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Continentale Sterbegeldversicherung

Continentale Sterbegeldversicherung

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Sterbegeldversicherung

Continentale Sterbegeldversicherung

Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Art Todefallversicherung, welche als kapitalbildende Klein Lebensversicherung abgeschlossen wird. Im Vordergrund einer Sterbegeldversicherung steht, den Hinterbliebenen eine würdevolle Beerdigung des Verstorbenen zu gewährleisten.

Der Versicherungvertrag einer Sterbegeldversicherung wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht in der Regel eine Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile nur im Todesfall vor.

Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Erreeichen des 85. Lebensjahr ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich früher, beispielsweise mit 65, beendet. Die Versicherungssummen zur Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und können zwischen 2.500 EUR, in Einzelfällen bis zu 30.000 EUR vereinbart werden. Besonders für ältere Menschen stellt die Sterbegeldversicherung eine gute Absicherung dar, da die Beiträge gering sind und diese wahlweise mit, der ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird.

Allgemeine Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung

Gemäß § 3 des Agenturvertrags ist die Klägerin verpflichtet, die Interessen der Vereinigung nach besten Kräften zu fördern und in jeder Hinsicht wahrzunehmen. Weiter heißt es: Außer der Vermittlung neuer Versicherungen wie einer Sterbegeldversicherung besteht die Aufgabe der Klägerin auch darin, sich die Betreuung und Erhaltung des Versicherungsbestandes angelegen sein zu lassen und den Beitrags- und Spendeneinzug zu besorgen, soweit ihr dieser von der Vereinigung übertragen worden ist.

Diese freie Nutzungsmöglichkeit rechtfertigt es, die Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers nicht wie im Falle der Todesfallversicherung zu beschränken Unerheblich im Zusammenhang mit der Gleichheitsprüfung ist es, dass bei einer kombinierten Versicherung der Versicherungsnehmer vor dem vereinbarten Erlebenszeitpunkt sterben kann. Sie wirkt dann faktisch zwar wie eine reine Sterbegeldversicherung. Hierauf muss der Gesetzgeber aber im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG keine Rücksicht nehmen.

Die Vereinigung beantragt in Vollmacht ihrer Mitglieder den Abschluß der einzelnen Continentale Sterbegeldversicherung durch Einreichung von Listen. Der gesamte Geschäftsverkehr wird grundsätzlich zwischen der Vereinigung und der HM ausgeführt. In seiner Einspruchsentscheidung hatte das Finanzamt ausgeführt, daß die Klägerin aufgrund des Agenturvertrags nicht damit betraut worden sei, für die HM Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Sie sei auch nicht als Untervertreter eines Versicherungsvertreters tätig geworden.

Im sog. Bestattungsvorsorgevertrag wird das fixiert, was nach dem Tod ausgeführt werden soll - wie etwa Auswahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier, Blumen- und Dekorationswünsche, die Musikauswahl etc. Diese vertraglich festgelegten Leistungen werden dann durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung finanziell abgesichert. Die Versicherungssummen bewegen sich zwischen 2.100 EUR und 17.500 EUR. Auf Gesundheitsfragen wird verzichtet, die Vertragsmöglichkeit wird i.d.R. bis zum Eintrittsalter 85 Lebensjahre gewährt.

Continentale Sterbegeldversicherung

Die Continentale Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Sterbegeldversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Sterbegeldversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Continentale spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Continentale Sterbegeldversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

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Nützliche Tipps zum Thema Sterbegeldversicherung

Continentale Sterbegeldversicherung - Guter Rundumschutz zum günstigsten Beitrag Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand in Düsseldorf kann das Geld für eine Bestattung hinterlegt werden. Mit einem ausgewählten Bestatter werden zuvor die Usancen der Beerdigung festgelegt. Das Geld wird mit 2 Prozent verzinst, Bestatterprovision und Verwaltungskosten sowie Mitgliedsbeiträge schmälern die Rendite. Dafür ist die Einlage durch die Stadtsparkasse als Bürge insofern besichert. Die sogenannte Sterbegeldversicherung wird bei einem B estattungsunternehmen bereits zu Lebzeiten vereinbart. Wer als 55-Jähriger eine Sterbegeldversicherung mit einer garantierten Ablaufleistung in Höhe von 10.000 EUR vereinbart, zahlt bis zum 85. Lebensjahr ungefähr 13.600 EUR bis 16.200 EUR an Beiträgen. Ein 65-Jähriger zahlt bei dieser Konstellation bereits zwischen 13.900 EUR und 16.800 EUR, ein 75-Jähriger zwischen 14.400 EUR und 15.600 EUR. In solchen Fällen kann man von einem Renditegrab sprechen - es sollten rentablere Anlagemöglichkeiten gewählt werden. Auch aus diesen Verträgen sind grundsätzlich Leistungen an Hinterbliebene vorstellbar. Familienernährer, Ehepartner, Hausbauer, Baukreditaufnehmer - sie alle haben Grund zum Abschluss von Risikolebensversicherungen, um so im Todesfall der versicherten Person die hinterbliebene Familie oder die finanzielle Belastung abgesichert zu haben. Die Verträge werden allerdings nur für befristet Zeiträume bis maximal zum 65. Lebensjahr vereinbart und nicht darüber hinaus. Es können regelrechte Hinterbliebenenrenten Zusatzversicherungen oder Mindestrentengarantiezeiten vereinbart werden.

