Advocard Private Rechtsschutzversicherung
Die Private Rechtsschutzversicherung bietet keine pauschale Deckung für alle möglichen Arten von Rechtsstreitigkeiten. Vielmehr ist der Versicherungsschutz auf bestimmte Rechtsgebiete ausgerichtet, die erfahrungsgemäß für die Mehrheit der Rechtsuchenden relevant sind, und bestimmt innerhalb dieses Rahmens den aus der Sicht des Rechtsschutzversicherers möglichen Deckungsumfang.
Der § 2 der allgemeinen Rechtsschutz Versicherungsbedingungen (ARB) listet diese Bereiche, die in unterschiedlichen Konstellationen im Rahmen einzelner Rechtsschutzformen kombiniert werden können. In der Regel wird die Private Rechtsschutzversicherung in Kombination mit dem Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz kombiniert, kann aber zusätzlich auch mit dem Mietrechtsschutz in einem Vertrag abgeschlossen werden.
Die Private Rechtsschutzversicherung ist also, anders als die Haftpflichtversicherung, die begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt, in erster Linie eine Kostenversicherung deren Inhalt und Umfang der Pflicht zur Kostenübernahme sich nach den jeweiligen Leistungsbestimmungen, die für die einzelnen versicherten Bereiche richtet.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung. Der Tätigkeitsbereich des Rechtsschutzversicherers erstreckt sich nicht auf die Besorgung von sonstigen Rechtsangelegenheiten für den Versicherten. Letzteres ist im Hinblick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich der Anwaltschaft vorbehalten.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rechtsschutzversicherung
In ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften: Hiermit sind Rechtsverhältnisse im Sinne der Private Rechtsschutzversicherung aus Verträgen gemeint, die unter die §§ 762 bis 764 BGB fallen. Unter vergleichbaren Spekulationsgeschäften versteht man sonstige Lieferungsverträge auf Terminbasis, die lediglich zum Zweck der Spekulation geschlossen wurden, um allein aus den Schwankungen der Börsenkurse oder Marktpreise Gewinn zu erzielen. Streitigkeiten fallen ebenfalls unter den Ausschluss.
Die Korrespondenz mit der Private Rechtsschutzversicherung führt in der Regel der beauftragte Rechtsanwalt. Er fragt z.B. für seinen Auftraggeber an, ob im konkreten Fall Versicherungsschutz besteht, und bittet um die Erteilung einer Deckungszusage durch den Versicherer. Wird die Deckungszusage erteilt, rechnet der Rechtsanwalt seine Gebühren meistens direkt mit der Private Rechtsschutzversicherung ab. In diesem Falle erhält der Mandant keine Honorarrechnung von seinem Anwalt. Gebühren für die Einholung einer Deckungszusage übernimmt der Rechtsschutzversicherer nicht.
Ein Versicherungsfall kann bejaht werden, wenn der durch die Advocard Private Rechtsschutzversicherung versicherte VN behauptet, sein Arbeitgeber habe eine unberechtigte verhaltensbedingte Kündigung in Aussicht gestellt. Ob dieser behauptete Verstoß des Arbeitgebers tatsächlich zutrifft, ist unerheblich. Führt der Arbeitnehmer einen Rechtsstreit wegen eines Aufhebungsvertrages, weil er durch eine angedrohte Kündigung seitens des Arbeitgebers dazu veranlasst worden ist, wendet der Arbeitgeber aber vorangegangene Verstöße seitens des Arbeitnehmers ein Verstoßes des Arbeitnehmers an.
Ersterer kann allerdings mittels Widerspruch verhindern, dass eine andere mitversicherte Person als sein ehelicher Lebenspartner Rechtsschutz erhält. Der Widerspruch muss schriftlich beim Versicherer erhoben werden. Unabhängig vom Widerspruch besteht jedoch gemäß § 3 Abs. 4a ARB kein Rechtsschutz bei Ansprüchen mehrerer VN desselben Private Rechtsschutzversicherung Vertrag untereinander, mitversicherter Personen untereinander und mitversicherter Personen gegen den VN.
