Sterbegeldversicherung für Lehrer
Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Art Todefallversicherung, welche als kapitalbildende Klein Lebensversicherung abgeschlossen wird. Im Vordergrund einer Sterbegeldversicherung steht, den Hinterbliebenen eine würdevolle Beerdigung des Verstorbenen zu gewährleisten.
Der Versicherungvertrag einer Sterbegeldversicherung wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht in der Regel eine Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile nur im Todesfall vor.
Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Erreeichen des 85. Lebensjahr ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich früher, beispielsweise mit 65, beendet. Die Versicherungssummen zur Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und können zwischen 2.500 EUR, in Einzelfällen bis zu 30.000 EUR vereinbart werden.
Besonders für ältere Menschen stellt die Sterbegeldversicherung eine gute Absicherung dar, da die Beiträge gering sind und diese wahlweise mit, der ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung
Wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung nicht geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird und wenn die Pfändung nach den Umständen des Falles, insb. nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, der Billigkeit entspricht. Nur wenn positiv feststeht, dass diese besonderen Voraussetzungen für die Pfändung der Sterbegeldversicherung vorliegen, darf diese zugelassen werden. Das Beschwerdegericht hat nicht festgestellt, dass eine Vollstreckung hatte.
Bei der gemischten, kapitalbildenden Lebensversicherung (Kapitalversicherung, Rentenversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung) ist der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde nach gewiss. Entweder ist die Sterbegeldversicherung zu zahlen oder die Ablaufleistung oder Rente. Zweifel an der Gewissheit bestehen allenfalls dann, wenn die für den Todesfall vereinbarte Leistung höher ist als die für den Erlebensfall. Der Bund der Versicherten und die Klägerin meinen,das gelte nur für die Risikoversicherungen.
Zudem haftet bei einem Verschulden des Vertreters auch der vertretene Sterbegeldversicherung für Lehrer, was eine weit größere Sicherheit darstellt als das häufig geringe Vermögen eines Vermittlerbetriebs. Für die Zielgruppe der Golden Ager gelten grundsätzlich keine besonderen Kriterien für die Auswahl des Vertriebswegs. Allerdings werden besonders Personen mit höherem Bildungsgrad Erwartungen an die Kompetenz und die Marktkenntnis des Vermittlers richten, die eher von Maklern als von Vertretern zu erfüllen sind.
Wer als 55-Jähriger eine Sterbegeldversicherung mit einer garantierten Ablaufleistung in Höhe von 10.000 EUR vereinbart, zahlt bis zum 85. Lebensjahr ungefähr 13.600 EUR bis 16.200 EUR an Beiträgen. Ein 65-Jähriger zahlt bei dieser Konstellation bereits zwischen 13.900 EUR und 16.800 EUR, ein 75-Jähriger zwischen 14.400 EUR und 15.600 EUR. In solchen Fällen kann man von einem Renditegrab sprechen - es sollten rentablere Anlagemöglichkeiten gewählt werden. Auch aus diesen Verträgen sind grundsätzlich Leistungen an Hinterbliebene vorstellbar.
Sterbegeldversicherung für Lehrer
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Lehrer sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Sterbegeldversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Sterbegeldversicherung für Lehrer mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Sterbegeldversicherung
Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand in Düsseldorf kann das Geld für eine Bestattung hinterlegt werden. Mit einem ausgewählten Bestatter werden
zuvor die Usancen der Beerdigung festgelegt. Das Geld wird mit 2 Prozent verzinst, Bestatterprovision und Verwaltungskosten sowie Mitgliedsbeiträge schmälern
die Rendite. Dafür ist die Einlage durch die Stadtsparkasse als Bürge insofern besichert. Die sogenannte Sterbegeldversicherung wird bei einem B
estattungsunternehmen bereits zu Lebzeiten vereinbart.
Im sog. Bestattungsvorsorgevertrag wird das fixiert, was nach dem Tod ausgeführt werden soll - wie etwa Auswahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung
der Trauerfeier, Blumen- und Dekorationswünsche, die Musikauswahl etc. Diese vertraglich festgelegten Leistungen werden dann durch den Abschluss einer
Sterbegeldversicherung finanziell abgesichert. Die Versicherungssummen bewegen sich zwischen 2.100 EUR und 17.500 EUR. Auf Gesundheitsfragen wird
verzichtet, die Vertragsmöglichkeit wird i.d.R. bis zum Eintrittsalter 85 Lebensjahre gewährt.
