Invers Sterbegeldversicherung
Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Art Todefallversicherung, welche als kapitalbildende Klein Lebensversicherung abgeschlossen wird. Im Vordergrund einer Sterbegeldversicherung steht, den Hinterbliebenen eine würdevolle Beerdigung des Verstorbenen zu gewährleisten.
Der Versicherungvertrag einer Sterbegeldversicherung wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht in der Regel eine Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile nur im Todesfall vor.
Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Erreeichen des 85. Lebensjahr ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich früher, beispielsweise mit 65, beendet. Die Versicherungssummen zur Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und können zwischen 2.500 EUR, in Einzelfällen bis zu 30.000 EUR vereinbart werden.
Besonders für ältere Menschen stellt die Sterbegeldversicherung eine gute Absicherung dar, da die Beiträge gering sind und diese wahlweise mit, der ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung
Dabei ging die Sterbegeldversicherung ebenso wie der RegE davon aus, dass diese Möglichkeit der Vereinbarung bedarf, also einer vertraglichen Änderungsklausel. Die Vorstellung des GDV ging dahin, dass der Inhalt der Bedingungsänderungsklausel gewissermaßen in das Gesetz aufgenommen wird. Er wollte also eine so geartete, wie es in seiner Stellungnahme vom März 1994 formuliert ist, gesetzliche Bedingungsänderungsmöglichkeit. Diese Vorstellung hat der Gesetzgeber auch umgesetzt, allerdings ohne den Umweg über eine vertragliche Änderungsklausel.
Für fast jede Therapie oder künftige Leistungslücke wird es ein Angebot geben. Das Angebot von Zusatzversicherungen reicht von Kombi-Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen oder Krankenhaus-Zusatzversicherungen bis hin zu einer Sterbegeldversicherung, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der Basis des Hufeland-Verzeichnisses. Auch die Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reiner Ergänzungsversicherunge.
Es obliegt ferner, auch bei der Ermittlung und Feststellung von Versicherungsfällen insoweit tätig zu sein, als dies im Sinne der Bestandspflege und Mitgliederbetreuung den Umständen nach erwartet werden kann. Nach § 4 des Agenturvertrags erhält die Klägerin für ihre Tätigkeit in Erfüllung der Aufgaben aus dem genannten Gruppenversicherungsvertrag eine Pauschalprovision je 1. 000 DM Versicherungssumme der abgeschlossenen Invers Sterbegeldversicherung. Daneben erhält die Klägerin für die Verwaltung des Bestandes an Unfallversicherungen.
Diese Auffassung beruht entscheidend auf der Überlegung, daß die Auszahlung einer auf den Todesfall abgeschlossenen Sterbegeldversicherung in einem inneren Zusammenhang mit den Beerdigungskosten steht. Beide Ereignisse werden durch den Tod des Versicherungsnehmers der Sterbegeldversicherung ausgelöst, die Sterbegeldversicherung wurde -worauf schon die Bezeichnung Sterbegeld hinweist- gerade auch im Hinblick darauf abgeschlossen, eine Begleichung der Beerdigungskosten sicherzustellen.
Invers Sterbegeldversicherung
Die Invers Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Sterbegeldversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Sterbegeldversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Invers spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Invers Sterbegeldversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Invers Sterbegeldversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
Neben nützlichen Informationen und Tipps rund um das Themengebiet Sterbegeldversicherung erhalten Sie mit unserem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich eine umfangreiche Auswahl an sehr guten Tarifen zu günstigen Preisen.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Sterbegeldversicherung
Als Falle für Senioren wird oftmals die Sterbegeldversicherung bezeichnet, die bei Senioren sehr beliebt sind, aber nur selten notwendig sind und teilweise sehr
unrentabel sein können. Die Vorsorge ist oftmals sehr teuer. Gerade bei einem bereits höheren Eintrittsalter übersteigen die Beitragszahlungen über die Laufzeit
die garantierten Leistungen u.U. deutlich. Rein rechnerisch wird sich eine Sterbegeldversicherung nur dann rentieren, wenn der Versicherte kurz nach Ablauf
der Wartefrist von bis zu vier Jahren verstirbt und nicht zu viel eingezahlt hat.
Weiter spielt auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Vermittlers der Sterbegeldversicherung eine große Rolle, da viele Personen mit zunehmendem Alter die Vorteilhaftigkeit von
Versicherungskonzepten nur noch schwer selbst beurteilen können. Insofern sind generell Vermittler im Vorteil, die über längere Zeit stabil an einem Ort
tätig und entsprechend bekannt sind. Ältere Menschen bevorzugen tendenziell eine andere Ansprache als jüngere. So ist im Umgang mit älteren Personen mehr
Geduld und Fingerspitzengefühl gefordert.
