Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen.
Die Höchstversicherungsdauer für Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Diese Versicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung.
Beiträge zu reinen Risikolebensversicherung sind stets als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Versicherungsunternehmen das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben darf. Sie dienen aber i. d. R. auch nicht zur privaten Kapitalanlage, sondern allenfalls zur privaten Absicherung. In den Beiträgen zu einer Risikolebensversicherung ist demnach auch kein Sparanteil enthalten. Einkünfte aus Kapitalvermögen können mit einer solchen Versicherung deshalb auch nicht anfallen.
Risikolebensversicherung
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Diesem Depot entnimmt die Risikolebensversicherung die jährlich fälligen Beiträge. Die anfallenden Depotzinsen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Da das Depotguthaben sich von Jahr zu Jahr verringert, sind die Depotzinsen zu Beginn am höchsten. Durch die hohen Fünfjahresbeiträge ergeben sich bereits in den ersten Jahren wesentlich höhere Rückkaufswerte als bei allen anderen Tarifen. Die Vertragsform wird oft als 5+7-Plan angeboten. Hierfür stehen sowohl Tarifformen der Risikolebensversicherung als auch der Rentenversicherungen zur Wahl.
Dies können Sterbefall, Heirat, Unfall oder Berufsunfähigkeitsrisiko sein. Erweist es sich, dass die Kalkulation des Risikobeitrags zu vorsichtig war, d. h. die Gesamtleistung der Risikolebensversicherung für derartige Versicherungsfälle niedriger als angesetzt, dann ergibt sich ein Überschuss, der dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Überschussbeteiligung gutzubringen ist. Sparbeiträge sind dann zu zahlen, wenn eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen wurde.
Bei einer Vertragskündigung durch den VN wird ein Rückkauf der Risikolebensversicherung durch die Auszahlung des sog. Rückkaufswertes vorgenommen. Der Rückkaufswert ist die dem Versicherungsnehmer im Falle der Kündigung zustehende Abfindung. Der Rückkaufswert besteht aus der durch Ansammlung der Sparprämien gebildeten Prämienreserve, von der vielfach ein in einigen Versicherungsbedingungen festgelegter Rückkaufsabzug vorgenommen wird. Dieser beträgt beispielsweise 5 Prozent der Prämienreserve der Risikosumme.
Zwischen der Beendigung des Dienstverhältnisses und dem Abschluss der Abfindungsversicherung ist eine zeitliche Begrenzung nicht vorgegeben; es ist lediglich ein kausaler Zusammenhang erforderlich. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen der Risikolebensversicherung nicht geringer sind als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes eines Vierpersonen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen oder im Vergleich zum Nettolohn vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Die Barmenia Risikolebensversicherung hat unter dem Namen PreRisk einen neuen Tarif einer Risikolebensversicherung eingeführt, die auch bei schweren
Erkrankungen mit prognostizierter Lebenserwartung von höchstens einem Jahr leistet. Außerdem werden alternativ zu konstanten auch variable Beitragszahlungen
angeboten. Die Barmenia nennt das hinter PreRisk stehende Konzept Preferred Lives. Dadurch soll die klassische Risikolebensversicherung interessanter
gestaltet werden.
Die Dauer des Vertrages entspricht der Kreditlaufzeit und liegt somit im Normalfall zwischen 4 und 120 Monaten. Wie bereits erwähnt kann die
Risikolebensversicherung ergänzend in den Vertrag eingeschlossen werden. Dadurch wird nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer
Arbeitsunfähigkeit eine monatliche AU-Rente in Höhe des Beitrages gezahlt, um den die Anfangsversicherungssumme monatlich fällt. Die Rente endet bei
Fortfall der Arbeitsunfähigkeit oder durch den Tod des Versicherten.
