Günstigste Private Haftpflichtversicherung
Tagtäglich bewegen wir uns in bestimmten Lebenssituationen zum Beispiel als Fussgänger oder Fahrradfahrer, in den die Gefahr besteht, unbeteiligten Dritten materiellen oder persönlichen Schaden zuzufügen für deren finanzielle Entschädigung wir dann aufkommen müssen. Je nach verursachten Schäden können da schnell von wenigen Tausend Euro, bis hin zu mehreren Hunderttausend Euro an Kosten entstehen.
Nur die wenigsten wären in der Lage, eine solche finanzielle Wiedergutmachung zu leisten. Daher gehört die Private Haftpflichtversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich. Vor allem für Familien mit kleinen Kindern ist eine Private Haftpflichtversicherung unverzichtbar, da schon beim Ball spielen dieser in die Fensterscheibe einer anderen Wohnung geschossen und diese zerstört werden kann.
Für einen solchen Beispielfall würde die Private Haftpflichtversicherung die anfallenden Kosten zur Schadensregulierung übernehmen. Wer auf eine Private Haftpflichtversicherung verzichtet, handelt unverantwortlich sich selbst und anderen gegenüber, denn wenn die Kosten durch den Schadensverursacher nicht reguliert werden können und dieser auch über keine Private Haftpflichtversicherung verfügt, bleibt der Geschädigte völlig unschuldig auf den entstandenen Schaden sitzen.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Haftpflichtversicherung
Ein altersgemäß entwickeltes, zwölfjähriges Kind besteigt mit schmutzigen Schuhen das Dach eines fremden Pkw, um sich dort auszutoben. Beim Hin- und Herlaufen wird der Lack des Autos zerkratzt. Hier wird anzunehmen sein, dass das Kind die Schadenfolgen als möglich erkannt hat. Letztlich kann die sog. innere Tatsache des Vorsatzes aber nur vom zuständigen Gericht geklärt werden. Haftpflichtansprüche an fremden Sachen, die der durch die Private Haftpflichtversicherung versicherte VN gemietet hat, sind gemäß Ziff. 7.6 AHB grundsätzlich ausgeschlossen.
Mit diesen Ausschlüssen kann sich der Versicherte z.B. konfrontiert sehen, wenn er wegen des Verlustes eines ihm anvertrauten Schlüssels schadenersatzpflichtig gemacht wird. Einige Private Haftpflichtversicherung Anbieter stellen für diesen speziellen Fall - abweichend von den o.g. AHB-Ausschlüssen - in begrenztem Umfang Deckung durch eine Zusatzklausel zur Verfügung. Hiernach sind Schadenersatzansprüche eingeschlossen, die die Erstattung der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern sowie Objektschutz bis zu 14 Tagen betreffen.
Die Bedingungen werden dementsprechend in der Weise ausgelegt, dass die Mitversicherung durch die Günstigste Private Haftpflichtversicherung des volljährigen Kindes erst enden soll, wenn es die von ihm beabsichtigte und kontinuierlich durchgeführte Ausbildung abgeschlossen hat, nicht aber stets dann, wenn es einen Ausbildungsabschnitt erreicht hat, der es ihm ermöglichen würde, sich selbst zu unterhalten. Angemessene Unterbrechungszeiten (z.B. die Ableistung des Wehrdienstes einschließlich eines im Anschluss an den Grundwehrdienst abgeleisteten Wehrdienstes) sind unschädlich.
Für die Mitversicherung der Kinder in der Private Haftpflichtversicherung ist das Bestehen einer häuslichen Lebensgemeinschaft nicht Voraussetzung. Ist der nichteheliche Lebenspartner in den Vertrag eingeschlossen, sollten ggf. auch dessen Kinder in den Versicherungsschutz einbezogen sein. Voraussetzung der Mitversicherung, Kinder sind aber nicht ausnahmslos in die Deckung einbezogen, sondern nur unter der Voraussetzung, dass sie unverheiratet sind und minderjährig sind oder nach Vollendung der Volljährigkeit sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Günstigste Private Haftpflichtversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Private Haftpflichtversicherung
Privatpersonen bewegen sich im täglichen Leben - z.B. in ihrer Eigenschaft als Fußgänger oder Radfahrer, als Eltern minderjähriger Kinder, als Freizeitsportler
oder als Nutzer von elektronischen Kommunikationsmitteln, aber auch bei Gefälligkeitshandlungen - vielfach in Gefahrenbereichen, die das Risiko einer
Schädigung von Rechtsgütern Dritter in sich bergen. Hieraus resultierende Schadenersatzansprüche Dritter können die finanzielle Leistungsfähigkeit des
Einzelnen erheblich übersteigen.
