Rechtsschutzversicherung für Kinder
Die Rechtsschutzversicherung bietet keine pauschale Deckung für alle möglichen Arten von Rechtsstreitigkeiten. Vielmehr ist der Versicherungsschutz auf bestimmte Rechtsgebiete ausgerichtet, die erfahrungsgemäß für die Mehrheit der Rechtsuchenden relevant sind, und bestimmt innerhalb dieses Rahmens den aus der Sicht des Rechtsschutzversicherers möglichen Deckungsumfang.
Der § 2 der allgemeinen Rechtsschutz Versicherungsbedingungen (ARB) listet diese Bereiche, die in unterschiedlichen Konstellationen im Rahmen einzelner Rechtsschutzformen kombiniert werden können. In der Regel wird die Rechtsschutzversicherung in Kombination mit dem Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz kombiniert, kann aber zusätzlich auch mit dem Mietrechtsschutz in einem Vertrag abgeschlossen werden.
Die Rechtsschutzversicherung ist also, anders als die Haftpflichtversicherung, die begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt, in erster Linie eine Kostenversicherung deren Inhalt und Umfang der Pflicht zur Kostenübernahme sich nach den jeweiligen Leistungsbestimmungen, die für die einzelnen versicherten Bereiche richtet.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung. Der Tätigkeitsbereich des Rechtsschutzversicherers erstreckt sich nicht auf die Besorgung von sonstigen Rechtsangelegenheiten für den Versicherten. Letzteres ist im Hinblick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich der Anwaltschaft vorbehalten.
Allgemeine Informationen zum Thema Rechtsschutzversicherung
Hierbei geht es um die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit. Nach einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug in einem Kreuzungsbereich wird gegen den VN ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Missachtung von Verkehrsvorschriften eingeleitet. Zum Ordnungswidrigkeitsrecht gehören alle Rechtsnormen im Sinne der Rechtsschutzversicherung, welche die Ahndung gesetzlich umschriebener, rechtswidriger und vorwerfbarer Handlungen mit einer Geldbuße regeln.
Der Ausschluss betrifft nicht den Beratungsrechtsschutz, der sich ausdrücklich auf den Bereich des Familien- und Erbrechts bezieht. Auseinandersetzungen aus einem vom VN ererbten Schadenersatz- oder Vertragsanspruch fallen nicht unter den Ausschluss. Denn diese Ansprüche werden durch die Erbfolge nicht zu erbrechtlichen Ansprüchen. Der Anspruch ist vielmehr auf Grund eines vor dem Tod des VN der Rechtsschutzversicherung eingetretenen Rechtsschutzfalles entstanden und auf den Erben übergegangen und kann sogar vom Testamentsvollstrecker geltend gemacht werden.
Beim sog. Schiedsgutachterverfahren (Alternative 1 in § 18 ARB) besteht die Möglichkeit, die Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf eine Deckungsablehnung durch einen Schiedsgutachter verbindlich klären zu lassen. Bei dem von der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu benennenden Schiedsgutachter soll es sich um einen Rechtsanwalt handeln, der in einem anderen Landgerichtsbezirk als der vom VN der Rechtsschutzversicherung für Kinder beauftragte Anwalt zugelassen ist. Einzelheiten sind in den Grundsätzen über das Schiedsverfahren geregelt.
Bei der Rechtsschutzversicherung geht es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder (in Abgrenzung zu Kap. 6.3) auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. Der Begriff Geltendmachung stellt klar, dass nur die aktive Interessenwahrnehmung versichert ist, nicht hingegen die passive. Letztere, d.h. Abwehr von Schadenersatzansprüchen, ist Gegenstand der Haftpflichtversicherung.
Rechtsschutzversicherung für Kinder
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Kinder sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Rechtsschutzversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung für Kinder mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Rechtsschutzversicherung
Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass das Mandat durch die erfolglose Inanspruchnahme inländischer Stellen nicht verbraucht wird. Alle den
Rechtsanwalt betreffenden Bestimmungen gelten entsprechend in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-
und Erbrecht für Notare, im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für Angehörige der steuerberatenden Berufe (z.B. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und
Wirtschaftsprüfer) und sachkundige Bevollmächtigte.
