Syncro24 Private Pflegeversicherung
Das Pflegefallrisiko wird in der breiten Bevölkerungsschicht, vor allem bei den jüngeren Generationen deutlich unterschätzt. Dabei kann eine plötzlich auftretende Erkrankung, oder ein Unfallereignis die aktuelle Lebensituation sich so verändern, dass der Betroffene pflegebedürftig wird. Die gesetzlichen Pflegefall Leistungen lassen in vielen Bereichen zu wünschen übrig, oder werden immer mehr gekürzt.
Sich auf die neue Lebenssituation der Pflegebedürftigkeit einzustellen ist für alle Betroffenen ohnehin schon schwer genug und wer sich in dieser Situation eine angemessene Pflege wünscht, wird ohne eine zusätzliche Private Pflegeversicherung, bzw. Tarife aus deren Teilbereichen, wie der Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, oder Pflegekostenversicherung ect. nicht umhin kommen.
Vor allem bei privat Versicherten, wie in aller Regel Selbstständige, Freiberufler, oder besserverdienende Angestellte, die auf allgemeine Krankenhausleistungen Anspruch haben, sind seit dem 01.01.1995 verpflichtet, eine Private Pflegeversicherung abzuschliessen, welche mindestens den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegevorsorge entsprechen. Diese kann auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, wo der Privatversicherte krankenversichert ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Pflegeversicherung
Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen führen ansonsten zu Zuschlägen oder der Unversicherbarkeit. Die meisten Versicherer versichern gar nicht mehr ab dem 65. Lebensjahr. Üblich ist eine Laufzeit des Private Pflegeversicherung Vertrag von zunächst einem oder drei Versicherungsjahren mit einer sich anschließenden stillschweigenden Verlängerung von Jahr zu Jahr bis zur Vertragskündigung. Einzelne Tarife sehen eine Zusatzleistung vor. Bei einer Härtefallregelung wird ein Bonus von 50 Prozent auf das vereinbarte Tagegeld gezahlt.
Zur Pflegestufe II der Private Pflegeversicherung zählen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss mindestens drei Stunden betragen, wobei mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 SGB XI).
Die Höhe der Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25, 30 und bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung. In Anlehnung an die Syncro24 Private Pflegeversicherung wird allerdings nicht immer die gleiche Leistung bei ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege gezahlt. Teilweise wird nicht zwischen ambulanter und stationärer Pflege differenziert. Wählen Pflegebedürftige die vollstationäre Pflege, obwohl dies nicht erforderlich ist, dann werden z.B. in den Pflegestufen I, II, III vom vereinbarten Pflegetagegeld 25, 50 oder 75 Prozent gezahlt.
Teilweise orientieren sich Versicherer an der Einstufung des SGB inhaltlich vollständig und identisch. Es werden dann auch keine zusätzlichen Prüfungen im Leistungsfall vorgenommen. Die Private Pflegeversicherung zahlt dann, wenn der Versicherte auf der Grundlage der Gutachter der Krankenkassen beziehungsweise des medizinischen Dienstes Medic Proof bei den privaten Krankenversicherern nach § 15 SGB XI eine Pflegestufenfestlegung erhielt. Teilweise wird als Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls benutzt.
Syncro24 Private Pflegeversicherung
Die Syncro24 Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Private Pflegeversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Private Pflegeversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Syncro24 spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Syncro24 Private Pflegeversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Syncro24 Private Pflegeversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Pflegeversicherung
Das am meisten unterschätzte Risiko im Alter dürfte nach wie vor das Pflegefallrisiko sein. SPV und PPV stellen jetzt und noch mehr in der Zukunft nur eine
Grundsicherung dar, die maximal 50 Prozent, realistisch betrachtet in den nächsten Jahrzehnten nur noch ca. 30 Prozent der Versorgung übernehmen kann. Mit
mehr sollte man nicht rechnen. Gründe für die sich verschlechternde Situation der Pflegepflichtversicherung sind insbesondere die steigende Zahl der
Pflegebedürftigen bei zunehmender Alterung.
Sobald das Einkommen diese Grenze übersteigt, berechnet sich der Beitrag von maximal diesem Grenzwert, und nicht mehr als Prozentsatz vom Gesamteinkommen. Der
Beitrag wird für alle erhoben, die nach dem 31.12.1939 geboren worden sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Rentner haben seit 1.4.2004 den Beitrag
zur Private Pflegeversicherung allein zu tragen. Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten, deren monatliches Gesamteinkommen die Grenze für die Familienversicherung
nicht übersteigt, sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Anlässlich der Anhörung zur Pflegereform 2008 (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG) äußerten Experten im Bundestag die Befürchtung, dass die
Beitragsanhebung von 1,7 auf 1,95 Prozent ab dem 1.7.2008 (für Kinderlose auf 2,2 Prozent) nicht wie ursprünglich geplant bis 2014 für die Finanzierung der
Leistungsausweitungen ausreichen wird. Als Gegenfinanzierungsmaßnahme zur Pflegebeitragssatzerhöhung werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt.
