Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung
Die Private Rechtsschutzversicherung bietet keine pauschale Deckung für alle möglichen Arten von Rechtsstreitigkeiten. Vielmehr ist der Versicherungsschutz auf bestimmte Rechtsgebiete ausgerichtet, die erfahrungsgemäß für die Mehrheit der Rechtsuchenden relevant sind, und bestimmt innerhalb dieses Rahmens den aus der Sicht des Rechtsschutzversicherers möglichen Deckungsumfang.
Der § 2 der allgemeinen Rechtsschutz Versicherungsbedingungen (ARB) listet diese Bereiche, die in unterschiedlichen Konstellationen im Rahmen einzelner Rechtsschutzformen kombiniert werden können. In der Regel wird die Private Rechtsschutzversicherung in Kombination mit dem Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz kombiniert, kann aber zusätzlich auch mit dem Mietrechtsschutz in einem Vertrag abgeschlossen werden.
Die Private Rechtsschutzversicherung ist also, anders als die Haftpflichtversicherung, die begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt, in erster Linie eine Kostenversicherung deren Inhalt und Umfang der Pflicht zur Kostenübernahme sich nach den jeweiligen Leistungsbestimmungen, die für die einzelnen versicherten Bereiche richtet.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung. Der Tätigkeitsbereich des Rechtsschutzversicherers erstreckt sich nicht auf die Besorgung von sonstigen Rechtsangelegenheiten für den Versicherten. Letzteres ist im Hinblick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich der Anwaltschaft vorbehalten.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rechtsschutzversicherung
Die sog. Wartezeit ist eine Besonderheit der Private Rechtsschutzversicherung. Man versteht darunter den Zeitraum zwischen dem Beginn der Private Rechtsschutzversicherung und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes. Durch die Regelung der Wartezeit soll erreicht werden, dass die Versichertengemeinschaft nicht mit den Kosten von Rechtsstreitigkeiten belastet wird, die bei Abschluss des Private Rechtsschutzversicherung Versicherungsvertrages schon vorprogrammiert waren. Die Wartezeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 ARB drei Monate. Dies bedeutet, dass der Versicherer nicht eintrittspflichtig ist
Über diese Rechtsschutzform des § 24 ARB, die mit der früher in den ARB 75 gebotenen Private Rechtsschutzversicherung vergleichbar ist, kann sich der VN in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätiger schützen. Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist kein fest umrissener Begriff der Rechtssprache. Als selbstständig wird im Allgemeinen derjenige angesehen, der seinen Beruf wirtschaftlich und organisatorisch in eigener Regie ausübt.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren gemäß § 14 ARB in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugegangen ist. Kein Versicherungsschutz besteht gemäß, wenn der Rechtsschutzanspruch gegenüber der Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung geltend gemacht wird.
Die Private Rechtsschutzversicherung ist verpflichtet, den gemeldeten Rechtsschutzfall unverzüglich zu bearbeiten und daneben die zur Feststellung des Versicherungsfalles notwendigen und möglichen Erhebungen zu veranlassen. Will der Versicherer seine Leistungspflicht wegen eines ihm bekannten Ausschlusstatbestandes verneinen, so darf er den VN nicht über einen längeren Zeitraum hierüber im Ungewissen lassen. Daraus ergibt sich auch, dass der Versicherer dem VN neben der reinen Kostentragung noch weitere Unterstützung zu leisten hat.
Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rechtsschutzversicherung
In speziellen Strafrechtsschutzpolicen stellen Versicherer abweichend von § 5 ARB Deckung für die
angemessene Vergütung (d.h. ohne betragsmäßige Obergrenze) eines Rechtsanwalts zur Verfügung. In bestimmtem Umfang übernimmt die Private Rechtsschutzversicherung
auch die Vergütung eines sog. Korrespondenzanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten des VN führt. Für Anwaltskosten in Auslandsfällen
sieht § 5 ARB eine besondere Regelung für die zugelassenen Anwalts vor.
Gegenüber einem vorsteuerabzugsberechtigten VN ist die Private Rechtsschutzversicherung nur zum Ersatz der Kosten ohne Mehrwertsteuer verpflichtet. Es besteht also
kein Freistellungsanspruch in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages. Kosten, die der VN anlässlich der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen selbst aufwendet
(sog. Parteikosten), sind nur dann versichert, wenn sie ausnahmsweise positiv im Leistungskatalog aufgeführt sind (z.B. Reisekosten zu einem ausländischen
Gericht).
Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers als staatliches Vollstreckungsorgan werden ebenfalls übernommen. Der VN als Gläubiger lässt im Auftrag des
Gerichtsvollziehers die Räumung einer vermieteten Wohnung selbst und auf eigene Kosten durchführen. Zur Klarstellung: Nicht zu den Gerichtsgebühren gehören
Zwangsgeld, Ordnungsgeld sowie Geldstrafen und Geldbußen. Nimmt der VN anstelle der staatlichen Gerichte Privatpersonen als Schiedsrichter im Rahmen eines
Schieds- und Schlichtungsverfahrens in Anspruch, werden auch diese Kosten übernommen.
Allgemeines über die Private Rechtsschutzversicherung
Die Beschränkung auf den Kreis öffentlich bestellter, technischer Sachverständiger verstößt nicht gegen §§ 305ff. BGB, da die öffentliche Bestellung und
die damit regelmäßig einhergehende Vereidigung die Fachkunde und Zuverlässigkeit des Sachverständigen gewährleistet. Im Falle der Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen wegen einer im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeuges zu Lande sowie eines Anhängers übernimmt die
Private Rechtsschutzversicherung schließlich die Kosten eines ausländischen Privatgutachters.
Schadenersatzansprüche können aus dem Bereich des Privatrechts (z.B. § 823 BGB) oder des öffentlichen Rechts (z.B. Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB
i.V.m. Art. 34 Grundgesetz) stammen. Nach üblicher Regulierungspraxis fällt auch ein vom VN geltend gemachter Anspruch auf Widerruf ehrkränkender Äußerungen
(Verletzung eines sonstigen Rechts im Sinne von § 823 BGB) unter die Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung . Ansprüche wegen Strafverfolgungsmaßnahmen, die ein VN für
eine U-Haft und Beschlagnahmemaßnahmen geltend macht.
Zu den einzelnen Rechtsverhältnissen ist Folgendes anzumerken. Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen entstehen z.B. wegen Mieterhöhungen oder
Kündigungsfragen. Es wird hierbei nicht auf Miet- oder Pachtverträge, sondern auf Miet- oder Pachtverhältnisse, also auf das jeweilige gesamte
Dauerschuldverhältnis abgestellt. Deshalb kann hierunter auch der Zeitraum zwischen der rechtlichen Beendigung des Vertrages nach wirksamer Kündigung und
verspäteter Räumung der Mietwohnung fallen.
Private Rechtsschutzversicherung
Zum Erbrecht gehören die Rechtsvorschriften, die den Vermögensübergang von einem Verstorbenen auf dessen Rechtsnachfolger regeln. Der VN holt sich nach einer
Trennung von seiner Ehegattin anwaltlichen Rat über den vorläufigen Unterhalt und die vorläufige Wohnungszuweisung ein. Ein Rat ist eine Empfehlung für ein
Verhalten des Ratsuchenden in einer konkreten Rechtsangelegenheit. Eine Auskunft ist eine Information über die Rechtslage. Eine rein vorsorgliche Beratung
ist nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.
Da die Firma als juristische Person kein Täter sein kann, erteilt die Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung in solchen Fällen Rechtsschutz nur für den Fall eines gegen den Fahrer
eingeleiteten Verfahrens. Zu beachten ist auch hier der Ausschluss in § 3 Abs. 3e ARB für Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes.
Kein Versicherungsschutz besteht ferner in Verfahren nach § 25 a StVG (sog. Halterhaftung). Denn hierbei handelt es sich nicht um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren,
da keine Geldbuße festgesetzt wird.
Die Verteidigung beginnt in der Regel mit der Eröffnung des Strafverfahrens, also mit der Zustellung des Anhörungsbogens oder der Ladung zu einer Vernehmung
des Beschuldigten. Sofern der VN auf frischer Tat, z.B. bei einer Verkehrskontrolle, ertappt ist, kann er sofort auf Kosten des Rechtsschutzversicherers
einen Rechtsanwalt einschalten. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn die Polizei den Führerschein beschlagnahmt hat. Für die Frage der Deckung ist es
zunächst unerheblich, ob dem VN in der Anklageschrift oder im Strafbefehl einer Straftat vorgeworfen wird
Infos zum Thema Private Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz bleibt ferner bestehen, wenn der VN nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der VN die
Obliegenheit arglistig verletzt hat. Ein eventuelles Verschulden seines Anwalts hat der VN wie eigenes Verschulden zu vertreten, da der Anwalt als
Repräsentant des VN anzusehen ist.
Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien. Zu den
Anliegerstaaten des Mittelmeeres zählen der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien Marokko, Zypern und
Malta. Neben den Kanaren und Madeira können auch die Azoren aufgenommen werden. Da es darauf ankommt, wo der Anspruch durch die Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung
zu verfolgen ist, ist es unerheblich, wo der Versicherungsfall eingetreten ist.
Ohne eine von den ARB abweichende Regelung würde eine vereinbarte Selbstbeteiligung in allen vier Bereichen anfallen. Der für eine Selbstbeteiligung gewährte
Prämienvorteil ist manchmal vergleichsweise geringfügig. Sieht ein Rechtsschutzversicherter im Falle einer vereinbarten Selbstbeteiligung von der
Beauftragung eines Rechtsanwalt im Hinblick auf die unverhältnismäßigen Kosten (z.B. bei einem relativ geringen Bußgeld) ab, so ist zu beachten, dass ohne
eine anwaltliche Vertretung Nachteile entstehen können.
Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung
Die Private Rechtsschutzversicherung kennt wie jede andere Versicherungsart auch eine Reihe von Deckungs- bzw. Risikoausschlüssen, die sich vor allem auf
besonders streitträchtige und kostenintensive Rechtsgebiete beziehen. Beweispflichtig für das Vorliegen eines Ausschlusstatbestandes ist der Private Rechtsschutzversicherung. Auch
hier gilt der Grundsatz, dass Ausschlussklauseln eng auszulegen sind und nicht weiter als es ihr Sinn unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks
erfordert.
Soweit sie nicht dem Verhältnis des vom VN angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, falls nicht das Gesetz eine abweichende
Kostenverteilung vorschreibt. Ein VN erhebt Klage über 10.000 EUR. Im Prozess schließt er einen Vergleich, nach dem er noch 5.000 EUR bekommt. Wenn er jetzt
sämtliche Kosten übernimmt, zahlt ihm der Rechtsschutzversicherer nur die Hälfte. Denn nur das würde dem Verhältnis des angestrebten zum erzielten Ergebnis.
In ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften: Hiermit sind Rechtsverhältnisse aus
Verträgen gemeint, die unter die §§ 762 bis 764 BGB fallen. Unter vergleichbaren Spekulationsgeschäften versteht man sonstige Lieferungsverträge auf
Terminbasis, die lediglich zum Zweck der Spekulation geschlossen wurden, um allein aus den Schwankungen der Börsenkurse oder Marktpreise Gewinn zu erzielen.
Streitigkeiten fallen ebenfalls unter den Ausschluss.
Allgemeine Informationen über die Private Rechtsschutzversicherung
Die Private Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige des § 25 ARB ist das Gegenstück zum Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB. § 25
ARB ist für Nichtselbstständige konzipiert, d.h. der VN oder sein Lebenspartner dürfen keine irgendwie geartete selbstständige Tätigkeit mit einem
Gesamtumsatz von mehr als 6.000 EUR im Kalenderjahr ausüben. Wird diese Umsatzgrenze überschritten, wandelt sich der Vertrag automatisch in den Privat
Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB um.
Da die Private Rechtsschutzversicherung keinen uneingeschränkten Versicherungsschutz gewährt, kommt es nicht selten zu Deckungsablehnungen. Der Versicherer kann z.B.
vorvertragliche Ereignisse, das Eingreifen eines Risikoausschlusses oder auch mangelnde Erfolgsaussichten einwenden. Allerdings ist es nach der Rechtsprechung
nicht zulässig, dass eine Private Rechtsschutzversicherung, der die Deckung z.B. wegen einer Obliegenheitsverletzung oder eines Risikoausschlusses abgelehnt hat, sich
im Deckungsprozess erstmalig auf fehlende Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit beruft.
Der Halter muss nicht Eigentümer des auf ihn zugelassenen Fahrzeugs sein. Ebenso wenig muss er das Fahrzeug selbst nutzen. Juristische Personen können zwar
Halter von Kraftfahrzeugen sein. Sie können jedoch keine Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen. Daher erfasst der Verkehrs-Rechtsschutz eine anwaltliche
Tätigkeit für das Unternehmen bei sog. Halteranzeigen nicht. Es dürfte aber Deckung in der Form des Beratungs-Rechtsschutzes für den betroffenen Fahrer
bestehen.