Rentenversicherung
Die Rentenversicherung sind während der Ansparphase in der Aufschubzeit an den Überschüssen beteiligt. Einige Versicherer bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in Investmentfonds. Diese Alternative gewinnt immer mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben.
Der aus den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 3,25 Prozent übersteigt, wird mittels der Überschussbeteiligungsform verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage angelegt.
Aktienorientierte Rentenversicherung nutzen ähnlich den fondsorientierten die Möglichkeit, Überschüsse chancenorientiert anzulegen.
Bei der Bonusrente wird der Jahr für Jahr entstehende Überschuss in eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag investiert. Dadurch erhöht sich die Todesfallleistung, wenn die versicherte Person schon vor Rentenbeginn verstirbt.
Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten sich durch eine zusätzliche $keygross gegen die sogenannte Altersarmut durch zu niedrige Renten aus der gesetzlichen
Rentenleistung abzusichern. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen und beliebtesten Formen einer $keygross,
Private $keygross
Fondsgebundene $keygross
Rürup Rente
Riester Rente
Verwendungsarten einer Rentenversicherung
Die klassische $keygross kann über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen,
Hinterbliebenenversorgung. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen Zusatzversicherung werden überlebende Partner oder andere Familienmitglieder versorgt.
Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich, zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Rentenversicherung
Interessant kann diese Möglichkeit für all diejenigen sein, die ansonsten keinen günstigen Versicherungsschutz vereinbaren können. Steuerlich kann sich die Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung (BUZ) zum Hauptvertrag lohnen, allerdings nicht zwangsläufig. Es kommt sehr entscheidend darauf an, ob und wann die versicherte Person berufsunfähig wird. Die landläufige Meinung, dass die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien ein unschlagbares Argument für den Abschluss kombinierter Rentenversicherung sei, ist mit erheblicher Vorsicht zu betrachten.
Hier kommt es primär auf den Anbieter, den Tarif und die Leistungsvoraussetzungen sowie Bedingungen an! Und: Nicht jeder unter Renditegesichtspunkten interessante Anbieter ist auch bei der Rentenversicherung optimal. Als Zielgruppen der Förderung sind vom Gesetzgeber insbesondere die Selbstständigen und Freiberufler genannt worden. Aber auch Senioren, Arbeitnehmer wie Arbeiter und Angestellte, Besserverdienende, beherrschende GGF einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG sowie Beamte profitieren.
Trotz des erheblichen Beitragsvolumens in Höhe von 4.170 EUR p. a. für die Rentenversicherung kann E genau so viel Vorsorgeaufwendungen Steuer mindernd geltend machen wie ohne diese neue Rentenversicherung. Dafür war die Günstigerprüfung gemäß § 10 Abs. 4a EStG in der Form vor dem 15.12.2006 verantwortlich. Im Jahressteuergesetz 2007, dem der Bundesrat am 15.12.2006 zustimmte, ist diese Günstigerprüfung - und zwar rückwirkend ab dem 1.1.2006 - nämlich so geändert worden.
Überschussanteile durch die Rentenversicherung ca. 171.807 EUR (nicht garantiert), Beitragsrückgewähr im Todesfall, Gewinnsystem verzinsliche Ansammlung, Beitragszahlungsdauer 35 Jahre, Gesamtrentenleistung bei den vier Überschussarten zu verschiedenen Zeitpunkten. Es zeigt sich, dass in diesem Beispiel die selten angebotene fallende Rente zumindest bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres die günstigste Überschussverwendungsart ist, exakt nachkalkuliert wird erst ab dem 83. Lebensjahr die dynamische Rente vorteilhafter.
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Nützliche Tipps zum Thema Rentenversicherung
Sowohl die GRV-Rente als auch die Rentenversicherung werden mit dem Ertragsanteil von 27 Prozent besteuert. Berechnung der Steuerschuld, Rente aus der
Rentenversicherung 12 × 1.278 EUR jährlich = 15.336 EUR, davon 27 Prozent = 4.140 EUR, «Rentenversicherung»srente jährlich 12 × 511
EUR = 6.132 EUR, davon 27 Prozent = 1.655 EUR, steuerpflichtiges Einkommen: 5.798 EUR abzgl. Werbungskostenpauschale 102 EUR, abzgl. Sonderausgabenpauschale
72 EUR = zu versteuerndes Einkommen 5.624 EUR.
Die Rentenbezugszeit kann in bis zu drei Phasen mit unterschiedlicher Rentenhöhe gestaffelt werden. Die Dauer der beiden ersten Phasen ist üblicherweise
frei wählbar, wobei aber die erste mindestens sechs Jahre betragen muss. Die für die letzte Phase beantragte Rente wird lebenslänglich gezahlt. Man kann
sich auch für nur einen Änderungszeitpunkt oder für eine durchgehend unveränderte Rentenversicherung
entscheiden. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich.
