versicherungsvergleich-js.de Versicherungsübersicht
Hallesche Privatrechtsschutz

Hallesche Privatrechtsschutz

Sparen Sie bei der Hallesche Privatrechtsschutz am Preis aber nicht an Leistungen

PrivatrechtsschutzPrivatrechtsschutz Privatrechtsschutz - Die Top Anbieter im VergleichDie Top Anbieter im Vergleich Privatrechtsschutz - Gute Leistungen zum besten PreisGute Leistungen zum besten Preis
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Privatrechtsschutz

Hallesche Privatrechtsschutz

Die Privatrechtsschutz bietet keine pauschale Deckung für alle möglichen Arten von Rechtsstreitigkeiten. Vielmehr ist der Versicherungsschutz auf bestimmte Rechtsgebiete ausgerichtet, die erfahrungsgemäß für die Mehrheit der Rechtsuchenden relevant sind, und bestimmt innerhalb dieses Rahmens den aus der Sicht des Rechtsschutzversicherers möglichen Deckungsumfang.

Der § 2 der allgemeinen Rechtsschutz Versicherungsbedingungen (ARB) listet diese Bereiche, die in unterschiedlichen Konstellationen im Rahmen einzelner Rechtsschutzformen kombiniert werden können. In der Regel wird die Privatrechtsschutz in Kombination mit dem Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz kombiniert, kann aber zusätzlich auch mit dem Mietrechtsschutz in einem Vertrag abgeschlossen werden.

Die Privatrechtsschutz ist also, anders als die Haftpflichtversicherung, die begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt, in erster Linie eine Kostenversicherung deren Inhalt und Umfang der Pflicht zur Kostenübernahme sich nach den jeweiligen Leistungsbestimmungen, die für die einzelnen versicherten Bereiche richtet.

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung. Der Tätigkeitsbereich des Rechtsschutzversicherers erstreckt sich nicht auf die Besorgung von sonstigen Rechtsangelegenheiten für den Versicherten. Letzteres ist im Hinblick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich der Anwaltschaft vorbehalten.

Allgemeine Informationen zum Thema Privatrechtsschutz

Zwecks Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung des Versicherers geben die ARB dem VN mehrere Möglichkeiten an die Hand, nämlich den sog. Stichentscheid, das Schiedsgutachterverfahren und die Deckungsklage. Der Stichentscheid und das Schiedsgutachterverfahren sind ausschließlich für die Fälle vorgesehen, in denen der Privatrechtsschutz die Deckung abgelehnt hat, die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in den Fällen des § 2a bis g keine Aussicht auf Erfolg hat.

Danach hat der VN die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu zahlen. Diese endet zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins. Bei einer Banküberweisung hat der VN z.B. rechtzeitig geleistet, wenn der Überweisungsauftrag vor dem Ablauf der Frist bei der Bank eingegangen ist. Wurde der Versicherungsfall durch eine Willenserklärung oder Rechtshandlung ausgelöst, die vor Versicherungsbeginn der Privatrechtsschutz liegt, besteht gemäß § 4 Abs. 3a ARB kein Versicherungsschutz.

Die Hallesche Privatrechtsschutz ist nicht auf Streitigkeiten im Rahmen des Arbeitsvertrages beschränkt. Er umfasst vielmehr auch sonstige im Rahmen des Arbeitsverhältnisses angesiedelte Streitigkeiten, z.B. Auseinandersetzungen eines Arbeitnehmers mit einem Kollegen, soweit es nicht um kollektives Arbeitsrecht (z.B. Tarifvertragsrecht) geht. Geschäftsführer können für Streitigkeiten, die aus ihrem Anstellungsvertrag herrühren, eine spezielle Anstellungsvertrags Privatrechtsschutz abschließen.

Hierzu zählt z.B. die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs oder die Anordnung zur Absolvierung eines Verkehrseignungstests. Nicht um eine verkehrsrechtliche Angelegenheit handelt es sich hingegen, wenn verkehrswirtschaftliche oder sozialpolitische Aspekte im Vordergrund stehen, z.B. bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz bei Arbeitnehmern in Verkehrsbetrieben. Kein Versicherungsschutz durch die Privatrechtsschutz besteht ferner der Fall, dass ein Fahrzeug ausschließlich wegen eines Halt- oder Parkverstoßes abgeschleppt wurde.

Hallesche Privatrechtsschutz

Die Hallesche Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Privatrechtsschutz. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Privatrechtsschutz erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Hallesche spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Hallesche Privatrechtsschutz auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

Mit der Hallesche Privatrechtsschutz sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.

BUV Beitragsrechner
Beitragsrechner für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Schon ab 9,25 € monatl.

Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.

PKV Beitragsrechner
Beitragsrechner für die Private Krankenversicherung
Schon ab 98,44 € monatl.

Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.

Gebäudeversicherung
Beitragsrechner für die Gebäudeversicherung
Schon ab 3,49 € monatl.

Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.

Hausratversicherung
Beitragsrechner für die Hausratversicherung
Schon ab 2,49 € monatl.

Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.

Nützliche Tipps zum Thema Privatrechtsschutz

Hallesche Privatrechtsschutz - Alle Tarife im Überblick Als Schadenversicherung unterliegt auch die Privatrechtsschutz den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes, speziell den §§ 125 bis 129 VVG. Seit dem 1.1.2009 gilt die Fassung des VVG 2008 für alle Versicherungsverträge. Die wesentlichen Neuerungen für die Privatrechtsschutz sind folgende: Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei Obliegenheitsverletzung, Gefahrerhöhung und grober Fahrlässigkeit, Wegfall der Kündigungspflicht bei Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalles. Durch die Formulierung eines Anwalts in § 5 ARB wird zum Ausdruck gebracht, dass die Kosten für in derselben Instanz und in derselben Sache eingeschaltete weitere Anwälte von der Privatrechtsschutz regelmäßig nicht übernommen werden. Kündigt z.B. der VN den Anwaltsvertrag vorzeitig und wechselt er anschließend in derselben Angelegenheit zu einem neuen Anwalt, entstehen weitere Gebühren und somit Mehrkosten. Diese Mehrkosten muss die Privatrechtsschutz nur Rechtliche Auseinandersetzungen, die bei der Mehrheit der Bürger eine Rolle spielen können, entwickeln sich erfahrungsgemäß in erster Linie aus Unfällen im Straßenverkehr, auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts sowie in Miet- und Nachbarschaftsangelegenheiten. Auf die Absicherung der hier anfallenden Kosten legen die meisten Interessenten Wert. Demzufolge bietet die Privatrechtsschutz vor allem für diese Bereiche kombinierte Versicherungslösungen an, die wiederum zwischen der beruflichen und der privaten Sphäre unterscheiden.

Allgemeines über die Privatrechtsschutz

Hallesche Privatrechtsschutz - Die besten und billigsten Anbieter finden Die Privatrechtsschutz ist nicht auf Streitigkeiten im Rahmen des Arbeitsvertrages beschränkt. Er umfasst vielmehr auch sonstige im Rahmen des Arbeitsverhältnisses angesiedelte Streitigkeiten, z.B. Auseinandersetzungen eines Arbeitnehmers mit einem Kollegen, soweit es nicht um kollektives Arbeitsrecht (z.B. Tarifvertragsrecht) geht. Geschäftsführer können für Streitigkeiten, die aus ihrem Anstellungsvertrag herrühren, eine spezielle Anstellungsvertrags Privatrechtsschutz abschließen. Je nach gewählter Hallesche Privatrechtsschutz besteht Arbeits-Rechtsschutz für den VN entweder in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer, und zwar aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, oder als Arbeitgeber, dann aber nur aus Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber abhängige weisungsgebundene Arbeit leistet, Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die einen anderen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Darunter fällt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Der VN klagt vor dem Finanzgericht wegen eines Abgabenbescheids, der von unrichtigen Tatsachenfeststellungen als Bemessungsgrundlage ausgeht. Zum Steuerrecht gehören alle Bestimmungen, welche die Besteuerung in jedweder Form zum Gegenstand haben. Zum Abgabenrecht zählen die Bestimmungen, die öffentlich-rechtliche Leistungen des Bürgers an den Staat regeln.

Privatrechtsschutz

Hallesche Privatrechtsschutz - Alle Tarife und Preise im Überblick Die Privatrechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten umfasst Ordnungswidrigkeiten aus allen versicherten Lebensbereichen. Da die ARB 2008 nicht zwischen verkehrsrechtlichen und sonstigen Ordnungswidrigkeiten unterscheiden, besteht auch bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten Versicherungsschutz. Bei festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Firmenfahrzeugen übersenden die Behörden den Firmen als Fahrzeughalter meistens einen Anhörungsbogen. Damit soll der verantwortliche Fahrzeugführer ermittelt werden können. Da die Firma als juristische Person kein Täter sein kann, erteilt die Hallesche Privatrechtsschutz in solchen Fällen Rechtsschutz nur für den Fall eines gegen den Fahrer eingeleiteten Verfahrens. Zu beachten ist auch hier der Ausschluss in § 3 Abs. 3e ARB für Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes. Kein Versicherungsschutz besteht ferner in Verfahren nach § 25 a StVG (sog. Halterhaftung). Denn hierbei handelt es sich nicht um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, da keine Geldbuße festgesetzt wird. 15 Monate vor Versicherungsbeginn zahlt der Mieter des rechtsschutzversicherten Vermieters die vereinbarte Miete nicht. Fünf Monate nach Versicherungsbeginn wiederholt sich dieser Vorgang. Der Rechtsschutzfall ist hier mit der unterlassenen Zahlung der ersten Monatsmiete eingetreten, d.h. noch vor Beginn des Versicherungsvertrages. Normalerweise wäre dieser Rechtsschutzfall wegen Vorvertraglichkeit nicht versichert. Aufgrund der Sonderregelung kommt es hier aber auf die nachfolgende Unterlassung der Mietzahlung an.

