Gute Rechtsschutz
Die Rechtsschutz bietet keine pauschale Deckung für alle möglichen Arten von Rechtsstreitigkeiten. Vielmehr ist der Versicherungsschutz auf bestimmte Rechtsgebiete ausgerichtet, die erfahrungsgemäß für die Mehrheit der Rechtsuchenden relevant sind, und bestimmt innerhalb dieses Rahmens den aus der Sicht des Rechtsschutzversicherers möglichen Deckungsumfang.
Der § 2 der allgemeinen Rechtsschutz Versicherungsbedingungen (ARB) listet diese Bereiche, die in unterschiedlichen Konstellationen im Rahmen einzelner Rechtsschutzformen kombiniert werden können. In der Regel wird die Rechtsschutz in Kombination mit dem Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz kombiniert, kann aber zusätzlich auch mit dem Mietrechtsschutz in einem Vertrag abgeschlossen werden.
Die Rechtsschutz ist also, anders als die Haftpflichtversicherung, die begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt, in erster Linie eine Kostenversicherung deren Inhalt und Umfang der Pflicht zur Kostenübernahme sich nach den jeweiligen Leistungsbestimmungen, die für die einzelnen versicherten Bereiche richtet.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung. Der Tätigkeitsbereich des Rechtsschutzversicherers erstreckt sich nicht auf die Besorgung von sonstigen Rechtsangelegenheiten für den Versicherten. Letzteres ist im Hinblick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich der Anwaltschaft vorbehalten.
Allgemeine Informationen zum Thema Rechtsschutz
Die Kündigung muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung oder Anerkennung der Leistungspflicht in Schriftform zugehen. Schließlich räumt § 10 Abs. 6 ARB dem VN, falls sich der Beitrag ohne gleichzeitige Änderung des Deckungsumfangs erhöht, ein Recht zur Kündigung innerhalb Monatsfrist ein. Teilkündigungen sind nur in Bezug auf rechtlich selbstständige Versicherungsverträge möglich. Demnach kann etwa der im Rahmen der Rechtsschutz nicht separat gekündigt werden.
Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn keine Rechtsschutz bestünde. Mit dieser sog. Subsidiaritätsklausel soll z.B. verhindert werden, dass ein Haftpflichtversicherer die Zahlung von Anwaltsgebühren mit der Begründung verweigern kann, der Geschädigte könne seine Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen.
Besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des VN nur teilweise Versicherungsschutz, übernimmt die Gute Rechtsschutz auch nur einen entsprechenden Anteil der Kosten. Stehen z.B. beim Straf-Rechtsschutz mehrere Vorwürfe im Raum, zu denen nur für einen Teil Versicherungsschutz in Betracht kommt, so wird die Deckungszusage auch nur für diesen Teil erteilt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn es im Verkehrsstraf Rechtsschutz um das Fahren unter Alkoholeinfluss und gleichzeitig um Widerstand gegen Polizeibeamte geht.
Schadenersatzansprüche können aus dem Bereich des Privatrechts (z.B. § 823 BGB) oder des öffentlichen Rechts (z.B. Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 Grundgesetz) stammen. Nach üblicher Regulierungspraxis fällt auch ein vom VN geltend gemachter Anspruch auf Widerruf ehrkränkender Äußerungen (Verletzung eines sonstigen Rechts im Sinne von § 823 BGB) unter die Rechtsschutz. Ansprüche wegen Strafverfolgungsmaßnahmen, die ein VN für eine U-Haft und Beschlagnahmemaßnahmen geltend macht.
Für jedes Versicherungsprodukt gibt es eine große Anzahl an Anbietern mit verschiedenen Tarifen und Leistungseinschlüssen, welche sich erheblich im Preis unterscheiden. Doch welche ist eine Gute Rechtsschutz, beinhaltet also die bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Beitrag? Um Ihnen hierfür eine Antwort geben zu können, ist es sinnvoll einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz zu ermitteln und anschliessend aus allen Versicherern den dafür anfallenden, günstigsten Preis herauszufinden. Achten Sie vor allem, dass Sie immer die von Ihnen benötigten Versicherungsleistungen in den Vordergrund stellen und sich nicht nur nach dem vermeintlich günstigsten Beitrag orientieren, denn dies kann sich schnell als Nachteil erweisen wo Sie am Ende drauf zahlen müssen, wenn Sie auf Grund von Leistungsverzicht den Beitrag senken möchten und am Ende, also im Bedarfsfall auf finanzielle Entschädigungen verzichten müssen, oder diese nur eingeschränkt erhalten.