Der Mann verstirbt gleichfalls drei Jahre nach dem vereinbarten Rentenbeginn, die Frau allerdings bereits schon zwei Jahre später. Von der garantierten
Mindestlaufzeit von zehn Jahren sind somit erst fünf Jahre abgelaufen. In den darauf folgenden fünf Jahren bis zum Ablauf der garantierten Mindestlaufzeit
wird die vereinbarte Rente an die Erben, in der Regel werden die Kinder eingesetzt, weitergezahlt. Anstelle der Rente können die Erben auch eine sofort
fällige einmalige Kapitalabfindung statt der dann monatlichen Rentenzahlungen verlangen.
Allgemeines über die Rentenversicherung
Investiert Max Kunz 20.000 EUR Einmalbetrag in eine sofort beginnende Rentenversicherung, so kann er zusammen mit den sonstigen Vorsorgeaufwendungen
insgesamt 17.869 EUR als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Hinweis: Mit Verpuffungseffekt wären es nur 14.300 EUR gewesen, also 3.569 EUR
weniger. Somit ist die Rentenversicherung ab dem ersten Euro steuerlich wirksam, d. h. zu 64 Prozent abzugsfähig. Von seinem Beitrag in Höhe von
20.000 EUR hat er in 2007 eine Steuerersparnis von 3.840 EUR.
Viele Anbieter bieten von Basis- Rentenversicherungen sehen gar keine Hinterbliebenenvorsorge vor oder bieten sie nur auf Nachfrage an. Oftmals wird der
zusätzliche Abschluss einer Risikolebensversicherung empfohlen, bei Bedarf unter Einschluss einer Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung. Wer aber eine
Hinterbliebenenabsicherung in den Vertrag integrieren möchte, sollte sich geeignete Anbieter dafür suchen, die entweder eine Hinterbliebenenrenten
Zusatzversicherung anbieten.
Vor Sommer 2007 ist aber nicht damit zu rechnen, dass Banken und Sparkassen sowie Fondsgesellschaften bereits Angebote offerieren können. Sehr zu begrüßen
ist die Ausweitung des Anbieterkreises auf Banken, Sparkassen und Investmentunternehmen. Dadurch werden analog zur Riester-Rente weitere Produktalternativen
sowie eine Anbietervielfalt erzeugt, die dem Kunden nur recht sein können. Die neue Basis-Rente unterscheidet sich von den bisherigen klassischen
Privatrentenprodukten insbesondere bezüglich der verwendeten Rechnungsgrundlagen.
Rentenversicherung
Das Rentenniveau eines Durchschnittsverdieners würde dann noch ca. 45 Prozent betragen. Private Eigenvorsorge ist daher dringend angezeigt, um die Absenkung
des Rentenniveaus zu kompensieren. Schul- und Studienzeiten erhöhen künftig für Neurentner ab 2009 die Rente nicht mehr. Für den Fall der Invalidität ist
auf die sozialrechtlichen Begriffsdefinitionen abzustellen. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000 wurde
das System der Rentenversicherung reformiert.
Denn bisher gab es für Selbstständige, also Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft wie z. B. einer OHG, KG, GdbR oder einer
Partnerschaftsgesellschaft, keine Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge. Für sie stand weder die bAV noch die Riester-Förderung zur Verfügung
und die Rentenversicherung war so gestrickt. Ist die Rentenversicherung ein Muss für Selbstständige? Ja, denn es ist für den Selbstständigen
der einzig staatlich geförderte Versorgungsweg.
Das heißt, der Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 4.170 EUR ist steuerlich genau mit 64 Prozent wirksam geworden (64 Prozent von 4.170
EUR = 2.669 EUR). Somit ist der Verpuffungseffekt nicht mehr vorhanden - er ist also durch die neue Günstigerprüfung eliminiert worden. Bei einem Steuersatz
von z. B. 40 Prozent hätte man also eine Steuerersparnis von 40 Prozent × 2.669 EUR = 1.068 EUR, d. h. der Selbstständige hätte einen Nettobeitrag von 4.305
EUR - 1.068 EUR = 3.238 EUR zu leisten.
Infos zum Thema Rentenversicherung
Der einzuzahlende Basis-Rentenbeitrag muss zunächst noch um die Rentenversicherung gekürzt werden, den der Arbeitnehmer zusammen mit
dem Arbeitgeberbeitrag einzahlt. Es zeigt sich, dass bei einem Rentenversicherung Beitragssatz von 19,9 Prozent beispielsweise und 40.000 EUR Bruttogehalt
noch max. 12.040 EUR Basis-Rentenbeitrag eingezahlt werden kann. Die Berechnung dafür: 20.000 EUR minus (40.000 × 0,199 =) 7960 EUR = 12.040 EUR.