Im Bereich der Private Haftpflichtversicherung sind nicht Gegenstand dieses Beitrages. Die Private Haftpflichtversicherung beruht auf dem
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie den Risikobeschreibungen, Besondere
Bedingungen und Erläuterungen zur Private Haftpflichtversicherung. Durch Sonderbedingungen, Zusatzbedingungen und Klauseln kann der Versicherungsschutz
erweitert oder eingeschränkt werden.
Wird der VN von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen, umfasst die
Leistungspflicht der Private Haftpflichtversicherung die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche des Dritten, die Befriedigung berechtigter
Ansprüche des Dritten. Der Versicherer übernimmt die hierbei entstehenden, notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Hält es der Versicherer
in einem Strafverfahren wegen eines versicherten Schadenereignisses für zweckmäßig.
Allgemeines über die Private Haftpflichtversicherung
Die Leistungspflicht der Private Haftpflichtversicherung erstreckt sich aber nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, der dem VN gehört (Eigenschaden), eines im
Inland gelegenen Einfamilienhauses, eines im Inland gelegenen Wochenendhauses. Voraussetzung ist jeweils, dass die Wohnungen bzw. Häuser vom VN ausschließlich
zu Wohnzwecken genutzt werden. Die zugehörigen Garagen und Gärten sowie Schrebergärten sind eingeschlossen. Mitversichert ist die Vermietung von nicht mehr
als drei einzeln vermieteten Wohnräumen.
Von Wohnungen oder Häusern können beträchtliche Haftpflichtrisiken ausgehen, die die Verantwortlichen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Mieter oder
Vermieter gleichermaßen treffen. Mitbewohner, Besucher oder Lieferanten stürzen auf einem nicht gestreuten Gehweg. Der Eigentümer eines Einfamilienhauses
wäre im Rahmen seiner Günstigste Private Haftpflichtversicherung deliktisch verantwortlich. Der Mieter könnte aus der von ihm übernommenen Streupflicht
haften.
Prämienfreier Versicherungsschutz besteht allerdings nur bis zu einer bestimmten, in den Versicherungsbedingungen genannten Bausumme. Diese bewegt sich -
von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich - zwischen 50.000 EUR und 100.000 EUR. Wird dieser Betrag überschritten, besteht Deckung nur noch im Rahmen
der Vorsorgeversicherung. Bei Bauvorhaben mit höher veranschlagten Bausummen ist der Abschluss einer separaten Bauherren Haftpflichtversicherung notwendig,
es sei denn, der Versicherer verzichtet auf eine Bausummenbegrenzung.
Private Haftpflichtversicherung
Ist ein Versicherter bei der schadenstiftenden Handlung für seinen Betrieb tätig geworden, ist der erforderliche innere Zusammenhang in aller Regel zu bejahen.
Es genügt, wenn sein Handeln dazu bestimmt war, dem Interesse des Betriebes zu dienen. Die Annahme eines inneren Zusammenhanges zwischen Betrieb, beruflicher
Tätigkeit und Schadenfall liegt z.B. dann nahe, wenn die Schädigung erst durch die Verwendung von betrieblichem Werkzeug oder Material ermöglicht wird.
Letztlich kommt es auf die Einzelheiten des konkreten Falles an.
Allein die Tatsache, dass sich ein Drittschaden während der Arbeitszeit und/oder in den Betriebsräumen, d.h. gelegentlich einer betrieblichen Tätigkeit
ereignet hat, reicht dies für eine Günstigste Private Haftpflichtversicherung nicht aus, um den Vorgang der betrieblichen. Denn auch während der Arbeitszeit können rein private Handlungen ausgeführt werden.
Will eine Ladeninhaberin etwas zum Essen einkaufen und stößt außerhalb ihres Geschäfts mit einem Dritten zusammen, der das Geschäft gerade betreten will, so
ist der dem Dritten zugefügte Schaden dem privaten Bereich zuzuordnen.
Im Haushalt des VN lebende Kinder mit geistiger Behinderung können ohne Altersbegrenzung eingeschlossen werden. Sie sind im Versicherungsschein namentlich
zu benennen. Wenn die Private Haftpflichtversicherung bezüglich der volljährigen Kinder darauf abstellt, dass sie sich in einer Schul- oder unmittelbar
anschließenden Berufsausbildung befinden, soll damit letztlich sichergestellt werden, dass Kinder solange mitversichert sind, wie sie im Rahmen eines
durchgängigen, zusammenhängenden Ausbildungswegs stehen.
