DBV Private Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.
Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Private Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.
Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Private Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Pflegeversicherung
Bei mehreren Private Pflegeversicherung reicht es aus, wenn der MDK beziehungsweise bei Privatversicherten Medicproof feststellt, dass eine Pflegebedürftigkeit besteht. Leistungspflicht besteht dann, wenn die SPV oder Private Pflegeversicherung leistet. Damit wird eine zusätzliche medizinische Untersuchung vermieden. Die anerkannte Pflegestufe sollte vom Krankenversicherer übernommen werden. Auch nach Beginn der Leistung sollten die ärztlichen Ergebnisse der SPV maßgebend sein, d.h. es sollte keine zusätzlichen Untersuchungen, keine Warte- oder Karenzzeiten geben.
Im Rahmen der Risikoprüfung werden Gesundheitsfragen in mehr oder weniger umfassender Art und Weise gestellt und müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Da die Private Pflegeversicherung das Risiko aufgrund der vorhandenen Vorerkrankungen aber eventuell unterschiedlich bei ihrer Risikoprüfung einschätzen, kann es durchaus sein, dass unterschiedliche Aussagen erfolgen. Diese können von der vorbehaltlosen Annahme aufgrund exzellenten Gesundheitszustands bis hin zur Ablehnung des Versicherungsschutzes reichen.
Bei der DBV Private Pflegeversicherung sind Zahlungsmodalitäten wie die laufende Beitragszahlung oder auch die Einmalbeitragsentrichtung möglich. Die Einmaleinzahlung fließt in ein Depot, das jährlich mit einem festgelegten Zinssatz verzinst wird. Nach dem Abzug von Depotkosten zahlt die Private Pflegeversicherung dann daraus das versicherte Pflegetagegeld lebenslang, gestaffelt nach der erreichten Pflegestufe. Im Todesfall der versicherten Person erhalten die Hinterbliebenen das aktuelle Depotguthaben ausgezahlt.
Nach einer Studie der Allianz Krankenversicherung AG Ende 2007 haben bisher nur rund 43 Prozent der Bundesbürger finanzielle Reserven für den Fall der Pflegebedürftigkeit angelegt. Im Jahr 2050 werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf 100 Erwerbstätige 58,8 Rentner und 26,4 pflegebedürftige Menschen in Deutschland entfallen. 2005 standen 100 Erwerbstätigen noch 30,5 Rentner und 7,1 Pflegebedürftige gegenüber. Auch wer privat krankenversichert ist, muss sich gegen das Pflegerisiko durch eine DBV Private Pflegeversicherung absichern.
DBV Private Pflegeversicherung
Die DBV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Private Pflegeversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Private Pflegeversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die DBV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die DBV Private Pflegeversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der DBV Private Pflegeversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird von den Bundesbürgern tendenziell unterschätzt und ignoriert; die Produktangebote der Anbieter - ob Krankenversicherer oder
Lebensversicherer - lassen in mancherlei Hinsicht zu wünschen übrig. Fest steht: Ohne private Eigenvorsorge in diesem Risikosegment kann die Deckungslücke im
Pflegefall nicht geschlossen werden. Ohne grundlegende Reformen wird das System der sozialen oder gesetzlichen Private Pflegeversicherung (SPV) in den kommenden
Jahrzehnten zusammenbrechen.
Allerdings richten sich die Beiträge der privaten Krankenversicherer nach dem Alter der zu versichernden Person. Es besteht Versicherungspflicht bei dem
Krankenversicherungsunternehmen, bei dem die versicherte Person bereits privat krankenversichert ist. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der
Versicherungspflicht besteht aber auch die Möglichkeit, einen anderen Versicherer zu wählen. Der Beitrag ist nicht vom Einkommen, sondern vom Alter abhängig.
Begrenzt wird er grundsätzlich auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Private Pflegeversicherung.