Allgemeines über die Private Pflegeversicherung
Für berücksichtigungsfähige Angehörige, Beamte, Versorgungsempfänger und Heilfürsorgeberechtigte wird ein geringerer Beitrag berücksichtigt. Arbeitgeber zahlen
wie in der gesetzlichen Pflege Pflichtversicherung einen Zuschuss von maximal 50 Prozent des tatsächlichen Beitrags. Der Leistungsumfang von SPV und PPV
(Private Pflegeversicherung) ist gesetzlich geregelt und weitgehend identisch. Als Konsequenz der oben geschilderten Problematik empfiehlt das DIA z.B. die
Möglichkeit, den Beitragssatz auf 1,7 Prozent zu reduzieren.
Die Pflegereform 2008 sieht höhere und neue Leistungen durch die Syncro24 Private Pflegeversicherung vor, eine bessere Beratung von Angehörigen von Pflegebedürftigen, die Freistellungsmöglichkeit von der
beruflichen Tätigkeit für Angehörigenpflege, die bessere Kontrolle von Pflegeheimen und ihrer Qualität (durch medizinischen Dienst oder unabhängige
Institutionen wie TÜV), die Bildung von sog. Pflegestützpunkten (rund 4.000 und Anschubfinanzierung von 45.000 EUR), Installation eines sog. Pflegeberaters
je 100 Pflegebedürftige in den Stützpunkten.
Dynamische Entwicklung der Leistung, Reduzierung von Beitragsanpassungen durch Überschussverwendung Beitragsanpassungen aufgrund von Beitragsanpassungsklauseln
möglich, Beitragsfreistellung bei Pflegebedürftigkeit, Dynamikvereinbarung garantiert Leistungsanpassung an die Preisentwicklung, Bei der Leistungserhöhung
Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung, Die volle versicherte Leistung wird schon in Pflegestufe I geleistet, Die volle versicherte Leistung wird nur
in Pflegestufe III geleistet
Private Pflegeversicherung
Neue Einschränkungen der Leistungspflicht nach § 5 AB/PV 2008 auf der Grundlage des neuen VVG 2008 durch Sucht oder vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten
bzw. Folgen eines vorsätzlich verursachten Unfalls, durch Kriegsereignisse oder deren Ursachen als Wehrdienstbeschädigung anerkannt und nicht ausdrücklich
in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind, solange sich die versicherte Person im Ausland aufhält, bei Pflege durch Pflegekräfte oder Einrichtungen,
deren Rechnungen der Versicherer von der Erstattung ausgeschlossen hat.
Ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit (oder der Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III), wenn dem Versicherer spätestens am 42.
Tag nach der Feststellung ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Vereinbarung einer längeren Karenzzeit kann sich beitragssenkend auswirken.
Einzelne Syncro24 Private Pflegeversicherung legen eine Karenzzeit von 91 Tagen zugrunde. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird das vereinbarte Tagegeld in Abhängigkeit von der
Pflegeintensität und gemessen anhand der Einstufung nach SGB oder ADL gezahlt.
Während ein Versicherer vielleicht den Versicherungsschutz zu bezahlbaren Beiträgen akzeptiert, verlangt ein anderer eventuell vergleichsweise hohe
Beitragszuschläge. Das neue VVG bedingt eine detailliertere Fragestellung als bisher, denn seit dem 1.1.2008 muss der VN bei der vorvertraglichen
Anzeigepflicht nur noch das beantworten, wonach der Versicherer ausdrücklich in Textform gefragt hat. Damit entfällt die Pflicht, gefahrerhebliche Umstände
von sich aus zu benennen und im Zeitraum nach der Antragstellung eigeninitiativ hinzugekommene Gefahrumstände zu melden.
Infos zum Thema Private Pflegeversicherung
Einzelne Tarife der Private Pflegeversicherung bieten sogar die weitere Dynamisierung nach Eintritt des Pflegefalles mit Abstand von drei Jahren an. Bei anderen Versicherern muss die
Anpassung zusätzlich beantragt werden oder sie kann grundsätzlich erfolgen. Teilweise wird auch eine planmäßige Anpassung in einem zeitlichen Abstand von
drei oder fünf Jahren um 10 Prozent des letzten versicherten Tagegeldes vorgesehen. Einige Anbieter sehen eine Option auf Höherversicherung vor, ohne
Gesundheitsprüfung und zum Ausgleich von Kostensteigerungen.
