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Haftpflichtkasse Sterbegeldversicherung

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Sterbegeldversicherung

Haftpflichtkasse Sterbegeldversicherung

Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Art Todefallversicherung, welche als kapitalbildende Klein Lebensversicherung abgeschlossen wird. Im Vordergrund einer Sterbegeldversicherung steht, den Hinterbliebenen eine würdevolle Beerdigung des Verstorbenen zu gewährleisten.

Der Versicherungvertrag einer Sterbegeldversicherung wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht in der Regel eine Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile nur im Todesfall vor.

Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Erreeichen des 85. Lebensjahr ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich früher, beispielsweise mit 65, beendet. Die Versicherungssummen zur Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und können zwischen 2.500 EUR, in Einzelfällen bis zu 30.000 EUR vereinbart werden. Besonders für ältere Menschen stellt die Sterbegeldversicherung eine gute Absicherung dar, da die Beiträge gering sind und diese wahlweise mit, der ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird.

Allgemeine Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung

Die geänderte Fassung sollte dementsprechend nur deutlich machen, dass von der Pfändbarkeit ausschließlich auf den Todesfall abgeschlossene Sterbegeldversicherung ausgenommen sind. Dafür, dass mit der geänderten Formulierung eine sonstige Beschränkung der Schutzvorschrift erstrebt wurde, ist nicht ersichtlich. Gesetzgeberisches Ziel war somit trotz der geänderten Fassung des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO, die durch die Lebensversicherung abgesicherten Todesfallkosten in der für erforderlich gehaltenen Höhe von damals auszunehmen.

Nur bei solchen Versicherungen, nicht aber bei der Sterbegeldversicherung, haben der Gesetzgeber und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der Stellungnahme zum Referentenentwurf vom September 1993 einen Bedarf für eine Prämienanpassungsregelung gesehen. Der GDV hat aber in der Stellungnahme vom September 1993 ebenso wie bei seinen Änderungsvorschlägen vom März 1994 weiter gehend gefordert, dass die Sterbegeldversicherung Anbieter auch das Recht erhalten sollen.

Versicherungen werden in Deutschland zu rund 4 Prozent direkt und zu 96 Prozent über Versicherungsvermittler vertrieben. Die Direktversicherung findet vor allem bei standardisierten, relativ markteinheitlich gestalteten und preissensiblen Massenprodukten wie der Kfz Versicherung Zuspruch. Insbesondere beratungsintensivere Produkte wie die Haftpflichtkasse Sterbegeldversicherung hingegen werden praktisch nur über zumeist selbstständige Versicherungsvermittler vermittelt. Als selbstständige stehen zum einen Versicherungsmakler für die Sterbegeldversicherung zur Verfügung.

Dementsprechend sollen die Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung nicht nur dazu dienen, die eigentlichen Bestattungskosten (im engeren Sinne) zu begleichen, sondern sämtliche Kosten, die bei der Beerdigung anfallen. Bei Anwendung dieser Grundsätze auf den Streitfall sind die vom Kläger als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Aufwendungen für die Beerdigung im engeren Sinne nur insoweit um die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung zu kürzen, als diese anteilig auf die eigentlichen Bestattungskosten entfallen.

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Nützliche Tipps zum Thema Sterbegeldversicherung

Haftpflichtkasse Sterbegeldversicherung - Guter Rundumschutz zum günstigsten Beitrag Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand in Düsseldorf kann das Geld für eine Bestattung hinterlegt werden. Mit einem ausgewählten Bestatter werden zuvor die Usancen der Beerdigung festgelegt. Das Geld wird mit 2 Prozent verzinst, Bestatterprovision und Verwaltungskosten sowie Mitgliedsbeiträge schmälern die Rendite. Dafür ist die Einlage durch die Stadtsparkasse als Bürge insofern besichert. Die sogenannte Sterbegeldversicherung wird bei einem B estattungsunternehmen bereits zu Lebzeiten vereinbart. Der Vorteil einer Sterbegeldversicherung liegt darin, dass sich der Versicherte im Schadenfall nicht mehr um die Organisation der Hilfsleistungen kümmern muss, da dies von Malteser-Hilfsdienst, Johanniter etc. übernommen wird. Vorsicht: Längst nicht alle Assistance-Leistungen sind auch sinnvoll. Als problematisch ist die zeitliche Beschränkung der Assistance auf lediglich sechs Monate ab dem Unfalltag zu sehen. Außerdem lassen sich die Unfallversicherer diese mit mindestens 30 Prozent Prämienzuschlag recht teuer bezahlen. Hinzu kommt oft das Entfallen der Progressionsstaffel, was im Invaliditätsfall zu einer nicht gewollten Leistungsreduzierung führt. Außerdem werden ab Alter 65 oft nur Rentenzahlungen vorgesehen, was kontraproduktiv ist, da oftmals Kapitalien z.B. für behindertengerechte Umbauten erforderlich wären. Für fast 60 Prozent der befragten Versicherer spielen die Zusatzleistungen und Hilfspakete eine zunehmend wichtige bis sehr wichtige Rolle. Die Frage für den Kunden hingegen ist, ob und inwiefern ihm kurzzeitige Assistance-Leistungen überhaupt weiterhelfen.

Allgemeines über die Sterbegeldversicherung

Haftpflichtkasse Sterbegeldversicherung - Preise online vergleichen und sparen Die Annahme eines die Höhe der außergewöhnlichen Belastung mindernden Geldzugangs hängt -im Gegensatz zur Ansicht des FG- nicht entscheidend davon ab, ob Geldbeträge einem Steuerpflichtigen unabhängig von den tatsächlich erwachsenen Aufwendungen zufließen. Die Leistungen einer Sterbegeldversicherung werden zwar -wie die Vorinstanz zu Recht ausgeführt hat- auch dann erbracht, wenn die Kosten der Beerdigung von einem Dritten, beispielsweise aufgrund deliktischer Ansprüche wegen eines von dem Dritten verschuldeten tödlichen Unfalls, übernommen werden. Dies ändert nach Ansicht des erkennenden Senats jedoch nichts daran, daß die Leistungen aus einer Haftpflichtkasse Sterbegeldversicherung mit den gemäß § 33 EStG zu berücksichtigenden Beerdigungsaufwendungen wirtschaftlich zusammenhängen. Der erkennende Senat ist allerdings der Ansicht, daß die Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung nicht ausschließlich auf diejenigen Aufwendungen anzurechnen sind, die als eigentliche Bestattungskosten gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Die als Sterbegeld bezeichneten Versicherungsleistungen waren nach ihrem Tod an den Kläger als Bezugsberechtigten auszubezahlen. In seinem Antrag auf Lohnsteuer Jahresausgleich 1983 begehrte der Kläger, die durch Beihilfeleistungen nicht erstatteten Begräbniskosten in Höhe von 4 625 Eur als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen. Der Beklagte und Revisionskläger versagte den Abzug mit der Begründung, der Kläger sei durch die Aufwendungen für das Begräbnis seiner Frau nicht belastet.

Sterbegeldversicherung

Haftpflichtkasse Sterbegeldversicherung - Alle Top Anbieter im direkten Versicherungsvergleich Eine Sterbegeldversicherung dient der vermögensmäßigen Absicherung einer angemessenen Bestattung des Verstorbenen. Eine die Wiederbeschaffungskosten der versicherten Gegenstände übersteigende Versicherungsleistung ist dabei regelmäßig nicht vorgesehen. Damit dient die Versicherung anders als die Sterbegeldversicherung nicht vorrangig dazu, auch solche Aufwendungen abzudecken, die dem Grunde nach nicht gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig sind. Sind danach die Zahlungen der Haftpflichtkasse Sterbegeldversicherung in Höhe von 71 365 DM auf die Aufwendungen der Kläger zur Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung voll anzurechnen, ist es revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das FG davon ausgeht, daß der durch das Brandereignis berührte existentiell wichtige Bereich das Bedürfnis der Kläger nach Wohnung und Bekleidung durch die Leistung des Hausratversicherers ausreichend abgedeckt war. Es kann daher offenbleiben, ob die vom FA Obergrenzen für die einzelnen waren. Zutreffend hat es das FG auch abgelehnt, die von den Klägern geltend gemachten Schuldzinsen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dies wie vom FG angenommen daraus folgt, daß es die Kläger unterließen, das aufgenommene Darlehen mit der bereits im Vorjahr erhaltenen Versicherungsleistung zu tilgen. Denn jedenfalls waren die Darlehenszinsen, soweit sie überhaupt mit der Wiederbeschaffung des notwendigen und angemessenen zusammenhingen.