Advocard Private Rechtsschutzversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rechtsschutzversicherung
Die Private Rechtsschutzversicherung zählen mittlerweile sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich zu den am meisten verbreiteten Versicherungen.Dies
dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche auch die Bereitschaft steigt, tatsächliche
oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen. Ohne die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts für die Rechtsverfolgung stellt sich die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen für viele Personen als schwer einzuschätzendes Wagnis dar.
Dazu zählen z.B. beim Sozialgericht Private Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens. Zeuge ist diejenige Person, die in einem sie
selbst nicht betreffenden Gerichtsverfahren über eigene Wahrnehmungen aussagen soll. Sachverständiger kann jeder Fachmann sein, insbesondere jemand, der
kraft seiner Sachkunde zur Abgabe von Gutachten vor Gerichten oder Behörden berufen ist. Kosten für Zeugen oder Sachverständigengutachten, die der VN selbst
ohne Anordnung des Gerichts in Auftrag gegeben hat.
Rechtliche Auseinandersetzungen, die bei der Mehrheit der Bürger eine Rolle spielen können, entwickeln sich erfahrungsgemäß in erster Linie aus Unfällen im
Straßenverkehr, auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts sowie in Miet- und Nachbarschaftsangelegenheiten. Auf die Absicherung der hier anfallenden
Kosten legen die meisten Interessenten Wert. Demzufolge bietet die Private Rechtsschutzversicherung vor allem für diese Bereiche kombinierte Versicherungslösungen an,
die wiederum zwischen der beruflichen und der privaten Sphäre unterscheiden.
Allgemeines über die Private Rechtsschutzversicherung
Beim Sozialgerichts-Rechtsschutz steht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten im Mittelpunkt. Es handelt sich um
Angelegenheiten, in denen die Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zuständig ist. In den Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichte
fallen vor allem die Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Private Rechtsschutzversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und der gesetzlichen
Unfallversicherung.
Je nach gewählter Advocard Private Rechtsschutzversicherung besteht Arbeits-Rechtsschutz für den VN entweder in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer, und zwar aus Arbeitsverhältnissen
oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, oder als Arbeitgeber, dann aber nur aus Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis
steht und vom Arbeitgeber abhängige weisungsgebundene Arbeit leistet, Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die einen anderen in einem
Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Die Private Rechtsschutzversicherung aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen erfasst alle vom VN freiwillig eingegangenen Anstellungsverhältnisse als Beamter, Richter oder
Berufssoldat, wie auch alle öffentlich-rechtlichen Pflichtverhältnisse, so vor allem das Wehrpflicht- und Ersatzdienstverhältnis. Für öffentliche Arbeitgeber
sehen die ARB die Vereinbarung einer Private Rechtsschutzversicherung nicht vor. Einige Versicherer bieten aber eine sog. Kommunal Private Rechtsschutzversicherung an, die
auch aus Arbeitsverhältnissen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen beinhaltet.
Private Rechtsschutzversicherung
Beim Schadenersatz-Rechtsschutz gilt die sog. Kausalereignistheorie. Abzustellen ist hier auf das erste Ereignis, durch das der Schaden verursacht worden
ist oder verursacht worden sein soll. Entstehen im Rahmen von Bauarbeiten Rissebildungen an den Grundmauern eines Hauses, aus denen später Feuchtigkeitsschäden
resultieren, so ist die Durchführung der schadenursächlichen Bauarbeiten der Versicherungsfall und nicht erst die Einwirkung der Feuchtigkeit oder das
Erkennbarwerden des Schadens.
Wird dem VN vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht eine Besonderheit: Es wird rückwirkend Versicherungsschutz unter der
Bedingung gewährt, dass vorsätzliches Handeln des VN nicht rechtskräftig festgestellt wird. Wie die Ausgestaltung der allgemeinen Strafrechtsdeckung zeigt,
wird also nicht nur beim Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz durch die Advocard Private Rechtsschutzversicherung gewährt, sondern auch beim Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen
werden kann, z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug.
Ein Mitarbeiter erleidet während der Arbeit einen Unfall mit schweren Gesichtsverletzungen. Gegen den Arbeitgeber wird ein Strafverfahren eingeleitet mit dem
Vorwurf, er habe die einschlägigen Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten. Entscheidend für die Frage des Versicherungsschutzes ist ausschließlich der
von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf. Wird z.B. beim Vorwurf des Diebstahls das Verfahren später eingestellt oder wird der VN freigesprochen, besteht
von Anfang an kein Rechtsschutz. Denn Diebstahl kann nur vorsätzlich begangen werden.
