Preiswerte Private Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.
Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Private Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.
Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Private Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Pflegeversicherung
Eine Dynamisierungsmöglichkeit ist längst nicht in allen Produkten der Pflegerenten automatisch vereinbart. Dann ist nicht gewährleistet, dass die zunehmende Verteuerung der Pflegeleistungen der Private Pflegeversicherung durch höhere Pflegerenten kompensiert werden kann, so dass das Kostenrisiko beim Versicherten liegt. Die Lebensversicherer garantieren über die gesamte Vertragsdauer einen konstanten festen Beitrag. Die unliebsamen Beitragsanpassungen sind damit ausgeschlossen, abgesehen von der Ausnahme, dass ein Treuhänder eine Anpassung der Bruttoprämie für notwendig erachtet.
Der Eintritt des Versicherungsfalles der Pflegebedürftigkeit ist nach § 14 SGB XI die grundlegende Leistungsvoraussetzung. Höhe und Umfang der Leistungen richten sich dann nach dem festgestellten Grad in der Private Pflegeversicherung der Pflegebedürftigkeit. Ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit gegeben ist, wird dann gem. § 18 SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Je nach Pflegestufe sind im Pflegeversicherungsgesetz die Leistungsbereiche ambulante und stationäre Pflege vorgesehen.
Das Höchsteintrittsalter für die Private Pflegeversicherung liegt bei den Pflegerententarifen i.d.R. beim 70., 74. oder 75. bzw. 80. Lebensjahr. Ein Höchsteintrittsalter wird für die Pflegerentenzusatzversicherung nicht vorgesehen. Bei der Pflegerentenzusatzversicherung endet die Beitragszahlung mit der Preiswerte Private Pflegeversicherung, beispielsweise ab dem 60. oder 65. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz gegen das Pflegefallrisiko besteht hingegen weiter fort. Es liegt dann eine sog. lebenslange Pflegerentenzusatzversicherung vor.
Zahlen belegen, dass fast 40 Prozent aller stationär Pflegebedürftigen erst durch die Pflege zu Sozialhilfeempfängern werden. Das eigentliche Problem liegt in dem fehlenden Problembewusstsein, insbesondere derer unter 50 Jahren. Festzustellen ist eine deutlich größere Wahrnehmung des Problems und die daraus resultierende Nachfrage nach Produkten bei den 50- bis 60-Jährigen. Wie in allen anderen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung gilt auch in der Preiswerte Private Pflegeversicherung die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Preiswerte Private Pflegeversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Private Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird von den Bundesbürgern tendenziell unterschätzt und ignoriert; die Produktangebote der Anbieter - ob Krankenversicherer oder
Lebensversicherer - lassen in mancherlei Hinsicht zu wünschen übrig. Fest steht: Ohne private Eigenvorsorge in diesem Risikosegment kann die Deckungslücke im
Pflegefall nicht geschlossen werden. Ohne grundlegende Reformen wird das System der sozialen oder gesetzlichen Private Pflegeversicherung (SPV) in den kommenden
Jahrzehnten zusammenbrechen.
Allerdings richten sich die Beiträge der privaten Krankenversicherer nach dem Alter der zu versichernden Person. Es besteht Versicherungspflicht bei dem
Krankenversicherungsunternehmen, bei dem die versicherte Person bereits privat krankenversichert ist. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der
Versicherungspflicht besteht aber auch die Möglichkeit, einen anderen Versicherer zu wählen. Der Beitrag ist nicht vom Einkommen, sondern vom Alter abhängig.
Begrenzt wird er grundsätzlich auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Private Pflegeversicherung.
Privat versicherte Rentner zahlen ihren Beitrag vollständig selbst. Kinder sind beitragsfrei bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert; sind sie
nicht berufstätig, so gilt eine Verlängerung bis zum 23. Lebensjahr, befinden sie sich noch in der Ausbildung, gilt eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr. Wehr- und Zivildienst
verlängern die kostenfreie Mitversicherung um neun Monate. Für Studenten gilt ein Sondertarif. Der verminderte Beitrag für Ehegatten entspricht 150 Prozent
des Höchstbeitrags, wobei für jeden Ehegatten 75 Prozent angesetzt werden.
