaufwand knapp 10 Prozent. Hinzu kommt die Zusatzversorgung für
Angestellte im öffentlichen Dienst sowie die Beamtenpensionen.
Kapitalbildende Finanzierungssysteme sind von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die in der bAV angesammelten Mittel erfüllen eine
volkswirtschaftliche Funktion, indem sie die gesamtwirtschaftliche Kapitalbildung erhöhen und positive Einflüsse auf Beschäftigung, Sicherung von
Arbeitsplätzen und Volkseinkommen besitzen können. Wachstumsfördernde und konjunkturbelebende Aspekte können weiterhin bestehen. Hierbei sind die
steuerlichen Rahmenbedingungen und die Finanzierungsmöglichkeiten grundsätzlich von erheblicher Bedeutung.
Private Altersvorsorge
Das Betriebsrentengesetz hat mit seinen Bestimmungen lediglich für erteilte Versorgungsversprechen einen gesetzlichen Mindeststandard in § 17 Abs. 3 BetrAVG
geregelt. Es besteht somit weder eine Verpflichtung zur Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen, noch ein über die allgemeinen arbeitsrechtlichen
Rahmenbedingungen hinausgehender gesetzlicher Zwang hinsichtlich der materiellen Ausgestaltung. Die Gestaltung der bAV hängt somit maßgeblich von den
individuellen Zielvorstellungen des jeweiligen Arbeitgebers ab.
Unterstellt man eine Beitragsleistung bis zum 65. Lebensjahr, so ergibt sich eine Einzahlung über 25 Jahre in Höhe von insgesamt 15.000 EUR. Unter Abzug der
Beitragsanteile für biometrische Risiken, zum Beispiel 1.000 EUR, verbleibt als Mindestversorgungskapital der Differenzbetrag in Höhe von 14.000 EUR. Dies
ist auch der Mindestanspruch, den der Arbeitgeber für eine Private Altersvorsorge Preise zu erfüllen hat. Scheidet der Mitarbeiter vorzeitig aus, so ist gemäß bei Eintritt des Versorgungsfalles
ein Mindestkapital in Höhe der bis zum Ausscheiden zugesagten Beiträge vom Arbeitgeber zu gewähren.
Diese Vorgehensweise wird auch als sog. Limitierungssystem bezeichnet. Da der Arbeitgeber das volle Nachfinanzierungsrisiko trägt, dürfte das
Gesamtversorgungskonzept ein Auslaufmodell sein. Zunehmend werden Gesamtversorgungssysteme umstrukturiert und damit abgeschafft. Einfach in Verwaltung und
Administration sind Leistungspläne, die feste Euro-Beträge vorsehen und zum Teil noch aus Zeiten einer vorsichtigen Einführung einer bAV datieren, als
Einheitsbeträge für alle Arbeitnehmer vorgesehen wurden.
Infos zum Thema Private Altersvorsorge
Beim sogenannten Endgehaltsplan richtet sich die Höhe der Versorgungsleistungen nach einem bestimmten Prozentsatz, der ggf. nach Dienstjahren gestaffelt ist
und vom zuletzt bezogenen Gehalt bei Eintritt des Versorgungsfalles abhängt. Insbesondere bei der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern, die unter
Berücksichtigung der steuerrechtlichen Grundsätze zum Nachholungsverbot, zur Erdienbarkeit und zur 70-Prozent-Grenze nur einen eingeschränkten
Gestaltungsspielraum deren späteren Anpassungsmöglichkeiten haben, wird diese Konzeption gewählt.
Differenziert nach Männern und Frauen besaßen im Juni 2004 in den alten Bundesländern 51 Prozent der männlichen und 44 Prozent der weiblichen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Betriebsrentenanwartschaft, in den neuen Bundesländern 34 Prozent der Frauen und 30 Prozent der Männer. Die
Verbreitungsquote für eine Private Altersvorsorge Preise partizipiert nicht zuletzt von dem hohen Anteil an arbeitnehmerfinanzierter bAV. Dieser Anteil ist von 26 Prozent auf 29 Prozent
gestiegen.
