Continentale Private Unfallversicherung
Die Private Unfallversicherung gehört mit zu den wichtigsten Risikoabsicherungen für alle, die auf Grund bestimmter Voraussetzungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung, oder andere Risikovorsorge Maßnahmen treffen können.
Mittlerweile haben die Versicherer eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten entwickelt, welche für Private Unfallversicherung vereinbart werden können. Die bedarfsgerechte Zusammenstellung für die Private Unfallversicherung ist entweder durch einzelne Paketangebote vorgegeben, oder kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt werden.
Letztere Vorgehensweise ist stets zu empfehlen, da von vielen Versicherern zum Teil unnütze Leistungskomponenten, die auch noch recht teuer sind, angeboten werden. Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen.
Alle anderen sonstigen Leistungen sind Kann Leistungen durch die Private Unfallversicherung welche weitestgehend verzichtbar sind und in der Regel ausgeschlossen werden können. Generell sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem Vertragsabschluss vorangehen.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Unfallversicherung
Insbesondere die Funktion Einkommensersatz braucht nicht durch eine Private Unfallversicherung erfüllt zu werden, wenn eine ausreichende BUV besteht. Allenfalls der kurzfristige Einkommensverlust bis zu einem Feststehen der Berufsunfähigkeit wäre ungedeckt. Heilbehandlungs- und Krankenhauskosten werden durch die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abgedeckt. Tagegelder, zum Beispiel für die erhöhten Kosten während eines Krankenhausaufenthaltes, zur Kinderbetreuung können auch über Krankentagegeldversicherungen abgedeckt werden.
Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit diese Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall. Darüber hinaus können - abhängig von der jeweiligen Private Unfallversicherung der Mehraufwand für Mittel und Einrichtungen, die zur Vermeidung von unfallbedingten Gesundheitsschäden notwendig sind.
Allerdings ist der private Bereich nicht abgesichert. Insofern kann es Sinn machen, einen zusätzlichen durchgängigen Versicherungsschutz bereitzustellen, damit entsandte Mitarbeiter hier einen 24-Stunden-Rundum Deckungsschutz während der Dienstreise genießen. Die Continentale Private Unfallversicherung für Auslandsreisen leistet für Unfälle, die den versicherten Personen vom Antritt der Reise, also vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr dorthin, längstens innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer zustoßen.
Tagegeld ist primär dazu bestimmt, einen durch den Unfall verursachten Verdienstausfall während des ersten Unfalljahres auszugleichen. Arbeitnehmer benötigen diese teuren Leistungen aus der Private Unfallversicherung, die ausschließlich nach einem Unfall den Verdienstausfall absichern sollen, zumeist nicht. Nach einem Unfall zahlt der Arbeitgeber für sechs Wochen den Verdienstausfall weiter. Danach zahlt in der Regel die Krankenkasse bis zu insgesamt 78 Wochen rund 70 Prozent des letzten Nettoverdienstes bis zur Beitragsbemessungsgrenze weiter.
Continentale Private Unfallversicherung
Die Continentale Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Private Unfallversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Private Unfallversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Continentale spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Continentale Private Unfallversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Continentale Private Unfallversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Unfallversicherung
Teilweise Wiedereinschlüsse ergeben sich aus § 2 AUB 88 bzw. Ziffer 5 AUB 99/2000. So besteht Versicherungsschutz, wenn Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht wurden, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von
Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird, wobei dieser Versicherungsschutz am Ende des 7. Tages nach Beginn eines Kriegs oder Bürgerkriegs auf dem
Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält.
Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktion bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, so wird der Invaliditätsgrad um die
Vorinvaliditätshöhe gemindert. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder, gleichgültig aus welcher
Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, so leistet die Private Unfallversicherung nach dem Invaliditätsgrad,
mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
Mitversichert sind Unfälle durch Trunkenheit, beim Lenken von Kraftfahrzeugen bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,1‰ (1,3‰ oder 1,5‰) sog. Trunkenheitsklausel.
