Alte Leipziger Privathaftpflicht
Tagtäglich bewegen wir uns in bestimmten Lebenssituationen zum Beispiel als Fussgänger oder Fahrradfahrer, in den die Gefahr besteht, unbeteiligten Dritten materiellen oder persönlichen Schaden zuzufügen für deren finanzielle Entschädigung wir dann aufkommen müssen. Je nach verursachten Schäden können da schnell von wenigen Tausend Euro, bis hin zu mehreren Hunderttausend Euro an Kosten entstehen.
Nur die wenigsten wären in der Lage, eine solche finanzielle Wiedergutmachung zu leisten. Daher gehört die Privathaftpflicht mit zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich. Vor allem für Familien mit kleinen Kindern ist eine Privathaftpflicht unverzichtbar, da schon beim Ball spielen dieser in die Fensterscheibe einer anderen Wohnung geschossen und diese zerstört werden kann.
Für einen solchen Beispielfall würde die Privathaftpflicht die anfallenden Kosten zur Schadensregulierung übernehmen. Wer auf eine Privathaftpflicht verzichtet, handelt unverantwortlich sich selbst und anderen gegenüber, denn wenn die Kosten durch den Schadensverursacher nicht reguliert werden können und dieser auch über keine Privathaftpflicht verfügt, bleibt der Geschädigte völlig unschuldig auf den entstandenen Schaden sitzen.
Allgemeine Informationen zum Thema Privathaftpflicht
Ferner ist der Leihvertrag nach den Umständen des Einzelfalles von einer Besitzüberlassung im Rahmen eines keine Rechtsbindung erzeugenden Gefälligkeitsverhältnisses abzugrenzen. Die Überlassung einer Skihütte für einen Zeitraum von einer Woche aufgrund von freundschaftlichen und familiären Beziehungen stellt regelmäßig eine bloße Gefälligkeit dar, selbst wenn der Nutzer beabsichtigt, die dem Überlasser entstehenden Kosten zu begleichen. Bei einigen Privathaftpflicht Anbietern ist der Einschluss von Schäden an geliehenen Sachen möglich.
Mit diesen Ausschlüssen kann sich der Versicherte z.B. konfrontiert sehen, wenn er wegen des Verlustes eines ihm anvertrauten Schlüssels schadenersatzpflichtig gemacht wird. Einige Privathaftpflicht Anbieter stellen für diesen speziellen Fall - abweichend von den o.g. AHB-Ausschlüssen - in begrenztem Umfang Deckung durch eine Zusatzklausel zur Verfügung. Hiernach sind Schadenersatzansprüche eingeschlossen, die die Erstattung der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern sowie Objektschutz bis zu 14 Tagen betreffen.
Privatpersonen bewegen sich im täglichen Leben, z.B. in ihrer Eigenschaft als Fußgänger oder Radfahrer, als Eltern minderjähriger Kinder, als Freizeitsportler oder als Nutzer von elektronischen Kommunikationsmitteln, aber auch bei Gefälligkeitshandlungen, vielfach in Gefahrenbereichen, die das Risiko einer Schädigung von Rechtsgütern Dritter in sich bergen. Hieraus resultierende Schadenersatzansprüche Dritter können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einzelnen erheblich übersteigen. Daher sollte eine entsprechender Versicherungsschutz in Form der Alte Leipziger Privathaftpflicht abgeschlossen werden.
Im Haushalt des VN lebende Kinder mit geistiger Behinderung können ohne Altersbegrenzung eingeschlossen werden. Sie sind im Versicherungsschein namentlich zu benennen. Wenn die Privathaftpflicht bezüglich der volljährigen Kinder darauf abstellt, dass sie sich in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden, soll damit letztlich sichergestellt werden, dass Kinder solange in der Privathaftpflicht mitversichert sind, wie sie im Rahmen eines durchgängigen, zusammenhängenden Ausbildungswegs stehen.
Alte Leipziger Privathaftpflicht
Die Alte Leipziger Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Privathaftpflicht. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Privathaftpflicht erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Alte Leipziger spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Alte Leipziger Privathaftpflicht auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Privathaftpflicht
Es ist möglich, die Privathaftpflicht in Kombination mit anderen, speziellen Haftpflichtdeckungen abzuschließen, z.B. mit einer
Jagd Haftpflichtversicherung, einer Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung oder einer Gewässerschaden Haftpflichtversicherung. Selbstständige
und Unternehmensorgane (Geschäftsführer etc.) können die Privathaftpflicht als Ergänzung zur Betriebs Haftpflichtversicherung dokumentieren
lassen.
