Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen.
Die Höchstversicherungsdauer für Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Diese Versicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung.
Beiträge zu reinen Risikolebensversicherung sind stets als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Versicherungsunternehmen das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben darf. Sie dienen aber i. d. R. auch nicht zur privaten Kapitalanlage, sondern allenfalls zur privaten Absicherung. In den Beiträgen zu einer Risikolebensversicherung ist demnach auch kein Sparanteil enthalten. Einkünfte aus Kapitalvermögen können mit einer solchen Versicherung deshalb auch nicht anfallen.
Risikolebensversicherung
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Neue Keyman Produkte der Risikolebensversicherung beinhalten neben der reinen Todesfallabsicherung auch zusätzlichen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, bestimmten schwere Erkrankungen (Dread Disease) der betreffenden Führungskraft. Die Vorteile dieser Vorgehensweise liegen u. a. im frei verfügbaren Liquiditätskapital, Ausgleich von Kostensteigerungen ohne teure Kredite, finanziellen Polster für entgangene Umsätze und Gewinne, existenz- und arbeitsplatzsichernden Effekt. Bewährt haben sich Vertragsdauern von 5 bis 15 Jahren.
Die Beitragszahlung einer Risikolebensversicherung kann statt durch eine laufende durch eine zeitlich abgekürzte Beitragszahlung erfolgen. Je kürzer die Beitragszahlungsdauer, desto höher die jeweiligen Beiträge. Einmalbeiträge sind in diesem Kontext nicht sinnvoll, da hier die Steuervorteile der Risikolebensversicherung entfallen würden. Als kürzeste steuerunschädliche Beitragszahlungsdauer werden derzeit noch fünf Jahre angesehen. Um dem Versicherungsnehmer trotzdem den Einmalbeitrag zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit eines Beitragsdepots.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung. Der Verzicht auf den Ansparvorgang und die Kapitalzahlung im Erlebensfall führt dazu, dass vergleichsweise niedrige Beiträge zu entrichten sind. Viele Versicherer bieten eine Sofortgewinnbeteiligung an.
Üblich ist die Zahlung und der laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person. Teilweise werden auch Einmalbeitragszahlungen vorgesehen, wobei diese in voller Höhe bei Vertragsabschluss der Risikolebensversicherung zu leisten sind. Hierbei sind steuerliche Probleme zu berücksichtigen. Lebensversicherungen mit Beitragsvorauszahlungen also sog. Depotbeitragsversicherungen haben zunehmend an Bedeutung gewonnen.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Die Restschuldversicherung ist eine Tarifform der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, die sich damit dem Tilgungsverlauf eines
Darlehens und der gleichzeitig fallenden riskierten Restschuld anpasst. Die Laufzeit kann zwischen vier und 120 Monaten betragen. Der Beitrag wird
normalerweise als Einmalbeitrag geleistet und ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Verwendet wird die Restschuldversicherung zur Absicherung von
Krediten mit Annuitätentilgung, Dispositionskrediten und Nichtratenkrediten.
Die Dauer des Vertrages entspricht der Kreditlaufzeit und liegt somit im Normalfall zwischen 4 und 120 Monaten. Wie bereits erwähnt kann die
Risikolebensversicherung ergänzend in den Vertrag eingeschlossen werden. Dadurch wird nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer
Arbeitsunfähigkeit eine monatliche AU-Rente in Höhe des Beitrages gezahlt, um den die Anfangsversicherungssumme monatlich fällt. Die Rente endet bei
Fortfall der Arbeitsunfähigkeit oder durch den Tod des Versicherten.
