Asstel Private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Angestellte und Arbeiter, die mit ihrem Lohn oder Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (jährlich 62.550 Euro) liegen. Weiterhin können sich Beamte, Selbstständige und Freiberufler, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der Private Krankenversicherung vollversichern. Desweiteren sind die Ehepartner mitversicherbar, insofern einer der beiden Partner bereits privat versichert ist.
Für die in medizinischen Berufen tätigen Versicherungsnehmern, wie Ärzte, Zahnärzte, sowie teilweise auch Tierärzte, Assistenzärzte, Apotheker und anderen in Heilberufen arbeitende Mediziner, werden spezielle Tarife durch die jeweiligen Private Krankenversicherung Unternehmen angeboten, welche die Selbstmedikation dieser Berufsgruppen berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können.
Der Vorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber den Privaten Unternehmen besteht darin, dass durch die relativ freie Tarifgestaltung lassen sich jeweils an die persönlichen Berdürfnisse bedarfsgerechte Versicherungsleistungen durch die Private Krankenversicherung zusammenstellen. Hierdurch lassen sich vor allem in jungen Jahren erhebliche Beitragseinsparungen treffen, was jedoch nicht im Vordergrund stehen sollte, sondern ein optimaler Schutz der eigenen Gesundheit.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Krankenversicherung
Da nur sehr wenige Private Krankenversicherung Anbieter erhöhte Rechnungsbeträge erstatten, muss der Versicherte den sicheren Weg beschreiten und sich mit seiner Private Krankenversicherung abstimmen. Bei unfallbedingtem Zahnschaden ergeben sich ebenfalls unterschiedliche Leistungen. Nicht jeder Versicherer hebt in einem solchen Falle die Leistungsbegrenzung auf. Der Heil- und Kostenplan sollte vor Beginn der Zahnbehandlung dem Versicherer zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Patient erhält dann eine Mitteilung über die Versicherungsleistung.
Bei der Analyse des Private Krankenversicherung Leistungsumfangs ist zu unterscheiden zwischen, der ambulanten Behandlung, der stationären Krankenhausbehandlung, der Zahnbehandlung und dem Zahnersatz sowie Kieferorthopädie, der Krankentagegeldzahlung zur Verdienstausfallabsicherung, der Krankenhaustagegeldleistung bei stationärem Aufenthalt, sowie Zusatzleistungen im Todesfall, bei Kuraufenthalten, zur Beitragsentlastung etc. Ambulante Heilbehandlungstarife beinhalten eine ganze Reihe von Einzelleistungen.
Unter dem Gesichtspunkt der Leistungserbringung ergeben sich Unterschiede zur GKV. Die Asstel Private Krankenversicherung führt die Leistungserbringung nach dem Kostenerstattungsprinzip durch. In der Private Krankenversicherung bezahlt der Versicherte die Liquidationen des Arztes direkt beim Leistungserbringer und reicht diese dann zumeist halbjährlich oder jährlich bei seinem Versicherer zur Kostenerstattung ein. Bei Krankenhausaufenthalten stellen die Private Krankenversicherung Unternehmen so genannte Kostenübernahmeerklärungen aus, aufgrund derer das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer abrechnen kann.
Dies gilt grundsätzlich auch für Angebote aus dem Ausland. Sogar der Verbraucher, der anlässlich eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eigener Initiative einen Versicherungsvertrag unterzeichnet, wird durch deutsches Vertragsrecht geschützt. Die Reform des VVG, geplant für 2006, sieht u. a. wahrscheinlich in den §§ 186 bis 197 weitere Regelungen für die Private Krankenversicherung vor. Vorgesehen sind Regelungen zu Managed Care, Wirtschaftlichkeitsgebot, Bereicherungsverbot, Tarifwechsel, Bestandsübertragung etc.
Asstel Private Krankenversicherung
Die Asstel Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Private Krankenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Private Krankenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Asstel spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Asstel Private Krankenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Krankenversicherung
Der Zahnersatz wird von 2005 an über einen separaten Beitrag finanziert, wobei sich der Versicherte in der GKV entscheiden kann, ob er die Zahnersatzleistungen
gesetzlich oder privat versichern will. Der Festzuschuss beträgt i. d. R. 50 Prozent der anfallenden Kosten und kann sich bei Vorlage des Bonusheftes auf
bis zu 65 Prozent erhöhen. Folgerichtig muss der Versicherte die Kosten entweder selbst tragen oder eine ambulante Zusatzversicherung abschließen. Ausnahmen
sollen lediglich für gewerbliche Versicherungsnehmer gelten.