Grundsätzlicher Vorzug des Versicherungsmaklers ist seine Verpflichtung, bedarfsgerechte Produkte aus einer hinreichenden Auswahl von Versicherern und
Sterbegeldversicherung Verträgen auszusuchen und eine laufende Marktbeobachtung und Betreuung der Kunden zu gewährleisten. Ein grundsätzlicher Vorzug des Versicherungsvertreters
ist, dass er zumeist wegen seines höheren Vermittlungsvolumens bei einem oder einzelnen VU eine bessere Kenntnis der Produkte dieses oder dieser Unternehmen
mitbringt.
Allgemeines über die Sterbegeldversicherung
Gleichwohl werden gewisse nur mittelbar mit der eigentlichen Bestattung zusammenhängende Kosten, wie beispielsweise die Aufwendungen für Traueressen,
Trauerkleidung, aufwendige Grabstätte, Grabmal etc., mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG anerkannt. Andererseits
ist jedoch davon auszugehen, daß ein Versicherungsnehmer mit dem Abschluß einer Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen will für die Abdeckung sämtlicher
Aufwendungen, die mit der Beerdigung zusammenhängen.
Für das Begräbnis (Sarg, Friedhofsgebühren, Grabplatte, Blumengebinde und Briefmarken) hat der Kläger insgesamt 5 825 DM aufgewendet, von denen sein
Dienstherr 1 200 DM als beamtenrechtliche Beihilfeleistung erstattet hat. Ausgelöst durch den Tod der Ehefrau erhielt der Kläger im Streitjahr
Versicherungsleistungen aus insgesamt vier sog. Sterbegeldversicherung in Höhe von zusammen 5 674,20 DM. In den Verträgen war die Ehefrau als Versicherungsnehmerin
der Sterbegeldversicherung für Lehrer bezeichnet.
Das Todesfallkapital wird nur beim Tode, spätestens in Abhängigkeit vom gewählten Tarif bei Erreichen des 85. oder eines späteren Lebensjahres gezahlt. Es
handelt sich hierbei um eine reine Hinterbliebenenversorgung für den Fall des Todes des Ernährers. Die Beitragszahlung erfolgt bis zum Tod des Versicherten,
endet jedoch normalerweise mit Erreichen des 85. Lebensjahres. Auch eine abgekürzte Beitragszahlung bis beispielsweise zum 65. Lebensjahr kann vereinbart
werden.
Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung bietet einen preisgünstigeren Versicherungsschutz als die separate Risikolebensversicherung. Der Beitragsvorteil ergibt sich aus der gemeinsam
mit dem Hauptvertrag geführten Vertragsverwaltung. Die Risiko Zusatzversicherung bietet sich dann an, wenn ein erhöhter Todesfallschutz insbesondere zur
Hinterbliebenenversorgung benötigt wird, der über der Erlebensfallleistung liegen soll. Die Sterbegeldversicherung kann mit gleich bleibender oder mit monatlich fallender
Versicherungssumme vereinbart werden.
Dementsprechend könnten als außergewöhnliche Belastung geltend gemachte Aufwendungen für die Bestattung eines nahen Angehörigen nur insoweit um die Leistungen
aus der Sterbegeldversicherung für Lehrer gekürzt werden, als diese anteilig auf die eigentlichen Bestattungskosten entfielen. Diese Grundsätze können indes nicht auf
den Streitfall übertragen werden. Der Versicherungsnehmer will dabei nicht nur Vorsorge für diejenigen Bestattungsaufwendungen treffen, die dem Grunde nach
auch als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden könnten.
Da jeder Versicherungsvertrag satzungsgemäß an den erwirtschafteten Erträgen beteiligt ist, erhöhen entstandene Überschussanteile die Versicherungsleistung.
Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an
Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Auch in Verbindung mit einer Sterbegeldversicherung,
Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls abzusichern.
Infos zum Thema Sterbegeldversicherung
Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift kann gefolgert werden, dass es sich bei der Verwendung des Wortes wenn statt eines soweit um ein redaktionelles
Versehen handelt. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist durch das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20.8.1953 (BGBl. I, 952) eingefügt
worden. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sah vorbehaltlich des Abs. 2 des § 850b ZPO die Unpfändbarkeit für Ansprüche aus einer Sterbegeldversicherung,
soweit sie den Betrag von 1. 500 DM nicht übersteigen.
Im vorliegenden Fall ist die Versicherung auf das Leben der Schwester des Bf. abgeschlossen. Für den Fall ihres Todes wird an den Bf. ein Sterbegeld bezahlt.
