Dema Sterbegeldversicherung
Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Art Todefallversicherung, welche als kapitalbildende Klein Lebensversicherung abgeschlossen wird. Im Vordergrund einer Sterbegeldversicherung steht, den Hinterbliebenen eine würdevolle Beerdigung des Verstorbenen zu gewährleisten.
Der Versicherungvertrag einer Sterbegeldversicherung wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht in der Regel eine Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile nur im Todesfall vor.
Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Erreeichen des 85. Lebensjahr ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich früher, beispielsweise mit 65, beendet. Die Versicherungssummen zur Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und können zwischen 2.500 EUR, in Einzelfällen bis zu 30.000 EUR vereinbart werden.
Besonders für ältere Menschen stellt die Sterbegeldversicherung eine gute Absicherung dar, da die Beiträge gering sind und diese wahlweise mit, der ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung
Die Versicherungsleistung der Sterbegeldversicherung im Todesfall stellt keine Einnahme im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG dar. Manche Kapitalversicherungen mit lebenslangem Todesfallschutz bieten jedoch die Möglichkeit, zu Lebzeiten der versicherten Person eine Versicherungsleistung abzurufen, so dass die Versicherung beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt. Eine abgerufene Leistung ist nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuern.
Bisherige abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag sollten entfallen. Der genannte Beschluss wurde in einem privatschriftlichen Protokoll festgehalten, aber weder notariell beurkundet noch im Handelsregister eingetragen. Im Streitjahr (1995) verstarb B, woraufhin die X-AG ebenfalls noch im Streitjahr an die Klägerin 494 623,40 DM als Versicherungsleistung der Sterbegeldversicherung an die Klägerin auszahlte. Der genannte Betrag verblieb zumindest bis zum Ende des Streitjahres auf einem Konto der Versicherungsnehmerin einstellte.
Die Vereinigung beantragt in Vollmacht ihrer Mitglieder den Abschluß der einzelnen Dema Sterbegeldversicherung durch Einreichung von Listen. Der gesamte Geschäftsverkehr wird grundsätzlich zwischen der Vereinigung und der HM ausgeführt. In seiner Einspruchsentscheidung hatte das Finanzamt ausgeführt, daß die Klägerin aufgrund des Agenturvertrags nicht damit betraut worden sei, für die HM Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Sie sei auch nicht als Untervertreter eines Versicherungsvertreters tätig geworden.
Das FG ist in diesem Zusammenhang zu Recht davon ausgegangen, daß die Leistungen aus den Sterbegeldversicherung nicht in den Nachlaß der verstorbenen Ehefrau des Klägers gefallen sind. Der Kläger ist nach den Versicherungsverträgen vorrangig bezugsberechtigt und hat als vertraglich begünstigter Dritter einen vom Erbgang unabhängigen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungsleistungen. Es handelt es sich bei den dem Kläger aus der Sterbegeldversicherung zugeflossenen Geldbeträgen um Geldleistungen, welche die Aufwendungen des Klägers im Zusammenhang mit der Beerdigung mindern.
Dema Sterbegeldversicherung
Die Dema Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Sterbegeldversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Sterbegeldversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Dema spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Dema Sterbegeldversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Sterbegeldversicherung
Als Falle für Senioren wird oftmals die Sterbegeldversicherung bezeichnet, die bei Senioren sehr beliebt sind, aber nur selten notwendig sind und teilweise sehr
unrentabel sein können. Die Vorsorge ist oftmals sehr teuer. Gerade bei einem bereits höheren Eintrittsalter übersteigen die Beitragszahlungen über die Laufzeit
die garantierten Leistungen u.U. deutlich. Rein rechnerisch wird sich eine Sterbegeldversicherung nur dann rentieren, wenn der Versicherte kurz nach Ablauf
der Wartefrist von bis zu vier Jahren verstirbt und nicht zu viel eingezahlt hat.
Wer als 55-Jähriger eine Sterbegeldversicherung mit einer garantierten Ablaufleistung in Höhe von 10.000 EUR vereinbart, zahlt bis zum 85. Lebensjahr ungefähr
13.600 EUR bis 16.200 EUR an Beiträgen. Ein 65-Jähriger zahlt bei dieser Konstellation bereits zwischen 13.900 EUR und 16.800 EUR, ein 75-Jähriger zwischen
14.400 EUR und 15.600 EUR. In solchen Fällen kann man von einem Renditegrab sprechen - es sollten rentablere Anlagemöglichkeiten gewählt werden. Auch aus
diesen Verträgen sind grundsätzlich Leistungen an Hinterbliebene vorstellbar.
