ASC Basler Privathaftpflichtversicherung
Tagtäglich bewegen wir uns in bestimmten Lebenssituationen zum Beispiel als Fussgänger oder Fahrradfahrer, in den die Gefahr besteht, unbeteiligten Dritten materiellen oder persönlichen Schaden zuzufügen für deren finanzielle Entschädigung wir dann aufkommen müssen. Je nach verursachten Schäden können da schnell von wenigen Tausend Euro, bis hin zu mehreren Hunderttausend Euro an Kosten entstehen.
Nur die wenigsten wären in der Lage, eine solche finanzielle Wiedergutmachung zu leisten. Daher gehört die Privathaftpflichtversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich. Vor allem für Familien mit kleinen Kindern ist eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar, da schon beim Ball spielen dieser in die Fensterscheibe einer anderen Wohnung geschossen und diese zerstört werden kann.
Für einen solchen Beispielfall würde die Privathaftpflichtversicherung die anfallenden Kosten zur Schadensregulierung übernehmen. Wer auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet, handelt unverantwortlich sich selbst und anderen gegenüber, denn wenn die Kosten durch den Schadensverursacher nicht reguliert werden können und dieser auch über keine Privathaftpflichtversicherung verfügt, bleibt der Geschädigte völlig unschuldig auf den entstandenen Schaden sitzen.
Allgemeine Informationen zum Thema Privathaftpflichtversicherung
Zeigte die Tendenz in der Schadenpraxis und der Rechtsprechung bisher eher in Richtung einer engen Auslegung der Ausnahmeregelung, kann aufgrund einiger Gerichtsurteile mittlerweile eine gewisse Auflockerung festgestellt werden. Herausgestellt wird das Erfordernis der Kontinuität, der Einheitlichkeit und des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Schul- und der Berufsausbildungsphase. Die nachfolgende Übersicht zeigt, unter welchen Voraussetzungen unverheiratete volljährige Kinder bei ihren Eltern in der Privathaftpflichtversicherung versichert sein können.
Abweichend hiervon deckt die Privathaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen (wozu auch Einfamilienhäuser und Ferienhäuser zählen) und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden (z.B. Keller, Waschküche, Trockenboden etc.). Da eine zur Mietwohnung gehörende, freiliegende und nicht umschlossene Dachterrasse nicht als Raum in Gebäuden im Sinne der Versicherungsbedingungen angesehen wird, sollte bei Bedarf eine Ausdehnung der Mietsachschadendeckung erfolgen.
Im Einzelfall bietet die Privathaftpflichtversicherung auch Deckung für Schäden, die im beruflichen Bereich auftreten, z.B. durch folgende Zusatzklausel. Versichert in der ASC Basler Privathaftpflichtversicherung ist auch die Inanspruchnahme wegen Schäden, die während der Wirksamkeit des Vertrages aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen entstehen, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Ebenso wie die Gefahren eines Berufes und Betriebes werden auch die Gefahren nicht gedeckt.
Allein die Tatsache, dass sich ein Drittschaden während der Arbeitszeit und/oder in den Betriebsräumen, d.h. gelegentlich einer betrieblichen Tätigkeit ereignet hat, reicht dies für eine Privathaftpflichtversicherung nicht aus, um den Vorgang der betrieblichen. Denn auch während der Arbeitszeit können rein private Handlungen ausgeführt werden. Will eine Ladeninhaberin etwas zum Essen einkaufen und stößt außerhalb ihres Geschäfts mit einem Dritten zusammen, der das Geschäft gerade betreten will, so ist der dem Dritten zugefügte Schaden dem privaten Bereich zuzuordnen.
ASC Basler Privathaftpflichtversicherung
Die ASC Basler Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Privathaftpflichtversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Privathaftpflichtversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die ASC Basler spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die ASC Basler Privathaftpflichtversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Privathaftpflichtversicherung
Eingeschlossen ist im Umfang des Vertrages der Privathaftpflichtversicherung die über die hinausgehende Inanspruchnahme des VN für Sachschäden durch Gefälligkeiten.
Berufliche Tätigkeiten des VN und Tätigkeiten, die der VN gegen Entgelt ausübt, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Höchstersatzleistung des
Versicherers für derartige Schäden ist auf 1 Prozent der Deckungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Versichert ist die gesetzliche
Haftpflicht des VN als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens.