Durch die 3. Schadenversicherungsdirektive gibt es eine Ausnahme für die Private Krankenversicherung von der allgemeinen Deregulierung der Versicherungswirtschaft und dem Fortfall
der Genehmigungspflicht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Tarife, Grundlagen für die Berechnung der Prämien und technischen Grundlagen. Die
Genehmigungspflicht besteht weiter, soweit die Private Krankenversicherung dazu bestimmt ist, eine GKV ganz oder teilweise zu ersetzen. Es handelt sich hierbei um die so genannte
substitutive Private Krankenversicherung.
Als besondere Bedingungen können Klauseln in den Versicherungsschein aufgenommen werden, wenn die Regelung eines konkreten einzelnen Risikos (z. B.
Leistungsausschluss für eine bestimmte gesundheitliche Vorschädigung) erforderlich ist. Als Schlichtungsstelle ausschließlich für Beschwerden und Eingaben
im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherung Verträgen und dem Leistungsverhalten der Krankenversicherer wurde der Private Krankenversicherung Ombudsmann vom
Private Krankenversicherung Verband im Oktober 2001 installiert.
Allgemeines über die Private Krankenversicherung
Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass im Bereich des Zahnersatzes und der Kieferorthopädie mit Heil- und Kostenplänen gearbeitet wird und die überwiegende
Zahl der Private Krankenversicherung eine Versicherungsleistung davon abhängig macht, dass vor Behandlungsbeginn ein Kostenplan eingereicht und akzeptiert worden ist. Die
Leistungsdauer ist zeitlich normalerweise unbegrenzt, d. h. eine Aussteuerung als Leistungsausschluss für eine Restvertragslaufzeit ist in der PKV nicht
vorgesehen.
Dem Versicherten sind verschiedene vertragliche Obliegenheiten auferlegt, die er im Versicherungsfall zu beachten hat. Obliegenheiten nach § 9 MB/KK 94. Die
versicherte Person ist auf Verlangen des Versicherers verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Der Anspruch
des Versicherten auf Auskunft über den Inhalt eines erstellten Gutachtens wurde ebenso in § 178m VVG festgeschrieben. Der Asstel Private Krankenversicherung ist jede Auskunft zu
erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles.
Konsultieren Sie Ihre Ärzte und lassen Sie sich die Unterlagen zeigen, die der Versicherer erhält. Bei Unsicherheiten sollten Sie auf dem Antrag vermerken,
Zur Klärung sind die Ärzte zu befragen. Es ist vorstellbar, dass Ärzte z. T. Diagnosen in das Patientenblatt eintragen, die sich so nicht bestätigen oder
nur einen Anhaltspunkt für eine Therapierichtung geben sollten. Gemäß §§ 16-18 VVG kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Fragen schuldhaft
verschwiegen und nicht angezeigt wurden.
Private Krankenversicherung
Mit der Beitragsbegrenzung für ältere versicherte Ehegatten im Standardtarif und bei einem Gesamteinkommen der Ehegatten unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
auf maximal 150 Prozent des durchschnittlichen Höchstbeitrages wurde ein Element der Familienversicherung integriert. Hintergrund dieser Regelung seit
01.07.2000 ist, dass Personen, die das 55. Lebensjahr erreicht haben und seit mindestens fünf Jahren privat versichert sind, auch dann nicht mehr in die
GKV zurückkehren können.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Beitragszuschlag entsprechend
geändert werden. Im Zuge einer Beitragsanpassung wird auch der für die Beitragsgarantie in der Asstel Private Krankenversicherung erforderliche Zuschlag mit dem kalkulierten
Zuschlag verglichen, und, soweit erforderlich, angepasst. Durch die Beitragsanpassungsklausel kann der Versicherer die aufgrund erhöhter Leistungsausgaben
notwendig gewordenen Beitragserhöhungen vornehmen.
Die Wartezeiten sind jeweils in den ergänzenden Tarifbedingungen und in § 178c Abs. 1 VVG geregelt. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Bei
Übertritt aus der GKV entfallen alle Wartezeiten. Dies setzt allerdings voraus, dass spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung in der GKV
oder einem öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Heilfürsorge eine entsprechende Krankheitskosten Vollversicherung beantragt wird. Die Wartezeitanrechnung ist
in § 178c Abs. 2 VVG geregelt.
Infos zum Thema Private Krankenversicherung
Wie zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen hat der Arbeitgeber auch den privatversicherten Arbeitnehmern einen Zuschuss zum Krankenversicherung
Beitrag zu gewähren. Diese Beitragsaufwendungen sind dann zuschussfähig, wenn daraus Versicherungsleistungen beansprucht werden können, die das
Sozialgesetzbuch SGB V vorsieht. Es genügt, wenn die Versicherungsleistungen im Kern einer Leistung nach dem SGB V entsprechen. Für privat Krankenversicherte
ist der Arbeitgeberzuschuss zweifach begrenzt.