Allgemeines über die Private Pflegeversicherung
Bei der ADL-Definition gibt es sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die untersucht werden. Diese Untersuchung kann durch einen
praktizierenden Arzt durchgeführt werden, z.B. den eigenen Hausarzt. Ausschließlich der körperliche Zustand ist maßgebend für eine entsprechende Einstufung.
Je nach Tarif und Versicherer ist eine bestimmte Zahl von ADL erforderlich, um in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert zu werden. Beide Varianten weisen
Vor- und Nachteile auf.
Der Eintritt des Versicherungsfalles der Pflegebedürftigkeit ist nach § 14 SGB XI die grundlegende Leistungsvoraussetzung. Höhe und Umfang der Leistungen
richten sich dann nach dem festgestellten Grad in der Preiswerte Private Pflegeversicherung der Pflegebedürftigkeit. Ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der
Pflegebedürftigkeit gegeben ist, wird dann gem. § 18 SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Je nach Pflegestufe sind im
Pflegeversicherungsgesetz die Leistungsbereiche ambulante und stationäre Pflege vorgesehen.
Unter der Annahme, dass im Pflegebereich ein moderater Kostenschub von 2,5 Prozent p.a. unvermeidbar sein dürfte, läge das Leistungsniveau dann bei sogar unter
einem Drittel der heutigen Leistungen, wahrlich nicht mehr als eine rudimentäre Grundversorgung. In der Übergangsphase sind dann jüngere Versicherte stärker
von Leistungskürzungen betroffen, hätten allerdings noch genügend Zeit für den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Zusatzversicherung für das Pflegefallrisiko.
Private Pflegeversicherung
Grundsätzlich sehen die meisten Bedingungen vor, dass sich der Versicherungsschutz auf Pflege in der Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Er kann bei einigen
Anbietern durch eine besondere Vereinbarung auf die Pflege im Ausland ausgedehnt werden. Während der ersten zwei Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts
besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Das Zustandekommen des Vertrages und die Höhe des zu zahlenden Beitrages hängen vom
Gesundheitszustand der zu versichernden Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
Ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit (oder der Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III), wenn dem Versicherer spätestens am 42.
Tag nach der Feststellung ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Vereinbarung einer längeren Karenzzeit kann sich beitragssenkend auswirken.
Einzelne Preiswerte Private Pflegeversicherung legen eine Karenzzeit von 91 Tagen zugrunde. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird das vereinbarte Tagegeld in Abhängigkeit von der
Pflegeintensität und gemessen anhand der Einstufung nach SGB oder ADL gezahlt.
Angeboten werden i.d.R. Tagegelder von bis zu 100 EUR pro Tag, so dass daraus bei 30 Kalendertagen eine Leistung von maximal 3.000 EUR resultiert. Im
Durchschnitt betragen die vereinbarten Tagegeldhöhen 50 bis 80 EUR pro Tag. Wozu das Tagegeld verwendet wird, bleibt den Versicherten überlassen. Es ist
dadurch flexibel einsetzbar, was z.B. bei der Pflegekostenversicherung nicht gegeben wäre. Die Pflegetagegeldversicherung gilt immer mehr als die klassische
Form der Pflegerisikoabsicherung.
Infos zum Thema Private Pflegeversicherung
Pflegebedürftige erhalten 200 Prozent der vereinbarten Pflegetagegeldleistung, solange nicht volljährige Kinder vorhanden sind, um die sie sich noch kümmern
müssen. Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht immer ausschließlich auf Deutschland, sondern erstreckt sich auch auf Europa. Bei einigen Tarifen
besteht die Möglichkeit, die Leistung für die Pflegestufen I und II abzuwählen. Keinesfalls allgemein eingeschlossen in den Leistungskatalog ist die
Kostenübernahme analog der SPV/PPV für eine Ersatzkraft.
Neben der Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit sollte darauf geachtet werden, dass auch keine Wartezeiten und Karenzzeiten in den
Tarifbedingungen vorgesehen werden. Die Mehrheit der Preiswerte Private Pflegeversicherung verzichtet in der Pflegetagegeldversicherung auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Einige
Versicherer nehmen Vertragsabschlüsse auf der Grundlage einer vereinvereinfachten Gesundheitsprüfung vor. Mit zunehmendem Alter wird es i.d.R. immer
problematischer werden, zum normalen Regelbeitrag versichert zu werden.