Hinzu kommt oft das Entfallen der Progressionsstaffel, was im Invaliditätsfall zu einer nicht gewollten Leistungsreduzierung führt. Außerdem werden ab Alter
65 oft nur Rentenzahlungen vorgesehen, was kontraproduktiv ist, da oftmals Kapitalien z.B. für behindertengerechte Umbauten erforderlich wären. Für fast 60
Prozent der befragten Versicherer spielen die Zusatzleistungen und Hilfspakete eine zunehmend wichtige bis sehr wichtige Rolle. Die Frage für den Kunden
hingegen ist, ob und inwiefern ihm kurzzeitige Assistance-Leistungen überhaupt weiterhelfen.
Allgemeines über die Sterbegeldversicherung
Eine Form der Todesfallversicherung ist die auch die Sterbegeldversicherung. Der Vertrag wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht eine Leistung nur im Todesfall vor.
Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Endalter 85 ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich
früher – z.B. mit 65 – beendet. Die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und liegen bei etwa 5.000 EUR, in Einzelfällen
bis zu 20.000 EUR.
Für das Begräbnis (Sarg, Friedhofsgebühren, Grabplatte, Blumengebinde und Briefmarken) hat der Kläger insgesamt 5 825 DM aufgewendet, von denen sein
Dienstherr 1 200 DM als beamtenrechtliche Beihilfeleistung erstattet hat. Ausgelöst durch den Tod der Ehefrau erhielt der Kläger im Streitjahr
Versicherungsleistungen aus insgesamt vier sog. Sterbegeldversicherung in Höhe von zusammen 5 674,20 DM. In den Verträgen war die Ehefrau als Versicherungsnehmerin
der Invers Sterbegeldversicherung bezeichnet.
Diese Auffassung beruht entscheidend auf der Überlegung, daß die Auszahlung einer auf den Todesfall abgeschlossenen Versicherung in einem inneren
Zusammenhang mit den Beerdigungskosten steht. Beide Ereignisse werden durch den Tod des Versicherungsnehmers ausgelöst, die Sterbegeldversicherung wurde -worauf schon
die Bezeichnung Sterbegeld hinweist- gerade auch im Hinblick darauf abgeschlossen, eine Begleichung der Beerdigungskosten sicherzustellen.
Sterbegeldversicherung
Die Zahlungen des Versicherers, die den Klägern im Zusammenhang mit dem Brandereignis zugeflossen sind, sind auch in vollem Umfang auf die Aufwendungen der
Kläger anzurechnen. Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1990 entschieden, daß Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung nicht ausschließlich auf die
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Bestattung eines nahen Angehörigen anzurechnen sind, da der Versicherungsnehmer mit dem Abschluß einer Sterbegeldversicherung
Vorsorge für die Abdeckung sämtlicher Aufwendungen.
Für die Absicherung solcher Risiken stehen unterschiedliche Tarifformen zur Verfügung, die im Folgenden näher beleuchtet werden. In der Todes- und
Invers Sterbegeldversicherung wird der Versicherungsschutz für den Todesfall mit der Kapitalbildung für den Erlebensfall kombiniert. Diese jahrzehntelang
dominierende Vertragsform erfährt zunehmend Konkurrenz durch aufgeschobene Rentenversicherungen sowie durch die
Sterbegeldversicherung.
Ein Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers bzw. des Begünstigten besteht außerdem unabhängig von den durch die Bestattung veranlaßten Kosten in Höhe
der Versicherungssumme. Demgegenüber stellt die Hausratversicherung, deren Abschluß der vermögensmäßigen Absicherung einer Wiederbeschaffung zerstörter
Gegenstände dient, eine reine Schadenversicherung dar. Ein Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers besteht nur insoweit, als versicherte Gegenstände
durch ein außergewöhnliches Ereignis Schaden genommen haben.
Infos zum Thema Sterbegeldversicherung
Die Versicherung ist in dem Versicherungsschein als Altersrenten- und Sterbegeldversicherung bezeichnet. Merkmal einer Lebensversicherung im
versicherungsrechtlichen Sinne ist, daß die Leistung mindestens des einen Teiles nach Höhe und (oder) Zeitpunkt von ungewissen Umständen abhängt, wobei die
ungewissen Umstände in der Dauer des menschlichen Lebens bestehen (Bruck, Versicherungsvertragsgesetz Vorbemerkung 4 von §§ 159 bis 178). Das Gesetz über
die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen.