Nach Ablauf des Jahres stellt die Asstel Private Krankenversicherung fest, ob es günstiger ist, die Rechnungserstattung oder die Beitragsrückerstattung vornehmen zu lassen. Der
Versicherer entscheidet von Jahr zu Jahr neu darüber, ob und in welcher Höhe in welchen Tarifen Beitragsrückerstattung gewährt wird. Die Verwendung der
Beitragsrückerstattung kann in ganz unterschiedlicher Form erfolgen. Dabei gibt es entweder eine Direktauszahlung oder die Zahlung von Einmalbeträgen für
Beitragssenkungen oder zur Minderung von notwendigen Beitragserhöhungen.
Eine Ruhensvereinbarung konnte bisher für bis zu zwei Jahre vereinbart werden, wenn die versicherte Person arbeitslos ist. Aufgrund einer geschäftsplanmäßigen
Erklärung kann ein Versicherer dem Versicherungsnehmer auf Antrag ermöglichen, eine Ruhensvereinbarung für einen Zeitraum bis zu drei Jahren zu vereinbaren.
Der Versicherungsvertrag bleibt dann bestehen, die Pflichten der Vertragspartner sind jedoch eingeschränkt. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf
Versicherungsleistungen.
Asstel Private Krankenversicherung
Die Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlung ist auf Methoden und Heilmittel beschränkt, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt
haben wie die Schulmedizin, außer wenn keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Insbesondere in diesem Leistungsbereich ist
vor dem Private Krankenversicherung Vertragsabschluss möglichst eine Nachfrage beim Versicherer zu halten, wenn auf entsprechende Therapieformen besonderer Wert gelegt wird. Der Leistungsumfang
der Tarife und Versicherer zu entnehmen.
Ambulante Kurkosten müssen mehrheitlich über spezielle Kurkostentarife besonders vereinbart werden. In einigen Tarifen sind sie allerdings enthalten.
Ambulante häusliche Pflegekosten sind ebenfalls über separate und spezielle Tarife in Form von Tagegeldzahlungen oder Kostenübernahmen zu versichern. In
einigen Tarifen ist diese Leistung enthalten. Die Kostenübernahme richtet sich dann nach den ärztlichen Anweisungen an die Pflegekraft, wie z.B. Injektionen,
Verband- und Katheterwechsel.
Die stationären Heilbehandlungstarife umfassen zumeist folgende Leistungsbereiche, Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus werden als
allgemeine Krankenhausleistungen abgerechnet. Als Regelleistungen gelten dabei der allgemeine Pflegesatz, der besondere Pflegesatz, Sonderentgelte,
gesondert berechnete Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers. Als Private Krankenversicherung Wahlleistungen gelten einerseits die
Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt.
Allgemeine Informationen über die Private Krankenversicherung
Der Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder Unfall kann durch die Versicherung eines Krankentagegeldes abgesichert werden.
Diese Absicherung ist für selbstständig Erwerbstätige ebenso notwendig wie für Lohn- und Gehaltsempfänger. Das Krankentagegeld ist unmittelbarer Lohn- bzw.
Gehaltsersatz. Absicherbar ist das durch die berufliche Tätigkeit erzielte, bei Arbeitsunfähigkeit entfallende und auf den Kalendertag umgerechnete
Nettoeinkommen.
Der Private Krankenversicherung Versicherungsnehmer muss beweisen, dass die Behandlung medizinisch notwendig war. Ob eine stationäre Heilbehandlung medizinisch notwendig ist, kann
beispielsweise bei Gewichtsreduktion wegen Übergewicht Fettleibigkeit Adipositas strittig sein. Es stellt sich die Frage, ob Übergewicht eine Krankheit oder
ein Risikofaktor ist, und inwieweit Nulldiäten hinsichtlich eines dauerhaften Heilerfolges und der Erziehung des Patienten zu richtigem Essverhalten
tatsächlich die richtige Therapieform darstellt.
Zusatzleistungen für Kuraufenthalte können als selbstständige Teilversicherungen die Kosten für einen Kuraufenthalt und eine Sanatoriumsbehandlung absichern.
Versichert sind dabei die Kosten für Unterkunft, Arzneien, Kurmittel und Arztbehandlung. Zusatzleistungen bei Auslandsreisen werden über eine Auslandsreise
Krankenversicherung normalerweise mit einer 100-prozentigen Kostenübernahme gewährt und zwar für notwendige ambulante Arztbehandlung, Zahnbehandlung und
Operations- und Röntgenleistungen.