Auch ältere Arbeitnehmer um die 60 Jahre können sehr stark profitieren.
Nach dem alten Recht konnten ledige Selbstständige bis zu 5.069 EUR für sämtliche Versicherungsaufwendungen steuerlich geltend machen, also für Beiträge zur
Kranken-, Pflege-, Risiko-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Seit 2005 galt, dass nur noch 2.400 EUR geltend gemacht werden
konnten, wenn der gesamte Krankenversicherungsbeitrag selbst gezahlt wurde. Die alte Regelung galt zwar nach einer Günstigerprüfung zunächst weiter. Findet
diese jedoch Anwendung für die Rentenversicherung angerechnet.
Ein Selbstständiger steht sich in aller Regel besser, wenn er keine oder nur geringe Beiträge in die Rentenversicherung zahlt. Er kann im
Jahr bis zu 20.000 EUR an Beiträgen für eine Basis-Rente investieren. Von diesen Beiträgen sind die in Tab. 1 aufgeführten Prozentsätze im jeweiligen Jahr
als Sonderausgaben abzugsfähig. So wird ein hoher Anteil der Beiträge durch die Steuerersparnis mitfinanziert. Im Zeitraum von 2005 bis 2019 wird zusätzlich
noch eine Günstigerprüfung nach den für 2004 geltenden Regelungen durchgeführt.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser ihm unmittelbare Versorgungszusagen
gegeben hat, aus denen sich die Ansprüche ausschließlich gegen den Arbeitgeber richten. Solche betriebsfremden Versorgungsrisiken werden über eine
Rückdeckungsversicherung auf einen externen Versicherer abgewälzt und vorfinanziert. Bei der vollständigen oder kongruenten Rückdeckung entsprechen die
Versicherungsleistungen genau den zugesagten Versorgungsleistungen.
Die partielle Rückdeckung bietet sich an, wenn der Arbeitgeber den Aufwand für die Vorfinanzierung der Versorgungsleistungen einschränken will und daher das
Risiko eingeht, eigene Mittel zur Auffüllung und Erfüllung der gegebenen Versorgungsverpflichtungen aufbringen zu müssen. Sie wird dazu verwandt, entweder
nur einen Teil einer zugesagten Rentenversicherung Leistung zu versichern oder aber die Rückdeckung auf die Versorgungsberechtigten bis zu einem gewissen Höchstalter zu
beschränken.
Kleinstbetragsrenten durch die Rentenversicherung von monatlich weniger als 24,15 EUR dürfen jetzt doch abgefunden werden (identisch mit Riester-Rente). Schwankungen der Überschussrenten
stören nicht, sinkende Überschuss-Leibrenten sind hingegen schädlich. Die Vereinbarung von Garantiezeitrenten ist unschädlich. Ein Sterbegeld darf nicht
vereinbart werden. Waisenrenten können auch dann gezahlt werden, wenn zwar die zeitlichen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllt sind, dieser
aber wegen eigener Einkünfte des Kindes von über 7.680 EUR entfallen würden.
Allgemeine Informationen über die Rentenversicherung
Eine Mindestrentengarantie wird auch bei dieser Art der «Rentenversicherung» vereinbart. Beim Tod des Versicherten während des Rentenbezugs wird die Rente
in voller Höhe an die Hinterbliebenen im Rahmen der Mindestgarantie geleistet. Die Rentengarantie ist die Mindestlaufzeit der monatlichen oder jährlichen
Zahlung, unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Zeitraum überlebt hat oder nicht. Empfehlenswert ist die steuerlich optimierte Garantiedauer.
Einige Anbieter für die Rentenversicherung bieten wahlweise Vorschusszahlunge an.
Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente kann alternativ auch zu einem
späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen. Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie
Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten
Rentenzahlung durch die Rentenversicherung muss um mind. zwei Jahre eine vereinbarte Garantiezeit überschreiten.
Eine aktienorientierte Rentenversicherung nutzen ähnlich den fondsorientierten die Möglichkeit, Überschüsse chancenorientiert anzulegen. Bei der Bonusrente
wird der Jahr für Jahr entstehende Überschuss in eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag investiert. Dadurch erhöht sich die
Todesfallleistung, wenn die versicherte Person schon vor Rentenbeginn verstirbt. Diese Überschussart ruft eine höhere Todesfallleistung hervor, einen
eigentlich für die Rentenversicherung unerwünschten Nebeneffekt.
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