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Nützliche Tipps zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung
Ist die versicherte Person … Monate ununterbrochen pflegebedürftig mindestens im Rahmen der Pflegestufe I gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, gilt
die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für die genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im
Ablauf der Dienstunfähigkeitsversicherung und des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.
Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Ist die Einziehung des
Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen
werden kann und Sie durch einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden,
ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig erfolgt.
In diesem Fall setzen wir die Berufsunfähigkeitsrente ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Rente herab, die nach den anerkannten Regeln der
Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode errechnet wird (vgl. die im Versicherungsschein abgedruckte Übersicht der
garantierten beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrenten). Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung
stehende Betrag mindert sich in Höhe von sowie um rückständige Beiträge.
Allgemeines über die Dienstunfähigkeitsversicherung
Zum Begriff der Berufsunfähigkeit gehört die Dauerhaftigkeit des Zustandes. Diese ist insbesondere bei Krankheit oder Kräfteverfall erst nach einiger Zeit
endgültig ärztlich feststellbar. Für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist es jedoch erforderlich, dass ein Zustand erreicht ist, bei dem eine Besserung
und damit eine Wiederherstellung von mindestens 50 Prozent der Leistungsfähigkeit in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist. Eine entsprechende
ärztliche Prognose sollte zumindest die nächsten drei Jahre umfassen.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung Rechner gilt auch für Hausfrauen, Hausmänner. Einige Lebensversicherer bieten den BU-Versicherungsschutz auch für diese Personengruppen an. Allerdings werden zumeist
Rentenhöchstwerte und Höchsteintrittsalter vorgegeben. BUZ auch für Schüler, Auszubildende und Studenten. Studenten in den letzten beiden Semestern und
Auszubildende im letzten Ausbildungsjahr können mit der Option versichert werden, dass bei Aufnahme der beruflichen Tätigkeit die Leistungen ohne erneute
Gesundheitsprüfung erhöht oder verlängert werden können.
Bereits bei Vertragsabschluss kann die Höhe der garantierten Rente variabel vereinbart und so den jeweiligen Lebensphasen angepasst werden. Im Extremfall
ist dann jedes Jahr eine andere garantierte Rentenhöhe wählbar. Der Versicherungsschutz kann ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Heirat, Berufsanfang,
Existenzgründung, Finanzierung und Geburt oder Adoption eines Kindes angepasst werden. Teilweise wird eine Erhöhung der BU-Rente und eine Verlängerung der
Vertragsdauer bis max. 65. Lebensjahr angeboten.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Je nach Vereinbarung innerhalb des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der Versicherer folgende Leistungen zu erbringen, Beitragsbefreiung,
Rentenzahlung. Für die Dauer der BU wird eine Befreiung von der Beitragszahlung für die im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungen erklärt, wobei
sich diese auf die BUV, die Hauptversicherung (Kapitalleben, Risikoleben oder Rentenversicherung) und sonstige Zusatzversicherungen erstrecken kann. Neben
der Beitragsbefreiung kann eine Rentenleistung vereinbart werden.
In der Regel wird die Wahl der sinnvollsten Pauschal- oder Staffelregelung nicht zuletzt von der ausgeübten Tätigkeit der zu versichernden Person zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängen. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit wird die Leistung erst nach deren Ablauf erbracht. Die Karenzzeit beträgt z.
B. 6 Monate oder ein oder zwei Jahre. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung für die Dienstunfähigkeitsversicherung. Die Beitragsbefreiung der
Hauptversicherung kann ebenfalls vereinbart werden.
Haben die Voraussetzungen für die vollständige bzw. teilweise BU mindestens sechs Monate lang ununterbrochen bestanden, so gilt die Fortdauer dieses
Zustandes als BU. Die Vertragsbestimmungen enthalten eine ganze Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Inhaltsinterpretation die Voraussetzung für
die Leistungsprüfung beim Versicherer, aber auch beim Arzt und Gutachter, ist. Zum Nachweis der BU werden ausführliche ärztliche Berichte über Ursache,
Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und Grad der BU verlangt.
Infos zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich sind Leistungsdauer und Versicherungsdauer zu unterscheiden. Die Leistungsdauer umfasst den Zeitraum, während dessen die versicherte Person
aufgrund BU eine BU-Rente und/oder Beitragsbefreiung erhält. Die Zahlung der versicherten BU-Rente und die Beitragsbefreiung für Hauptversicherung und
Zusatzversicherungen enden somit typischerweise zu dem im Antrag fixierten und in der Police dokumentierten Zeitpunkt, meist das 60., 63. oder 65.
Lebensjahr.