Infos zum Thema Sterbegeldversicherung

Haftpflichtkasse Sterbegeldversicherung - Preise hier anonym und kostenlos online vergleichen Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift kann gefolgert werden, dass es sich bei der Verwendung des Wortes wenn statt eines soweit um ein redaktionelles Versehen handelt. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist durch das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20.8.1953 (BGBl. I, 952) eingefügt worden. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sah vorbehaltlich des Abs. 2 des § 850b ZPO die Unpfändbarkeit für Ansprüche aus einer Sterbegeldversicherung, soweit sie den Betrag von 1. 500 DM nicht übersteigen. Die Ansprüche des Schuldners aus der Haftpflichtkasse Sterbegeldversicherung sind daher gem. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO nur in dem Umfang pfändbar, in dem sie über die Ansprüche hinausgehen, die sich auf der Grundlage einer den Betrag von 3.579 EUR nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben. Eine darüber hinausgehende Pfändung ist nach den bisher getroffenen Feststellungen auch nicht gem. § 850b Abs. 2 ZPO gerechtfertigt. Nach dieser Vorschrift können die gem. § 850b Abs. 1 ZPO grundsätzlich unpfändbaren Bezüge geltenden Vorschriften gepfändet werden. Die geänderte Fassung sollte dementsprechend nur deutlich machen, dass von der Pfändbarkeit ausschließlich auf den Todesfall abgeschlossene Sterbegeldversicherung ausgenommen sind. Dafür, dass mit der geänderten Formulierung eine sonstige Beschränkung der Schutzvorschrift erstrebt wurde, ist nicht ersichtlich. Gesetzgeberisches Ziel war somit trotz der geänderten Fassung des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO, die durch die Lebensversicherung abgesicherten Todesfallkosten in der für erforderlich gehaltenen Höhe von damals auszunehmen.

Haftpflichtkasse Sterbegeldversicherung

Haftpflichtkasse Sterbegeldversicherung - Unabhängiger Tarifvergleich der besten Anbieter Die Sterbegeldversicherung trägt damit im wesentlichen nicht das typische Todesfallrisiko. Eine solche Versicherung ist einem Sparvorgang angenäherter als einer Lebensversicherung. Denn das Risiko des Versicherers im Todesfall des Versicherten besteht lediglich -dies wird auch aus den Ausführungen der Klägerin deutlich- in der Abdeckung der Provisionen und Verwaltungskosten. Es ist gegenüber dem für eine Sterbegeldversicherung typischen Risiko unbedeutend. Nach dem vorgelegten Gruppenversicherungsvertrag zwischen der HM und der Vereinigung versichert die HM das Leben der Mitglieder des Kreisverbandes und deren Ehegatten. Versicherungsnehmer für die Sterbegeldversicherung, die auf dessen Leben und das des Ehegatten abgeschlossen sind, ist das einzelne Mitglied der Vereinigung. Voraussetzung für die Durchführung ist jedoch eine Mindestbeteiligung. Der Gruppenversicherungsvertrag umfaßt weiter für den Fall des Ablebens eines Versicherten. Der Erlebensfall steht bei solchen Versicherungen im Vordergrund. Zwar ist es zur Zeit der Pfändung ungewiss, ob der Versicherte vor dem Erlebensfall stirbt. Diese Ungewissheit darf aber der Gesetzgeber zu Lasten des Schuldners gehen lassen. Für den Todesfall vor Eintritt des Kapitalauszahlungszeitpunktes hatte der Versicherer lediglich die bis dahin eingezahlten Beiträge zuzüglich einer etwaigen Überschußbeteiligung auszuzahlen. Damit war das einer als Sterbegeldversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung.

Allgemeine Informationen über die Sterbegeldversicherung

Haftpflichtkasse Sterbegeldversicherung - Anbieter und Tarife im Überblick Der § 172 Abs. 1 VVG betrifft nur Versicherungen, bei denen der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers ungewiss ist. Das sind reine Risikoversicherungen, etwa die Todesfallversicherung mit fester Laufzeit, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die Unfallzusatzversicherung, die Dread-Disease-Versicherung (Versicherungsfall ist eine schwere Erkrankung) und die Sterbegeldversicherung (Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 172 Rz. 6, wobei es offenbar versehentlich gewiss heißt. Die Besteuerung des Ertragsanteils setzt voraus, daß dem Versicherungsfall eine Versicherungssumme in Höhe des Kapitalwerts der Rente zugeordnet wird, die vorbehaltlich eines Wegfalls der Zahlung auf die Lebenszeit des Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Insoweit ist ein Vergleich möglich mit der privatrechtlichen Sterbegeldversicherung, aufgrund derer mit Eintritt des Versicherungsfalles keine bestimmte Summe Sterbegeldversicherung bereitgestellt wird, sondern ein Anspruch auf Versorgung durch regelmäßig wiederkehrende Leistungen entsteht. Im September 1996 übertrugen die Erben nach B durch notariell beurkundeten Vertrag ihre Geschäftsanteile mit Wirkung vom 1. Juli 1996 auf A; ferner erhielt A von ihnen mit Wirkung zum 14. November 1995 Anteile an zwei Personengesellschaften. A verpflichtete sich seinerseits, als Gegenleistung insgesamt 875 000 EUR an die Erben zu zahlen. Damit sollte zugleich der Verzicht eines Miterben auf eine zu seinen Gunsten bestehende Sterbegeldversicherung abgegolten sein.


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