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Nützliche Tipps zum Thema Rechtsschutz
In speziellen Strafrechtsschutzpolicen stellen Versicherer abweichend von § 5 ARB Deckung für die
angemessene Vergütung (d.h. ohne betragsmäßige Obergrenze) eines Rechtsanwalts zur Verfügung. In bestimmtem Umfang übernimmt die Rechtsschutz
auch die Vergütung eines sog. Korrespondenzanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten des VN führt. Für Anwaltskosten in Auslandsfällen
sieht § 5 ARB eine besondere Regelung für die zugelassenen Anwalts vor.
Gegenüber einem vorsteuerabzugsberechtigten VN ist die Rechtsschutz nur zum Ersatz der Kosten ohne Mehrwertsteuer verpflichtet. Es besteht also
kein Freistellungsanspruch in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages. Kosten, die der VN anlässlich der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen selbst aufwendet
(sog. Parteikosten), sind nur dann versichert, wenn sie ausnahmsweise positiv im Leistungskatalog aufgeführt sind (z.B. Reisekosten zu einem ausländischen
Gericht).
Welche Aufgabe die Rechtsschutz dem VN gegenüber zu erfüllen hat, ist grundlegend in § 1 ARB umschrieben. Dort heißt es. Der Versicherer
erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). Die
Rechtsschutz ist also - anders als die Haftpflichtversicherung, die begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt - in
erster Linie eine Kostenversicherung.
Allgemeines über die Rechtsschutz
Bei der Rechtsschutz geht es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen
hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Einem Angestellten wird vorgeworfen, der Firma durch jahrelange Unregelmäßigkeiten bei
Zahlungsangelegenheiten erheblichen Schaden zugefügt zu haben. Der Arbeitgeber kündigt ihm fristlos und verlangt Schadenersatz. Der Angestellte reicht
Kündigungsschutzklage ein.
Ein Arbeitnehmer beantragt Altersrente. Nach Sichtung der Unterlagen teilt ihm die BfA mit, dass die Versicherungsnachweise für mehrere Jahre fehlen. Er
erhebt daraufhin Klage beim Sozialgericht mit dem Ziel der Anerkennung der angeblichen Fehlzeiten. Der VN genießt Versicherungsschutz als Kläger, Beklagter
und als Beigeladener. Außergerichtliche Streitigkeiten in sozialrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Einleitung eines Widerspruchs) werden von
der Gute Rechtsschutz nicht erfasst.
Zu den dinglichen Rechten zählen in erster Linie die nachbarrechtlichen Streitigkeiten aus den §§ 906-911 und 1004 BGB und § 14 BImSchG (Bundes
Immissionsschutzgesetz), z.B. Auseinandersetzungen wegen Lärmbelästigung, Rauchimmissionen oder falschen Abstandsgrenzen sowie Widersprüche gegen die
Errichtung eines Bauwerks auf dem Nachbargrundstück. Rechtsstreitigkeiten des VN als Wohnungs- oder Teileigentümer mit der Eigentümergemeinschaft oder dem
Verwalter fallen ebenfalls unter die Rechtsschutz.
Rechtsschutz
Zum Erbrecht gehören die Rechtsvorschriften, die den Vermögensübergang von einem Verstorbenen auf dessen Rechtsnachfolger regeln. Der VN holt sich nach einer
Trennung von seiner Ehegattin anwaltlichen Rat über den vorläufigen Unterhalt und die vorläufige Wohnungszuweisung ein. Ein Rat ist eine Empfehlung für ein
Verhalten des Ratsuchenden in einer konkreten Rechtsangelegenheit. Eine Auskunft ist eine Information über die Rechtslage. Eine rein vorsorgliche Beratung
ist nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.
Entwickelt sich eine Rechtsstreitigkeit aus einer Serie von Rechtsverstößen, gilt ebenfalls der erste Verstoß als Versicherungsfall. Kündigt der Vermieter
das Mietverhältnis, weil der Mieter drei Monatsmieten nicht gezahlt hat, ist der Versicherungsfall zum Zeitpunkt der Nichtzahlung der ersten Monatsmiete
eingetreten. Bei einem Serienverstoß im o.g. Sinne gibt es in § 4 Abs. 2 ARB eine spezielle Regelung: Rechtsschutzfälle, die länger als ein Jahr vor Beginn
der Gute Rechtsschutz liegen, bleiben außer Betracht.