Bei der verzinslichen Ansammlung wird zum Ende der Vertragsdauer eine Schlusszahlung in Form eines angesammelten Guthabens ausgezahlt. Dieses
Überschusssystem wird allerdings nur noch selten angeboten. Während des Bezugs von BU-Leistungen kann die Dienstunfähigkeitsversicherung Rechner die zu zahlende Rente in einer
Größenordnung zwischen 3 bis 5 Prozent p. a. erhöhen. Tritt der Leistungsfall ein, so steigt die Gesamt-BU-Rente jedes Jahr zur Hauptfälligkeit des
Vertrages um einen jährlich neu festzulegenden Prozentsatz.
So könnte z. B. für einen 30jährigen Familienvater eine Zusatzabsicherung darin bestehen, dass eine Versicherungsdauer von 10 Jahren und eine Leistungsdauer
bis zum Endalter 60. Lebensjahr vereinbart wird. Wird die versicherte Person im Zeitraum zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr berufsunfähig, so wird die
Leistung bis zum 60. Lebensjahr erbracht. Bei BU nach dem 40. Lebensjahr besteht kein Versicherungsschutz mehr. Die preisgünstigste Versicherungsmöglichkeit
könnte der Einschluss in eine bestehende Risikolebensversicherung sein.
Dienstunfähigkeitsversicherung Rechner
Das Rentenreformgesetz RRG 1999 hat durch seine neuen Leistungsvoraussetzungen und Leistungskürzungen die Notwendigkeit zur privaten Absicherung des
Berufsunfähigkeitsrisikos weiter verschärft. Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aufgeben. Deshalb zählt die Dienstunfähigkeitsversicherung zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor
finanziellen Problemen schützen.
Die Beantragung einer bedarfsgerechten Dienstunfähigkeitsversicherung Rentenhöhe führt zu konkreten Konsequenzen für den VN. Für eine entsprechende Risikoprüfung durch den Versicherer
sind verschiedene Nachweise bzw. Auskünfte und Atteste beizubringen. Grundsätzlich fragen die Versicherer ab Jahresrentenhöhen von 24.000 EUR bzw. 30.000
EUR nach dem Bruttoeinkommen und entsprechenden Nachweisen. Die Beantwortung von Gesundheitsfragen ausschließlich im Antrag dürfte i. d. R. bei Jahresrenten
bis zu 1.000 EUR ausreichend sein.
Jedem Versicherungsnehmer obliegt es dabei, den konkret ausgeübten Beruf, der bestimmungsgemäß den Ausgangspunkt für die Beurteilung gesundheitlich bedingter
BU abgibt, darzulegen und zu beweisen. Zur Ermittlung des konkreten BU-Grades sind die noch ausübbaren Teiltätigkeiten zu den nicht mehr ausübbaren
Teiltätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Dabei steht das Kriterium der Arbeitszeit im Vordergrund. Sind die nicht mehr beruflich ausübbaren Einzelverrichtungen
für den ausgeübten Beruf so wesentlich und prägend.
Allgemeine Informationen über die Dienstunfähigkeitsversicherung
Versicherungsschutz besteht zunächst grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wie es zu der BU gekommen ist, auf welcher Ursache die Krankheit, die
Körperverletzung oder der Kräfteverfall beruhen. Kein Versicherungsschutz besteht aber, wenn einer der in den Bedingungen aufgeführten Einzelumstände kausal
war. Ausgeschlossen ist die BU im einzelnen, wenn sie unmittelbar oder mittelbar durch Krieg oder Kernenergie verursacht ist, unmittelbar oder mittelbar
durch innere Unruhen verursacht ist.
Maßstab ist dabei die zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte Berufstätigkeit. Die alleinige Berufsbezeichnung reicht für eine konkrete
Beurteilung nicht aus. Die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit muss analysiert werden, um das individuelle Berufsbild zu ermitteln. Es kann bei der Prüfung der
Dienstunfähigkeitsversicherung Rechner gem. § 2 der Bedingungen nicht von früheren Berufstätigkeiten und auch nicht von den im Versicherungsantrag angegebenen Berufstätigkeiten ausgegangen
werden, sondern davon, welche Tätigkeit zuletzt ausgeübt wurde.
Es liegt daher durchaus auf der Linie der BGH-Rechtsprechung, wenn Einkommenseinbußen von 30 Prozent und auch weniger als unzumutbar angesehen werden. Für
eine Verweisung auf einen Vergleichsberuf kommen nur solche Tätigkeiten in Frage, die im Arbeitsleben auch tatsächlich ausgeübt werden und in einem nicht
nur geringfügigen Maße auch als Arbeitsplatz existent sind. Unerheblich ist allerdings, so der BGH, ob die Arbeitsplätze frei oder besetzt sind. Kein
Kriterium für die Frage des Verweisungsberufes ist demzufolge die Lage auf dem Arbeitsmarkt.
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