Weist der Haftpflichtversicherer unbegründete Ansprüche zurück, erweckt dies bei VN nicht selten den Anschein, als wolle er sich seiner Leistungspflicht
entziehen. In der Privathaftpflicht spielen Schadenersatzansprüche, die an den Vorwurf der Verletzung von Aufsichtspflichtverletzungen
anknüpfen, eine große Rolle. Gemäß § 832 BGB hat derjenige (z.B. ein Elternteil), der aufgrund Gesetzes oder Vertrages zur Führung der Aufsicht über eine
Person verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen.
Der Aufsichtspflichtige kann sich allerdings entlasten, wenn er nachweist, dass er alles Erforderliche zur Beaufsichtigung getan hat oder der Schaden auch
bei ordentlicher Beaufsichtigung entstanden wäre. In Unkenntnis der Rechtslage behaupten viele Eltern in ihrer Schadenmeldung z.B., sie hätten ihr Kind
ständig beaufsichtigt und jede Viertelstunde nach ihm geschaut, obwohl sie es tatsächlich längere Zeit nicht beaufsichtigt haben. Mit solchen Angaben
eröffnen Eltern, die an einer Geldzahlung, interessiert sind.
Allgemeines über die Privathaftpflicht
Die Deckung für reine Vermögensschäden hat in der Privathaftpflicht keine herausragende Bedeutung. Denn angesichts des marktüblichen
Ausschlusskataloges, der für diesen Bereich gilt (z.B. für Grundstücksgeschäfte und Zahlungsvorgänge), ist der Anwendungsbereich der verbleibenden Deckung
stark eingeschränkt. Gleichwohl sollte die Vermögensschadendeckung in keiner Privathaftpflicht fehlen, damit für auf Vermögensschäden gerichtete
Schadenersatzansprüche zumindest Abwehrdeckung besteht.
Eingeschlossen ist ferner die Haftpflicht aus dem Besitz von Fotovoltaikanlagen und von Flüssiggastankanlagen. Der Vermieter einer Wohnung (im Unterschied
zum Wohnraum) sollte mit seinem Alte Leipziger Privathaftpflicht über einen Einschluss dieses Risikos verhandeln. Für den Vermieter eines Einfamilienhauses ist
der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung erforderlich. Vermietet der Besitzer eines Einfamilienhauses eine Einliegerwohnung,
sollte er seinen Versicherungsschutz entsprechend ausdehnen lassen.
Den Vermieter könnte der haftungsbegründende Vorwurf treffen, den Mieter nicht ausreichend bezüglich der Einhaltung der Streupflicht überwacht zu haben.
Versicherungsschutz besteht für den Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen einschließlich Ferienwohnung, Besonderheiten gibt es beim Sondereigentum, d.h.
Wohnungseigentum, das an einer bestimmten Raumeinheit und dem damit verbundenen Miteigentumsanteil besteht. Hier sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft
der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums gedeckt.
Privathaftpflicht
Im Einzelfall bietet die Privathaftpflicht auch Deckung für Schäden, die im beruflichen Bereich auftreten, z.B. durch folgende Zusatzklausel.
Versichert ist auch die Inanspruchnahme wegen Schäden, die während der Wirksamkeit des Vertrages aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster
Tätigkeiten gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen entstehen, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Ebenso wie die Gefahren
eines Berufes und Betriebes werden auch die Gefahren nicht gedeckt.
Für die Mitversicherung der Kinder in der Alte Leipziger Privathaftpflicht ist das Bestehen einer häuslichen Lebensgemeinschaft nicht Voraussetzung. Ist der nicht-eheliche Lebenspartner in den
Vertrag eingeschlossen, sollten ggf. auch dessen Kinder in den Versicherungsschutz einbezogen sein. Voraussetzung der Mitversicherung, Kinder sind aber nicht
ausnahmslos in die Deckung einbezogen, sondern nur unter der Voraussetzung, dass sie unverheiratet sind und minderjährig sind oder nach Vollendung der
Volljährigkeit sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Legt ein Arbeiter, der eine Maschine zu bedienen hat, seine brennende Zigarette auf eine Tischkante, um einen weiteren Arbeitsgang zu veranlassen, und
vergisst er, die Zigarette rechtzeitig wegzunehmen, ist der hierdurch entstehende Brandschaden eine Auswirkung seiner betrieblichen Tätigkeit. Wer nach
Arbeitsschluss Bekannten, Nachbarn etc. durch Rat und Tat zur Seite steht, übt keine berufliche Tätigkeit aus, selbst wenn er wegen seiner beruflichen
Fertigkeiten um Hilfe gebeten wird.
