Aspekta Sterbegeldversicherung
Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Art Todefallversicherung, welche als kapitalbildende Klein Lebensversicherung abgeschlossen wird. Im Vordergrund einer Sterbegeldversicherung steht, den Hinterbliebenen eine würdevolle Beerdigung des Verstorbenen zu gewährleisten.
Der Versicherungvertrag einer Sterbegeldversicherung wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht in der Regel eine Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile nur im Todesfall vor.
Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Erreeichen des 85. Lebensjahr ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich früher, beispielsweise mit 65, beendet. Die Versicherungssummen zur Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und können zwischen 2.500 EUR, in Einzelfällen bis zu 30.000 EUR vereinbart werden.
Besonders für ältere Menschen stellt die Sterbegeldversicherung eine gute Absicherung dar, da die Beiträge gering sind und diese wahlweise mit, der ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung
Dabei ging die Sterbegeldversicherung ebenso wie der RegE davon aus, dass diese Möglichkeit der Vereinbarung bedarf, also einer vertraglichen Änderungsklausel. Die Vorstellung des GDV ging dahin, dass der Inhalt der Bedingungsänderungsklausel gewissermaßen in das Gesetz aufgenommen wird. Er wollte also eine so geartete, wie es in seiner Stellungnahme vom März 1994 formuliert ist, gesetzliche Bedingungsänderungsmöglichkeit. Diese Vorstellung hat der Gesetzgeber auch umgesetzt, allerdings ohne den Umweg über eine vertragliche Änderungsklausel.
Man kann den Vertrag zur Sterbegeldversicherung als eine Art atypischen Sparvertrag ansehen der nicht als Direktversicherung anerkannt werden kann. Der Gesetzgeber hat aus den zahlreichen Möglichkeiten für eine betrieblicher Alterssicherung nur die Direktversicherung und die Zuwendungen an eine Pensionskasse begünstigt. Wenn er nicht auch andere Formen der betrieblichen Alterssicherung wie z.B. reine Kapitalansammlungsverträge begünstigt hat, so spricht dies dafür, daß eine Lebensversicherung als Direktversicherung nur dann begünstigt sein soll.
Es obliegt ferner, auch bei der Ermittlung und Feststellung von Versicherungsfällen insoweit tätig zu sein, als dies im Sinne der Bestandspflege und Mitgliederbetreuung den Umständen nach erwartet werden kann. Nach § 4 des Agenturvertrags erhält die Klägerin für ihre Tätigkeit in Erfüllung der Aufgaben aus dem genannten Gruppenversicherungsvertrag eine Pauschalprovision je 1. 000 DM Versicherungssumme der abgeschlossenen Aspekta Sterbegeldversicherung. Daneben erhält die Klägerin für die Verwaltung des Bestandes an Unfallversicherungen.
Im sog. Bestattungsvorsorgevertrag wird das fixiert, was nach dem Tod ausgeführt werden soll - wie etwa Auswahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier, Blumen- und Dekorationswünsche, die Musikauswahl etc. Diese vertraglich festgelegten Leistungen werden dann durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung finanziell abgesichert. Die Versicherungssummen bewegen sich zwischen 2.100 EUR und 17.500 EUR. Auf Gesundheitsfragen wird verzichtet, die Vertragsmöglichkeit wird i.d.R. bis zum Eintrittsalter 85 Lebensjahre gewährt.
Aspekta Sterbegeldversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Sterbegeldversicherung
Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand in Düsseldorf kann das Geld für eine Bestattung hinterlegt werden. Mit einem ausgewählten Bestatter werden
zuvor die Usancen der Beerdigung festgelegt. Das Geld wird mit 2 Prozent verzinst, Bestatterprovision und Verwaltungskosten sowie Mitgliedsbeiträge schmälern
die Rendite. Dafür ist die Einlage durch die Stadtsparkasse als Bürge insofern besichert. Die sogenannte Sterbegeldversicherung wird bei einem B
estattungsunternehmen bereits zu Lebzeiten vereinbart.
Der Vorteil einer Sterbegeldversicherung liegt darin, dass sich der Versicherte im Schadenfall nicht mehr um die Organisation der Hilfsleistungen kümmern
muss, da dies von Malteser-Hilfsdienst, Johanniter etc. übernommen wird. Vorsicht: Längst nicht alle Assistance-Leistungen sind auch sinnvoll. Als
problematisch ist die zeitliche Beschränkung der Assistance auf lediglich sechs Monate ab dem Unfalltag zu sehen. Außerdem lassen sich die Unfallversicherer
diese mit mindestens 30 Prozent Prämienzuschlag recht teuer bezahlen.