Allgemeines über die Sterbegeldversicherung

Continentale Sterbegeldversicherung - Preise online vergleichen und sparen Die Annahme eines die Höhe der außergewöhnlichen Belastung mindernden Geldzugangs hängt -im Gegensatz zur Ansicht des FG- nicht entscheidend davon ab, ob Geldbeträge einem Steuerpflichtigen unabhängig von den tatsächlich erwachsenen Aufwendungen zufließen. Die Leistungen einer Sterbegeldversicherung werden zwar -wie die Vorinstanz zu Recht ausgeführt hat- auch dann erbracht, wenn die Kosten der Beerdigung von einem Dritten, beispielsweise aufgrund deliktischer Ansprüche wegen eines von dem Dritten verschuldeten tödlichen Unfalls, übernommen werden. Das FG ist in diesem Zusammenhang zu Recht davon ausgegangen, daß die Leistungen aus den Sterbegeldversicherung nicht in den Nachlaß der verstorbenen Ehefrau des Klägers gefallen sind. Der Kläger ist nach den Versicherungsverträgen vorrangig bezugsberechtigt und hat als vertraglich begünstigter Dritter einen vom Erbgang unabhängigen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungsleistungen. Es handelt es sich bei den dem Kläger aus der Continentale Sterbegeldversicherung zugeflossenen Geldbeträgen um Geldleistungen, welche die Aufwendungen des Klägers im Zusammenhang mit der Beerdigung mindern. Die als Sterbegeld bezeichneten Versicherungsleistungen waren nach ihrem Tod an den Kläger als Bezugsberechtigten auszubezahlen. In seinem Antrag auf Lohnsteuer Jahresausgleich 1983 begehrte der Kläger, die durch Beihilfeleistungen nicht erstatteten Begräbniskosten in Höhe von 4 625 Eur als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen. Der Beklagte und Revisionskläger versagte den Abzug mit der Begründung, der Kläger sei durch die Aufwendungen für das Begräbnis seiner Frau nicht belastet.

Sterbegeldversicherung

Continentale Sterbegeldversicherung - Alle Top Anbieter im direkten Versicherungsvergleich Eine Sterbegeldversicherung dient der vermögensmäßigen Absicherung einer angemessenen Bestattung des Verstorbenen. Eine die Wiederbeschaffungskosten der versicherten Gegenstände übersteigende Versicherungsleistung ist dabei regelmäßig nicht vorgesehen. Damit dient die Versicherung anders als die Sterbegeldversicherung nicht vorrangig dazu, auch solche Aufwendungen abzudecken, die dem Grunde nach nicht gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig sind. Dementsprechend könnten als außergewöhnliche Belastung geltend gemachte Aufwendungen für die Bestattung eines nahen Angehörigen nur insoweit um die Leistungen aus der Continentale Sterbegeldversicherung gekürzt werden, als diese anteilig auf die eigentlichen Bestattungskosten entfielen. Diese Grundsätze können indes nicht auf den Streitfall übertragen werden. Der Versicherungsnehmer will dabei nicht nur Vorsorge für diejenigen Bestattungsaufwendungen treffen, die dem Grunde nach auch als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden könnten. Bei der Sterbegeldversicherung leistet das VU grundsätzlich nur, wenn die versicherte Person stirbt. Der vornehmliche Zweck eines solchen Vertrags ist die Deckung von Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z.B. Erbschaftsteuer (Erbschaftsteuerversicherung), zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung (Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung). Die Todesfallleistung stellt keine Einnahme nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG dar.