Infos zum Thema Privatrechtsschutz

Hallesche Privatrechtsschutz - Beiträge und Tarifangebote vergleichen Die Wartezeit gilt aber nicht für alle Rechtsschutzbereiche. Sofortiger Versicherungsschutz besteht bei den Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie Beratungs-Rechtsschutz. Ferner gilt die Wartezeit nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein fabrikneues Kraftfahrzeug. Versicherer berufen sich in bestimmten Fällen nicht auf vorvertragliche Verstöße. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der VN die Eigenschaft verliert, an die der Versicherungsschutz anknüpft. Bei Insolvenz des VN liegt kein völliger Wagniswegfall vor. Vielmehr bleibt das Versicherungsverhältnis bestehen, wobei der Insolvenzverwalter die Möglichkeit der Kündigung hat. Bei teilweisem Interessewegfall besteht der Versicherungsschutz durch die Hallesche Privatrechtsschutz für die verbleibenden Wagnisse fort. Die Kündigung muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung oder Anerkennung der Leistungspflicht in Schriftform zugehen. Schließlich räumt § 10 Abs. 6 ARB dem VN, falls sich der Beitrag ohne gleichzeitige Änderung des Deckungsumfangs erhöht, ein Recht zur Kündigung innerhalb Monatsfrist ein. Teilkündigungen sind nur in Bezug auf rechtlich selbstständige Versicherungsverträge möglich. Demnach kann etwa der im Rahmen der Privatrechtsschutz nicht separat gekündigt werden.

Hallesche Privatrechtsschutz

Hallesche Privatrechtsschutz - Bestmöglicher Versicherungsschutz zum günstigsten Preis Ob hinreichende Erfolgsaussichten bestehen (z.B. der Klagevortrag des VN schlüssig ist), orientiert sich an den Grundsätzen, welche in Rechtsprechung und Literatur für die Prüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens gelten. Die Erfolgsaussichten können unter rechtlichen Gesichtspunkten nur dann durch die Privatrechtsschutz verneint werden, wenn der Sachvortrag des VN nicht schlüssig ist, also wenn der dem Begehren zugrunde liegende Sachverhalt den erstrebten rechtlichen Erfolg nicht herbeiführen kann. Im Folgenden werden die in § 3 ARB aufgeführten allgemeinen Risikoausschlüsse dargestellt, die für alle Leistungs- und Vertragsarten gelten. Hiernach besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit, Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben: Der Ausschluss Krieg ist gegeben, wenn die Interessenwahrnehmung mittelbar oder unmittelbar durch einen Krieg adäquat verursacht worden ist. Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungsurteils eingeleitet werden. Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach Rechtskraft einer Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR. Kosten im Rahmen einer einverständlichen Regelung für Forderungen, die selbst nicht streitig waren oder Kosten, die auf den nicht versicherten Teil von Schadensfällen entfallen. Im Streitfall hat der Versicherer zu beweisen, dass einer der in § 5 Abs. 3 ARB aufgeführten Tatbestände vorliegt.

Allgemeine Informationen über die Privatrechtsschutz

Hallesche Privatrechtsschutz - Beiträge vergleichen und sparen Bei Mitwirkung eines Versicherungsagenten bestimmt sich die Zuständigkeit auch nach dessen Niederlassung oder Wohnort. Falls für den Rechtsschutzversicherer ein Schadenabwicklungsunternehmen tätig ist, ist nicht der Rechtsschutzversicherer selbst, sondern das beauftragte Schadenabwicklungsunternehmen gemäß VVG § 126VVG Klagegegnerin. Für diese Stellung (sog. Passivlegitimation) ist jedoch Voraussetzung, dass im Versicherungsschein der Hinweis auf das Abwicklungsunternehmen enthalten ist. Wird Deckungsklage in der Form der Zahlungsklage erhoben, so entspricht der Streitwert dem Zahlungsanspruch. Bei einer Feststellungsklage wird der Streitwert in der Regel mit 80 Prozent vom Wert der insgesamt anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten veranschlagt. Wer einen Rechtsanwalt damit beauftragt, für ihn tätig zu werden, hat grundsätzlich auch die Anwaltsgebühren zu zahlen. Dies gilt auch, wenn eine Privatrechtsschutz besteht. Im diesem Falle kann der Versicherte jedoch einen Anspruch gegen den Rechtsschutzversicherer auf Kostenerstattung. Aus der Sicht des Rechtsanwalts ist dessen Auftraggeber zum Ausgleich der angefallenen Gebühren verpflichtet. Ob der Rechtsschutzversicherer des Auftraggebers diese erstattet oder nicht, ist für den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts grundsätzlich unerheblich. Der VN kann dem Versicherer einen Anwalt seiner Wahl benennen, den dieser dann mit der Interessenwahrnehmung zu beauftragen hat. Insofern besteht also gemäß § 17 ARB i.V.m. § 127 VVG freie Anwaltswahl.


^