Einige Rechtsschutzversicherer sehen in ihren ARB die Möglichkeit vor, über den Katalog des § 2 ARB 2008 hinausgehende Leistungsarten einzubeziehen, im
Wesentlichen ist dies der Rechtsschutz in Ehesachen, Rechtsschutz in Unterhaltssachen, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Steuer-Rechtsschutz,
Sozial-Rechtsschutz, erweiterte Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft und Erbrecht, Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten, Daten
Rechtsschutz vor Gerichten und der Rechtsschutz für telefonische Erstberatung im privaten Bereich.
Infos zum Thema Rechtsschutz
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles, an deren Verletzung Leistungsfreiheit des Versicherers anknüpfen kann, findet man beim verkehrsbezogenen
Rechtsschutz, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Berechtigung und Fahren mit einem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug. Leistungsfreiheit entfällt
jedoch für die Personen, die vom Fehlen der Fahrerlaubnis etc. ohne Verschulden keine Kenntnis hatten. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
sind vor allem Informations-, Gefahrstands-, Schadenminderungs-, Abstimmungs- und Wartepflichten.
Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien. Zu den
Anliegerstaaten des Mittelmeeres zählen der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien Marokko, Zypern und
Malta. Neben den Kanaren und Madeira können auch die Azoren aufgenommen werden. Da es darauf ankommt, wo der Anspruch durch die Gute Rechtsschutz
zu verfolgen ist, ist es unerheblich, wo der Versicherungsfall eingetreten ist.
Diese Quotierungsregelung beruht auf dem Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat bei
der Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den
VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Weist der VN nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt
hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Gute Rechtsschutz
Eine bloße Eignung des Grundstücks zur Bebauung reicht nicht aus, vielmehr muss sich aus dem Kaufvertrag oder den damit zusammenhängenden Umständen ergeben,
dass eine Bebauung schon konkret ins Auge gefasst ist. Durch die Einfügung des Ausschlusses von Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der
Finanzierung von Bauvorhaben in § 3 Abs. 1d) dd) der aktuellen ARB hat man allerdings ein erhebliches Streitpotenzial aus einer früheren Rechtsschutz beseitigt. Vom
Ausschluss für die Finanzierung von Vorhaben werden auch nicht erfasst.
Wettbewerbsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft regeln, z.B. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
(UWG) oder die Zugabeverordnung. Das Kartellrecht ist ein Unterfall des Wettbewerbsrechts. Enthalten Arbeitsverträge Wettbewerbsverbotsklauseln für die Zeit
nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, fallen darauf bezogene Streitigkeiten nicht unter den Deckungsausschluss. Denn dann handelt es sich um
vertraglichen und nicht um wettbewerbsrechtliche Absprachen.
Hohes Streitpotenzial im Baurecht. Diesem Ausschluss liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Baumaßnahmen aller Art erfahrungsgemäß ein hohes Streitpotenzial
und damit ein für die Versicherer nur schwer kalkulierbares Risiko beinhalten. Die Auslegung des Baurisikoausschlusses war und ist häufig Gegenstand von
Deckungsstreitigkeiten. Streitigkeiten aus einem Grundstückskauf bzw. -verkauf fallen nur dann unter den Ausschluss, wenn das Grundstück zu Bauzwecken
bestimmt ist.
Allgemeine Informationen über die Rechtsschutz
Beim sog. Schiedsgutachterverfahren (Alternative 1 in § 18 ARB) besteht die Möglichkeit, die Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf eine Deckungsablehnung
durch einen Schiedsgutachter verbindlich klären zu lassen. Bei dem von der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu benennenden Schiedsgutachter soll es sich um
einen Rechtsanwalt handeln, der in einem anderen Landgerichtsbezirk als der vom VN beauftragte Anwalt zugelassen ist. Einzelheiten sind in den Grundsätzen
über das Schiedsverfahren geregelt.
Unabhängig von der Umsatzhöhe besteht kein Rechtsschutz Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbstständigen
Tätigkeit. Versicherte Personen sind, der VN, sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner, die minderjährigen Kinder,
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer
angelegte berufliche Tätigkeit ausüben Entgelt erhalten.
Der Halter muss nicht Eigentümer des auf ihn zugelassenen Fahrzeugs sein. Ebenso wenig muss er das Fahrzeug selbst nutzen. Juristische Personen können zwar
Halter von Kraftfahrzeugen sein. Sie können jedoch keine Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen. Daher erfasst der Verkehrs-Rechtsschutz eine anwaltliche
Tätigkeit für das Unternehmen bei sog. Halteranzeigen nicht. Es dürfte aber Deckung in der Form des Beratungs-Rechtsschutzes für den betroffenen Fahrer
bestehen.