Private Altersvorsorge Testsieger
Arten und Formen für eine Private Altersvorsorge.
Neben der Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zusätzlich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzuschaffen, wie zum Beispiel durch eine,
eine Private Rentenversicherung,
eine Lebensversicherung,
eine Betriebliche Altersvorsorge,
eine Riester Rente,
eine Rürup Rente
aber auch durch Geldanlagen in
Investmentfonds.
Wie sollte eine Private Altersvorsorge aufgebaut sein
Generell teilt sich eine Private Altersvorsorge in drei Schichten auf (das sogenannte Drei-Schichten-Modell),
1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente).
2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente.
3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondsprodukte.
Steuerliche Behandlung für die Private Altersvorsorge
Die Abgeltungsteuer greift für die Private Altersvorsorge ausschließlich dann, wenn die Auszahlungen als Kapitalerträge zu qualifizieren sind. Wenn also keine Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Eine Ausnahme besteht für Versicherungssparer, wenn diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren seit Vertragsschluss ihre Police ausbezahlt wird. Diese Ausnahmeregelung gilt für zahlreiche Arten der Altersvorsorge.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Altersvorsorge
Im Vergleich zur privaten aus Nettogehältern finanzierten Vorsorge dürfte die Private Altersvorsorge attraktiver sein. Um den erreichten Lebensstandard auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben einigermaßen sichern zu können, ist eine Gesamtversorgung von mindestens 80 Prozent des letzten Nettogehaltes erforderlich. Das sind je nach Steuersatz ca. 60 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Für die Aufteilung dieser Versorgung auf die drei Säulen gibt es weder feste Regeln noch gesetzliche Vorschriften.
Die Private Altersvorsorge eignet sich insbesondere zum gezielten Aufbau einer Rente für alle die Personen, die nicht als Hinterbliebene im Sinne des Gesetzes anerkannt werden und eine Rentenversorgung sicherstellen wollen. Eine völlig neue Vertragsform ist die extra Rente eines Lebensversicherers, der höhere Renten leistet, wenn bei Antragstellung Besonderheiten des Kunden festgestellt werden, die unter Hinzuziehung der Statistik die Lebenserwartung verringern können. Damit wird die lebenslange Zahlung einer garantierten Grundrente differenziert.
Einige Versicherer bieten inzwischen auch die Private Altersvorsorge Testsieger als sogenannte Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in die Private Altersvorsorge. Diese Alternative gewinnt immer mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben. Der aus den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 3,25 Prozent übersteigt, wird mittels der Überschussbeteiligungsform verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage angelegt.
Üblich ist ein Rentenbeginnalter, das in etwa mit dem Beginn des Ruhestandes übereinstimmen, also zum Alter 60, 63 oder 65. Bei der Versorgung von Selbstständigen ist auch ein späteres Rentenbeginnalter denkbar. Beginnt die Rentenleistung zu einem früheren Zeitpunkt, so ist die Rentenhöhe geringer. Monatsrente bei 51.129 EUR Einmalbetrag für Frauen und Männer bei Rentenbeginn der Private Altersvorsorge mit einer Mindestrentengarantiedauer (MRG) von zehn Jahren:
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Nützliche Tipps zum Thema Private Altersvorsorge
Zusätzlicher Freibetrag für Altersvorsorge: Zu dem o.g. Grundfreibetrag kommt noch einmal der gleiche Freibetrag für echtes Altersvorsorge-Vermögen hinzu.
Schonvermögens-Regelung: Für Kinder gilt ein Freibetrag von 4.100 EUR pro Jahr von Geburt an, damit beispielsweise Ausbildungsversicherungen bzw.
Aussteuerversicherungen von der Verwertung freigestellt werden können. bAV, berufsständische Altersvorsorge. Selbstständige, die von der
Rentenversicherungspflicht befreit sind, dürfen eine für die Altersvorsorge abgeschlossene Versicherung erhalten.
Der Altersvorsorge-Sparer hat zu einem Altersvorsorgevertrag einen Mindesteigenbeitrag zu erbringen. Der Name ist etwas irreführend, da dieser Beitrag nicht
komplett vom Sparer selbst aufgebracht werden muss, sondern nur den nach Grundzulage und Kinderzulagen verbleibenden Betrag. Einen vollen Anspruch auf diese
Zulagen bzw. alternativ den höchst möglichen Sonderausgabenabzug hat er nur, wenn der Private Altersvorsorge Vertrag folgende Mindesteigenbeiträge seit 2008: 4
Prozent, maximal 2.100 EUR aufweist.
