R und VPrivate Haftpflichtversicherung
Tagtäglich bewegen wir uns in bestimmten Lebenssituationen zum Beispiel als Fussgänger oder Fahrradfahrer, in den die Gefahr besteht, unbeteiligten Dritten materiellen oder persönlichen Schaden zuzufügen für deren finanzielle Entschädigung wir dann aufkommen müssen. Je nach verursachten Schäden können da schnell von wenigen Tausend Euro, bis hin zu mehreren Hunderttausend Euro an Kosten entstehen.
Nur die wenigsten wären in der Lage, eine solche finanzielle Wiedergutmachung zu leisten. Daher gehört die Private Haftpflichtversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich. Vor allem für Familien mit kleinen Kindern ist eine Private Haftpflichtversicherung unverzichtbar, da schon beim Ball spielen dieser in die Fensterscheibe einer anderen Wohnung geschossen und diese zerstört werden kann.
Für einen solchen Beispielfall würde die Private Haftpflichtversicherung die anfallenden Kosten zur Schadensregulierung übernehmen. Wer auf eine Private Haftpflichtversicherung verzichtet, handelt unverantwortlich sich selbst und anderen gegenüber, denn wenn die Kosten durch den Schadensverursacher nicht reguliert werden können und dieser auch über keine Private Haftpflichtversicherung verfügt, bleibt der Geschädigte völlig unschuldig auf den entstandenen Schaden sitzen.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Haftpflichtversicherung
Beschädigt ein Jugendlicher das von ihm gesteuerte, noch nicht zugelassene Neufahrzeug, so erhält er in der Private Haftpflichtversicherung keine Deckung. Entscheidend ist hier, dass es sich bei dem herbeigeführten Schaden um die Verwirklichung eines Risikos handelt, das grundsätzlich der Kfz Haftpflicht zuzuordnen ist, unabhängig davon, ob etwa ein Risikoausschluss eingreift. Zum Gebrauch eines Fahrzeugs gehören nicht nur typische Vorgänge wie das Fahren, sondern z.B. auch Wartungs- und Reparaturarbeiten etc.
Wie bei jeder anderen Private Haftpflichtversicherung ist es Aufgabe des VU, die versicherten Personen gemäß § 100 VVG und § 101 VVG von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen und ihnen insoweit Rechtsschutz zu gewähren. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme auf Schadenersatz sind in erster Linie im BGB geregelt. Anspruchsteller können in vielen Fällen vor allem die Vorschriften der heranziehen. Dort ist z.B. die Haftung aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und von Aufsichtspflichtigen geregelt.
Die R und VPrivate Haftpflichtversicherung muss nach allgemeinen versicherungsrechtlichen Kriterien das Eingreifen einer Ausschlussbestimmung darlegen und beweisen. Die wesentlichen Ausschlüsse sind, soweit sie nicht bereits an anderer Stelle behandelt worden sind, folgende. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden ist die Private Haftpflichtversicherung gemäß Ziff. 7.1 AHB leistungsfrei. Aus § 103 VVG ergibt sich, dass sich der Vorsatzausschluss nicht nur auf die Handlung, sondern auch auf die Schadenfolgen beziehen muss.
Es besteht Versicherungsschutz durch die Private Haftpflichtversicherung für während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretene Schadenereignisse, die Personenschäden (Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen), Sachschäden (Beschädigung und/oder Gebrauchsbeeinträchtigung sowie Vernichtung von Sachen) einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden (sog. unechte Vermögensschäden) sowie Vermögensschäden, die weder auf Personen- noch auf Sachschäden beruhen, zur Folge haben.
R und VPrivate Haftpflichtversicherung
Die R und V Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Private Haftpflichtversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Private Haftpflichtversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die R und V spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die R und VPrivate Haftpflichtversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der R und VPrivate Haftpflichtversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Haftpflichtversicherung
Es ist möglich, die Private Haftpflichtversicherung in Kombination mit anderen, speziellen Haftpflichtdeckungen abzuschließen, z.B. mit einer
Jagd Haftpflichtversicherung, einer Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung oder einer Gewässerschaden Haftpflichtversicherung. Selbstständige
und Unternehmensorgane (Geschäftsführer etc.) können die Private Haftpflichtversicherung als Ergänzung zur Betriebs Haftpflichtversicherung dokumentieren
lassen.
Einige Private Haftpflichtversicherung Anbieter ergänzen den Versicherungsschutz wie folgt, für Schäden durch mitversicherte Kinder wird sich der Versicherer nicht auf eine
Deliktunfähigkeit berufen, soweit dies der VN wünscht. Auf diese Umstände wird es zurückzuführen sein, dass Versicherer bei Schäden, die auf tatsächlichen
oder vermeintlichen Aufsichtspflichtverletzungen beruhen, gelegentlich (wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen und bis zu einer bestimmten Schadenhöhe,
z.B. 5.000 EUR) kulanzhalber zahlen.