Im Unterschied zu dieser ist mit ihr aber nicht zugleich auch die Tilgung des Kredites verbunden. Vielmehr soll sie die planmäßige Erfüllung von
Zahlungsverpflichtungen eines Versicherten für den Fall des Todes und bei Einschluss der Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) auch für den Fall der
Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Sie bewirkt somit die Absicherung einer Risikolebensversicherung. Versichert ist eine Versicherungssumme, die beim Tod des
Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer fällig wird.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Das Landgericht hat zu der für den Vorwurf der arglistigen Täuschung erheblichen Frage, ob der Kläger nur ausnahmsweise selbst Pakete ausgeliefert habe,
umfangreich Beweis erhoben und zahlreiche Zeugen vernommen. Insoweit wird auf Bl. 88 f und 135 f d. A. verwiesen. Es hat sodann festgestellt, dass die
Beklagte verpflichtet sei, an den Kläger vom 01.02.1998 an die bedinungsgemäße Risikolebensversicherung aus dem Vertrag bis längstens zum 01.07.2026 zu
zahlen, und dass die «Risikolebensversicherung wirksam fortbestehe.
Auch dieser Gesichtspunkt führt aber nicht zur Qualifizierung der Zahlungen der Schuldnerin als entgeltliche Leistung. Abgesehen davon, dass die auf die
Risikolebensversicherung entfallenden Prämienanteile im Verhältnis zu den Anteilen für die Kapitalbildung erheblich geringer gewesen sein und insoweit den
Gesamtcharakter der unentgeltlichen Leistung der Schuldnerin nicht beeinträchtigt haben dürften, hat die Beklagte nicht näher erläutert, welcher Anteil der
vereinnahmten Prämienzahlungen auf die Abdeckung des Todesfallrisikos entfiel.
Der Antrag ging bei der Beklagten am 1.6.2000 ein. Ende Juni 2000 wurde der Mitarbeiterin des Vermittlungsunternehmens seitens der Beklagten fernmündlich
mitgeteilt, der Antrag könne nur zu einer um 55,70 DM erhöhten Prämie angenommen werden, man könne aber als günstigeres Versicherungsprodukt eine
Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung anbieten. Diese legte ihm einen neuen Versicherungsantrag für eine
Risikolebensversicherung nebst Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vor.
Risikolebensversicherung
In der Risikolebensversicherung sind die Beiträge Jahresbeiträge, auch wenn sie auf Antrag des VN in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten entrichtet
werden. Üblich ist die Zahlung laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person. Teilweise werden
auch Einmalbeitragszahlungen vorgesehen, wobei diese in voller Höhe bei Vertragsabschluss zu leisten sind. Hierbei sind steuerliche Probleme zu berücksichtigen.
Lebensversicherungen mit Beitragsvorauszahlungen haben an Bedeutung gewonnen.
Hier wird bei der Risikolebensversicherung mit laufender Beitragszahlung der Gesamtbeitrag für mehrere Jahre oder für die gesamte Versicherungsdauer im Voraus auf
ein Beitragsdepot eingezahlt; dieses Depot wird verzinst und aus dem Depot werden die jährlich fälligen Beiträge entnommen. Die typische Vertragskonstellation
fünf plus sieben gleich zwölf bedeutet fünfjährige Beitragsentrichtung, zusätzliche siebenjährige Vertragsdauer und Gesamtvertragsdauer zwölf Jahre zur
Erzielung der steuerlichen Bevorzugung.
Lebenslange Todesfallversicherungen werden als Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer angeboten, wobei nach Erreichen z. B. des 60. Lebensjahres
die Risikolebensversicherung mit voller Versicherungssumme beitragsfrei weitergeführt wird. Auch eine Risikolebensversicherung mit fallender Summe und gleichbleibendem
Beitrag enden hinsichtlich ihrer Beitragszahlungsdauer vor dem Ende der Vertragsdauer. Eine verkürzte Beitragszahlungsdauer kann auch in der
Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung vorgesehen sein.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Das Rentenmodell sieht die Aufnahme von zwei langfristigen Darlehen vor, die jeweils als Einmalzahlung in eine Versorgungsrentenversicherung und in eine
Tilgungsversicherung fließen. Aus der Risikolebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer eine jährliche Rentenzahlung. Die Tilgungsversicherung, eine
Kapitallebensversicherung, dient der Tilgung der beiden Darlehen, wozu die Versicherungssumme zzgl. der prognostizierten Überschussbeteiligungen vollständig
ausreichen soll.