Darüber hinaus sind die speziellen Rechte und Pflichten der Vertragspartner in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) geregelt.
Standardmäßig verwenden die Rechtsschutzversicherung im Neugeschäft und bei Vertragsumstellungen gemäß einer unverbindlichen Empfehlung des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die ARB 2008 berücksichtigen die Vorgaben des neuen VVG. Individuelle Abweichungen von der Verbandsempfehlung sind
zulässig und haben in den Bedingungswerken vieler Rechtsschutzversicherung Anbieter Eingang gefunden.
Erfasst wird die gesamte Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Gebühren bis zur Höhe einer 1,5-fachen Gebühr nach § 13 RVG für dessen gesamte Tätigkeit. Mit
dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass das Mandat durch die erfolglose Inanspruchnahme inländischer Stellen nicht verbraucht wird. Im Falle einer
solchen Vereinbarung muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten - falls nicht etwas Abweichendes vereinbart worden ist - gleichwohl nur bis zur Höhe der
gesetzlichen Gebühren tragen, sodass der VN den Betrag selber zu zahlen hat.
Allgemeines über die Rechtsschutzversicherung
Die Wohnungs- und Grundstück Rechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen
und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. Der Mieter von Geschäftsräumen erhält vom Hausbesitzer eine
Mieterhöhung. Da er diese für überzogen erachtet, nimmt er anwaltliche Hilfe in Anspruch. Versicherungsschutz besteht sowohl für die außergerichtliche als
auch für die gerichtliche Geltendmachung dinglichen Rechten an Immobilien.
Schadenersatzansprüche können aus dem Bereich des Privatrechts (z.B. § 823 BGB) oder des öffentlichen Rechts (z.B. Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB
i.V.m. Art. 34 Grundgesetz) stammen. Nach üblicher Regulierungspraxis fällt auch ein vom VN geltend gemachter Anspruch auf Widerruf ehrkränkender Äußerungen
(Verletzung eines sonstigen Rechts im Sinne von § 823 BGB) unter die Rechtsschutzversicherung für Kinder. Ansprüche wegen Strafverfolgungsmaßnahmen, die ein VN für
eine U-Haft und Beschlagnahmemaßnahmen geltend macht.
Denn bei diesen Ansprüchen soll es sich nicht um Schadenersatzansprüche handeln, sondern um Entschädigungsansprüche aufgrund Aufopferung, deren Sinn und
Zweck darin liegt, ein dem Einzelnen auferlegtes Sonderopfer durch die Allgemeinheit auszugleichen. Die Ausgrenzung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese
auch aus Vertragsverletzungen resultieren, hat vor allem für den Firmen-Rechtsschutz Bedeutung, der - abgesehen von der Rechtsschutzversicherung - keine Deckung für
vertragliche Auseinandersetzungen vorsieht.
Rechtsschutzversicherung
Erfolgt nur eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit oder wird das Strafverfahren eingestellt, so bleibt es bei der Rechtsschutzzusage. Die Rechtsschutzversicherung ist
verpflichtet, die Kosten im vereinbarten Umfang zu tragen. War zunächst Vorsatz angeklagt und bleibt es dabei, so besteht für eine mögliche Berufung oder
Revision weiterhin Rechtsschutz. Falls der VN aber rechtskräftig wegen Vorsatz verurteilt worden ist, entfällt der Versicherungsschutz mit der Rechtskraft
des Urteils rückwirkend.
Wird dem VN vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht eine Besonderheit: Es wird rückwirkend Versicherungsschutz unter der
Bedingung gewährt, dass vorsätzliches Handeln des VN nicht rechtskräftig festgestellt wird. Wie die Ausgestaltung der allgemeinen Strafrechtsdeckung zeigt,
wird also nicht nur beim Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung für Kinder gewährt, sondern auch beim Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen
werden kann, z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug.
Einige Rechtsschutzversicherer sehen in ihren ARB die Möglichkeit vor, über den Katalog des § 2 ARB 2008 hinausgehende Leistungsarten einzubeziehen, im
Wesentlichen ist dies der Rechtsschutz in Ehesachen, Rechtsschutz in Unterhaltssachen, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Steuer-Rechtsschutz,
Sozial-Rechtsschutz, erweiterte Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft und Erbrecht, Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten, Daten
Rechtsschutz vor Gerichten und der Rechtsschutz für telefonische Erstberatung im privaten Bereich.