Anlässlich der Anhörung zur Pflegereform 2008 (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG) äußerten Experten im Bundestag die Befürchtung, dass die
Beitragsanhebung von 1,7 auf 1,95 Prozent ab dem 1.7.2008 (für Kinderlose auf 2,2 Prozent) nicht wie ursprünglich geplant bis 2014 für die Finanzierung der
Leistungsausweitungen ausreichen wird. Als Gegenfinanzierungsmaßnahme zur Pflegebeitragssatzerhöhung werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt.
Allgemeines über die Private Pflegeversicherung
Die Private Pflegeversicherung leistet ab einem täglichen Hilfebedarf von 90 Minuten; geringerer Bedarf muss selbst finanziert werden. Grundvoraussetzung für eine
Leistung ist die Anerkennung als Leistungsempfänger aufgrund Pflegebedarfs und eine entsprechende Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe.
Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung für regelmäßig wiederkehrende und
gewöhnliche persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens.
Neu ist auch die sog. Pflege-Einmalleistung über eine vereinbarte Pflegesumme, die - wird sie nicht in Anspruch genommen - noch zu einer
Hinterbliebenenabsicherung im Sterbefall führt (KarstadtQuelle). Daneben bieten einzelne Unfallversicherer auch an, Unfall Pflegerentenversicherung sowie
Assistanceleistungen im Pflegefall nach einem Unfall. Wesentliche Unterscheidungsmerkmale und Unterschiede sind insbesondere bei folgenden Kriterien
festzustellen. Leistung der DBV Private Pflegeversicherung steht frei zur Verfügung.
Dynamische Entwicklung der Leistung, Reduzierung von Beitragsanpassungen durch Überschussverwendung Beitragsanpassungen aufgrund von Beitragsanpassungsklauseln
möglich, Beitragsfreistellung bei Pflegebedürftigkeit, Dynamikvereinbarung garantiert Leistungsanpassung an die Preisentwicklung, Bei der Leistungserhöhung
Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung, Die volle versicherte Leistung wird schon in Pflegestufe I geleistet, Die volle versicherte Leistung wird nur
in Pflegestufe III geleistet
Private Pflegeversicherung
Wartezeiten bedeuten, dass erst nach Ablauf einer bestimmten Frist der Versicherungsschutz beginnt. Einige Krankenversicherer verzichten generell auf
Wartezeiten, andere wiederum z.T. nur dann, wenn der Pflegefall aufgrund eines Unfalls eintritt. Andere wiederum legen drei Jahre Wartezeit zugrunde, auch
bei Leistungsverbesserungen aufgrund einer regelmäßigen Leistungsanpassung. Eine ganze Reihe von Tarifen sieht noch Karenzzeiten vor. Der Versicherer zahlt
das vertraglich vereinbarte Tagegeld.
Als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit dieser nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied
eines Luftfahrzeuges, bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit, bei der Benutzung von Raumfahrzeugen, durch Beteiligung an
Fahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und den dazugehörigen Übungsfahrten, durch eine
widerrechtliche Handlung sind von der DBV Private Pflegeversicherung ausgeschlossen.
Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit einer versicherten Person. Pflegebedürftig sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, nach Maßgabe der Einstufung in die drei Pflegestufen in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Infos zum Thema Private Pflegeversicherung
Die Höhe der Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25, 30 und bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung. In Anlehnung an die SPV wird allerdings
nicht immer die gleiche Leistung bei ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege gezahlt. Teilweise wird nicht zwischen ambulanter und stationärer
Pflege differenziert. Wählen Pflegebedürftige die vollstationäre Pflege, obwohl dies nicht erforderlich ist, dann werden z.B. in den Pflegestufen I, II, III
vom vereinbarten Pflegetagegeld 25, 50 oder 75 Prozent gezahlt.