Wie bei jeder anderen Privathaftpflichtversicherung ist es Aufgabe des VU, die versicherten Personen gemäß § 100 VVG und § 101 VVG von Schadenersatzansprüchen
Dritter freizustellen und ihnen insoweit Rechtsschutz zu gewähren. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme auf Schadenersatz sind in erster
Linie im BGB geregelt. Anspruchsteller können in vielen Fällen vor allem die Vorschriften der heranziehen. Dort ist z.B. die Haftung aus der Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht und von Aufsichtspflichtigen geregelt.
Es besteht Versicherungsschutz durch die Privathaftpflichtversicherung für während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretene Schadenereignisse, die Personenschäden (Tod, Verletzung oder
Gesundheitsschädigung von Menschen), Sachschäden (Beschädigung und/oder Gebrauchsbeeinträchtigung sowie Vernichtung von Sachen) einschließlich der sich
daraus ergebenden Vermögensschäden (sog. unechte Vermögensschäden) sowie Vermögensschäden, die weder auf Personen- noch auf Sachschäden beruhen, zur Folge
haben.
Allgemeines über die Privathaftpflichtversicherung
Beim Sport werden nicht selten durch Übereifer, Leichtsinn oder Unvorsichtigkeit Dritte geschädigt. Die Ausübung von Sport ist demnach ein wichtiger
Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung. Besonders hervorgehoben ist die Eigenschaft als Radfahrer und Reiter bei Benutzung fremder Pferde,
wobei Haftpflichtansprüche der Tierhalter- oder -eigentümer nicht versichert sind. Nicht versichert sind die Ausübung der Jagd sowie die Teilnahme an Pferde-,
Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu.
Aus der Verwendung des weit auszulegenden Begriffs der Gefahren des täglichen Lebens in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen folgt, dass die
ASC Basler Privathaftpflichtversicherung alle diesem Kreis zuzurechnenden Gefahren deckt, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Versicherungsbedingungen
zählen einige typische Risikobereiche lediglich beispielhaft (insbesondere) auf und verknüpfen sie zum Teil mit Ausnahmeregelungen. Eingeschlossen sind
folgende Eigenschaften bzw. Aktivitäten.
Den Vermieter könnte der haftungsbegründende Vorwurf treffen, den Mieter nicht ausreichend bezüglich der Einhaltung der Streupflicht überwacht zu haben.
Versicherungsschutz besteht für den Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen einschließlich Ferienwohnung, Besonderheiten gibt es beim Sondereigentum, d.h.
Wohnungseigentum, das an einer bestimmten Raumeinheit und dem damit verbundenen Miteigentumsanteil besteht. Hier sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft
der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums gedeckt.
Privathaftpflichtversicherung
Im Einzelfall bietet die Privathaftpflichtversicherung auch Deckung für Schäden, die im beruflichen Bereich auftreten, z.B. durch folgende Zusatzklausel.
Versichert ist auch die Inanspruchnahme wegen Schäden, die während der Wirksamkeit des Vertrages aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster
Tätigkeiten gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen entstehen, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Ebenso wie die Gefahren
eines Berufes und Betriebes werden auch die Gefahren nicht gedeckt.
Die Mitversicherung für den Partner und dessen Kinder endet mit der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zwischen dem VN und dem Partner. Wie bei Ehegatten
werden auch hier gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen. Im Falle der Mitversicherung durch die ASC Basler Privathaftpflichtversicherung des nicht-ehelichen Lebenspartners ist es ratsam, ausdrücklich zu
vereinbaren, dass etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern
wegen Personenschäden mitversichert sind.
Springt jemand in Selbsttötungsabsicht von einem Hochhaus, fällt dabei auf ein Autodach und überlebt den Sturz, so ist der Pkw-Schaden bei einer ungewöhnlichen
und gefährlichen Beschäftigung entstanden. Kommt es beim Ausbrennen eines Wespennestes mit einer Lötlampe zu einer Verpuffung und zu einem Brand, bei dem
Dritte geschädigt werden, so handelt es sich nicht um eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung. Verbrennt jemand unter Drogeneinfluss in einer
Telefonzelle Telefonbücher, ist dies nicht gedeckt.
Infos zum Thema Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung liegen - wie jeder «Haftpflichtversicherung» - die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung
(AHB) zugrunde. Somit sind auch die dort - insbesondere in Ziff. 4 aufgeführten - Ausschlusstatbestände anwendbar. Um typischen Haftungsrisiken von
Privatpersonen hinreichend Rechnung zu tragen, haben die Versicherer einige dieser Deckungseinschränkungen ausdrücklich aufgehoben. Gemäß Ziff. 7.14 AHB sind
u.a. Sachschäden, die durch Abwasser entstehen, nicht mitversichert.