Die Einmalzahlung wird größtenteils fremdfinanziert. Das Darlehen hat i.d.R. eine feste Laufzeit von 8 bis 15 Jahren; die Zinsbindungsfrist kann kürzer sein.
Häufig wird für das Darlehen eine Tilgungsaussetzung vereinbart. Die Tilgung soll durch eine Risikolebensversicherung bzw. einen Investmentplan erfolgen. Die
Laufzeit dieser Kapitalanlagen entspricht deshalb regelmäßig der Laufzeit des Darlehens. Vielfach wird die Lebensversicherung bzw. der Investmentplan gegen
abgeschlossen.
Diese Würdigung des Berufungsgerichts wird durch das dem Kläger unterbreitete Konzept der Sicherheits-Kompakt-Rente bestätigt, nach dem der Abschluss der
Risikolebensversicherung nicht zwingend vorgegeben, sondern lediglich wahlweise angeboten wurde, um mögliche Steueransprüche des Staates abzudecken. Der
Kläger hätte nach dem Modell auf die Steueransparversicherung verzichten können. Die Darlehens- und übrigen Versicherungsverträge hätte er gleichwohl wie
geschehen abschließen können.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung von zwei Ehegatten oder Geschäftspartnern sowie der Hinterbliebenenabsicherung.
Die Todesfallsumme wird jedoch nur einmal im Todesfall des Erstversterbenden gezahlt. Dadurch kann diese Vertragsform beitragsgünstiger als zwei getrennte
Versicherungen angeboten werden. Bei der Tarifform Nichtraucherpolice werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen
Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen.
Bei der Risikolebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte
Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante
Beitragsbelastung auf niedrigem Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung
des Zahlbeitrages zu berücksichtigen.
Hierzu wird eine Risikolebensversicherung wird auf das Leben der Führungskraft zugunsten des Betriebes abgeschlossen. Die versicherte Person selbst hat keinen Anspruch
auf Leistungen aus diesem Vertrag; sie muss jedoch ihr Einverständnis für den Vertragsabschluss erteilen. VN, Beitragszahler und Begünstigter ist stets der
Betrieb. Neue Keyman-Produkte beinhalten neben der reinen Todesfallabsicherung auch zusätzlichen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit,
bestimmten schwere Erkrankungen der betreffenden Führungskraft.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Von einer Teilhaberversicherung wird gesprochen, wenn eine Lebensversicherung Liquiditätsschwierigkeiten abdecken soll, die im Zuge des Ausscheidens von
Gesellschaftern einer Personengesellschaft und der dadurch eintretenden Notwendigkeit der Auszahlung des Gesellschaftsanteils (Auseinandersetzungsguthabens)
an den Gesellschafter oder dessen Rechtsnachfolger eintreten können. Derartige Versicherungen werden auch von Kapitalgesellschaften - in der Regel von einer
GmbH - abgeschlossen, um Abfindungsansprüche der Gesellschafter zu versichern.
Die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen folgt hier daraus, dass das Vermögen einer Personengesellschaft gesamthänderisch gebundenes Vermögen der Gesellschafter
ist und deshalb die Grundsätze über die Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen auch für das Gesellschaftsvermögen gelten. Wenn demnach die Risikolebensversicherung
mit Blick auf das versicherte Risiko in nicht unerheblichem Umfang auch der privaten Lebensführung des Gesellschafters dient, so kann die Versicherung nicht
zum Betriebsvermögen gerechnet werden.
Auf dem Versicherungsmarkt kann eine Risikolebensversicherung mit individueller Vermögensverwaltung abgeschlossen werden. Bei diesen Verträgen wird anders als bei
konventionellen Lebensversicherungen für den Erlebensfall keine Versicherungsleistung garantiert. Der VN allein trägt das Kapitalanlagerisiko. Ein
vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. In dem Versicherungsvertrag ist eine
gesonderte Verwaltung von speziell für diesen Vertrag zusammengestellten Kapitalanlagen vereinbart.
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