Finanzierung: Kapitallebensversicherungen – insbesondere Tilgungsaussetzungsversicherungen – sowie Restschuldversicherungen eignen sich auch für
Finanzierungszwecke. Kapitalanlage: Kapitallebens- oder Rentenversicherungen stellen auch eine interessante Kapitalanlage dar, da sie anders als viele
andere Anlageformen unter anderem eine garantierte Verzinsung bieten. Dies kann auch nach Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen für ab 1.1.2005 neu
abgeschlossene Versicherungen noch gelten.
Allgemeines über die Private Altersvorsorge
Das Gesamtversorgungssystem der Altersversorgung setzt sich aus einem dreigliedrigen Alterssicherungssystem zusammen, das dem Arbeitnehmer eine Versorgung
ermöglichen soll, damit er keine drastische Reduzierung des Lebensstandards im Rentenalter hinnehmen muss. Dabei spielt die bAV eine zentrale
Ergänzungsfunktion zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung war bislang die wesentliche Säule der Versorgung und wird nun der
ersten Schicht des so genannten Drei-Schichten-Modells zugerechnet.
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der gesetzlichen
Rentenversicherung mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen für die Private Altersvorsorge Testsieger ist das
regelmäßige Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Hier wird derzeit meist das 65. Lebensjahr zu berücksichtigen sein, nach den Plänen der Bundesregierung
sogar das 67. Lebensjahr.
Die halbe Erwerbsminderungsrente, die die bisherige Berufsunfähigkeitsrente ersetzt, führt zu einem durchschnittlichen Absinken der Rente von rund 25 Prozent.
Die volle Erwerbsminderungsrente liegt durchschnittlich um zwei Prozent unter der früheren Erwerbsunfähigkeitsrente. Versicherte, die am 1.1.2001 mindestens
40 Jahre alt waren, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn sie ihren bisherigen Beruf nur noch zwischen drei bis sechs Stunden pro Tag ausüben
können. Der Verweis auf eine andere beliebige Tätigkeit ist damit ausgeschlossen.
Private Altersvorsorge
Die eigentliche Umwandlung, die den bisherigen Barlohnanspruch untergehen und einen wertgleichen Versorgungslohnanspruch entstehen lässt, ist Folge einer
Umwandlungsvereinbarung. Hierdurch kommt es zu einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrages. Auf der Entgeltseite müssen Vereinbarungen über die
Höhe der künftigen Entgeltkürzung, ihre Dauer, die betroffenen Entgelte getroffen werden, also ob zum Beispiel die Umwandlung aus laufendem Entgelt oder aus
Sonderzahlungen finanziert wird.
So ist die Entgeltumwandlung nur möglich, wenn der Tarifvertrag die Umwandlung von Tarifentgelt zulässt. Dafür ist die sog. Tariföffnungsklausel gemäß § 17
Abs. 5 BetrAVG erforderlich. Der neue Anspruch auf Entgeltumwandlung steht unter einem sog. Tarifvorrang. Im Zuge der Rentenreform wurde die
Private Altersvorsorge Testsieger durch ein sog. Förderkonzept vorgesehen, die sog. Riester-Förderung, auch Kombi-Modell genannt. Sie besteht aus einem System von
Zulagenförderungen, also der Gewährung besonderer steuerlicher Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten.
Diese Vorgehensweise wird auch als sog. Limitierungssystem bezeichnet. Da der Arbeitgeber das volle Nachfinanzierungsrisiko trägt, dürfte das
Gesamtversorgungskonzept ein Auslaufmodell sein. Zunehmend werden Gesamtversorgungssysteme umstrukturiert und damit abgeschafft. Einfach in Verwaltung und
Administration sind Leistungspläne, die feste Euro-Beträge vorsehen und zum Teil noch aus Zeiten einer vorsichtigen Einführung einer bAV datieren, als
Einheitsbeträge für alle Arbeitnehmer vorgesehen wurden.
Infos zum Thema Private Altersvorsorge
In der letzten Zeit haben sich einige Anbieter und Forschungsinstitutionen mit Umfragen an Betriebe gewandt, um zu ermitteln, wie die derzeitige Situation
und die zukünftige Perspektive der bAV eingeschätzt werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über einige Ergebnisse und Folgerungen. Im Auftrag des
Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) wurde durch die TNS Infratest Sozialforschung Ende 2004 zum zweiten Mal nach 2003 eine
Untersuchung zur Situation und Verbreitung der bAV in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst vorgenommen.