Infos zum Thema Privathaftpflicht
Schulausbildung bezieht sich auf allgemeinbildende Schulen; Abendschulen für die Erwachsenenbildung sind z.B. nicht gemeint. Mit Beendigung der Schulausbildung
durch Verlassen der Unterrichtsanstalt erlischt die Mitversicherung. Berufsausbildung ist die Ausbildung für einen zukünftigen, gegen Entgelt auszuübenden
Beruf, die die Arbeitskraft des Auszubildenden ausschließlich oder überwiegend in Anspruch nimmt. Mit dem Abschluss einer Lehre oder eines Studiums (z.B. mit
dem Referendarexamen) ist diese Phase beendet.
Volljährige unverheiratete Kinder haben Versicherungsschutz im Rahmen der Alte Leipziger Privathaftpflicht ihrer Eltern, solange sie sich in einer Schulausbildung oder in einer sich
unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (nicht Fortbildung) befinden. Wann in der Mehrheit der Fälle grundsätzlich Versicherungsschutz besteht, oder
nicht besteht. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt des VN beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Hierzu
gehören auch Au-Pairs und Austauschschüler.
Der überlebende Ehegatte hat die Möglichkeit, den Vertrag als VN zu übernehmen, indem er die nächste Prämienrechnung einlöst. Beim Tod des VN könnte die
nächste Prämienfälligkeit anstehen und der überlebende Ehegatte die Überweisung des fälligen Beitrags leicht versäumen. Daher kann es sinnvoll sein, die
maßgebliche Klausel um einen Passus zu ergänzen, wonach der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fortbesteht,
mindestens jedoch ein halbes Jahr.
Alte Leipziger Privathaftpflicht
Neben den standardmäßigen Deckungserweiterungen wurden auf dem Markt Zusatzklauseln entwickelt, die geeignet sind, den Versicherungsschutz in der
Privathaftpflicht bedarfsgerecht auszubauen. Gemäß Ziff. 2.2 AHB sind Haftpflichtansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen nur bei
besonderer Vereinbarung gedeckt. Entsprechendes gilt gemäß Ziff. 7.6 AHB für Schäden an fremden Sachen, die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages
sind.
Die Versicherer begründen diesen Ausschluss regelmäßig damit, dass es hier um Gefahrenlagen gehe, deren Eintritt und Ablauf unberechenbar und deren Folgen
häufig unübersehbar seien. Der Begriff der Allmählichkeit ist versicherungsrechtlich nicht exakt umrissen. Neben der zeitlichen Dauer spielt auch die Art und
Intensität des Einwirkungsprozesses eine Rolle. Hiermit sind in der Praxis aber zugleich Einzelfallentscheidungen vorgezeichnet. Der HUK-Verband hat vor
diesem Hintergrund bereits 1980 die Empfehlung ausgesprochen.
Glasschäden, soweit der VN sich hiergegen besonders versichern kann (z.B. durch eine Hausratversicherung). An einer entsprechenden Versicherungsmöglichkeit
fehlt es z.B. bei der vorübergehenden Anmietung eines Hotelzimmers. Schäden an gemieteten Sachen, die von Haustieren verursacht werden, sind gedeckt, sofern die
Haltung dieser Tiere in der Privathaftpflicht berücksichtigt ist. Hunde fallen z.B. nicht darunter. Da Mietsachschäden zwar in der
Privathaftpflicht im dargestellten Umfang gedeckt sind
Allgemeine Informationen über die Privathaftpflicht
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind, sind ebenfalls gemäß Ziff. 7.6 AHB
ausgeschlossen. Es muss sich um einen besonderen Verwahrungsvertrag handeln. Dies ist der Fall, wenn aufgrund vertraglicher Vereinbarung einem anderen
üblicherweise gegen Entgelt Sachen zur Aufbewahrung übergeben werden. Folglich genügt es nicht, wenn der VN die fremde Sache lediglich aufgrund einer
Nebenpflicht im Rahmen eines Vertrages anderer Art aufzubewahren hat.
Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs
verursacht werden. Kraftfahrzeuge sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Neben Personenkraftwagen,
Lastkraftwagen, Krafträdern, Motorrollern oder Mopeds zählen hierzu z.B. auch Gabelstapler. Einige Versicherer schließen folgende Kfz-Risiken in die
Privathaftpflicht ein.
Besitz und Verwendung von maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt, Besitz
und Verwendung von bis zu drei ferngelenkten Modell-Fahrzeugen, Gebrauch von Go-Karts und anderen maschinell angetriebenen Kinderfahrzeugen bis 6 km/h
Höchstgeschwindigkeit. Gebrauch von nicht selbstfahrenden Kleingeräten zum Rasenmähen und Schneeräumen, nicht jedoch aufsitzbare Arbeitsmaschinen.