Für den Fall, daß die Schwester über 65 Jahre alt wird, erhält sie ab 1. Oktober 1963 bis zu ihrem Tode eine jährliche Rente. Die Merkmale einer Versicherung
auf den Lebens- oder Todesfall sind gegeben. Die Bezeichnung der Versicherung als Altersrenten- und Sterbegeldversicherung für Lehrer
ist unerheblich.
Vorbehörden sind zu Recht davon ausgegangen, daß es sich bei den Zahlungen des Bf. um Beiträge und Versicherungsprämien zu einer Sterbegeldversicherung auf den Lebens-
oder Todesfall im Sinne des § 10 Abs. 1 Ziff. 2 a EStG 1950 handelt. Prämien, die ein Stpfl. für eine Lebensversicherung zahlt, sind an sich eine Verwendung
des bezogenen Einkommens. Wie schon in mehreren einzelstaatlichen Einkommensteuergesetzen, war auch im Reichseinkommensteuerrecht vorgesehen, daß die
Lebensversicherungsprämien bei der Berechnung der Einkommensteuer abzugsfähig sind.
Sterbegeldversicherung für Lehrer
Die Sterbegeldversicherung trägt damit im wesentlichen nicht das typische Todesfallrisiko. Eine solche Versicherung ist einem Sparvorgang angenäherter als einer
Lebensversicherung. Denn das Risiko des Versicherers im Todesfall des Versicherten besteht lediglich -dies wird auch aus den Ausführungen der Klägerin
deutlich- in der Abdeckung der Provisionen und Verwaltungskosten. Es ist gegenüber dem für eine Sterbegeldversicherung typischen Risiko
unbedeutend.
Diese freie Nutzungsmöglichkeit rechtfertigt es, die Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers nicht wie im Falle der «Todesfallversicherung» zu beschränken
Unerheblich im Zusammenhang mit der Gleichheitsprüfung ist es, dass bei einer kombinierten Versicherung der Versicherungsnehmer vor dem vereinbarten
Erlebenszeitpunkt sterben kann. Sie wirkt dann faktisch zwar wie eine reine Sterbegeldversicherung. Hierauf muss der Gesetzgeber aber im Hinblick auf Art. 3
Abs. 1 GG keine Rücksicht nehmen.
Durch die abgeschlossene Risikolebensversicherung hat die Bausparkasse einen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme erworben, falls der versicherte
Kläger innerhalb eines bestimmten Zeitraums stirbt. Sie ist eine reine Sterbegeldversicherung, bei der die Versicherungsleistung nur fällig wird, wenn der
Todesfall innerhalb der vertraglich festgelegten Zeit eingetreten ist. Dieses Risiko ist nicht, wie es auch § 9 Abs.1 Satz 3 Nr.2 EStG voraussetzt,
tätigkeits- oder grundstücksbezogen.
Allgemeine Informationen über die Sterbegeldversicherung
Der § 172 Abs. 1 VVG betrifft nur Versicherungen, bei denen der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers ungewiss ist. Das sind reine Risikoversicherungen,
etwa die Todesfallversicherung mit fester Laufzeit, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die Unfallzusatzversicherung, die Dread-Disease-Versicherung
(Versicherungsfall ist eine schwere Erkrankung) und die Sterbegeldversicherung (Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 172 Rz. 6, wobei es offenbar
versehentlich gewiss heißt.
Weiter werden durch den § 166 Abs. 2 VVG geregelt, dass ein als bezugsberechtigt bezeichneter Dritter, wenn der Versicherungsnehmer nichts Abweichendes
bestimmt, das Recht auf die Leistung des Versicherers erst mit Eintritt des Versicherungsfalls erwirbt. § 166 Abs. 2 VVG geht insofern noch über § 331 BGB
hinaus, als er nicht nur für die eigene Sterbegeldversicherung des Versicherungsnehmers, sondern für jede Art der Sterbegeldversicherung gilt.
Bei einem widerruflichen Bezugsrecht hat der Begünstigte eine Hoffnung auf die wirkende Leistung.
Das Verhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern ist wie jede vertragliche Beziehung von dem Grundsatz privatautonomer
Interessenverfolgung gekennzeichnet. Ein gemischter Lebensversicherungsvertrag – um den es sich vorliegend handelt – dient einerseits dem Schutz vor dem
Risiko frühen Ablebens und damit der Sicherung des Unterhalts von Hinterbliebenen (Sterbegeldversicherung). Hinzu ist in der jüngeren Zeit, nicht zuletzt
angesichts der Entwicklungen in der gesetzlichen Alterssicherung.