Da das BetrAVG dieses echte Beitragsprimat jedoch noch nicht vorsieht, wurde lange Zeit lediglich in der Direktversicherung eine solche Vereinbarung
getroffen, bei der viele Versorgungspläne für die Private Altersvorsorge Testsieger von einem im Rahmen der pauschalierungsfähigen Höchstbeträge nach § 40b EStG auf einem sog. Beitragsgruppenplan
basieren. Hier ist der Arbeitgeber in Abhängigkeit von Gehaltsgruppen oder untergliedert nach Tätigkeitsbereichen wie z. B. Vorstand, Geschäftsführung,
Direktorium, Abteilungsleiter, Prokuristen, außertarifliche Mitarbeiter.
Der Anteil der Betriebsstätten der Privatwirtschaft mit einer bAV ist im betrachteten Zeitraum von 31 Prozent auf 41 Prozent gestiegen. Der Zuwachs war in
den neuen Ländern etwas stärker als in den alten Bundesländern. Es zeigt sich ein Trend des kontinuierlichen Wachstums der bAV. Beim gehaltsabhängigen
Versorgungskonzept in Form des Endgehaltsplans erleidet beispielsweise derjenige Mitarbeiter Verluste hinsichtlich seiner Altersversorgungsansprüche, der
gegen Ende seiner Tätigkeit von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung umwechselt.
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Leistungen aus privaten Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden, sind weiterhin nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dabei
wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Ertragsanteil sinkt ab 2005 um ca. 10 Prozent und beträgt bei 60 Jahren statt bisher 32
Prozent nur noch 22 Prozent, bei 65 Jahren statt bisher 27 Prozent nur noch 18 Prozent. Diese Regelung ergibt sich aus § 22 Nr. 1 Satz 3 a bb EStG für
Rentenleistungen aus privaten Rentenversicherungen, die als Altverträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.
Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d.h. 12.800 EUR steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende
Basis-Rentenversicherung vereinbart. Ein Vergleich erzielt bei seinem Steuersatz von 30 Prozent eine Steuerersparnis von 2.529 EUR, so dass er nur 17.471 EUR
Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten muss. Somit erhält er bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung von 24 Jahren und der
Besteuerung der Leistungsphase eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.
Diese fiktiven Beträge müssen im Alter in der Einkommensteuer angegeben und versteuert werden (sog. fiktive Auszahlungsphase). Diese Phase sollte zwischen
der Vollendung des 60. und des 68. Lebensjahres vertraglich vereinbart werden. Ab diesem Zeitpunkt muss dann dieser Betrag für die Private Altersvorsorge anteilig jährlich bis zu seinem
85. Lebensjahr als Einnahme versteuert werden. Alternativ kann in diesem Zeitraum auch der fiktive Betrag auf dem Wohnförderkonto auf einen Schlag versteuert
werden, mit dem Vorteil, dass dann nur 70 Prozent des Betrags zu versteuern sind.
Allgemeine Informationen über die Private Altersvorsorge
Im Zusammenhang mit dem Ende November 2006 beschlossenen Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz ist eine Veränderung des § 52 EStG für das Jahr
2012 vereinbart worden. Eine steuerliche Förderung wird bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012 bei «Altersvorsorge-Verträgen nach § 10 EStG nur noch dann
möglich sein, wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Basis-Rente als auch
die Riester-Rente.
Sieht der Basis-Rentenvertrag vor, dass der Steuerpflichtige eine Altersrente und nach seinem Tode der überlebende Ehepartner seinerseits eine lebenslange
Leibrente im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG erhält, dann ist der vom Steuerpflichtigen in der Ansparphase aufgebrachte Beitrag in vollem Umfang der
Altersvorsorge zuzurechnen. Sieht die Private Altersvorsorge vor, dass der Steuerpflichtige bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder einer verminderten
Erwerbstätigkeit von der Verpflichtung zur Beitragszahlung für diesen Vertrag vollständig.
Damit Bausparverträge als zertifizierte Altersvorsorgeverträge gelten, darf eine Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten
Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in Form einer lebenslangen Rente (mit der Möglichkeit einer 30-prozentigen
Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn) vorgesehen sein. Möglich ist vor dem 60. Lebensjahr eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten
Bausparvertrag oder einen Geld-Riester-Vertrag.