Infos zum Thema Private Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf Inlandsfälle, sondern auch auf Auslandsfälle, sofern sie in den örtlichen Deckungsbereich der ARB fallen.
Rechtsschutz besteht gemäß § 6 ARB, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen
Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches
oder behördliches Verfahren eingeleitet würde.
Insbesondere hat der VN alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen
könnte. Zur Leistungsfreiheit der Advocard Private Rechtsschutzversicherung gilt hier Folgendes, Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit verliert der VN seinen Versicherungsschutz.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des VN entsprechenden
Verhältnisses zu kürzen.
Wenn die Kündigung eines Mietverhältnisses vor Versicherungsbeginn erfolgte und es dann während des versicherten Zeitraums bei der Wohnungsabnahme zu
Auseinandersetzungen kommt, besteht keine Deckung über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Erstreckt sich der Rechtschutzfall über einen Zeitraum,
so ist gemäß § 4 Abs. 2 ARB dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste
entscheidend.
Advocard Private Rechtsschutzversicherung
Die Private Rechtsschutzversicherung kennt wie jede andere Versicherungsart auch eine Reihe von Deckungs- bzw. Risikoausschlüssen, die sich vor allem auf
besonders streitträchtige und kostenintensive Rechtsgebiete beziehen. Beweispflichtig für das Vorliegen eines Ausschlusstatbestandes ist der Private Rechtsschutzversicherung. Auch
hier gilt der Grundsatz, dass Ausschlussklauseln eng auszulegen sind und nicht weiter als es ihr Sinn unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks
erfordert.
Einige Private Rechtsschutzversicherung Anbieter erweitern den Baurisikoausschluss, indem auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung oder der Finanzierung eines
mehr als zur Hälfte fremdfinanzierten und zur fremden Nutzung bestimmten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles ausgeschlossen werden. Es besteht kein
Rechtsschutz für einen Rechtsstreit zwischen dem VN und einer Bank über die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz, wenn
das Darlehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kauf Eigentumswohnung aufgenommen wurde
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Zugeständnisse bei der Kostenverteilung zu Lasten des Versicherers gemacht werden, um Vorteile in der
Hauptsache zu erzielen. Bei der erforderlichen Abwägung wird nach der Rechtsprechung allein auf objektive Gesichtspunkte abgestellt. Während sich die
Kostenquote bei Zahlungsansprüchen mathematisch genau bestimmen lässt.
Allgemeine Informationen über die Private Rechtsschutzversicherung
Der VN kann aber auch von der Private Rechtsschutzversicherung verlangen, dass dieser ihm einen Anwalt benennt. Hierzu ist der Versicherer u.U. sogar verpflichtet, wenn
nämlich der VN keinen Anwalt ausgewählt hat und die Beauftragung eines Anwalts im Interesse des VN erforderlich erscheint. Da der Versicherer
den Anwalt im Namen des VN benennt, ist der Versicherer für die Tätigkeit des Anwalts nicht verantwortlich. Andererseits ist aber der Anwalt auch nur
gegenüber dem VN als seinem Mandanten für die Durchführung des Auftrags verantwortlich.
Unabhängig von der Umsatzhöhe besteht kein Private Rechtsschutzversicherung Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbstständigen
Tätigkeit. Versicherte Personen sind, der VN, sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner, die minderjährigen Kinder,
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer
angelegte berufliche Tätigkeit ausüben Entgelt erhalten.
Aus der Sicht des Rechtsanwalts ist dessen Auftraggeber zum Ausgleich der angefallenen Gebühren verpflichtet. Ob der Rechtsschutzversicherer des
Auftraggebers diese erstattet oder nicht, ist für den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts grundsätzlich unerheblich. Der VN kann dem Versicherer einen Anwalt
seiner Wahl benennen, den dieser dann mit der Interessenwahrnehmung zu beauftragen hat. Insofern besteht also gemäß § 17 ARB i.V.m. § 127 VVG freie
Anwaltswahl.