Neben der Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit sollte darauf geachtet werden, dass auch keine Wartezeiten und Karenzzeiten in den
Tarifbedingungen vorgesehen werden. Die Mehrheit der DBV Private Pflegeversicherung verzichtet in der Pflegetagegeldversicherung auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Einige
Versicherer nehmen Vertragsabschlüsse auf der Grundlage einer vereinvereinfachten Gesundheitsprüfung vor. Mit zunehmendem Alter wird es i.d.R. immer
problematischer werden, zum normalen Regelbeitrag versichert zu werden.
Anders als die SPV/PPV übernehmen manche Versicherer keine Kosten für vollstationäre Kurzzeitpflege. Ein Leistungsanspruch aus der Pflegetagegeldversicherung
kann auch ohne Vorleistung der SPV, PPV, Beihilfe oder freien Heilfürsorge bei dem einen oder anderen Anbieter bestehen. Einige wenige Versicherer beginnen
damit, in den Leistungsumfang ihrer Tarife Beratungsleistungen und auch Serviceleistungen in Form von Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal,
Organisation des Pflegedienstes.
DBV Private Pflegeversicherung
Der Private Pflegeversicherung Anbieter leistet in aller Regel aus der Pflegestufe I: bei 3 Punkten, aus der Pflegestufe II: bei 4 oder 5 Punkten. Unabhängig von der Bewertung
aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe II vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder
andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person
benötigt, weil sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann.
Aufstockung der SPV-Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz oder Tagessatz. Leistet die SPV wenig, dann zahlt auch der private Krankenversicherer wenig.
Die Höhe der Leistung ist fast immer gedeckelt und die Koppelung an den Kassensatz kann nachteilig wirken. Verringert nämlich die SPV künftig ihre Leistung,
dann sinken auch die Zuschüsse der Pflegekostenversicherung. Einzelne Versicherer wie ARAG und Continentale stocken die Grundleistung auf 100 und 200 Prozent
auf.
Durch die VVG-Reform 2008 wird jetzt der Versicherungsschutz grundsätzlich in der Private Pflegeversicherung auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgeweitet. Auch bei dieser Tarifform müssen die Beiträge meist auch nach Eintritt des
Pflegefalls weiter gezahlt werden. Die Beitragsbefreiung ist bei einigen Versicherern möglich. Die Versicherer verzichten meist auf das ordentliche
Kündigungsrecht. Eine Reihe von Versicherern verzichtet auf die Wartezeiten.
Allgemeine Informationen über die Private Pflegeversicherung
Die Beiträge der Private Pflegeversicherung werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht. Eine Ausnahme gilt für das Bundesland Sachsen, in dem
Arbeitgeber nur 0,35 Prozent und Arbeitnehmer 1,35 Prozent tragen, weil anders als im sonstigen Bundesgebiet kein gesetzlicher Feiertag zur Entlastung der
Arbeitgeber von den zusätzlichen Kosten der 1995 eingeführten Pflegeversicherung aufgegeben worden ist. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss
nach den gleichen Bedingungen wie in Pflegeversicherung.
Die Anbieter der Private Pflegeversicherung sehen unterschiedliche Regelungen für die Pflegerente vor. Teilweise erfolgt eine Leistung auch bei Autonomieverlust der
versicherten Person, also z.B. bei Demenz aufgrund einer Alzheimererkrankung. Bislang eher die Ausnahme, wird sich dies nach der Aufnahme der Demenz in den
Leistungskatalog der SPV (PPV) ändern. Bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit leisten einige Anbieter eine Einmalzahlung (Sofortleistung) in
Höhe mehrerer Pflegerenten, z.B. von sechs Pflegerenten.
Die Private Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, der alle Pflicht-, freiwillig Versicherte und Familienversicherte der Gesetzlichen
Krankenversicherung angehören. Träger sind die Pflegekassen, die den Krankenkassen angegliedert sind. Die Beiträge werden vom Einkommen des Versicherten bis
zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Beitragssatz beträgt 1,95 Prozent. Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose zusätzlich 0,25 Prozentpunkte mehr Beitrag,
ausgenommen sind vor dem 1.1.1940 geborene Versicherte.