Im vorliegenden Fall ist die Versicherung auf das Leben der Schwester des Bf. abgeschlossen. Für den Fall ihres Todes wird an den Bf. ein Sterbegeld bezahlt.
Für den Fall, daß die Schwester über 65 Jahre alt wird, erhält sie ab 1. Oktober 1963 bis zu ihrem Tode eine jährliche Rente. Die Merkmale einer Versicherung
auf den Lebens- oder Todesfall sind gegeben. Die Bezeichnung der Versicherung als Altersrenten- und Invers Sterbegeldversicherung
ist unerheblich.
Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, mit der es das Rechtsmittel des Schuldners zurückgewiesen hat, hält der rechtlichen Nachprüfung nur teilweise stand.
Die Ansprüche aus der Sterbegeldversicherung des Schuldners sind, soweit sie sich aus einer den Betrag von 3.579 EUR nicht überschreitenden Versicherungssumme
ergeben, grundsätzlich unpfändbar. Gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO sind Ansprüche aus Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers
abgeschlossen sind, unpfändbar, wenn die Versicherungssumme 3.579 EUR nicht übersteigt.
Invers Sterbegeldversicherung
Die Vereinigung beantragt in Vollmacht ihrer Mitglieder den Abschluß der einzelnen Sterbegeldversicherung durch Einreichung von Listen. Der gesamte Geschäftsverkehr
wird grundsätzlich zwischen der Vereinigung und der HM ausgeführt. In seiner Einspruchsentscheidung hatte das Finanzamt ausgeführt, daß die Klägerin
aufgrund des Agenturvertrags nicht damit betraut worden sei, für die HM Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Sie sei auch nicht als
Untervertreter eines Versicherungsvertreters tätig geworden.
Diese freie Nutzungsmöglichkeit rechtfertigt es, die Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers nicht wie im Falle der «Todesfallversicherung» zu beschränken
Unerheblich im Zusammenhang mit der Gleichheitsprüfung ist es, dass bei einer kombinierten Versicherung der Versicherungsnehmer vor dem vereinbarten
Erlebenszeitpunkt sterben kann. Sie wirkt dann faktisch zwar wie eine reine Sterbegeldversicherung. Hierauf muss der Gesetzgeber aber im Hinblick auf Art. 3
Abs. 1 GG keine Rücksicht nehmen.
Der Erlebensfall steht bei solchen Versicherungen im Vordergrund. Zwar ist es zur Zeit der Pfändung ungewiss, ob der Versicherte vor dem Erlebensfall stirbt.
Diese Ungewissheit darf aber der Gesetzgeber zu Lasten des Schuldners gehen lassen. Für den Todesfall vor Eintritt des Kapitalauszahlungszeitpunktes hatte
der Versicherer lediglich die bis dahin eingezahlten Beiträge zuzüglich einer etwaigen Überschußbeteiligung auszuzahlen. Damit war das einer als
Sterbegeldversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung.
Allgemeine Informationen über die Sterbegeldversicherung
Der § 172 Abs. 1 VVG betrifft nur Versicherungen, bei denen der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers ungewiss ist. Das sind reine Risikoversicherungen,
etwa die Todesfallversicherung mit fester Laufzeit, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die Unfallzusatzversicherung, die Dread-Disease-Versicherung
(Versicherungsfall ist eine schwere Erkrankung) und die Sterbegeldversicherung (Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 172 Rz. 6, wobei es offenbar
versehentlich gewiss heißt.
Nur bei solchen Versicherungen, nicht aber bei der Sterbegeldversicherung, haben der Gesetzgeber und der Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der Stellungnahme zum Referentenentwurf vom September 1993 einen Bedarf für eine Prämienanpassungsregelung gesehen.
Der GDV hat aber in der Stellungnahme vom September 1993 ebenso wie bei seinen Änderungsvorschlägen vom März 1994 weiter gehend gefordert, dass die
Sterbegeldversicherung Anbieter auch das Recht erhalten sollen.
Das Verhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern ist wie jede vertragliche Beziehung von dem Grundsatz privatautonomer
Interessenverfolgung gekennzeichnet. Ein gemischter Lebensversicherungsvertrag – um den es sich vorliegend handelt – dient einerseits dem Schutz vor dem
Risiko frühen Ablebens und damit der Sicherung des Unterhalts von Hinterbliebenen (Sterbegeldversicherung). Hinzu ist in der jüngeren Zeit, nicht zuletzt
angesichts der Entwicklungen in der gesetzlichen Alterssicherung.