Infos zum Thema Private Haftpflichtversicherung
Die Bedingungen werden dementsprechend in der Weise ausgelegt, dass die Mitversicherung des volljährigen Kindes erst enden soll, wenn es die von ihm
beabsichtigte und kontinuierlich durchgeführte Ausbildung abgeschlossen hat, nicht aber stets dann, wenn es einen Ausbildungsabschnitt erreicht hat, der es
ihm ermöglichen würde, sich selbst zu unterhalten. Angemessene Unterbrechungszeiten (z.B. die Ableistung des Wehrdienstes einschließlich eines im Anschluss
an den Grundwehrdienst abgeleisteten Wehrdienstes) sind unschädlich.
Volljährige unverheiratete Kinder haben Versicherungsschutz im Rahmen der Günstigste Private Haftpflichtversicherung ihrer Eltern, solange sie sich in einer Schulausbildung oder in einer sich
unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (nicht Fortbildung) befinden. Wann in der Mehrheit der Fälle grundsätzlich Versicherungsschutz besteht, oder
nicht besteht. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt des VN beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Hierzu
gehören auch Au-Pairs und Austauschschüler.
Der überlebende Ehegatte hat die Möglichkeit, den Vertrag als VN zu übernehmen, indem er die nächste Prämienrechnung einlöst. Beim Tod des VN könnte die
nächste Prämienfälligkeit anstehen und der überlebende Ehegatte die Überweisung des fälligen Beitrags leicht versäumen. Daher kann es sinnvoll sein, die
maßgebliche Klausel um einen Passus zu ergänzen, wonach der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fortbesteht,
mindestens jedoch ein halbes Jahr.
Günstigste Private Haftpflichtversicherung
Abweichend schließen einige Versicherer dieses regelmäßig nur durch eine separate Gewässerschaden Haftpflichtversicherung erfasste Anlagenrisiko in
begrenztem Umfang pauschal in die Private Haftpflichtversicherung ein, nämlich die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von
insgesamt höchstens 5.000 l/kg gewässerschädlicher Stoffe in Kleingebinden mit einem Einzelfassungsvermögen von maximal 50 l/kg je Gebinde, die in den
versicherten Räumlichkeiten lagern.
Mit diesen Ausschlüssen kann sich der Haftpflichtversicherte z.B. konfrontiert sehen, wenn er wegen des Verlustes eines ihm anvertrauten Schlüssels
schadenersatzpflichtig gemacht wird. Einige Versicherer stellen für diesen speziellen Fall - abweichend von den o.g. AHB-Ausschlüssen - in begrenztem Umfang
Deckung durch eine Zusatzklausel zur Verfügung. Hiernach sind Schadenersatzansprüche eingeschlossen, die die Erstattung der Kosten für die notwendige
Auswechselung von Schlössern sowie Objektschutz bis zu 14 Tagen betreffen.
Ausgeschlossen bleiben allerdings weitere Folgeschäden, die sich aus einem Schlüsselverlust ergeben (z.B. wegen Einbruchs). Des Weiteren bleibt regelmäßig
die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen ausgeschlossen. Für diese Deckungserweiterung
wird eine beschränkte Deckungssumme von z.B. 5 Prozent der Hauptdeckungssumme zur Verfügung gestellt. Während einer Frostperiode wird ein Wasserleitungsrohr
undicht.
Allgemeine Informationen über die Private Haftpflichtversicherung
Der Versicherer muss nach allgemeinen versicherungsrechtlichen Kriterien das Eingreifen einer Ausschlussbestimmung darlegen und beweisen. Die wesentlichen
Ausschlüsse sind - soweit sie nicht bereits an anderer Stelle behandelt worden sind - folgende. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden ist der
Haftpflichtversicherer gemäß Ziff. 7.1 AHB leistungsfrei. Aus § 103 VVG ergibt sich, dass sich der Vorsatzausschluss nicht nur auf die Handlung, sondern auch
auf die Schadenfolgen beziehen muss.
Der Haftpflichtige, der Schäden beim Gebrauch des Fahrzeugs verursacht hat, verliert nur dann seinen Versicherungsschutz aus der Private Haftpflichtversicherung, wenn er im Sinne
der Versicherungsbedingungen Eigentümer, Halter, Führer oder Besitzer des Fahrzeugs ist. Dem Begriff Besitzer wird von der Rechtsprechung keine eigenständige
Bedeutung neben den Begriffen des Halters und des Führers beigemessen. Wer also z.B. das Auto eines Freundes repariert (und sog. Fremdbesitzer ist), fällt
nicht unter den Ausschluss für Schäden durch den Gebrauch eines Fahrzeugs.
Ein Student nimmt das Fahrrad eines Kommilitonen ohne dessen Einverständnis an sich, um zur Vorlesung zu fahren. Auf der Fahrt beschädigt er das Fahrrad.
Gemäß Ziff. 7.5 AHB sind Haftpflichtansprüche ausgeschlossen aus Schadenfällen von Angehörigen des VN, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder
die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. Angehörige sind Ehegatten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Großeltern und
Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder.