Sterbegeldversicherung für Freiberufler
Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Art Todefallversicherung, welche als kapitalbildende Klein Lebensversicherung abgeschlossen wird. Im Vordergrund einer Sterbegeldversicherung steht, den Hinterbliebenen eine würdevolle Beerdigung des Verstorbenen zu gewährleisten.
Der Versicherungvertrag einer Sterbegeldversicherung wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht in der Regel eine Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile nur im Todesfall vor.
Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Erreeichen des 85. Lebensjahr ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich früher, beispielsweise mit 65, beendet. Die Versicherungssummen zur Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und können zwischen 2.500 EUR, in Einzelfällen bis zu 30.000 EUR vereinbart werden.
Besonders für ältere Menschen stellt die Sterbegeldversicherung eine gute Absicherung dar, da die Beiträge gering sind und diese wahlweise mit, der ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung
Die Versicherungsleistung der Sterbegeldversicherung im Todesfall stellt keine Einnahme im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG dar. Manche Kapitalversicherungen mit lebenslangem Todesfallschutz bieten jedoch die Möglichkeit, zu Lebzeiten der versicherten Person eine Versicherungsleistung abzurufen, so dass die Versicherung beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt. Eine abgerufene Leistung ist nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuern.
Die Besteuerung des Ertragsanteils setzt voraus, daß dem Versicherungsfall eine Versicherungssumme in Höhe des Kapitalwerts der Rente zugeordnet wird, die vorbehaltlich eines Wegfalls der Zahlung auf die Lebenszeit des Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Insoweit ist ein Vergleich möglich mit der privatrechtlichen Sterbegeldversicherung, aufgrund derer mit Eintritt des Versicherungsfalles keine bestimmte Summe Sterbegeldversicherung bereitgestellt wird, sondern ein Anspruch auf Versorgung durch regelmäßig wiederkehrende Leistungen entsteht.
Die Sterbegeldversicherung für Freiberufler ist in dem Versicherungsschein als Altersrenten- und Sterbegeldversicherung bezeichnet. Merkmal einer Lebensversicherung im versicherungsrechtlichen Sinne ist, daß die Leistung mindestens des einen Teiles nach Höhe und (oder) Zeitpunkt von ungewissen Umständen abhängt, wobei die ungewissen Umstände in der Dauer des menschlichen Lebens bestehen (Bruck, Versicherungsvertragsgesetz Vorbemerkung 4 von §§ 159 bis 178). Das Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen.
Soweit die Versicherungsleistungen der Begleichung von gemäß § 33 EStG nicht berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten (im weiteren Sinne) dienen, greift die Vorteilsanrechnung nicht ein. Die Vorentscheidung zur Sterbegeldversicherung ist aufzuheben, da sie auf einer abweichenden Rechtsauffassung beruht. Da die Sache nicht spruchreif ist, ist sie an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen. Dieses wird nunmehr festzustellen haben, in welcher Höhe dem Kläger durch die Beerdigung seiner Ehefrau weitere, nicht als außergewöhnliche Belastung entstanden sind.
Sterbegeldversicherung für Freiberufler
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Freiberufler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Sterbegeldversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Sterbegeldversicherung für Freiberufler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Sterbegeldversicherung
Zudem haftet bei einem Verschulden des Vertreters auch der vertretene Sterbegeldversicherung, was eine weit größere Sicherheit darstellt als das häufig geringe Vermögen
eines Vermittlerbetriebs. Für die Zielgruppe der Golden Ager gelten grundsätzlich keine besonderen Kriterien für die Auswahl des Vertriebswegs. Allerdings
werden besonders Personen mit höherem Bildungsgrad Erwartungen an die Kompetenz und die Marktkenntnis des Vermittlers richten, die eher von Maklern als von
Vertretern zu erfüllen sind.
Im sog. Bestattungsvorsorgevertrag wird das fixiert, was nach dem Tod ausgeführt werden soll - wie etwa Auswahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung
der Trauerfeier, Blumen- und Dekorationswünsche, die Musikauswahl etc. Diese vertraglich festgelegten Leistungen werden dann durch den Abschluss einer
Sterbegeldversicherung finanziell abgesichert. Die Versicherungssummen bewegen sich zwischen 2.100 EUR und 17.500 EUR. Auf Gesundheitsfragen wird
verzichtet, die Vertragsmöglichkeit wird i.d.R. bis zum Eintrittsalter 85 Lebensjahre gewährt.
Grundsätzlicher Vorzug des Versicherungsmaklers ist seine Verpflichtung, bedarfsgerechte Produkte aus einer hinreichenden Auswahl von Versicherern und
Sterbegeldversicherung Verträgen auszusuchen und eine laufende Marktbeobachtung und Betreuung der Kunden zu gewährleisten. Ein grundsätzlicher Vorzug des Versicherungsvertreters
ist, dass er zumeist wegen seines höheren Vermittlungsvolumens bei einem oder einzelnen VU eine bessere Kenntnis der Produkte dieses oder dieser Unternehmen
mitbringt.
Allgemeines über die Sterbegeldversicherung
Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglos durchgeführtem Einspruchsverfahren erhobenen Klage mit der Begründung statt, Leistungen aus Sterbegeldversicherung brauche
sich ein Steuerpflichtiger nicht als Ersatz auf die ihm entstandenen Begräbniskosten anrechnen zu lassen. Solche Leistungen seien -im Gegensatz zu echten
Sterbegeldversicherung ihrer Höhe nach von den tatsächlich entstandenen Aufwendungen unabhängig. Zudem seien sie auch zur Abdeckung solcher im Zusammenhang mit
einer Beerdigung entstehenden Kosten bestimmt.
Das FG ist in diesem Zusammenhang zu Recht davon ausgegangen, daß die Leistungen aus den Sterbegeldversicherung nicht in den Nachlaß der verstorbenen Ehefrau des Klägers
gefallen sind. Der Kläger ist nach den Versicherungsverträgen vorrangig bezugsberechtigt und hat als vertraglich begünstigter Dritter einen vom Erbgang
unabhängigen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungsleistungen. Es handelt es sich bei den dem Kläger aus der Sterbegeldversicherung für Freiberufler zugeflossenen Geldbeträgen um
Geldleistungen, welche die Aufwendungen des Klägers im Zusammenhang mit der Beerdigung mindern.
Diese Auffassung beruht entscheidend auf der Überlegung, daß die Auszahlung einer auf den Todesfall abgeschlossenen Versicherung in einem inneren
Zusammenhang mit den Beerdigungskosten steht. Beide Ereignisse werden durch den Tod des Versicherungsnehmers ausgelöst, die Sterbegeldversicherung wurde -worauf schon
die Bezeichnung Sterbegeld hinweist- gerade auch im Hinblick darauf abgeschlossen, eine Begleichung der Beerdigungskosten sicherzustellen.
Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung bietet einen preisgünstigeren Versicherungsschutz als die separate Risikolebensversicherung. Der Beitragsvorteil ergibt sich aus der gemeinsam
mit dem Hauptvertrag geführten Vertragsverwaltung. Die Risiko Zusatzversicherung bietet sich dann an, wenn ein erhöhter Todesfallschutz insbesondere zur
Hinterbliebenenversorgung benötigt wird, der über der Erlebensfallleistung liegen soll. Die Sterbegeldversicherung kann mit gleich bleibender oder mit monatlich fallender
Versicherungssumme vereinbart werden.
In der Regel besteht innerhalb der ersten zehn Jahre eine Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung mit gleicher oder kleinerer Versicherungssumme.
Dynamikanpassungen sind in der Regel nicht vorgesehen. Die Sterbegeldversicherung kann das Risiko des Pflegefalls und der daraus entstehenden finanziellen Belastungen
abzusichern helfen. Diese Sterbegeldversicherung für Freiberufler kann zu jeder Kapitallebensversicherung vereinbart werden. Die Beiträge sind für den Zeitraum zu entrichten, in
dem auch die Hauptversicherung besteht. Versicherungsschutz besteht hiervon unabhängig lebenslang.
Da jeder Versicherungsvertrag satzungsgemäß an den erwirtschafteten Erträgen beteiligt ist, erhöhen entstandene Überschussanteile die Versicherungsleistung.
Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an
Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Auch in Verbindung mit einer Sterbegeldversicherung,
Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls abzusichern.
Infos zum Thema Sterbegeldversicherung
Der Senat hat dem Schuldner auf dessen Antrag vom 23.4.2007 mit Beschluss vom 4.7.2007 für die Rechtsbeschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt. Mit seiner am
11.7.2007 unter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags eingelegten und am 9.8.2007 ebenfalls unter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags begründeten
Rechtsbeschwerde verfolgt der Schuldner seinen Antrag auf Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und Abweisung des Antrags auf dessen Erlass
weiter.
Die Ansprüche des Schuldners aus der Sterbegeldversicherung für Freiberufler sind daher gem. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO nur in dem Umfang pfändbar, in dem sie über die Ansprüche
hinausgehen, die sich auf der Grundlage einer den Betrag von 3.579 EUR nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben. Eine darüber hinausgehende Pfändung
ist nach den bisher getroffenen Feststellungen auch nicht gem. § 850b Abs. 2 ZPO gerechtfertigt. Nach dieser Vorschrift können die gem. § 850b Abs. 1 ZPO
grundsätzlich unpfändbaren Bezüge geltenden Vorschriften gepfändet werden.
Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, mit der es das Rechtsmittel des Schuldners zurückgewiesen hat, hält der rechtlichen Nachprüfung nur teilweise stand.
Die Ansprüche aus der Sterbegeldversicherung des Schuldners sind, soweit sie sich aus einer den Betrag von 3.579 EUR nicht überschreitenden Versicherungssumme
ergeben, grundsätzlich unpfändbar. Gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO sind Ansprüche aus Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers
abgeschlossen sind, unpfändbar, wenn die Versicherungssumme 3.579 EUR nicht übersteigt.
Sterbegeldversicherung für Freiberufler
Die Vereinigung beantragt in Vollmacht ihrer Mitglieder den Abschluß der einzelnen Sterbegeldversicherung durch Einreichung von Listen. Der gesamte Geschäftsverkehr
wird grundsätzlich zwischen der Vereinigung und der HM ausgeführt. In seiner Einspruchsentscheidung hatte das Finanzamt ausgeführt, daß die Klägerin
aufgrund des Agenturvertrags nicht damit betraut worden sei, für die HM Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Sie sei auch nicht als
Untervertreter eines Versicherungsvertreters tätig geworden.
Man kann diesen Vertrag als eine Art atypischen Sparvertrag ansehen der nicht als Direktversicherung anerkannt werden kann. Der Gesetzgeber hat aus den
zahlreichen Möglichkeiten für eine betrieblicher Alterssicherung nur die Direktversicherung und die Zuwendungen an eine Pensionskasse begünstigt. Wenn er nicht auch
andere Formen der betrieblichen Alterssicherung wie z.B. reine Kapitalansammlungsverträge begünstigt hat, so spricht dies dafür, daß eine Lebensversicherung
als Direktversicherung nur dann begünstigt sein soll.
Der Erlebensfall steht bei solchen Versicherungen im Vordergrund. Zwar ist es zur Zeit der Pfändung ungewiss, ob der Versicherte vor dem Erlebensfall stirbt.
Diese Ungewissheit darf aber der Gesetzgeber zu Lasten des Schuldners gehen lassen. Für den Todesfall vor Eintritt des Kapitalauszahlungszeitpunktes hatte
der Versicherer lediglich die bis dahin eingezahlten Beiträge zuzüglich einer etwaigen Überschußbeteiligung auszuzahlen. Damit war das einer als
Sterbegeldversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung.
Allgemeine Informationen über die Sterbegeldversicherung
Der § 172 Abs. 1 VVG betrifft nur Versicherungen, bei denen der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers ungewiss ist. Das sind reine Risikoversicherungen,
etwa die Todesfallversicherung mit fester Laufzeit, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die Unfallzusatzversicherung, die Dread-Disease-Versicherung
(Versicherungsfall ist eine schwere Erkrankung) und die Sterbegeldversicherung (Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 172 Rz. 6, wobei es offenbar
versehentlich gewiss heißt.
Weiter werden durch den § 166 Abs. 2 VVG geregelt, dass ein als bezugsberechtigt bezeichneter Dritter, wenn der Versicherungsnehmer nichts Abweichendes
bestimmt, das Recht auf die Leistung des Versicherers erst mit Eintritt des Versicherungsfalls erwirbt. § 166 Abs. 2 VVG geht insofern noch über § 331 BGB
hinaus, als er nicht nur für die eigene Sterbegeldversicherung des Versicherungsnehmers, sondern für jede Art der Sterbegeldversicherung gilt.
Bei einem widerruflichen Bezugsrecht hat der Begünstigte eine Hoffnung auf die wirkende Leistung.
Das Verhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern ist wie jede vertragliche Beziehung von dem Grundsatz privatautonomer
Interessenverfolgung gekennzeichnet. Ein gemischter Lebensversicherungsvertrag – um den es sich vorliegend handelt – dient einerseits dem Schutz vor dem
Risiko frühen Ablebens und damit der Sicherung des Unterhalts von Hinterbliebenen (Sterbegeldversicherung). Hinzu ist in der jüngeren Zeit, nicht zuletzt
angesichts der Entwicklungen in der gesetzlichen Alterssicherung.