Der Vermittler hat es mit einer besonders lebens- und oft auch berufserfahrenen Person zu tun, die Belehrungen nur schwer akzeptieren wird. Die vermeintliche
Erfahrung, verbunden aber oft mit einem nicht mehr aktuellen Hintergrundwissen, verringert allerdings auch die Bereitschaft, von einmal gebildeten Meinungen
abzurücken und sich von Bedürfnissen überzeugen zu lassen, die der Person bisher nicht geläufig sind oder nicht als wichtig eingeschätzt werden. Vor allem
druckvoller Einphasenverkauf, bei dem innerhalb eines Termins der Abschluss herbeigeführt werden soll.
Allgemeines über die Sterbegeldversicherung
Gleichwohl werden gewisse nur mittelbar mit der eigentlichen Bestattung zusammenhängende Kosten, wie beispielsweise die Aufwendungen für Traueressen,
Trauerkleidung, aufwendige Grabstätte, Grabmal etc., mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG anerkannt. Andererseits
ist jedoch davon auszugehen, daß ein Versicherungsnehmer mit dem Abschluß einer Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen will für die Abdeckung sämtlicher
Aufwendungen, die mit der Beerdigung zusammenhängen.
Besonderen Auftrieb erhielt die Sterbegeldversicherung durch die Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung, die seit 1989 in mehreren
Stufen erfolgte. Außerdem gilt sie als wichtiger Bestandteil im Angebot der Seniorenversicherungen. Bei Senioren steht hier das Motiv einer würdigen
Beerdigung im Vordergrund, die durch diese Versicherung gewährleistet werden soll. Die der Dema Sterbegeldversicherung , bei der der Lebensversicherer für eine bestimmte,
festgelegte Zeit das Risiko trägt, im Todesfall eine Leistung zu erbringen.
Die als Sterbegeld bezeichneten Versicherungsleistungen waren nach ihrem Tod an den Kläger als Bezugsberechtigten auszubezahlen. In seinem Antrag auf
Lohnsteuer Jahresausgleich 1983 begehrte der Kläger, die durch Beihilfeleistungen nicht erstatteten Begräbniskosten in Höhe von 4 625 Eur als außergewöhnliche
Belastung gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen. Der Beklagte und Revisionskläger versagte den Abzug mit der
Begründung, der Kläger sei durch die Aufwendungen für das Begräbnis seiner Frau nicht belastet.
Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung dient der vermögensmäßigen Absicherung einer angemessenen Bestattung des Verstorbenen. Eine die Wiederbeschaffungskosten der
versicherten Gegenstände übersteigende Versicherungsleistung ist dabei regelmäßig nicht vorgesehen. Damit dient die Versicherung anders als die
Sterbegeldversicherung nicht vorrangig dazu, auch solche Aufwendungen abzudecken, die dem Grunde nach nicht gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung
berücksichtigungsfähig sind.
Für fast jede Therapie oder künftige Leistungslücke wird es ein Angebot geben. Das Angebot von Zusatzversicherungen reicht von Kombi-Paketen über klar
definierte Zahnzusatzpolicen oder Krankenhaus-Zusatzversicherungen bis hin zu einer Dema Sterbegeldversicherung , Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von
Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der Basis des Hufeland-Verzeichnisses. Auch die Möglichkeit des Abschlusses von
Krankentagegeldversicherungen und sog. reiner Ergänzungsversicherunge.
Ein Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers bzw. des Begünstigten besteht außerdem unabhängig von den durch die Bestattung veranlaßten Kosten in Höhe
der Versicherungssumme. Demgegenüber stellt die Hausratversicherung, deren Abschluß der vermögensmäßigen Absicherung einer Wiederbeschaffung zerstörter
Gegenstände dient, eine reine Schadenversicherung dar. Ein Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers besteht nur insoweit, als versicherte Gegenstände
durch ein außergewöhnliches Ereignis Schaden genommen haben.
Infos zum Thema Sterbegeldversicherung
Der Senat hat dem Schuldner auf dessen Antrag vom 23.4.2007 mit Beschluss vom 4.7.2007 für die Rechtsbeschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt. Mit seiner am
11.7.2007 unter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags eingelegten und am 9.8.2007 ebenfalls unter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags begründeten
Rechtsbeschwerde verfolgt der Schuldner seinen Antrag auf Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und Abweisung des Antrags auf dessen Erlass
weiter.
Die später beschlossene Fassung des Gesetzes geht auf einen Vorschlag des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zurück. Damit sollte festgelegt
werden, dass die Versicherungsansprüche nur dann der Pfändung entzogen seien, wenn die Zweckbestimmung - Deckung der beim Tod des Versicherungsnehmers
anfallenden Ausgaben, insb. der Bestattungskosten - hinreichend gesichert sei. Gemischte Dema Sterbegeldversicherung sollten auch dann nicht unter diese Vorschrift
fallen, wenn der Erlebensfall unwahrscheinlich sei.