Wird der VN von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen, umfasst die
Leistungspflicht der Private Haftpflichtversicherung die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche des Dritten, die Befriedigung berechtigter
Ansprüche des Dritten. Der Versicherer übernimmt die hierbei entstehenden, notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Hält es der Versicherer
in einem Strafverfahren wegen eines versicherten Schadenereignisses für zweckmäßig.
Allgemeines über die Private Haftpflichtversicherung
Die Private Haftpflichtversicherung deckt ihrem Wesen nach lediglich die dem Versicherten in seiner Eigenschaft als natürliche Person in seinem «private»n
Lebensbereich erwachsenden Haftpflichtgefahren. Hieran orientiert sich nicht zuletzt auch die Prämienkalkulation des Versicherers. Die Abgrenzung zu den
nicht gedeckten Lebensbereichen erfolgt durch die ausdrückliche Beschränkung des Versicherungsschutzes auf die Gefahren des täglichen Lebens sowie die
Benennung der ausgenommenen Gefahren.
Von Wohnungen oder Häusern können beträchtliche Haftpflichtrisiken ausgehen, die die Verantwortlichen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Mieter oder
Vermieter gleichermaßen treffen. Mitbewohner, Besucher oder Lieferanten stürzen auf einem nicht gestreuten Gehweg. Der Eigentümer eines Einfamilienhauses
wäre im Rahmen seiner R und V Private Haftpflichtversicherung deliktisch verantwortlich. Der Mieter könnte aus der von ihm übernommenen Streupflicht
haften.
Prämienfreier Versicherungsschutz besteht allerdings nur bis zu einer bestimmten, in den Versicherungsbedingungen genannten Bausumme. Diese bewegt sich -
von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich - zwischen 50.000 EUR und 100.000 EUR. Wird dieser Betrag überschritten, besteht Deckung nur noch im Rahmen
der Vorsorgeversicherung. Bei Bauvorhaben mit höher veranschlagten Bausummen ist der Abschluss einer separaten Bauherren Haftpflichtversicherung notwendig,
es sei denn, der Versicherer verzichtet auf eine Bausummenbegrenzung.
Private Haftpflichtversicherung
Zusätzlich ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht folgender Personen mitversichert. Der Ehegatte des VN genießt automatisch Versicherungsschutz, sobald
die standesamtliche Trauung vollzogen ist. Der Begriff des Ehegatten (des VN) richtet sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Rechts. Daraus folgt u.a.,
dass Versicherungsschutz für den Ehegatten auch bei getrennt Lebenden besteht, mit dem Zeitpunkt der Ehescheidung hingegen erlischt. Versichert ist ebenfalls
die gesetzliche Haftpflicht des in häuslicher Gemeinschaft und dessen Kinder.
Für die Mitversicherung der Kinder in der R und V Private Haftpflichtversicherung ist das Bestehen einer häuslichen Lebensgemeinschaft nicht Voraussetzung. Ist der nicht-eheliche Lebenspartner in den
Vertrag eingeschlossen, sollten ggf. auch dessen Kinder in den Versicherungsschutz einbezogen sein. Voraussetzung der Mitversicherung, Kinder sind aber nicht
ausnahmslos in die Deckung einbezogen, sondern nur unter der Voraussetzung, dass sie unverheiratet sind und minderjährig sind oder nach Vollendung der
Volljährigkeit sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Eine weitere Grenzziehung sieht die Private Haftpflichtversicherung vor, wenn der Schaden auf eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung zurückzuführen
ist. Beide Merkmale (ungewöhnlich und gefährlich) müssen gleichzeitig vorliegen. Der Ausschluss greift nur in seltenen Ausnahmefällen ein. Aus der
Rechtsprechung ergibt sich, dass er nicht schon dann Anwendung findet, wenn die den Haftpflichtanspruch auslösende Handlung unter ungewöhnlichen und
gefährlichen Umständen erfolgt ist.
Infos zum Thema Private Haftpflichtversicherung
Endet das Versicherungsverhältnis durch den Tod des VN, sind die versicherten Personen gemäß § 207 Abs. 1 VVG berechtigt, binnen zwei Monaten nach dem Tod
des VN die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses unter Benennung des künftigen VN zu erklären. Um zu vermeiden, dass die mitversicherten Personen dann
sogleich ihren Versicherungsschutz verlieren, sieht die Private Haftpflichtversicherung vor, dass für den mitversicherten Ehegatten und/oder die unverheirateten
Kinder der Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fortbesteht.