Versicherungsschutz besteht auch bei Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein durch Minderjährige oder Entmündigte. Versichert sind ferner Unfälle
durch Röntgenstrahlen, Laserstrahlen, Maserstrahlen (z. B. Mikrowelle. Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen. Eingeschlossen sind
Lebensmittelvergiftungen bei Erwachsenen und Kindern.
Allgemeines über die Private Unfallversicherung
Die Unfallrente wird ab dem Schadentag lebenslang gezahlt, und zwar monatlich im Voraus bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person verstirbt.
Unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person wird die Unfallrente in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Vereinbarte progressive
Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt. Ebenso bleiben
vereinbarte besondere Gliedertaxen unberücksichtigt.
Wenn nach Ablauf von 3 Monaten nach Eintritt des Unfalles eine unfallbedingte Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden hat und darüber hinaus ohne
Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person im
beruflichen oder außerberuflichen Bereich nach wie vor zu 100 Prozent gegeben ist. Unter dieser Voraussetzung werden 50 Prozent der versicherten
Übergangsleistung durch die Continentale Private Unfallversicherung gezahlt.
Abweichend von der 50-Prozent-Regelung bieten einige Versicherer bereits eine Unfallrente ab 20 oder 30 Prozent an. Bei der Bemessung des für die Unfallrente
mindestens erforderlichen Invaliditätsgrades wird der Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen, die bei der durch das Unfallereignis hervorgerufenen
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, abgezogen, wenn dieser Anteil mindestens 20 Prozent beträgt. An der Unfall-Rente scheiden sich
zumeist die Meinungen.
Private Unfallversicherung
Nach der Geburt gilt das Neugeborene bis zur Hauptfälligkeit des Vertrages als beitragsfrei mitversichert. Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend,
wenn der Einschluss des Neugeborenen zur nächsten Hauptfälligkeit nicht beantragt wird. Die Versicherungssumme hierfür beträgt 50 Prozent der
Versicherungssummen des Versicherungsnehmers, beschränkt jedoch auf Höchstleistungssummen wie beispielsweise 2.500 EUR im Todesfall, 25.000 EUR Invaliditätsgrundsumme
und 10 EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld.
Versichert sind ausschließlich komplette Brüche. Risse, Absprengungen, Distorsionen etc. erfüllen nicht die Voraussetzungen. Auch andere als die genannten
Knochenbrüche führen nicht zur Leistung. Versichert sind z. B.: Schädelbruch 100%, Schädelbasisbruch 100%, Beckenbruch 100%, Schultergelenksbruch 50%,
Kniegelenksbruch 50%, Ellenbogengelenksbruch 50%. Erleidet die in der Continentale Private Unfallversicherung versicherte Person unfallbedingt eine oder mehrere Verletzungen und werden diese spätestens
sieben Monate vom Unfalltag an gerechnet.
Bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindert sich die Leistung entsprechend. Das Schmerzensgeld wird aus der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach den in der Schmerzensgeldtabelle festgelegten Prozentsätzen. Sind mehrere der aufgeführten Verletzungen
durch den Unfall entstanden, werden die entsprechenden Leistungsprozente zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
Infos zum Thema Private Unfallversicherung
Die AUB weisen hinsichtlich der Beendigung der Versicherung einige zu beachtende Sonderregelungen auf. So können beide Parteien den Vertrag kündigen, wenn
der Versicherer eine Leistung erbracht hat und nicht, wie nach den meisten Versicherungsbedingungen anderer Versicherungssparten, bereits bei Eintritt des
Versicherungsfalles. Der Versicherungsvertrag endet des weiteren, wenn die versicherte Person dauernd pflegebedürftig oder geisteskrank wird und deshalb als
nicht mehr versicherbar einzustufen ist.