Familienernährer, Ehepartner, Hausbauer, Baukreditaufnehmer - sie alle haben Grund zum Abschluss von Risikolebensversicherungen, um so im Todesfall der
versicherten Person die hinterbliebene Familie oder die finanzielle Belastung abgesichert zu haben. Die Verträge werden allerdings nur für befristet Zeiträume
bis maximal zum 65. Lebensjahr vereinbart und nicht darüber hinaus. Es können regelrechte Hinterbliebenenrenten Zusatzversicherungen oder Mindestrentengarantiezeiten
vereinbart werden.
Allgemeines über die Sterbegeldversicherung
Die Annahme eines die Höhe der außergewöhnlichen Belastung mindernden Geldzugangs hängt -im Gegensatz zur Ansicht des FG- nicht entscheidend davon ab, ob
Geldbeträge einem Steuerpflichtigen unabhängig von den tatsächlich erwachsenen Aufwendungen zufließen. Die Leistungen einer Sterbegeldversicherung werden
zwar -wie die Vorinstanz zu Recht ausgeführt hat- auch dann erbracht, wenn die Kosten der Beerdigung von einem Dritten, beispielsweise aufgrund deliktischer
Ansprüche wegen eines von dem Dritten verschuldeten tödlichen Unfalls, übernommen werden.
Besonderen Auftrieb erhielt die Sterbegeldversicherung durch die Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung, die seit 1989 in mehreren
Stufen erfolgte. Außerdem gilt sie als wichtiger Bestandteil im Angebot der Seniorenversicherungen. Bei Senioren steht hier das Motiv einer würdigen
Beerdigung im Vordergrund, die durch diese Versicherung gewährleistet werden soll. Die der Aspekta Sterbegeldversicherung , bei der der Lebensversicherer für eine bestimmte,
festgelegte Zeit das Risiko trägt, im Todesfall eine Leistung zu erbringen.
Diese Auffassung beruht entscheidend auf der Überlegung, daß die Auszahlung einer auf den Todesfall abgeschlossenen Versicherung in einem inneren
Zusammenhang mit den Beerdigungskosten steht. Beide Ereignisse werden durch den Tod des Versicherungsnehmers ausgelöst, die Sterbegeldversicherung wurde -worauf schon
die Bezeichnung Sterbegeld hinweist- gerade auch im Hinblick darauf abgeschlossen, eine Begleichung der Beerdigungskosten sicherzustellen.
Sterbegeldversicherung
Die Zahlungen des Versicherers, die den Klägern im Zusammenhang mit dem Brandereignis zugeflossen sind, sind auch in vollem Umfang auf die Aufwendungen der
Kläger anzurechnen. Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1990 entschieden, daß Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung nicht ausschließlich auf die
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Bestattung eines nahen Angehörigen anzurechnen sind, da der Versicherungsnehmer mit dem Abschluß einer Sterbegeldversicherung
Vorsorge für die Abdeckung sämtlicher Aufwendungen.
In der Regel besteht innerhalb der ersten zehn Jahre eine Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung mit gleicher oder kleinerer Versicherungssumme.
Dynamikanpassungen sind in der Regel nicht vorgesehen. Die Sterbegeldversicherung kann das Risiko des Pflegefalls und der daraus entstehenden finanziellen Belastungen
abzusichern helfen. Diese Aspekta Sterbegeldversicherung kann zu jeder Kapitallebensversicherung vereinbart werden. Die Beiträge sind für den Zeitraum zu entrichten, in
dem auch die Hauptversicherung besteht. Versicherungsschutz besteht hiervon unabhängig lebenslang.
Da jeder Versicherungsvertrag satzungsgemäß an den erwirtschafteten Erträgen beteiligt ist, erhöhen entstandene Überschussanteile die Versicherungsleistung.
Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an
Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Auch in Verbindung mit einer Sterbegeldversicherung,
Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls abzusichern.
Infos zum Thema Sterbegeldversicherung
Der Senat hat dem Schuldner auf dessen Antrag vom 23.4.2007 mit Beschluss vom 4.7.2007 für die Rechtsbeschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt. Mit seiner am
11.7.2007 unter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags eingelegten und am 9.8.2007 ebenfalls unter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags begründeten
Rechtsbeschwerde verfolgt der Schuldner seinen Antrag auf Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und Abweisung des Antrags auf dessen Erlass
weiter.