Der Anteil ausschließlich arbeitgeberfinanzierter Anwartschaften ist hingegen augenfällig seit Inkrafttreten des AVmG von 54 auf 38 Prozent gesunken. Es
zeigt sich eine positive Korrelation zwischen Betriebsgröße und Zusatzversorgung. Während ein Viertel der Betriebe mit weniger als fünf Arbeitnehmern über
eine Zusatzversorgung verfügt, ist die Verbreitung in Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern nahezu flächendeckend. Bei der Wahl der Durchführungswege hat
sich eine Verschiebung ergeben.
Private Altersvorsorge Preise
Basis-Rente (Rürup-Rente) heißt die seit 2005 am Markt angebotene, private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG. Sie richtet
sich primär an Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Rentner und Arbeitnehmer. Die Finanzverwaltung prüft die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen,
ob der steuerliche Abzug der Beiträge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs- oder Vertragsunterlagen. Für
Senioren ergibt sich bei einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 EUR p.a. ein beachtlicher Steuervorteil.
Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d.h. 12.800 EUR steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende
Basis-Rentenversicherung vereinbart. Ein Vergleich erzielt bei seinem Steuersatz von 30 Prozent eine Steuerersparnis von 2.529 EUR, so dass er nur 17.471 EUR
Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten muss. Somit erhält er bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung von 24 Jahren und der
Besteuerung der Leistungsphase eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.
Neue Anbieter sind Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geworden, die neben Versicherungen und Banken geförderte Anlageprodukte vertreiben. Der Erwerb
von Wohneigentum außerhalb Deutschlands bleibt von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Solche freiwilligen Zuzahlungen können mit dem Anbieter des
Private Altersvorsorge Vertrag individuell vereinbart werden. Spätere Rentenleistungen, die auf diesen nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen, werden
im Gegensatz zu den voll einkommensbesteuerten Leistungen besteuert.
Allgemeine Informationen über die Private Altersvorsorge
Beflügelt werden könnte die weitere Entwicklung vor allem durch Riester-Produkte. Der Gesetzgeber hat die Anbieter von Riester-Renten grundsätzlich dazu
verpflichtet, einmal jährlich darüber Rechenschaft zu geben, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt wurden. Die gleiche
Berichtspflicht gilt übrigens auch für Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Auch hier wird der für die Garantie nötige Teil der
Sparprämie in eine klassische Rentenversicherung eingezahlt.
Der Sonderausgabenabzug steht jedem Ehegatten gesondert zu, wenn er selbst auch zum begünstigten Personenkreis gehört. Eine Übertragung des nicht
ausgenutzten Höchstabzugsvolumens auf den Ehepartner ist nicht möglich. Die Gleichbehandlung von gefördertem Wohneigentum mit anderen Altersvorsorgeanlagen
bedeutet neben der vollen Förderung in der Ansparphase auch die nachgelagerte Besteuerung des im Wohneigentum gebundenen Private Altersvorsorge Vermögens
(entnommenes Guthaben und Tilgungsleistungen).
Ein Selbstständiger zahlt monatlich 500 EUR ein, 300 EUR für den Altersvorsorgevertrag, 200 EUR für die Absicherung gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko.
Wird er nach fünf Jahren berufsunfähig, so hat er bis zu diesem Zeitraum 5 × 12 × 500 EUR = 30.000 EUR an Beiträgen eingezahlt. Von diesen Beiträgen sind
maximal 72 Prozent als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, so dass die effektiven Aufwendungen bei einem Steuersatz von 40 Prozent auf durchschnittlich 364 EUR
sinken. Es schließt sich eine Altersrentenleistung über monatlich 800 EUR bis zum 85. Lebensjahr an.