Durch die im Verhältnis zur Kreditsumme niedrigere Versicherungssumme der Risikolebensversicherung wird eine Beitragsersparnis erzielt. Allerdings wird in Kauf genommen, dass bei einem
vorzeitigen Tod der Kredit nicht in seiner vollen Höhe abgesichert ist. Zum Ablauftermin soll die vereinbarte Versicherungssumme zusammen mit den
Überschussanteilen zur Ablösung gerade ausreichen. Der Nachteil der fehlenden Absicherung im Todesfall kann durch eine Risikolebensversicherung ausgeglichen werden,
indem die Leistung im Todesfall so aufgestockt wird, dass die garantierte Versicherungssumme der Kreditsumme entspricht.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Bei einer Kapitallebensversicherung handelt es sich nicht um eine solche (Restschuld-)Versicherung, auch wenn eine Risikolebensversicherung als in einer
Kapitalversicherung mitenthalten gedacht werden kann. Eine Risikolebensversicherung stellt vielmehr im Wesentlichen einen Ansparvorgang dar, der im
Erlebensfalle zur Tilgung des zugleich aufgenommenen Darlehens dienen soll. Die ganz herrschende Meinung nimmt deshalb an, dass Zahlungen für eine
der Berechnung des effektiven Jahreszinses.
Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) in diesen Punkten nach mündlicher Verhandlung vom 21.September 1983 als
unbegründet abgewiesen. Die Prämien für die Risikolebensversicherung seien keine Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen, sondern Anschaffungskosten des
Versicherungsschutzes für die Darlehenstilgung; die versicherte Darlehenstilgung gehöre in den Vermögensbereich. Die geltend gemachten Schuldzinsen seien
nicht als Werbungskosten abziehbar.
Diese rein kalkulatorischen Anteile werden von Risikolebensversicherung Gesellschaften nicht getrennt ausgewiesen und sind den kreditgebenden Banken, die bei
Abschluss des Kreditvertrages häufig nicht einmal die Versicherungsgesellschaft kennen, unbekannt. Die Annahme, die genannten kalkulatorischen Prämienanteile
entsprächen der Höhe nach der Prämie für eine isolierte «Risikolebensversicherung, ist durch nichts belegt. Mit der Nichtberücksichtigung der Prämien für die
Risikolebensversicherung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme können während ihrer Laufzeit spätestens bis zum Ende des zehnten Versicherungsjahres
ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung über dieselbe oder auch eine niedrigere Todesfallsumme umgetauscht werden. Dieser Umtausch
ist einmal zulässig. Soll eine eingeschlossene BU Zusatzversicherung ebenfalls umgetauscht werden, so ist dies in der Regel von einer
erneuten Gesundheitsprüfung abhängig.
Bei einer Versicherungsdauer bis zu zehn Jahren muss der Umtausch spätestens drei Monate vor Ablauf der Risikolebensversicherung beantragt werden. Es ist
allerdings zu beachten, dass für die Beitragsberechnung der neuen Versicherung das dann aktuelle versicherungstechnische Alter der versicherten Person zum
Zeitpunkt des Beginns der neuen Versicherung maßgebend ist, nicht das zum ursprünglichen Vertragsbeginn. Die Versicherer bieten inzwischen auch Verträge mit
flexibler Laufzeit, d. h. mit einer Ablauf- oder Abrufoption an.
Der Verzicht auf den Ansparvorgang und die Kapitalzahlung im Erlebensfall führt dazu, dass vergleichsweise niedrige Beiträge zu entrichten sind. Viele
Risikolebensversicherung Anbieter bieten eine Sofortgewinnbeteiligung an, die den tariflichen Bruttobeitrag auf einen erheblich ermäßigten Nettobeitrag reduziert. Die Höhe dieser
Beitragsermäßigung ist von dem anzuwendenden Gewinnsatz abhängig. Eine solche Regelung ist insofern ungünstiger, als sie nicht wie die Beitragsreduzierung
durch die Sofortgewinnbeteiligung zu niedrigeren Beiträgen führt.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Kapitalauszahlungen aus einer reinen Risikolebensversicherung fallen nicht unter § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Bei einer Rentenzahlung kann sich jedoch eine
Besteuerung aus anderen Vorschriften ergeben. Bei einer Rentenversicherung muss das VU bereits am Beginn der Vertragslaufzeit ein Langlebigkeitsrisiko
übernehmen. Dies bedeutet, dass bereits bei Vertragsabschluss die Höhe der garantierten Leibrente in Form eines konkreten Geldbetrags festgelegt oder ein
konkret bezifferter Faktor garantiert wird.