Die Ansprüche aus der Aspekta Sterbegeldversicherung könnten auch nicht gem. § 850b Abs. 2 ZPO gepfändet werden. Der Gläubiger habe nicht dargetan, dass die
Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung führen werde. Überzeugende
Billigkeitsgründe zugunsten des Gläubigers seien nicht zu finden. Dies gelte auch für den vom Beschwerdegericht herangezogenen Umstand, dass der Gläubiger
aufgrund eines notariellen Anerkenntnisses vollstrecke.
Der Schuldner hat bei der Drittschuldnerin eine Sterbegeldversicherung mit einer Versicherungssumme von 5.112,92 EUR abgeschlossen, die derzeit einen
Rückkaufswert zzgl. Überschussbeteiligung von insgesamt 2.031,85 EUR hat. Gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat der Schuldner wegen der Pfändung
der Sterbegeldversicherung Erinnerung eingelegt. Das AG - Vollstreckungsgericht - hat die Erinnerung zurückgewiesen. Die dagegen eingelegte sofortige
Beschwerde hat das Beschwerdegericht zurückgewiesen.
Aspekta Sterbegeldversicherung
Die Vereinigung beantragt in Vollmacht ihrer Mitglieder den Abschluß der einzelnen Sterbegeldversicherung durch Einreichung von Listen. Der gesamte Geschäftsverkehr
wird grundsätzlich zwischen der Vereinigung und der HM ausgeführt. In seiner Einspruchsentscheidung hatte das Finanzamt ausgeführt, daß die Klägerin
aufgrund des Agenturvertrags nicht damit betraut worden sei, für die HM Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Sie sei auch nicht als
Untervertreter eines Versicherungsvertreters tätig geworden.
Die Beschwerdeführerin hatte eine Sterbegeldversicherung auf den Todesfall sowie auf den 65. Geburtstag abgeschlossen. Die Sterbegeldversicherung wurde vom
Niedersächsischen Landesamt und Versorgung aufgrund von § 6 der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) in Verbindung mit gepfändet und zur Einziehung
an die Behörde überwiesen. Mit ihrem Begehren nach Vollstreckungsschutz hatte die Beschwerdeführerin keinen Erfolg. Das mit der sofortigen Beschwerde
angerufene Landgericht wies die Beschwerde zurück.
Der Erlebensfall steht bei solchen Versicherungen im Vordergrund. Zwar ist es zur Zeit der Pfändung ungewiss, ob der Versicherte vor dem Erlebensfall stirbt.
Diese Ungewissheit darf aber der Gesetzgeber zu Lasten des Schuldners gehen lassen. Für den Todesfall vor Eintritt des Kapitalauszahlungszeitpunktes hatte
der Versicherer lediglich die bis dahin eingezahlten Beiträge zuzüglich einer etwaigen Überschußbeteiligung auszuzahlen. Damit war das einer als
Sterbegeldversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung.
Allgemeine Informationen über die Sterbegeldversicherung
In einer Gesellschafterversammlung vom 20. Dezember 1991 wurde u.a. der Beschluss gefasst, dass die Klägerin durch den Tod eines Gesellschafters nicht
aufgelöst, sondern vom überlebenden Gesellschafter fortgesetzt werde. Die Erben des verstorbenen Gesellschafters seien durch die wechselseitig abgeschlossene
Lebensversicherungssumme der Sterbegeldversicherung abzufinden. Eine Anpassung dieser wechselseitigen Versicherung bleibe einem Beschluss der
Gesellschafterversammlung vorbehalten.
Bisherige abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag sollten entfallen. Der genannte Beschluss wurde in einem privatschriftlichen Protokoll festgehalten,
aber weder notariell beurkundet noch im Handelsregister eingetragen. Im Streitjahr (1995) verstarb B, woraufhin die X-AG ebenfalls noch im Streitjahr an die
Klägerin 494 623,40 DM als Versicherungsleistung der Sterbegeldversicherung an die Klägerin auszahlte. Der genannte Betrag verblieb zumindest bis zum Ende des Streitjahres auf einem
Konto der Versicherungsnehmerin einstellte.
Die vom Versicherungsprinzip abweichende Ausgestaltung der sozialversicherungsrechtlichen Hinterbliebenenrente beruht auf familien- und sozialpolitischen
Erwägungen des Gesetzgebers. Ein hierdurch bedingtes Auswechseln bedarfsorientiert ausgestalteter alternativer Tatbestandsvoraussetzungen für die
große Witwenrente nötigt auch in steuerrechtlicher Hinsicht nicht zur Annahme einer Aufeinanderfolge verschiedener Renten, deren jeweils unterschiedliches
Kapital mit jeweils unterschiedlichem Rentenbeginn ausgezahlt würde.