Abweichend hiervon deckt die ASC Basler Privathaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen (wozu auch Einfamilienhäuser und
Ferienhäuser zählen) und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden (z.B. Keller, Waschküche, Trockenboden etc.). Da eine zur Mietwohnung
gehörende, freiliegende und nicht umschlossene Dachterrasse nicht als Raum in Gebäuden im Sinne der Versicherungsbedingungen angesehen wird, sollte bei
Bedarf eine Ausdehnung der Mietsachschadendeckung erfolgen.
Zeigte die Tendenz in der Schadenpraxis und der Rechtsprechung bisher eher in Richtung einer engen Auslegung der Ausnahmeregelung, kann aufgrund einiger
Gerichtsurteile mittlerweile eine gewisse Auflockerung festgestellt werden. Herausgestellt wird das Erfordernis der Kontinuität, der Einheitlichkeit und des
unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Schul- und der Berufsausbildungsphase. Die nachfolgende Übersicht zeigt, unter welchen Voraussetzungen
unverheiratete volljährige Kinder bei ihren Eltern versichert sein können.
ASC Basler Privathaftpflichtversicherung
Neben den standardmäßigen Deckungserweiterungen wurden auf dem Markt Zusatzklauseln entwickelt, die geeignet sind, den Versicherungsschutz in der
Privathaftpflichtversicherung bedarfsgerecht auszubauen. Gemäß Ziff. 2.2 AHB sind Haftpflichtansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen nur bei
besonderer Vereinbarung gedeckt. Entsprechendes gilt gemäß Ziff. 7.6 AHB für Schäden an fremden Sachen, die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages
sind.
In begrenztem Umfang erstreckt sich die Privathaftpflichtversicherung auch auf die Deckung von Gewässerschäden: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
des VN für mittelbare oder unmittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich
des Grundwassers. Man spricht hier auch von der Mitversicherung des Gewässerschaden Restrisikos. Ein Fußgänger überquert achtlos die Fahrbahn. Der Fahrer
eines Tanklasters versucht auszuweichen, wobei der Lastzug umstürzt.
Ausgeschlossen bleiben allerdings weitere Folgeschäden, die sich aus einem Schlüsselverlust ergeben (z.B. wegen Einbruchs). Des Weiteren bleibt regelmäßig
die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen ausgeschlossen. Für diese Deckungserweiterung
wird eine beschränkte Deckungssumme von z.B. 5 Prozent der Hauptdeckungssumme zur Verfügung gestellt. Während einer Frostperiode wird ein Wasserleitungsrohr
undicht.
Allgemeine Informationen über die Privathaftpflichtversicherung
Leben in häuslicher Gemeinschaft ist mehr als gemeinschaftliches Wohnen. Es setzt voraus, dass der Versicherte den Mittelpunkt seines Lebens bei seinem
Angehörigen begründet. Mit dieser Bestimmung soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass beim Bestehen enger familiärer Bindungen oder der erwähnten anderen
Beziehungen Versicherungsfälle zu Lasten des Versicherers und damit der Versichertengemeinschaft fingiert werden. In vielen Fällen wird es sich im Übrigen
um einen wirtschaftlichen Eigenschaden handeln.
Einige Privathaftpflichtversicherung Anbieter sind bereit, den Versicherungsschutz auf das Abhandenkommen fremder Sachen (z B. bis 2.500 EUR) auszudehnen. Des Weiteren bezieht sich der
Versicherungsschutz gemäß Ziff. 7.6 AHB nicht auf Schäden an fremden Sachen, die der VN durch verbotene Eigenmacht ohne Willen des Besitzers i.S.v. § 858 BGB
erlangt hat. Hiermit wird bewirkt, dass derjenige, der eine Sache widerrechtlich in Besitz genommen hat, nicht bessergestellt wird als derjenige, der ein
ordentliches Leihverhältnis begründet hat.
Ein altersgemäß entwickeltes, zwölfjähriges Kind besteigt mit schmutzigen Schuhen das Dach eines fremden Pkw, um sich dort auszutoben. Beim Hin- und
Herlaufen wird der Lack des Autos zerkratzt. Hier wird anzunehmen sein, dass das Kind die Schadenfolgen als möglich erkannt hat. Letztlich kann die sog.
innere Tatsache des Vorsatzes aber nur vom zuständigen Gericht geklärt werden. Haftpflichtansprüche an fremden Sachen, die der VN gemietet hat, sind gemäß
Ziff. 7.6 AHB grundsätzlich ausgeschlossen.