Anders als die SPV/PPV übernehmen manche Versicherer keine Kosten für vollstationäre Kurzzeitpflege. Ein Leistungsanspruch aus der Pflegetagegeldversicherung
kann auch ohne Vorleistung der SPV, PPV, Beihilfe oder freien Heilfürsorge bei dem einen oder anderen Anbieter bestehen. Einige wenige Versicherer beginnen
damit, in den Leistungsumfang ihrer Tarife Beratungsleistungen und auch Serviceleistungen in Form von Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal,
Organisation des Pflegedienstes.
Preiswerte Private Pflegeversicherung
Leistungen werden z.B. je nach Ausgestaltung der Leistungen ausschließlich für nachgewiesene Pflegeleistungen gezahlt, die im Katalog der SPV gelistet sind.
Die Pflegebedürftigkeit muss im Sinne der Tarifbedingungen durch den behandelnden Arzt bescheinigt werden. Die Tarifform wird nur von einigen wenigen
Krankenversicherern angeboten. Es werden derzeit zwei Tarifvarianten angeboten. Übernahme der Restkosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Bleibt dann
noch eine Versorgungslücke.
Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe III vor, wenn die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne
Hilfe einer anderen Person aufstehen kann oder wenn die versicherte Person der Bewahrung bedarf. Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer
seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht
versorgt werden kann.
Die Pflegerentenzusatzversicherung kann zur Rentenversicherung, fondsgebundenen Rentenversicherung, Lebensversicherung, Risikolebensversicherung und
gekoppelt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden. Die neueste Kombinationsmöglichkeit ist die sog. kostenlose Private Pflegeversicherung in
Kombination mit einer klassischen Rentenversicherung, deren Auszahlung nach dem 60. und bis zum 80. Lebensjahr erfolgt oder zusammen mit einer
fondsgebundenen Rentenversicherung, deren Abrufphase zwischen dem 60. und 85. Lebensjahr liegt.
Allgemeine Informationen über die Private Pflegeversicherung
Die Höhe der Private Pflegeversicherung Leistung ist nicht davon abhängig, ob die Pflege in einem Heim oder zu Hause durchgeführt wird. Der Anspruch auf die Pflegerentenleistung entsteht
erst mit dem Ablauf des sechsten vollen Kalendermonats nach dem Eintritt des Pflegefalls, wenn der Pflegefall ununterbrochen während dieser Zeit mindestens im
Umfang der Pflegestufe I bestanden hat. Unabhängig von der gesetzlichen Pflegestufendefinition leisten einige Versicherer auch dann, wenn ein Arzt (Hausarzt)
den Hilfebedarf für eine tarifabhängige Anzahl feststellt.
Die Anbieter der Private Pflegeversicherung sehen unterschiedliche Regelungen für die Pflegerente vor. Teilweise erfolgt eine Leistung auch bei Autonomieverlust der
versicherten Person, also z.B. bei Demenz aufgrund einer Alzheimererkrankung. Bislang eher die Ausnahme, wird sich dies nach der Aufnahme der Demenz in den
Leistungskatalog der SPV (PPV) ändern. Bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit leisten einige Anbieter eine Einmalzahlung (Sofortleistung) in
Höhe mehrerer Pflegerenten, z.B. von sechs Pflegerenten.
In der Sozialen Private Pflegeversicherung kann alternativ zur Sachleistung ein Pflegegeld oder eine Kombination aus beiden Leistungsarten beansprucht werden. In der
Privaten Pflegeversicherung ist die Geldleistung der Regelfall. Das Pflegegeld wird für die häusliche Pflege gezahlt, die entweder Angehörige oder vom
Pflegebedürftigen selbst eingesetzte Pflegedienste erbringen. Es wird je nach Pflegestufe bis zu folgender Höhe erbracht: Pflegestufe I: bis zu 215 EUR,
Pflegestufe II: bis zu 420 EUR, Pflegestufe III: bis zu 685 EUR.