Infos zum Thema Rechtsschutzversicherung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren gemäß § 14 ARB in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem
Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugegangen ist. Kein Versicherungsschutz besteht gemäß,
wenn der Rechtsschutzanspruch geltend gemacht wird.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der VN die Eigenschaft verliert, an die der Versicherungsschutz anknüpft. Bei Insolvenz des VN liegt kein völliger
Wagniswegfall vor. Vielmehr bleibt das Versicherungsverhältnis bestehen, wobei der Insolvenzverwalter die Möglichkeit der Kündigung hat. Bei teilweisem
Interessewegfall besteht der Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung für Kinder für die
verbleibenden Wagnisse fort.
Wenn die Kündigung eines Mietverhältnisses vor Versicherungsbeginn erfolgte und es dann während des versicherten Zeitraums bei der Wohnungsabnahme zu
Auseinandersetzungen kommt, besteht keine Deckung über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Erstreckt sich der Rechtschutzfall über einen Zeitraum,
so ist gemäß § 4 Abs. 2 ARB dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste
entscheidend.
Rechtsschutzversicherung für Kinder
Aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrechtes, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz besteht. Konkurrierende oder weitergehende Ansprüche
aus anderen Rechtsbereichen werden nur dann nicht von diesem Ausschluss erfasst, wenn sich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht überwiegend auf den
Bereich des Familien- und Erbrechts bezieht. Die Auseinandersetzung innerhalb einer BGB-Gesellschaft oder einer Miteigentumsgemeinschaft an einem
Hausgrundstück zwischen geschiedenen Ehegatten ist nicht aus der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
In tatsächlicher Hinsicht kann geprüft werden, ob bei einem schlüssigen Vorbringen der zugrunde liegende Sachverhalt bei einem erwarteten Bestreiten durch
den Gegner beweisbar ist. Hat das Gericht bereits einen Vergleich gewährt oder einen Beweisbeschluss erlassen, so kann der Rechtsschutzversicherer die
Erfolgsaussicht nicht mehr verneinen. Als mutwillig sind wirtschaftlich in hohem Maß unvernünftige Maßnahmen zu Lasten aller Versicherten anzusehen, die
zum angestrebten Erfolg in keinem Verhältnis stehen.
Der VN streitet über die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat. Nicht unter den
Ausschluss fallen somit andere am Gesellschaftszweck orientierte Tätigkeiten wie z.B. der An- und Verkauf von Waren. Der Ausschluss erfasst auch
Streitigkeiten im Gründungsstadium einer werdenden Handelsgesellschaft, unabhängig davon, ob der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist. Der VN streitet über
die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat.
Allgemeine Informationen über die Rechtsschutzversicherung
Den umfassendsten Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungen und Grundstücken bietet § 29 ARB. Während der sog. Wohnungs- und Grundstücks
Rechtsschutz des § 2c ARB bereits in den Rechtsschutzkombinationen Landwirtschafts-Rechtsschutz (§ 27 ARB), Rechtsschutzversicherung für Selbstständige (§ 28 ARB)
und Rechtsschutz für Vermieter und Mieter (§ 29 ARB) versichert werden kann, umfasst § 29 ARB generell den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, sowie den
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
Unabhängig von der Umsatzhöhe besteht kein Rechtsschutzversicherung Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbstständigen
Tätigkeit. Versicherte Personen sind, der VN, sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner, die minderjährigen Kinder,
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer
angelegte berufliche Tätigkeit ausüben Entgelt erhalten.
Eine Zahlungsklage gegen den Versicherer kommt nur dann in Betracht, wenn der VN die Kosten bereits übernommen hat. In den Fällen, in denen die tatsächliche
Kostenbelastung noch nicht feststeht, ist Leistungs- oder Feststellungsklage zu erheben, mit welcher der VN Befreiung von einer Kostenschuld gegenüber einem
Kostengläubiger bzw. Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers begehrt. Das zuständige Gericht bestimmt sich bei Klagen gegen den Versicherer gemäß
§ 20 ARB nach dessen Sitz oder einer zuständigen Niederlassung des Versicherers.