Infos zum Thema Sterbegeldversicherung

Continentale Sterbegeldversicherung - Preise hier anonym und kostenlos online vergleichen Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des LG Braunschweig insoweit aufgehoben, als die angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldnerin aus der Sterbegeldversicherung gepfändet worden sind, die sich auf der Grundlage einer den Betrag von 3.579 EUR nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Die später beschlossene Fassung des Gesetzes geht auf einen Vorschlag des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zurück. Damit sollte festgelegt werden, dass die Versicherungsansprüche nur dann der Pfändung entzogen seien, wenn die Zweckbestimmung - Deckung der beim Tod des Versicherungsnehmers anfallenden Ausgaben, insb. der Bestattungskosten - hinreichend gesichert sei. Gemischte Continentale Sterbegeldversicherung sollten auch dann nicht unter diese Vorschrift fallen, wenn der Erlebensfall unwahrscheinlich sei. Wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung nicht geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird und wenn die Pfändung nach den Umständen des Falles, insb. nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, der Billigkeit entspricht. Nur wenn positiv feststeht, dass diese besonderen Voraussetzungen für die Pfändung vorliegen, darf diese zugelassen werden. Das Beschwerdegericht hat nicht festgestellt, dass eine Vollstreckung hatte.

Continentale Sterbegeldversicherung

Continentale Sterbegeldversicherung - Hier kostenlos Preise vergleichen Diese gesetzgeberische Erwägung trägt die unterschiedliche Behandlung. Eine reine Sterbegeldversicherung entlastet jene Personen, von denen die Kosten der Bestattung eines Schuldners zu tragen sind. Der Schuldner kann diese Zweckbestimmung nicht vereiteln. Er selbst profitiert nicht von der Versicherungssumme. Dies ist bei einer kombinierten Versicherung anders. Die durch sie versicherte Summe wird in der Regel dem Schuldner selbst ausgezahlt. Dieser kann sie auch anders verwenden als für seine Bestattung. Die Beschwerdeführerin hatte eine Sterbegeldversicherung auf den Todesfall sowie auf den 65. Geburtstag abgeschlossen. Die Sterbegeldversicherung wurde vom Niedersächsischen Landesamt und Versorgung aufgrund von § 6 der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) in Verbindung mit gepfändet und zur Einziehung an die Behörde überwiesen. Mit ihrem Begehren nach Vollstreckungsschutz hatte die Beschwerdeführerin keinen Erfolg. Das mit der sofortigen Beschwerde angerufene Landgericht wies die Beschwerde zurück. Die Vorschrift unterscheidet in ihrer zweiten Variante zwischen reinen «Todesfallversicherung»en und den heute üblicheren kombinierten Lebensversicherungen, die auch auf einen Erlebensfall abgeschlossen sind. Diese Differenzierung ist von einem sachlichen Grund hinreichend getragen. Der Gesetzgeber will mit der Pfändungsschutzbestimmung nur solch eine Sterbegeldversicherung erfassen, mit denen die beim Tode des Versicherungsnehmers anfallenden Ausgaben, vor allem die Bestattungskosten, abgedeckt werden sollen.

Allgemeine Informationen über die Sterbegeldversicherung

Continentale Sterbegeldversicherung - Anbieter und Tarife im Überblick Die von der Sterbegeldversicherung typischerweise abgedeckten Gefahren sind einerseits die ungewisse Lebensdauer, wobei es für den Eintritt des Versicherungsfalles darauf ankommt, ob der Versicherte einen bestimmten Zeitpunkt erlebt (Erlebensfallrisiko). Bei der Todesfallversicherung wird die Leistung fällig beim Tode der Person, auf deren Leben die Versicherung genommen worden ist. Gebräuchlichste Form der Lebensversicherung ist die gemischte Todes- und Erlebensfallversicherung. Die Besteuerung des Ertragsanteils setzt voraus, daß dem Versicherungsfall eine Versicherungssumme in Höhe des Kapitalwerts der Rente zugeordnet wird, die vorbehaltlich eines Wegfalls der Zahlung auf die Lebenszeit des Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Insoweit ist ein Vergleich möglich mit der privatrechtlichen Sterbegeldversicherung, aufgrund derer mit Eintritt des Versicherungsfalles keine bestimmte Summe Sterbegeldversicherung bereitgestellt wird, sondern ein Anspruch auf Versorgung durch regelmäßig wiederkehrende Leistungen entsteht. Nach dem Willen des Gesetzgebers tragen die §§ 172 Abs. 2, 178g Abs. 3 S. 2 VVG der geltend gemachten Forderung Rechnung nach einer gesetzlichen Anpassungsmöglichkeit für Lebensversicherungsverträge und Sterbegeldversicherung Verträge, die i.d.R. für den Versicherer unkündbar sind und bei denen sich unabweisbarer Anpassungsbedarf ergibt, wenn etwa durch Rechtsprechung eine leistungsbeschreibende AVB-Klausel für unwirksam erklärt worden ist, weil insoweit zur Fortführung des Vertragsverhältnisses verwiesen werden kann


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