Vorbehörden sind zu Recht davon ausgegangen, daß es sich bei den Zahlungen des Bf. um Beiträge und Versicherungsprämien zu einer Sterbegeldversicherung auf den Lebens-
oder Todesfall im Sinne des § 10 Abs. 1 Ziff. 2 a EStG 1950 handelt. Prämien, die ein Stpfl. für eine Lebensversicherung zahlt, sind an sich eine Verwendung
des bezogenen Einkommens. Wie schon in mehreren einzelstaatlichen Einkommensteuergesetzen, war auch im Reichseinkommensteuerrecht vorgesehen, daß die
Lebensversicherungsprämien bei der Berechnung der Einkommensteuer abzugsfähig sind.
Dema Sterbegeldversicherung
Die Vereinigung beantragt in Vollmacht ihrer Mitglieder den Abschluß der einzelnen Sterbegeldversicherung durch Einreichung von Listen. Der gesamte Geschäftsverkehr
wird grundsätzlich zwischen der Vereinigung und der HM ausgeführt. In seiner Einspruchsentscheidung hatte das Finanzamt ausgeführt, daß die Klägerin
aufgrund des Agenturvertrags nicht damit betraut worden sei, für die HM Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Sie sei auch nicht als
Untervertreter eines Versicherungsvertreters tätig geworden.
Nach dem vorgelegten Gruppenversicherungsvertrag zwischen der HM und der Vereinigung versichert die HM das Leben der Mitglieder des Kreisverbandes und deren
Ehegatten. Versicherungsnehmer für die Sterbegeldversicherung, die auf dessen Leben und das des Ehegatten abgeschlossen sind, ist das einzelne Mitglied der Vereinigung.
Voraussetzung für die Durchführung ist jedoch eine Mindestbeteiligung. Der Gruppenversicherungsvertrag umfaßt weiter für den
Fall des Ablebens eines Versicherten.
Die Vorschrift unterscheidet in ihrer zweiten Variante zwischen reinen «Todesfallversicherung»en und den heute üblicheren kombinierten Lebensversicherungen,
die auch auf einen Erlebensfall abgeschlossen sind. Diese Differenzierung ist von einem sachlichen Grund hinreichend getragen. Der Gesetzgeber will mit der
Pfändungsschutzbestimmung nur solch eine Sterbegeldversicherung erfassen, mit denen die beim Tode des Versicherungsnehmers anfallenden Ausgaben, vor allem die
Bestattungskosten, abgedeckt werden sollen.
Allgemeine Informationen über die Sterbegeldversicherung
Die von der Sterbegeldversicherung typischerweise abgedeckten Gefahren sind einerseits die ungewisse Lebensdauer, wobei es für den Eintritt des Versicherungsfalles
darauf ankommt, ob der Versicherte einen bestimmten Zeitpunkt erlebt (Erlebensfallrisiko). Bei der Todesfallversicherung wird die Leistung fällig beim Tode
der Person, auf deren Leben die Versicherung genommen worden ist. Gebräuchlichste Form der Lebensversicherung ist die gemischte Todes- und
Erlebensfallversicherung.
Die Besteuerung des Ertragsanteils setzt voraus, daß dem Versicherungsfall eine Versicherungssumme in Höhe des Kapitalwerts der Rente zugeordnet wird, die
vorbehaltlich eines Wegfalls der Zahlung auf die Lebenszeit des Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Insoweit ist ein Vergleich möglich mit der privatrechtlichen
Sterbegeldversicherung, aufgrund derer mit Eintritt des Versicherungsfalles keine bestimmte Summe Sterbegeldversicherung bereitgestellt wird, sondern ein
Anspruch auf Versorgung durch regelmäßig wiederkehrende Leistungen entsteht.
Dabei ging die Sterbegeldversicherung ebenso wie der RegE davon aus, dass diese Möglichkeit der Vereinbarung bedarf, also einer vertraglichen Änderungsklausel. Die Vorstellung des
GDV ging dahin, dass der Inhalt der Bedingungsänderungsklausel gewissermaßen in das Gesetz aufgenommen wird. Er wollte also eine so geartete, wie es in
seiner Stellungnahme vom März 1994 formuliert ist, gesetzliche Bedingungsänderungsmöglichkeit. Diese Vorstellung hat der Gesetzgeber auch umgesetzt,
allerdings ohne den Umweg über eine vertragliche Änderungsklausel.