Unter Abwasser versteht man ehemals reines Wasser, das durch Zusatz fremder Bestandteile in irgendeiner Weise verunreinigt ist. Dieser Ausschluss wird in der
R und V Private Haftpflichtversicherung hinsichtlich Sachschäden durch häusliche Abwässer und Schäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals abbedungen.
Aus dem Abflussschlauch einer Waschmaschine tritt Wasser aus und dringt in die darunter liegende Wohnung des Nachbarn ein. Ziff. 7.9 AHB grenzt im Ausland
eintretende Schadenfälle aus.
Einige Versicherer verzichten vor diesem Hintergrund auf das Kriterium der Unmittelbarkeit in ihren Bedingungen. Sie bestehen auch nicht mehr auf der sog.
Folgerichtigkeit der Ausbildung. Versicherungsschutz besteht also auch dann weiter, wenn das mitversicherte volljährige Kind nach erstem Studium oder erster
Lehre ein anderes Studium oder eine andere Lehre beginnt, allerdings regelmäßig mit folgender Einschränkung. Die Mitversicherung endet - in Anlehnung an den
Wegfall der Waisenrenten - mit der Vollendung des 27. Lebensjahres.
R und VPrivate Haftpflichtversicherung
Abweichend schließen einige Versicherer dieses regelmäßig nur durch eine separate Gewässerschaden Haftpflichtversicherung erfasste Anlagenrisiko in
begrenztem Umfang pauschal in die Private Haftpflichtversicherung ein, nämlich die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von
insgesamt höchstens 5.000 l/kg gewässerschädlicher Stoffe in Kleingebinden mit einem Einzelfassungsvermögen von maximal 50 l/kg je Gebinde, die in den
versicherten Räumlichkeiten lagern.
Der Mieter reißt aufgeklebte Teppichfliesen ab und beschädigt hierbei den Fußboden - übermäßige Beanspruchung. Der Mieter wählt versehentlich ein ungeeignetes
Teppichklebeband; der damit zu fixierende Teppich wird beschädigt - keine übermäßige Beanspruchung. Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten. Begründet wird dieser Ausschluss
damit, dass die Versicherer nicht für anfallende Wartungskosten herangezogen werden sollen.
Bei Schäden durch Rohrbruch infolge Frost großzügig zu Gunsten der Versicherten zu verfahren. Gleichwohl ist eine ausdrückliche Einbeziehung von
Allmählichkeitssachschäden - wie dies von einigen Versicherern in Abweichung des alten § 4 Abs. 1 S. 5 AHB praktiziert wird - zur Vermeidung von Deckungsstreitigkeiten
zu empfehlen. Mit Umstellung auf neue AHB entfällt diese Thematik. Die Klausel zum sog. Gewässerschaden Restrisiko schließt die Private Haftpflichtversicherung als Inhaber von
Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe ausdrücklich aus.
Allgemeine Informationen über die Private Haftpflichtversicherung
Der Versicherer muss nach allgemeinen versicherungsrechtlichen Kriterien das Eingreifen einer Ausschlussbestimmung darlegen und beweisen. Die wesentlichen
Ausschlüsse sind - soweit sie nicht bereits an anderer Stelle behandelt worden sind - folgende. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden ist der
Haftpflichtversicherer gemäß Ziff. 7.1 AHB leistungsfrei. Aus § 103 VVG ergibt sich, dass sich der Vorsatzausschluss nicht nur auf die Handlung, sondern auch
auf die Schadenfolgen beziehen muss.
Der privathaftpflichtversicherte VN öffnet als Beifahrer in einem Kfz unachtsam die Tür des Fahrzeugs und verletzt hierbei einen Fußgänger. Zuständig ist die
Private Haftpflichtversicherung. Bei Schweißarbeiten an seinem (seit mehr als einem Jahr stillgelegten, also endgültig aus dem Verkehr gezogenen) Fahrzeug
verursacht der Besitzer einen Drittschaden durch Brand. Auch hier ist die Privat«haftpflichtversicherung» zuständig. Andererseits folgt aus der Versagung des
Versicherungsschutzes innerhalb nicht zwangsläufig.
Beschädigt ein Jugendlicher das von ihm gesteuerte, noch nicht zugelassene Neufahrzeug, so erhält er in der Private Haftpflichtversicherung keine Deckung.
Entscheidend ist hier, dass es sich bei dem herbeigeführten Schaden um die Verwirklichung eines Risikos handelt, das grundsätzlich der Kfz
Haftpflichtversicherung zuzuordnen ist, unabhängig davon, ob etwa ein Risikoausschluss eingreift. Zum Gebrauch eines Fahrzeugs gehören nicht nur typische
Vorgänge wie das Fahren, sondern z.B. auch Wartungs- und Reparaturarbeiten etc.