Für den Abschluss einer bestimmten Vertragsform im Rahmen der Private Unfallversicherung ist die individuelle Bedarfs- und Risikosituation ausschlaggebend. Neben
der typischen Continentale Private Unfallversicherung existieren eine ganze Reihe von speziellen Vertragsformen, bei denen Ansparvorgänge über Fonds oder eine normale
Verzinsung für spezielle Risiken wie Dienstreisen, Luftfahrten, Autoinsassen ebenso geboten werden wie für Raubüberfälle, Betriebssport sowie speziell für
Kinder und Familien.
Der Vertrag ist grundsätzlich für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht jeweils der anderen Partei drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung
zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als fünf Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des 5. Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt
werden. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Continentale Private Unfallversicherung
Wird die Private Unfallversicherung vor Ablauf von zwei Jahren oder einem Zehntel der gesamten beitragspflichtigen Versicherungsdauer gekündigt, so besteht allerdings kein
Anspruch auf Beitragsrückzahlung. Auch bei der UPR wacht ein unabhängiger Treuhänder über Veränderungen der Prämien und der Überschussbeteiligung. Außerdem
gelten die Vorschriften der angemessenen versicherungsmathematischen Prämienkalkulation. Eine UPR ist unter Renditegesichtspunkten nicht zu empfehlen. Hier
macht der getrennte Abschluss einer Private Unfallversicherung eher Sinn.
Neben der normalen Risikovorsorge bei Unfällen wird der Todesfall der versicherten Person das Fondsguthaben zurückgezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob der
Tod aufgrund eines Unfalles oder aufgrund anderer Ursachen eintrat. Zusätzlich erhalten die Hinterbliebenen 5 Prozent aller Beiträge, die noch bis zum
Vertragsende gezahlt worden wären, mindestens aber die Summe aller gezahlten Beiträge. Der Versicherungsschutz basiert auf den AUB 99. Zusätzliche
Leistungsverbesserungen.
Auf der Basis der Besonderen Bedingungen für den Zuwachs von Leistung und Beitrag kann eine sog. Dynamik im Rahmen einer Private Unfallversicherung ebenfalls mitversichert
werden. Vorgesehen wird dabei, dass sich die Versicherungssummen jeweils um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen, z. B. um 3 oder 5 Prozent, um den der
Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens jedoch um 3 Prozent, oder alternativ um einen bestimmten
Prozentsatz der erreichten Versicherungssumme.
Allgemeine Informationen über die Private Unfallversicherung
Für spezielle, besonders gefahrengeneigte Berufstätigkeiten und riskante Hobbys und Sportarten existieren am Markt Spezialdeckungen. So wird beispielsweise
für Jäger durch den Einschluss von Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz bei Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und den sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen gewährt. Ebenso wird für Reiter von Miet- und Leihpferden eine spezielle
Besondere Bedingung angeboten, die Versicherungsschutz für Unfälle bietet.
Die Ausschlussbestimmung führt nach Ansicht des nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des VN. Eine Private Unfallversicherung diene nicht dazu, den VN
gegen sämtliche Vorfälle, die einen Krankheitswert haben können, zu schützen. Die durch Infektionen hervorgerufenen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die auf
dem Eindringen von Bakterien, Viren etc. beruhen, seien als herkömmliche Krankheiten zu betrachten. Sie gehören nach Ansicht des OLG nicht zu den
Lebensrisiken, die primär in einer Private Unfallversicherung abgedeckt werden sollen.
Diese Voraussetzungen sind auch dann gegeben, wenn eine anfangs vom VN gesteuerte Eigenbewegung zu einer plötzlichen Einwirkung von außen führt, wie es
hinsichtlich des Tritts in die Vertiefung des Rasens bei der unerwarteten Ausgleichsbewegung der Fall war. Hier hatte die getragene Last eine unerwartete
Eigendynamik entfaltet, weshalb der VN sie abgefangen wollte. Dabei überlagerte die äußere Einwirkung die nicht mehr beherrschbare Eigenbewegung des VN. Das
genügte, um den Unfallbegriff aus der Sicht des BGH zu erfüllen.