Zur Abdeckung anfallender Kapitalertragssteuer kann fakultativ eine weitere Risikolebensversicherung mit laufenden Prämienzahlungen als Steueransparversicherung
abgeschlossen werden, die die prognostizierte Steuerlast abdecken soll, aber nicht zweckgebunden ist. Zur Absicherung des Todesfallrisikos wird darüber
hinaus eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Die streitigen Darlehen unterlägen nicht der Pflicht zur Angabe des
Gesamtbetrages aller vom Verbraucher zur Tilgung des Kredits.
Für eine Risikolebensversicherung, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, ist der Sonderausgabenabzug ausgeschlossen (Ausnahme Risikolebensversicherung)
und die Versteuerung durchzuführen, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, und bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, der ESt. Hat der Versicherte
im Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr bereits vollendet und besteht der Versicherungsvertrag schon mindestens 12 Jahre, dann wird nur die Hälfte
des Unterschiedsbetrags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesetzt.
Risikolebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich
hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren. Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif
berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres erfolgen. Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und
Hypothekenabsicherung.
Die Risiko-Zusatzversicherung bietet sich dann an, wenn ein erhöhter Todesfallschutz insbesondere zur Hinterbliebenenversorgung benötigt wird, der über der
Erlebensfallleistung liegen soll. Die Risikolebensversicherung kann mit gleich bleibender oder mit monatlich fallender Versicherungssumme vereinbart werden.
In der Regel besteht innerhalb der ersten zehn Jahre eine Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung mit gleicher oder kleinerer Versicherungssumme.
Dynamikanpassungen sind in der Regel nicht vorgesehen.
Dies bedeutet, dass bei einer Versicherungssumme von 50.000 EUR z. B. eine jährliche Rente über 24.000 EUR versichert werden kann. In der Spitze sind
Deckungen ohne Summenbegrenzung für den Einschluss der BUZ zu einer Risikolebensversicherung möglich; teilweise sind Begrenzungen auf
100, 200, 400 bis 1.000 Prozent der garantierten Summe bei Rentenversicherungen üblich. Versicherungs- und Leistungsdauer können je nach Tarif durchaus
unterschiedlich sein.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Von einer Teilhaberversicherung wird gesprochen, wenn eine Lebensversicherung Liquiditätsschwierigkeiten abdecken soll, die im Zuge des Ausscheidens von
Gesellschaftern einer Personengesellschaft und der dadurch eintretenden Notwendigkeit der Auszahlung des Gesellschaftsanteils (Auseinandersetzungsguthabens)
an den Gesellschafter oder dessen Rechtsnachfolger eintreten können. Derartige Versicherungen werden auch von Kapitalgesellschaften - in der Regel von einer
GmbH - abgeschlossen, um Abfindungsansprüche der Gesellschafter zu versichern.
Für den Abschluss einer Teilhaberversicherung eignen sich im Regelfall die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, im Einzelfall aber auch die
Risikolebensversicherung. Ist die Gesellschaft nicht nur Versicherungsnehmerin, sondern auch Bezugsberechtigte einer derartigen Versicherung, so spricht man
von einer echten Teilhaberversicherung. Bei der unechten Teilhaberversicherung ist zwar Versicherungsnehmerin die Gesellschaft, bezugsberechtigt im
Versicherungsfall sind jedoch der Gesellschafter bzw. seine Rechtsnachfolger.
Die echte Teilhaberversicherung wurde bei Personengesellschaften in der Vergangenheit von der Rechtsprechung als Versicherung der Gesellschaft anerkannt, da
sie dazu diente, im Falle des Todes eines Gesellschafters die ungestörte Fortführung des Betriebes sicherzustellen. Die Prämien waren demnach als
Betriebsausgaben abzugsfähig. Bilanzierende Steuerpflichtige mussten jedoch bei einer Versicherung auf den Lebens- oder Todesfall die Ansprüche gegen das
Versicherungsunternehmen stichtagsbezogen in Höhe des Deckungskapitals aktivieren.
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