Neben der Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit sollte darauf geachtet werden, dass auch keine Wartezeiten und Karenzzeiten in den
Tarifbedingungen vorgesehen werden. Die Mehrheit der Syncro24 Private Pflegeversicherung verzichtet in der Pflegetagegeldversicherung auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Einige
Versicherer nehmen Vertragsabschlüsse auf der Grundlage einer vereinvereinfachten Gesundheitsprüfung vor. Mit zunehmendem Alter wird es i.d.R. immer
problematischer werden, zum normalen Regelbeitrag versichert zu werden.
Unerlässlich ist auch bei der Pflegetagegeldversicherung die Möglichkeit für eine Dynamisierung von Leistung und damit auch des Beitrags ohne erneute
Gesundheitsprüfung. Nur so kann mittelfristig gewährleistet werden, dass das ursprünglich vereinbarte und als erforderlich erkannte Absicherungsniveau auch
tatsächlich bis zum möglichen Eintritt des Pflegefalls erhalten bleibt. Ansonsten droht eine neuerliche Versorgungslücke. Allerdings begrenzen die Anbieter
diese Dynamisierungsmöglichkeit bis zum Erreichen eines bestimmten Alters.
Syncro24 Private Pflegeversicherung
Da die meisten Pflegerententarife neben der eigentlichen Pflegerente weitere Leistungskomponenten beinhalten wie eine Rentenversicherung mit
Altersrentenleistung, sind die Beiträge in aller Regel höher als bei reinen Risiko Private Pflegeversicherung Tarifen. Die jährliche Pflegerente kann maximal 36
Prozent der Versicherungssumme der Hauptversicherung betragen oder ca. 3.600 EUR maximale Höchstrente mit Pflegerentenleistungen zwischen durchschnittlich
1.000 bis 2.000 EUR Monatspflegerente.
Aufstockung der SPV-Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz oder Tagessatz. Leistet die SPV wenig, dann zahlt auch der private Krankenversicherer wenig.
Die Höhe der Leistung ist fast immer gedeckelt und die Koppelung an den Kassensatz kann nachteilig wirken. Verringert nämlich die SPV künftig ihre Leistung,
dann sinken auch die Zuschüsse der Pflegekostenversicherung. Einzelne Versicherer wie ARAG und Continentale stocken die Grundleistung auf 100 und 200 Prozent
auf.
Der Versicherer kann darüber hinaus auch Gutachten von selbst beauftragten Ärzten anfordern. Ausschließlich der körperliche Zustand ist maßgebend für eine
entsprechende Einstufung. Je nach Tarif und Versicherer ist eine bestimmte Zahl von ADL erforderlich, um in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert zu werden.
Bei der Bewertung in der Private Pflegeversicherung nach dem 6-Punktesystem wird die nachstehende Punktetabelle zugrunde gelegt. Der Pflegefall wird nach
Anzahl der Punkte eingestuft.
Allgemeine Informationen über die Private Pflegeversicherung
Unfallversicherer bieten zusätzlich eine ganze Reihe von Unterstützungsleistungen bei festgestellter Hilfsbedürftigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit in aller
Regel für eine maximale zeitliche Dauer von sechs Monaten in Ihrer Private Pflegeversicherung an: Menüservice, Hausnotruf, Körperpflege, Grundpflege, Hauswirtschaftsdienste wie Einkaufsservice,
Besorgungen, Wohnungsreinigung, Wäsche, Krankentransport wie Fahrten zu Ärzten, Fahrten zu Behörden und Ämtern, Tag- und Nachtwache, Wellnesspaket mit
Zuschüssen für Pediküre, Mediküre, Fußpflege, Frisör
Immer wichtiger werden Assistance- und Serviceleistungen als Beistandsleistungen zur Abrundung des Versicherungsschutzes. Zu finden sind solche Begleitleistungen
sowohl zur Pflegerentenversicherung als auch zur Tagegeldversicherung. So garantiert ein Versicherer beispielsweise seinen Versicherten bei Eintritt der
Pflegebedürftigkeit innerhalb von 24 Stunden bundesweit die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes. In bestimmten Reha-Kliniken erhalten Versicherte
Sonderkonditionen bei Gesundheitsprogrammen und Reha-Maßnahmen.
Die Leistungen einer Unfall-Pflegerente umfassen z.B.: Lebenslange Rente bereits ab Pflegestufe I, Monatliche Rentenhöhen zwischen 500 und 2.500 EUR wählbar
Kapitalzahlung 12.000 EUR bei einer Invalidität ab 30 Prozent, Finanzierung notwendiger Umbaumaßnahmen, Die Private Pflegeversicherung Sofortleistung nach einem Oberschenkelhalsbruch in
Höhe von fünf Monatsrenten, ursachenunabhängig, Todesfallleistung über 6.000 EUR, Zahlung auch dann, wenn nach Unfall Invaliditätsleistung gezahlt wird und
innerhalb von zwölf Monaten aus anderen Gründen Pflegestufe I erreicht wird.